- Drei Fälle - drei Beispiele -
Ärztliche Befunde, speziell von Fachärzten, sowie Krankenhaus-protokolle, sind dazu fundierter, aussagekräftiger und vor allem medizinischer, als es der Gutachter des MDK in seinem Kurzbesuch feststellen kann.
Die Beschäftigung mit der Materie der Richtlinien nervt. Auch Sie haben sicherlich die Nase voll von diesem Kleinklein. Aber was hilft’s, es ist für Ihren Pflegefall von Wichtigkeit.
Mir geht es darum, Sie aufmerksam zu machen. Ich denke mir, das ist zunächst erreicht, und will mich deshalb von der allgemeinen Betrachtung ab- und drei exemplarischen Beispielen zuwenden.
Ich befasse mich mit
- meiner/unseren eigenen Angelegenheit (Fall I),
- mit der eines 89-jährigen, der von seiner Frau gepflegt wird (Fall II) und
- mit der einer 83-jährigen, die allein lebt (Fall III).
Ich will mich nicht mit der Minutenklauberei im einzelnen beschäftigen, sondern nur hervorheben, was in den Beurteilungen abstrus ist.
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