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- Aspekte -

Ähnlich wie die Frage “Wer soll das bezahlen ?” taucht immer wieder - und nicht nur in der Politik - die Behauptung auf: “Es muß reformiert werden”. Das ist genau so substanzlos und undefiniert wie vieles Bla-Bla. Jede kleine Veränderung wird als “Reform” verkauft. Nach aller Erfahrung sind damit nur Verschlechterungen für die Bürger verbunden.

Ja, was soll der Staat denn tun ?

Er soll eine wirkliche Reform vornehmen, eine, die das Wort verdient ! Eine Strukturverbesserung - wohlgemerkt: Verbesserung. So fordert das “Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung” zum Beispiel eine radikale Rentenreform zugunsten von Geringverdienern als Mittel gegen drohende Altersarmut. Typisch die Reaktion der Rentenversicherer. Sie weisen den Vorstoß mit den Floskeln “wenig zielgenau” und “systemfremd” zurück. Hohlworte, wie sie in der Politik üblich sind. (WK, 29. Januar 2009).

Man könnte die vielen Töpfe im Sozialbereich, die sich selbst erhalten sollen, abschaffen und alles über Steuern regulieren. Doch unsere Politik tendiert in die andere Richtung. Immer mehr Staatsaufgaben werden privatisiert. Besonders schwerwiegend trifft es im Bereich der Daseinsvorsorge das Gesundheitswesen.

Ich wies bereits auf die Kritik der Gustav-Heinemann-Initiative an dieser Entwicklung hin. Bei einer Tagung “Der Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge” im Oktober 2007 in Bremen wies der Bielefelder Gesundheitssoziologe Ullrich Bauer auf eine bedenkliche Veränderung hin. Er beanstandete, dass der Staat dabei sei, seine Anteile an öffentlichen Haushaltsmitteln zur Mitfinanzierung der Solidargemeinschaften zu reduzieren.

In der Veröffentlichung seines Vortrags durch die Gustav-Heinemann-Initiative (30. November 2007) heißt es weiter, der Staat zwinge dadurch die Bürger zur Übernahme eines größeren Maßes an finanzieller Eigenverantwortung. Diese werde für viele Menschen zu einer finanziell nicht mehr zu tragenden Pflicht und Belastung. Der Umbau des Sozialstaates führe zu einer Entsolidarisierung der Gesellschaft. Das Menschenbild und der Wert des Menschen im Spiegel unserer Grundrechte seien davon unmittelbar betroffen. - Klare Aussagen, die deutlich hervorzuheben sind !

Apropos: Steuern. Mit der Fürsorge des Staates für seine kranken und pflegebedürftigen Bürger ist es nicht weit her. Unter anderem werden Medikamente mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt, Nahrungsmittel hingegen nur mit dem ermäßigten. Es kann doch aber keine Frage sein, dass Medikamente zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und in entscheidendem Maße zur Behandlung von Krankheiten notwendig sind - notwendig für die viel zitierte Lebensqualität. Diesen “Mehrwert” müssen die Betroffenen höher versteuern. Was für eine Unredlichkeit !

In der Wirtschaftskrise wurden vom Staat plötzlich und ganz schnell unbegreifliche Milliarden Euro zur Verfügung gestellt für “notleidende Banken”. Für notleidende Sozialfälle und damit auch für Pflegebedürftige und ihre Versorgung war dies nicht möglich - “Wer soll das bezahlen ?”

Gewiß muß mein Vergleich relativiert werden. Von einer Krise erhofft man, dass sie überwunden werden kann. Das ist in der Situation der Pflegefälle nicht zu erwarten. Im Gegenteil, sie werden zunehmen. Wehret den Anfängen ? Wir sind mittendrin ! Und die Probleme steigern sich.

Wir sollen bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Was ist das: “Volle Rente” ? Und wer hat wirklich die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres voll entlohnt arbeiten zu können ? Wer früher in Rente geht oder gehen muß, erleidet erhebliche Einbußen. Das ganze ist eine politische Mogelpackung. Die treffende Bezeichnung dafür fanden die Grünen im Bundestagswahlkampf 2009: “Rentensenkung durch die Hintertür.”

Heute sind schon junge Menschen Langzeitarbeitslose. Fast jeder vierte Erwerbsfähige im Alter zwischen 15 und 24 Jahren erhält schon - nach einer DGB-Studie - Arbeitslosenunterstützung nach Hartz IV. (WK, 13. Februar 2009).

Der Rentenanspruch, der im Arbeitsleben erworben werden kann, wird immer geringer, und private Vorsorge kann - wie sich gezeigt hat - in Bankeninsolvenzen untergehen. Thesen wie Arbeit bis 67 oder Hinweise auf die Vorteile einer “Riester-Rente” sind für die jungen Arbeitslosen blanker Hohn. Ihre Armut ist jetzt schon real, inklusive die ihrer Kinder. Wie wird es erst sein, wenn sie pflegebedürftig werden ?

Dass Langzeitarbeitslose psychische Schäden davontragen und deshalb früher als gewöhnlich Pflegefälle werden können, dürfte einleuchten. Die große Wirtschaftskrise bringt es aber neuerdings mit sich, dass auch Bessergestellte, Manager, Großfirmen-Inhaber relativ plötzlich an Demenz erkranken, zumal wenn sie erhebliche Einschränkungen ihrer gewohnten Lebensqualität hinnehmen müssen. Diese Menschen sind Anwärter auf frühe Pflegefälle. Was kommt da auf uns zu ?

Es ist ein Alarmsignal !

Das durchschnittliche Einzugsalter in Einrichtungen der Altenhilfe beträgt in Hessen ca. 84 Jahre,
meint ein Informationsblatt der Heimaufsicht. Wie immer gibt der “Durchschnitt” ein falsches Bild.

Im selben Informationsblatt steht, dass die zurzeit in Heimen lebenden älteren Menschen 65 Jahre und älter sind. In naher Zukunft werden es noch jüngere sein, 60- oder gar 50-jährige. Denn eine Gefahr der Zunahme entsteht allein schon durch Depressionen infolge Arbeitslosigkeit bereits in jungen Jahren, durch Drogensucht von Jugend-lichen und Alkoholexzessen, “Koma-Saufen”. Pflegefälle, die immer jünger werden ! Das sind die Zukunftsperspektiven. Die will niemand sehen !

Dringend muß sich etwas verbessern. Jetzt schon ! Wenn die wirklichen Reformen nicht zustande kommen wegen Hilflosigkeit der verantwortlichen Politiker, könnten wenigstens kleine echte Reformen angegangen werden - zugunsten der Betroffenen, nicht zuungunsten. Es könnten Renten, die sich an der Armutsgrenze und darunter bewegen, stärker angehoben werden, als diejenigen, die - ich zitierte - über 2.350 Euro Netto/Monat betragen. Gewerkschaften handeln so bei der Vereinbarung von Tariferhöhungen, dass nämlich die unteren Lohngruppen stärker berücksichtigt werden oder dass es einen festen, relativ hohen Sockelbetrag für alle gibt.

Und in Bezug auf die Pflegeversicherung wäre eine wirkliche Verbesserung für alle Betroffenen allein schon dadurch zu erreichen, dass bestehende Paragraphen der Sozialversicherung (Sozialgesetzbuch XI) ganz grundsätzlich angewendet werden.

Zunächst bedarf es in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht einer Überprüfung der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich durch Gutachter des MDK. Es muß doch zur Beurteilung ausreichen, was im Sozialgesetzbuch XI § 18 Abs. 4 genannt ist (ich wiederhole):

Der Medizinische Dienst soll, soweit der Versicherte einwilligt, die behandelnden Ärzte des Versicherten, insbesondere die Hausärzte, in die Begutachtung einbeziehen und ärztliche Auskünfte und Unterlagen über die für die Begutachtung der Pflegebedürftigen wichtigen Vorerkrankungen sowie Art, Umfang und Dauer der Hilfebedürftigkeit einholen.

Jedenfalls sind diese Darlegungen medizinischer als alles, das “Pflegekräfte” bei einem kurzen Hausbesuch feststellen können ! Und es spart Kosten, denn der MDK ist eine Konstruktion der Krankenkassen und wird im Rahmen der Verwaltungskosten finanziert.

Übrigens haben wir in der Bundesrepublik wohl 217 unterschiedliche Krankenkassen.
(Info-Zeitung Selbsthilfeverband Schlaganfallbetroffener e.V., 1/2009). Das sind allein schon 217-mal Verwaltungskosten. Dazu noch die Kosten des Eingetragenen Vereins “Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen”. Alles dies verschluckt viel Geld der Beitragszahler, welches in der Kranken- und Pflegebetreuung fehlt !

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) hatte eine Kommission zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingesetzt. Das Ergebnis wurde in Form einer Studie bereits im Januar 2009 der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt überreicht:

Die Pflege im Minutentakt würde endlich ersetzt durch individuelle und passgenaue Hilfen, sagte dazu Franz Wagner, Vize-Präsident des DPR. (“Pflegefreund”, Pflegeverbund Deutschland/Schweiz, Frühjahr/Sommer 2009).

Es dürfte eine Illusion bleiben, dass derartige sachgerechte Untersuchungen, Erkenntnisse und Vorschläge in einer gründlichen Reform Realität werden.

Der zweite wichtige Reformpunkt, eine grundlegende Verbesserung im Falle der Belastung bei vollstationärer Pflege, lässt sich buchstäblich durch einen Federstrich erreichen !

Bei der Erstellung des Sozialgesetzbuchs XI wussten die Gesetzgeber sehr wohl, welche finanziellen Belastungen im Pflegefall den Betroffenen und ihren Betreuern entstehen und wie die Bürde im Sinne der sozialen Verantwortung des Staates abgemildert werden könne.

Würde das gelten, das im Gesetz steht, wäre es absolut zufriedenstellend: Insgesamt darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75 vom Hundert des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbaren Investitionskosten ... nicht übersteigen. (SGB XI § 43 Abs. 2).

Im gleichen Paragraph und Absatz aber werden die Beträge pauschaliert, “gedeckelt”, und zwar in einem Ausmaß, dass von 75 % bei weitem keine Rede mehr sein kann.

Den “Gesetzgebern” sind also zwei Dinge bewusst, die sich widersprechen, zum einen, was Not tut, zum anderen, dass es teuer werden würde. So wird im Gesetz quasi eine Haushaltssperre eingeführt, die verursacht, dass die 75 % (inklusive der “gesondert berechenbaren Investitionskosten”) in Wirklichkeit vielleicht nur die Hälfte sind.

Einen solchen Widerspruch darf es in einem Gesetz nicht geben. Ich erwähnte das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 für Kinder von Hartz IV-Empfängern. Vom Gericht wurde bemängelt, dass der Staat willkürlich eine Pauschale festgelegt habe. Nur eine grundsätzlich andere Bewertung könne das Missverhältnis ausgleichen.

Ist es hier nicht genau so ? Hier allerdings ist der Widerspruch sogar im Gesetz festgeschrieben. Die Pauschalierung bzw. Deckelung von Unter-stützungsleistungen im Sozial- und Gesundheitswesen durch den Staat ist eine Pflichtverletzung gegenüber von ihm selbst erkannten Notwendigkeiten ! Mit einem Federstrich kann (und müsste) die Diskrepanz beseitigt werden. Aber wer klagt für die Pflegebedürftigen ?

Es heißt immer, wir seien ein reiches Land. Und plötzlich sind auch viele Milliarden da für Banken- und Wirtschaftshilfen, für marode EU-Staaten. Nix Geld für die würdevolle Verbesserung der Situation unserer armen und unserer pflegebedürftigen Mitbürger ?

Das darf nicht wahr sein !


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