Günter Bartoschs Bücher und mehr (ab 2013)
 Sie sind hier : Startseite →  Pflegefall - Sie müssen kämpfen→  (27) Würdelos

- Würdelos -

Eine wesentlich größere Zahl von Menschen wird heutzutage älter, als es noch vor einer Generation der Fall war. So erfreulich das ist, es bringt Probleme mit sich. Alte Menschen, die gesund sind, können sich glücklich schätzen. Die Zahl der Kranken und Pflegebedürftigen nimmt zu. Früher schob man sie ab in Siechenheime. Insofern haben sich die Umstände verändert - verbessert. Und dennoch wird abgeschoben. Und es mangelt an Wertschätzung für die Hilflosen.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte in einer Fernsehsendung am 1. Juli 2008: “Wir müssen dafür sorgen, dass die Würde des Menschen erhalten bleibt.”

Wird dafür gesorgt ?

Die Würde des Menschen ist unantastbar - mit dieser eindeutigen Klarstellung beginnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Für jeden Politiker, für jede politische Partei, ja für jeden Bürger ist dies Verpflichtung.

Zu jeder Art von Pflege für einen erkrankten Menschen gehört würdevolle Behandlung, und zur würdevollen Behandlung gehören Gespräch, Anteilnahme und Mitgefühl. Diese wichtigen Faktoren kann man nicht einfach vernachlässigen oder gar ignorieren.

Im Rahmen einer Kampagne “Mehr Zeit für die Menschen” mahnte Bernd Meurer, der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: Gute Pflege umfasst den respektvollen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und das Maß an liebevoller Zuwendung, das sie benötigen. Und genau dafür brauchen die in den Pflegeeinrichtungen beschäftigten Menschen mehr Zeit. Zeit für gemeinsame Spaziergänge zum Beispiel oder für ein Gespräch. (www.pflegesignal.de, 2009).

Das renommierte Fraunhofer-Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation hat im Frühjahr 2009 erforscht, welche Umgebungsfaktoren unser Wohlbefinden am Arbeitsplatz steigern und uns produktiver machen. (WK, 6. März 2009). Die Erforschung beschränkte sich auf Büroräume und Arbeitsplätze, insonderheit Schreibtische. Wer, frage ich, ermittelt mal die “Umgebungsfaktoren für das Wohlbefinden im Arbeitseinsatz” des Pflegepersonals von ambulanten Diensten und im Pflegeheim ? Wer untersucht die “Umgebungsfaktoren für das Wohlbefinden im Heimplatz” der Pflegebedürftigen ? Dort, wo es besonders wichtig wäre, wird nicht erforscht !

Noch einmal: Ich plädiere dafür, dass in das ganze System der Pflegebetreuung - egal, ob für Alt oder Jung - der Faktor “Persönliche Zuwendung” einbezogen werden muß. Er ist dringend notwendig, aber es gibt ihn nicht. Eben wegen der Würde des Menschen gehört der Faktor sowohl in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Erkrankten, als auch in den Alltagsablauf in den Pflegeheimen. Was bedeutet das ? In erster Linie, dafür Zeit in die Bewertung aufzunehmen. In zweiter Linie, Menschlichkeit zu einer selbstverständlichen Aufgabe zu machen und grundsätzlich danach zu handeln. Die Würde des Menschen hat in unserer Gesellschaft noch immer nicht die Bedeutung erlangt, die sie verdient. Oder doch ?

Als im Dezember 2008 ein deutscher, wegen fünffachen Mordes verurteilter Terrorist aus der Haft entlassen wurde, merkte dazu laut Zeitungsbericht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an: Die juristische Mathematik, wonach eine fünfmal lebenslange Freiheitsstrafe ... nach 26 Jahren abgegolten ist, versteht der Normalbürger nicht. In einem Kommentar zu dieser Regel, die vielen Bürgern unverständlich ist, wurde ergänzt: Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde begründet. (WK, 25. November 2008).

Das also ist das Recht im deutschen Rechtsstaat, ein Recht zugunsten von Gewalttätern, die eines nicht kannten: Die Respektierung der Menschenwürde.

Wenn die Menschenwürde derart auch für Mordtäter gilt, dann schreit es zum Himmel in dieser deutschen Republik, dass die Würde des Menschen in vielen Fällen des Lebens gar keine Beachtung findet ! Schon gar nicht bei all den Pflegebedürftigen. Allein die Minutenklauberei bei “Begutachtung” von notwendigen Hilfeleistungen ist unwürdig. Die Unterbringung und Versorgung in Pflegeheimen ist es nicht minder.

Dass Sie mich recht verstehen: Daran sind nicht die Pflegeheime schuld (abgesehen von ganz schlechten), sondern es ist der Staat, der nicht gewährleistet, dass die Heime und speziell die tätigen Pflegekräfte sowohl finanziell, als auch in der Wertschätzung ihrer Leistungen in der bürgerlichen Gesellschaft ihre Anerkennung finden. “Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte” - zum Donnerwetter, das hat für hilflose, pflegebedürftige Menschen weitaus mehr zu gelten als für rücksichtslose Gewaltverbrecher. Ich empfinde es als beschämend, dass darauf hingewiesen werden muß.

Hartz IV, Leiharbeitsverhältnisse, Ein-Euro-Jobs, Kinderarmut und derartige Zustände stehen dieser Grundforderung genau so entgegen, wie die Praxis der notwendigen Pflege gegenüber behinderten Bürgern. Angeblich geht es uns in Deutschland sehr gut. Dabei steigt die Armutsgrenze von Jahr zu Jahr. Erschreckend schnell. Und die Menschenwürde, die Würde der Bürger, bleibt auf der Strecke. Besonders die der Pflegebedürftigen. Das darf nicht sein, und das soll auch nicht so sein, wenn es nach dem “Rechtsstaat” geht.

Es ist ja nicht so, dass man in Politik und Regierung nicht wüsste, was notwendig wäre. Im Jahre 2003 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine “Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen” verfasst und herausgegeben.

Der erste Satz der Präambel lautet: Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Untertitel der Charta: Von der Praxis für die Praxis - Vom Anspruch zur gelebten Wirklichkeit.

In acht Artikeln werden die Ansprüche genannt, die Pflegebedürftige haben (sollen). Meist geschieht das mit den Worten: “Sie haben das Recht auf ...” oder “Sie können erwarten, das ...”. Gute Vorsätze, bemerkenswerte Erkenntnisse und Hinweise !

Aber die “gelebte Wirklichkeit” sieht anders aus. Wirklichkeitsfremd ist zum Beispiel die Erklärung: Auch Vernachlässigungen, wie mangelnde Sorgfalt bei der Betreuung, Pflege oder Behandlung, Unterlassung notwendiger Hilfe sowie unzureichende Aufmerksamkeit, stellen Formen von Gewalt dar. Abgesehen von “Unterlassung notwendiger Hilfe” sind die anderen “Formen von Gewalt” je nach Auslegung definierbar.

Und wen können Vorwürfe dieser Art betreffen ? Im Endeffekt liegt die “Schuld“ immer bei den Pflegenden. Sie haben die Last des unmittelbaren Einsatzes zu tragen und werden in vielfacher Hinsicht dabei nicht unterstützt.

In einem Absatz der Charta heißt es: Die Pflegedienste und Einrichtungen sollen dafür sorgen, dass Sie feste, mit Ihrer Situation vertraute und für all Ihre Belange zuständige Ansprechpartner haben. Der Wechsel der für Sie eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist so gering wie möglich zu halten.

Gerade in diesem Punkt klaffen Anspruch und gelebte Wirklichkeit weit auseinander. Selbst gut geführte Heime, die den Ansprüchen gerecht werden wollen, haben Mangel an gut ausgebildetem Fachpersonal und sind auf Hilfskräfte angewiesen, die allerdings den Vorteil haben, dass sie billiger sind.

Aber, liebe Leserinnen und Leser dieses Buches, nehmen Sie zur Kenntnis, dass es diese “Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen” gibt. Die Broschüre der Bundesregierung nennt im Anhang zahlreiche Behörden und Organisationen, an die sich Ratsuchende wenden können. (Publikumsversand der Bundesregierung - siehe Quellenangabe.)

*

Allen, die in Pflegeheimen für die Organisation der Betreuung Pflegebedürftiger zuständig sind, allen Gutachtern und Richtlinienerarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sei ins Gewissen geschrieben: Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde Pflegebedürftiger ist Gesetz !

Ich erwähnte schon SGB XI § 2, in dem geschrieben steht: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Pflegebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Diese Grundaussage will ich hier ergänzen mit SGB XI § 11: Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. (!)

Kein Verantwortlicher beachtet, was hier gesetzlich verankert ist. Schon gar nicht der Medizinische Dienst und seine Gutachter. Ich schilderte (als Fall II) die Beurteilung eines pflegebedürftigen 89-jährigen mit erheblichen Gesundheitsschäden und eingeschränkter Mobilität. Festgestellter Zeitaufwand bei der Grundpflege: 30 Minuten in 24 Stunden.

Es hieß: Aus medizinischer Sicht liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nicht vor. Eine völlig Ignorierung des SGB XI und eine Missachtung der Menschenwürde ! Dies nur als Beispiel.

.

Startseite © 2012/2024 - Copyright by Günter Bartosch / Gert Redlich - 65191 Wiesbaden / Germany