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Fall II


Alter 89 Jahre, männlich. Gutachterin “Pflegefachkraft”. - Die Gutachterin notiert: Pflegerelevante Aspekte: Schlaganfall ein Jahr vor Begutachtung. Zunehmende körperliche Schwäche mit Gangunsicherheit durch plötzliches Wegsacken. 10 kg Gewichtsverlust seit 7 Monaten. Gleichgewichtsstörungen. Diverse Stürze. Durchblutungsstörungen. Stehen nur mit Festhalten am Rollator oder Möbeln. Atemnot bei Anstrengung. Nachts Urinflasche angelegt. Appetit reduziert. Schwerhörigkeit. Verdacht auf Herzinsuffizienz (d.i. Herzschwäche). Herpes Zoster am Abdominalbereich (d.i. Gürtelrose im Bauch- bzw. Unterkörperbereich).

Festgestellt von Gutachterin:
  Zeitaufwand Grundpflege: 30 Minuten pro Tag
  Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 60 Minuten pro Tag
  Ergebnis: Keine Pflegestufe.


Aus medizinischer (!) Sicht liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nicht vor. Der derzeitige, regelmäßige Hilfebedarf im Bereich Grundpflege reicht für eine Einstufungsempfehlung nicht aus.

Der Fall ist bezeichnend und nach allem, was ich feststellen konnte, typisch. In allen Positionen der Grundpflege Körperpflege/Ernährung/Mobilität ist notiert Keine Unterstützung bis auf Duschen - Teilübernahme 1 x pro Woche (!), pro Tag 2 Minuten. - Ernährung = 0.

Weitere Beurteilungen sehen so aus:
Ganzkörperwäsche - Teilübernahme 6 x pro Woche, pro Tag 10 Minuten.
Wechsel/Entleerung Urinbeutel/Toilettenstuhl - Volle Übernahme 5 x pro Tag 10 Minuten (also 2 Minuten je Vorgang).
Summe Zeitbedarf Körperpflege: 22 Minuten pro Tag.


Mobilität
Aufstehen/Zu-Bett-Gehen - Teilübernahme 3 x pro Tag, insgesamt 3 Minuten
(also 1 Minute je Vorgang).
Ankleiden - Unterstützung: 1 x pro Tag 2 Minuten
Gehen - Unterstützung 3 x pro Tag, insgesamt 3 Minuten
(also 1 Minute je Vorgang, 30 Sekunden Hin und Zurück !).

Summe Zeitbedarf Mobilität: 8 Minuten pro Tag. (Insgesamt also: 30 Minuten Grundpflege)

Ich brauche ob dieser Unverständlichkeiten gar nicht auf Details einzugehen. Es war notiert worden: Stehen nur mit Festhalten am Rollator oder Möbeln. Bei Begutachtung ausreichend sicheres Gehen am Rollator. Beim Aufstehen auch abstützen an Möbeln. Gleichgewichtsstörungen. Was folgert daraus ? Dass völlig unrealistisch beurteilt wurde !

In jeder der von mir angeführten Positionen bezüglich der Körperpflege kann der Kranke sich nicht am Rollator oder an Möbeln festhalten. Er muß gestützt werden. In jedem Fall des Aufstehens/Zu-Bett-Gehens, des An- und Auskleidens, des “Transfers” muß er von einer Pflegeperson gehalten und meist voll unterstützt werden. 22 Minuten in 24 Stunden mit 1440 Minuten ?

Die Absicht, die Betreuungszeiten möglichst gering zu halten - selbst gegen alle Logik - wird hier besonders deutlich. Sonst kann er alles allein machen ? Der hochbetagte Mann müsste ein Artist sein. Unbegreiflich derartige Feststellungen !

Fünf Monate später erfolgte “Gutachten im Widerspruchs-/Einspruchsverfahren” durch Gutachterin - “Pflegefachkraft”.

Diese erläutert: Eine Verschlechterung gegenüber der Vorbegutachtung ist nachvollziehbar und wurde jetzt im Gutachten auch so berücksichtigt. Vergleicht man die Angaben beider Gutachten miteinander, so hat die Gutachterin II in Körperpflege nichts berücksichtigt, sondern die vorigen Angaben schlicht abgeschrieben.

Bei Mobilität hat sie ganze 6 Minuten zugefügt, wobei bemerkenswert ist: Stehen (Transfer) - Unterstützung 5 x pro Woche, je 1 Minute pro Tag. Je nach Tagesform kurze Hilfestellung bei den Transfers. - 1 Minute pro Tag ? Und an zwei Tagen der Woche keine Transfers ? Das kann nicht wahr sein !

Und die Urinflasche wird bei ihr, wie bei ihrer Vorgängerin, nur geleert (2 Minuten), nicht aber gereinigt, desinfiziert, getrocknet. 5 x pro Tag ? Hinzu kommen diese Verrichtungen mindestens 2 x nachts erschwerend !

Festgestellt von Gutachterin II:
  Zeitaufwand Grundpflege: 36 Minuten pro Tag
  Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 60 Minuten pro Tag
  Ergebnis: Keine Pflegestufe.
Fehlen 10 Minuten im Bereich der Grundpflege. Die wären allein schon bei Berücksichtigung aller Transfers pro Tag zusammengekommen !

Gutachterin I hatte festgestellt: Versorgung durch Ehefrau. Sehr behüteter Pflegestil. Was will eigentlich der Antragsteller ? Er ist doch wohlbehütet und topfit ! Hat sogar einen Schlaganfall überstanden ! Gutachterin II meint: Im Widerspruchsschreiben begründete Tätigkeiten beziehen sich überwiegend auf Betreuungssituationen und hauswirtschaftliche Versorgung. Bitteschön, was sind “Betreuungssituationen” ? In diesem Falle: Pflegeleistungen !

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