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Günter Bartosch † - 2012

Pflegefall ? -

Sie müssen kämpfen !

Erfahrungen mit Pflegeversicherung und Heimbetreuung

Analysen, Hinweise und Tipps

Teil 1 und 2

Unveröffentlichtes Manuskript von Günter Bartosch †,

ehem. Redakteur beim RIAS und ZDF, verstorben am 25.3.2013

Günter Bartosch - Pflegefall ? Sie müssen kämpfen - ©2013 - Seite von 122


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Einleitung von Gert Redlich

Der Autor und Verfasser dieses Buches ist Günter Bartosch. Günter Bartosch (1928 - 2013 †) war bereits ab 1960 beim ZDF in der Redaktion Unterhaltung und organisierte populäre "Unterhaltungs-Shows". Nach seiner Pensionierung 1993 widmete er sich seinen Publikationen und dem „Förderverein zur Errichtung eines Fernsehmuseums" in Mainz, später in Wiesbaden. Jedoch bei der Zielvorstellung für ein reales Fernsehmuseum waren seine und meine Gedanken leider meilenweit auseinander, sodaß wir uns nur selten konstruktiv unterhalten konnten.

In seinem Leben hatte er bereits mehrere Bücher geschrieben. Von seinen im Werden begriffenen Büchern und seinen beiden angedachten Musicals hatte ich nur wenig mitbekommen. Zu sehr (ca. 7 Jahre) war er mit der Krankheit seiner Frau beschäftigt. Daß er nach deren Tod Ende 2006 dieses Werk geschrieben hatte, blieb fast allen verborgen.

Trotz an sich guter Gesundheit ist Günter Bartosch im Alter von über 84 Jahren sehr überraschend und ganz plötzlich im Februar 2013 verstorben. Und so konnte er manch angefangenes Manuscript nicht zuende führen oder gar als Buch oder Broschüre herausbringen.

Dieses Buch hier über den aktuellen deutschen Plegenotstand hatte er sogar zweimal mehreren Verlagen auf der Frankfurter Buchmesse (zusammen mit seinem Freund Tom Marjanovic) angedient, doch war das Interesse für diese Bücher bzw. Ideen und die darin enthaltenen politische Gedanken scheinbar gering.

Nachdem ich in seinem Nachlass große Mengen von Korrekturausdrucken vorgefunden hatte und auf manchen dieser Seiten Erstaunliches gelesen hatte, bin ich der Meinung, das sollte auf jeden Fall schnellstens veröffentlicht werden.

Auf seinem Notebook hatte ich dann alleine im Verzeichnis "Pflegenotstand" über 185 einzelne Word Dateien gefunden, denn mit dem Computer und dem Text-Programm Word hatte Günter Bartosch so seine Probleme.

Aus diesen Dateien habe ich dieses Buch jetzt auf nur noch 122 Seiten verdichtet und Korrektur gelesen und an ganz wenigen Stellen dem Sinn nach verbessert und Formulierungen verständlicher gedreht. Auch vorgefundene Rechtschreib- und Druckfehler aus der letzten Vorabversion des Manuscripts sind (hoffentlich) weitgehend beseitigt.

Günter Bartosch war bekannt für seinen klugen Geist und seine absolut faire und gewissenhafte Recherche, sowohl im Beruf als Redakteur seiner Ratesendungen wie auch als Vater zweier Söhne und dann später als Ruheständler.

Doch solch ein spezielles fundiertes Buch kann man nur schreiben, wenn man es selbst erlebt hat. Das hier ist kein populärer Roman, es ist ein Bericht über Tatsachen und aktuelle Zustände mit vielen Tips für andere Betroffene.

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Da Günter Bartosch ja nicht mehr lebt, übernehme ich - Gert Redlich - die volle Verantwortung im Sinne des Presserechts für alle gemachten Aussagen.

Eine Würdigung seines Lebens finden Sie auf www.fernsehmuseum.info im Bereich > Fernseh-Historie > Zeitzeugen.

Die Online-Version mitsamt Impressum finden Sie jetzt online im Web unter

"bartoschs-buecher.ipw.net" zum sofortigen Lesen und eine komplette PDF-Version steht dort auch bald zum Herunterladen bereit.

Eigentlich wollte Günter Bartosch dieses Buch (und seine anderen Bücher) über den Buchhandel vertreiben, um bestimmte soziale und kulturelle Aktivitäten finanziell zu unterstützen.

Wenn Sie das ein oder andere Buch von Günter bartosch als wichtig betrachten und vielleicht eine kulturelle Initiative durch eine Sachzuwendung oder finanziell oder durch Mitmachen unterstützen möchten, bietet sich eines seiner „Kinder", zum Beispiel das „Fernsehmuseum Wiesbaden" an.

Gert Redlich im Mai 2013

Alle Fragen zum Copyright und zum Abdruck unter Tel 0611 950310 oder

im Impressum von "bartoschs-buecher.ipw.net"

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(Unvollendetes) Buchmanuskript (Originaltext)

von Günter Bartosch † - Wiesbaden

Pflegefall - Sie müssen kämpfen !

Erfahrungen mit Pflegeversicherung und Heimbetreuung

Analysen, Hinweise und Tipps

Ich schildere die Probleme, mit denen sich Pflegebedürftige, besonders aber ihre Betreuer und Angehörigen, konfrontiert sehen. Das Kämpfen-müssen beginnt bereits mit Streitigkeiten über die Stellungnahmen der Gutachter des sogenannten "Medizinischen Dienstes der Krankenkassen". Anträge auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit scheitern oft an deren negativen Beurteilungen.

Ich habe deshalb auch sehr eingehend die gesetzlichen Grundlagen dargestellt und die Richtlinien, nach denen die Gutachter zu urteilen hätten, es aber meist nicht tun. Andererseits schildere ich - ebenfalls aus eigener Erfahrung - die Schwierigkeiten, mit denen das Pflegepersonal in den Heimen im Bemühen um fürsorgliche Betreuung belastet ist.

U.a. wird auch von mir die augenblicklich viel diskutierte Benotung von Pflegeheimen kritisch analysiert, wobei ich feststellen muß, dass dabei unsinnige bürokratische Regeln aufgestellt wurden, die mit den Realitäten kaum vereinbar sind. Die Bandbreite meiner Untersuchungen und Analysen wird aus der Inhaltsangabe deutlich, die ich hier beilege.

Immer wieder stelle ich fest, dass in Politik und auch in den Medien sehr viel Unwissenheit besteht über die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Betreuer, ob privat oder in den Heimen. Fast könnte ich meinen, meine Arbeit sei eine Art Standardwerk. Dadurch, dass in meiner Ausarbeitung die eigenen Erfahrungen gepaart sind mit der gründlichen Analyse der Materie, müsste es m.E. einen besonderen Stellenwert für jeden haben, der sich mit dem Thema "Pflegebedürf-tigkeit" befassen muß, sei es als Betroffener, der Rat sucht, aber auch als Politiker, der in der Verantwortung ist. Klimawandel wird hierzulande intensiv diskutiert, die Veränderung der Bevölkerungsstruktur - immer mehr Alte, weniger Junge - mit all ihren Folgen wird politisch vernachlässigt. Mahnungen gibt es genug.

Kaum vergeht ein Tag, an dem das Thema "Pflege" nicht in Presse oder Fernsehen behandelt wird, in der Regel sehr kritisch.

Das Manuskript ist im Prinzip fertig, bedarf aber noch bis zu einem mit dem Verlag zu vereinbarenden Redaktionsschluß der Ergänzungen durch aktuelle Entwicklungen und Veränderungen.

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Inhalt

Einleitung

Inhalt

Der Pflegefall und seine Folgen

Pflegeversicherung
Wie es begann

MDK - ein Problem

Der Hausbesuch

Wozu das Ganze ?

Formulargutachten

3 Fälle - 3 Beispiele

Fall I

Fall II

Fall III

Hauswirtschaftliche Versorgung

Häusliche Pflege

Pflegeformen

Demenz

Krankenfahrten/Fahrkosten

Pflegeheim - ein Beispiel

Individuelle Merkmale

Heimalltag

Prekäre Situation der Pflege

Das Geld

Haftung

Kosten sparen

Qualität der Pflegeheime

Wachsende Erschwernisse in der Pflege

Würdelos

Pflegenotstand

Notwendigkeiten

Rente - ein Pflegefall

Aspekt

Auf die Seitenzahlen müssen wir hier noch verzichten - die stimmten nicht mehr.

In der Online-Version haben wir später auch eine Volltext-Suche eingebaut.

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Vorbemerkungen I

Gesetzestexte und Richtlinien sind kursiv gedruckt, andere Zitierungen (speziell aus Veröffentlichungen) in veränderter Schrift ausgeführt.

Abkürzungen

SGB = Sozialgesetzbuch

MDS = Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.

MDS-R = Richtlinien des MDS

MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen (länderbezogen)

WK = Wiesbadener Kurier / unsere Wiesbadnener Tageszeitung

„Nichts ist älter, als die Zeitung von gestern" - einerseits hat dieser bekannte Spruch Wahrheitsgehalt, andererseits stimmt er auch wieder nicht. Vieles vom Tagesgeschehen ist bereits abgehakt, wenn die nächste Zeitung erscheint. Aber einiges von dem, was sie in der Vergangenheit berichtet hatte, bleibt im Gedächtnis.

Dann taucht plötzlich die Erinnerung auf: "Darüber hatte ich doch schon mal gelesen. Wann war denn das ?" Vielleicht blättert man in alten Zeitungen, sofern sie noch vorhanden sind, und findet meist nicht, was man sucht.

Ich schicke diese (Lebens-) Erfahrung voraus. Damit ich nicht suchen mußte, woran ich mich erinnerte, hatte ich für dieses Buch Zeitungsartikel gesammelt, Tag für Tag, sofern sie zu meinem Thema gehörten. So werden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, immer wieder bei meinen Zitierungen aus Veröffentlichungen viel Bemerkenswertes zur Kenntnis nehmen können, das sich eben nicht im Tagesgeschehen erledigt hatte, sondern grundsätzlich und nachhaltig Aufmerksamkeit verdient. Vielfach stammen die Meldungen aus der von mir abonnierten Zeitung meines Wohnorts: dem Wiesbadener Kurier.

Die tägliche Lektüre der Zeitung aus dem Briefkasten brachte mir viele Hinweise und Erkenntnisse, die in dieses Buch eingeflossen sind. Sicherlich handelt es sich um Berichte, die auch in den von Ihnen abonnierten oder gekauften Zeitungen erschienen sind. Aber vielleicht sind sie mit den altgewordenen Gazetten entsorgt worden.

Ich will deutlich machen, dass gerade die von mir behandelten Themen "Pflegefall, Pflegenotstand, Versorgungsmisere" täglich und überregional die Alltagsmeldungen in Presse, Funk und Fernsehen beherrschen, ohne dass sie von der Allgemeinheit besonders wahrgenommen werden.


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Vorbemerkungen II

Vor einem Pflegefall ist niemand sicher. Jeden kann es treffen, und keiner kann sich davor schützen. Der Pflegefall ist plötzlich da, oder er kommt schleichend.

Pflegenotstand ist ein Alarmsignal unserer Zeit und noch längst nicht so tief ins Bewusstsein der Gesellschaft gedrungen, wie es notwendig wäre. Mit einem Pflegefall kann jeder persönlich konfrontiert werden.

Entweder ist man als Erkrankter selbst betroffen, oder man gehört zu denen, die einen Pflegefall versorgen oder betreuen müssen. Ein "Muß" ist das nur selten.

Es kann Hilfsbereitschaft, Pflichterfüllung, Mitleid oder - nicht selten - Liebe sein, die Anlaß geben, einem Lebenspartner, den Eltern, einem Angehörigen oder einem Freund zur Seite zu stehen und Hilfe zu leisten. Das alles sind persönliche Beweggründe.

Wir kennen aber in unserem Staatswesen den Begriff der Solidargemein-schaft. Hier ist noch vieles im Argen, was den Pflegenotstand betrifft. Jeder Fall wirft Probleme auf, die es zu bewältigen gilt.

Die persönliche Sorge um den Erkrankten ist das eine, das andere sind die Umstände, die der Pflegefall für alle Beteiligten mit sich bringt. Schwierigkeiten und Mühen bleiben Ihnen nicht erspart, ja türmen sich auf.

Dieses Buch sagt Ihnen aus gewonnener Erfahrung: Sie müssen kämpfen !

Das ist leichter gesagt, als getan. Der Erkrankte kann sich nicht selbst engagieren, die Last liegt bei den Betreuenden.

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- Der Pflegefall und seine Folgen -

Es gibt viele Bücher und Broschüren, Informationen von Sozialvereinen und den Krankenkassen über Pflegefälle und die Pflegeversicherung.

Angenommen Sie würden 100 € investieren in den Kauf der informativen Bücher, Sie würden aus jedem Buch etwas Nützliches erfahren können, aber eben immer nur etwas. Kaum eine Veröffentlichung sagt Ihnen, was das letztlich Wesentliche ist:

Ein Pflegefall kostet viel Geld.

Bei meinen Recherchen habe ich erstaunt und zugleich erschreckt festgestellt, es gibt in jeder Familie oder im Freundeskreis einen oder gar mehrere Pflegefälle. Weiteste Kreise unserer Gesellschaft haben dabei Belastungen zu tragen, doch nur langsam, viel zu langsam, nehmen Politik und Gesellschaft davon Kenntnis. Weitgehend fehlen Verständnis und Hilfsbereitschaft.

Pflegefälle betreffen naturgemäß die ältere Generation. Aber auch junge Menschen und die in den mittleren Jahrgängen können zu den Leidtragenden gehören durch Unfälle, Schlaganfälle, Herzinfarkte, durch Krankheiten, die durch Streß oder ungesunde Lebensweise ausgelöst werden.

Ich wiederhole: Vor Pflegefällen ist niemand sicher.

In der Regel haben wir - zumindest in unseren Breiten - eine längere Lebenszeit als noch unsere unmittelbaren Vorfahren. Diese Situation bringt Erkrankungen mit sich, die wir gerade erst zu analysieren beginnen.

Neuerdings wird zum Beispiel Diabetes als eine Volkskrankheit bezeichnet; in fortgeschrittenem Stadium führt sie zu Pflegefällen. Demenz- und Alzheimer-Erkrankungen sind weitere Belastungen einer älter werdenden Gesellschaft, ganz abgesehen von den schweren Folgen, die Schlaganfälle und Herzinfarkte mit sich bringen.

Mein Onkel, hoher Beamter bei der Deutschen Reichspost, hatte mir gepredigt: "Junge, du kannst von diesem Staat vieles haben. Aber du musst immer einen Antrag stellen."

Ich hatte seinen Ratschlag beherzigt, doch inzwischen gemerkt, dass es heutzutage mit einem Antrag allein nicht mehr getan ist. Aus den Erfahrungen meiner weit verzweigten Familie und aus dem, was meine Recherchen ergaben, erweist sich, dass für ein Ergebnis, das einigermaßen als gerecht empfunden und akzeptiert werden konnte, über den Antrag hinaus viele Kämpfe zu führen waren.

In den meisten Fällen sind Ehepartner oder Kinder diejenigen, die erkrankte Ältere betreuen und versorgen. Sie sind ebenfalls Leidtragende, doch anders als der Erkrankte. Sie sind sowohl wirtschaftlich, als auch zeitlich belastet. Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bringt eine völlige Umgestaltung der Lebensplanung mit sich. Am schwerwiegendsten wirkt sich auf Dauer die finanzielle Belastung aus.

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Was ist auf Dauer ?

Ich will Sie nicht erschrecken, liebe Leserin, lieber Leser, und deshalb dieses Thema behutsam angehen. Wenn der Pflegefall nicht durch ein plötzliches Ereignis eintritt - Schlaganfall, Herzinfarkt, Unfall, Folgen einer Operation o.ä.-, dann entwickelt er sich nach und nach, sehr langsam. Stellen Sie sich eine Treppe vor, eine lange, von der Sie nicht wissen, wo sie endet.

Die Erkrankung entfaltet sich stufenweise, und Sie als Betreuender müssen mit, von Stufe zu Stufe. Das bringt zwar einen gewissen Gewöhnungs- oder genauer Anpassungseffekt mit, aber es wird immer schwerer und schwieriger. Man sollte sich nichts vormachen: Ein Pflegefall ist nicht heilbar. Im besten Fall kann er stagnieren, doch das ist leider nur selten der Fall. Immer verlangt es den engagierten Einsatz der betreuenden Person. Und immer, von Stufe zu Stufe, wird diese mehr gefordert.

Es gibt keine Norm für Pflegefälle, jede Situation ist individuell geartet. Stirbt der Erkrankte, dann ist es für diesen in vielen Fällen die Erlösung von einem Leiden. Mitunter ist der geistige Zustand aber schon vorher so angegriffen, dass der Erkrankte seine individuelle Existenz gar nicht mehr wahrnimmt.

Für den Betreuer ist das Ableben des Gepflegten naturgemäß die Befreiung von einer Bürde, doch der Tod ist zwar eine Entlastung, aber kein Trost.

Hat man eine geliebte Person lange betreut, dann endet ganz plötzlich eine Lebensaufgabe. Es tritt der Zustand einer Leere ein, und der Zurückgebliebene - besonders wenn es sich um den Ehepartner handelt - muß sich in einen neuen Lebensabschnitt eingewöhnen. Am Beispiel der Treppe bedeutet das, sie wieder hinabzusteigen, wahrscheinlich ganz langsam Schritt für Schritt, und, unten angekommen, vor der Frage zu stehen, in welche Richtung man nun gehen wolle.

Doch zur Dauer des Aufwärtsgehens beim Begleiten des Erkrankten: Es kann eine lange Zeit sein. Im Pflegeheim, in dem meine Frau zuletzt untergebracht war, liegt ein Buch aus, in dem zur Andacht die aktuell Verstorbenen genannt werden.

Beim Nachschlagen entdeckte ich kürzlich fünf Todesfälle von Heimbewohnern, alle im Alter von 92 - 94 Jahren. Und hier zeigt sich etwas, das einen fürsorglich Betreuenden durchaus erschrecken könnte: Ein Pflegefall kann 15, 20 Jahre oder gar noch länger andauern.

In meinem Bekanntenkreis gibt es eine treusorgenden Tochter, die ihre Mutter zu Hause bei sich schon 8 Jahre lang betreut, eine andere Bekannte hatte daheim ihren inzwischen verstorbenen Mann 6 Jahre lang gepflegt. Diese Leistungen gehen an den Betreuenden nicht spurlos vorüber. Hier sind zum Beispiel beide Frauen körperlich und nervlich angeschlagen, und es stellen sich eigene Erkrankungen heraus, die bisher nur schwelten.

Und wie ist das, wenn die erkrankte Person in einem Pflegeheim untergebracht

ist ?

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Wer es ehrlich meint, mit seiner Fürsorge, wird den Pflegefall so lange wie möglich in seinem gewohnten privaten Umfeld belassen, dort, wo man zu Hause ist. Wenn ein Erkrankter nicht ins Pflegeheim "abgeschoben" wird, sondern in ein Heim umsiedeln muß, weil die häusliche Pflege - auch im medizinischen Sinne - nicht mehr gewährleistet werden kann, so bleibt im menschlichen Normalfall die Sorge um den Angehörigen bestehen. Ebenso die Notwendigkeit der persönlichen Zuwendung, da diese den Umständen nach in einem Pflegeheim kaum zu leisten ist. Sorgen um das Wohlergehen des Angehörigen ergeben sich auch mit der Frage, ob er denn gut untergebracht sei und fürsorglich behandelt werde, ob er Zuspruch erhalte, wenn ein solcher notwendig sei.

Hier ist ein Hinweis angebracht, den ich für sehr wichtig halte:

Ist eine häusliche Pflege nicht mehr möglich, sagt das dem Erkrankten am besten eine außen-stehende Person, zum Beispiel der Hausarzt. Äußert ein Angehöriger das Problem einer Heimunterbringung, denkt der Pflegebedürftige, er werde nicht mehr geachtet und nur noch als Belastung empfunden.

Die Suche nach einem zuverlässigen Heim ist ein Problem für sich. Immer wieder geraten Pflegeheime in Kritik. Über die mitunter schlechten Zustände in Pflegeheimen gibt es inzwischen öffentliche Auseinandersetzungen, und leider werden sie anhalten müssen. Das soll hier nicht das Thema des Buches sein, sondern es soll ein anderer Aspekt ins Blickfeld genommen werden.

Ich erwähnte es anfangs: Ein Pflegefall kostet Geld, viel Geld.

Doch zur Dauer des Aufwärtsgehens beim Begleiten des Erkrankten:

Es kann eine lange Zeit sein. Im Pflegeheim, in dem meine Frau zuletzt untergebracht war, liegt ein Buch aus, in dem zur Andacht die aktuell Verstorbenen genannt werden. Beim Nachschlagen entdeckte ich kürzlich fünf Todesfälle von Heimbewohnern, alle im Alter von 92 - 94 Jahren. Und hier zeigt sich etwas, das einen fürsorglich Betreuenden durchaus erschrecken könnte: Ein Pflegefall kann 15, 20 Jahre oder gar noch länger andauern.

In meinem Bekanntenkreis gibt es eine treusorgenden Tochter, die ihre Mutter zu Hause bei sich schon 8 Jahre lang betreut, eine andere Bekannte hatte daheim ihren inzwischen verstorbenen Mann 6 Jahre lang gepflegt. Diese Leistungen gehen an den Betreuenden nicht spurlos vorüber. Hier sind zum Beispiel beide Frauen körperlich und nervlich angeschlagen, und es stellen sich eigene Erkrankungen heraus, die bisher nur schwelten.

Und wie ist das, wenn die erkrankte Person in einem Pflegeheim untergebracht ist ? Wer es ehrlich meint, mit seiner Fürsorge, wird den Pflegefall so lange wie möglich in seinem gewohnten privaten Umfeld belassen, dort, wo man zu Hause ist.

Wenn ein Erkrankter nicht ins Pflegeheim "abgeschoben" wird, sondern in ein Heim umsiedeln muß, weil die häusliche Pflege - auch im medizinischen Sinne - nicht mehr gewährleistet werden kann, so bleibt im menschlichen Normalfall die Sorge um den Angehörigen bestehen. Ebenso die Notwendigkeit der persönlichen Zuwendung, da diese den Umständen nach in einem Pflegeheim kaum zu leisten ist. Sorgen um das Wohlergehen des Angehörigen ergeben sich auch mit der Frage, ob er denn gut untergebracht sei und fürsorglich behandelt werde, ob er Zuspruch erhalte, wenn ein solcher notwendig sei.

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Hier ist ein Hinweis angebracht, den ich für sehr wichtig halte.

Ist eine häusliche Pflege nicht mehr möglich, sagt das dem Erkrankten am besten eine außen-stehende Person, zum Beispiel der Hausarzt. Äußert ein Angehöriger das Problem einer Heimunterbringung, denkt der Pflegebedürftige, er werde nicht mehr geachtet und nur noch als Belastung empfunden.

Die Suche nach einem zuverlässigen Heim ist ein Problem für sich. Immer wieder geraten Pflegeheime in Kritik. Über die mitunter schlechten Zustände in Pflegeheimen gibt es inzwischen öffentliche Auseinandersetzungen, und leider werden sie anhalten müssen. Das soll hier nicht das Thema des Buches sein, sondern es soll ein anderer Aspekt ins Blickfeld genommen werden.

Ich erwähnte es anfangs: Ein Pflegefall kostet Geld, viel Geld.

- Pflegeversicherung -

Hilft uns unser Staat ? Wir haben einen, in dem die staatstragenden Parteien alle das Wort "christlich" und/oder "sozial" auf ihren Fahnen zu stehen haben. Der juristische Begriff "Daseinsvorsorge" beinhaltet die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Fürsorge gegenüber den Bürgern. Es geht dabei u.a. um Schaffung und Gestaltung menschenwürdigen Daseins für jeden Bürger des Staates. Sorgt er dafür ? Diese politische Aufgabe ist weitgehend in Vergessenheit geraten.

Vor etlichen Jahren wurde Bürgern, die in Gefahr waren, arbeitslos zu werden, sowie anderen in Notlagen gesagt, sie könnten sich beruhigt "ins soziale Netz fallen lassen". Der dies verkündete, war damals Arbeitsminister. Inzwischen hat er sich als Spaßmacher wider den tierischen Ernst geoutet. Von ihm stammte auch die Zusicherung: "Die Rente ist sicher". Er hat ja nicht gesagt in welcher Höhe, und vielleicht hat er nur seine eigene gemeint. Seit seiner Zeit geht die Entwicklung dahin, dass die sichere Rente, für die ein Arbeitsleben lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sind, vielfach nur noch ein Almosen zur Altersarmut darstellen wird.

Nun, wir haben ja die Pflegeversicherung. Auch diese zwangsweise. Eine Versicherung ist dazu da, im Versicherungsfall einzuspringen. Tut das die Pflegeversicherung ?

Es kommt ganz darauf an, was man unter Versicherungsleistung versteht. Das Wort "Pflegeversicherung" führt in die Irre. Auch sie bietet kein soziales Netz, in das man sich beruhigt fallen lassen kann. Bestenfalls federt es ab wie bei einem Pferdewagen, dessen Räder Gummireifen haben.

Was die Pflegeversicherung leistet, können Sie in zahlreichen Büchern und Veröffentlichungen erfahren, aber auch kostenlos in aufwändigen Broschüren Ihrer Krankenkasse. Da stehen dann auch die Summen, die gezahlt werden zur Unterstützung im Pflegefall. Die sind mitunter beeindruckend, hängen aber - verständlicherweise - vom Grad der Pflegestufe ab. Hierin liegt allerdings die Crux, ebenso wie in einigen Fallstricken, aber das wird, wenn überhaupt, in den Informationen nur am Rande erwähnt.

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Drei Formen der Leistungen gibt es (und dazu ein paar Ergänzungen) :

1) Für einen Pflegefall, der privat betreut wird,

2) Für einen Pflegefall, der im privaten Bereich durch Pflegekräfte betreut wird,

3) Für einen Pflegefall bei Heimunterbringung.

Wenn das so einfach wäre. Aber mit der Pflegeversicherung hängen unglaublich viele Bestimmungen zusammen. Sie besteht aus einem Gestrüpp von Gesetzestexten, Verordnungen, Richtlinien. Damit verbunden ist ein immenser bürokratischer Aufwand.

Der Erkrankte selbst kann sich damit gar nicht befassen, obwohl er derjenige ist, der den Anspruch bei der Pflegekasse hat. Nicht der Aufwand, den der Betreuer aufbringen muß, zählt, sondern der Aufwand, den der Betreute nötig hat. Das ist nicht recht zu begreifen, aber irgendeine Richtschnur muß die Angelegenheit ja haben. Bei Antragstellung in einem Pflegefall gilt schon mal, dies von Anfang an ins Auge zu fassen.

Grundsätzlich gibt es drei Pflegestufen, von denen die Zahlungsleistung der Pflegeversicherung abhängig ist:

I. Erheblich Pflegebedürftige,

II. Schwerpflegebedürftige,

III. Schwerstpflegebedürftige.

Für besondere Härtefälle gibt es allerdings noch eine - nur selten erreichbare - Aufstockung, die sich als Pflegestufe IV eingebürgert hat. Darüber hinaus ist auch noch von einer Pflegestufe 0 die Rede, um die ganze Angelegenheit noch komplizierter zu machen.

Die ganze Angelegenheit - sie ist ein Fachwissen für sich. Selbst wenn Sie sich Bücher zur Information besorgen, so sollten Sie wissen: Das Eindringen in die Materie kommt einem Studium gleich. Muß man sich die Mühe machen ? Im Prinzip ja, denn als Betroffener wollen Sie ja Unterstützung von der Pflegekasse haben, in die Sie und der Erkrankte viele Jahre lang zwangsweise eingezahlt haben. Nochmals bei dieser Gelegenheit: Der Betreuende hat keinen Anspruch, nur der Erkrankte ! Und der auch nur dann, wenn er nach dem Gesetz mindestens "erheblich pflegebedürftig" ist.

Das Gesetz ist das XI. Buch des Sozialgesetzbuches.

Dazu gehören Richtlinien und Grundlagen der Begutachtung. Eine einheitliche Begutachtungsgrundlage dazu ist vom sogenannten "Medizinischen Dienst der Spitzen-verbände der Krankenkassen" (MDS) erlassen worden.

Diese Richtlinien benutzen die Gerichte in ihren Beurteilungen als seien sie staatliches Gesetz. Um was für ein umfangreiches Werk es sich handelt, lässt sich allein daran messen, dass das Richtlinienbuch des MDS im DIN A 5-Format den Umfang von 193 eng bedruckten Seiten hat (Ausgabe 2006).

Und nun bin ich bei dem für Sie entscheidenden Punkt angelangt: In all diesen Wust müssen Sie sich begeben und müssen sich damit auseinander-setzen, wenn Sie für einen Pflegefall die Betreuung übernehmen !

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Machen wir uns nichts vor: Die Betreuung allein schon nimmt Sie voll in Anspruch und lässt Ihnen gar nicht Zeit, sich mit der Angelegenheit so zu beschäftigen, wie es notwendig wäre. Sie stellen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung für den Erkrankten. Und damit begeben Sie sich in einen Dschungel voller Fallstricke.

Das Antragsformular erhalten Sie noch problemlos von der Krankenkasse des Pflegebedürftigen zusammen mit Informationen. Anruf genügt. (Die zuständige Krankenkasse ist in einer gesonderten Abteilung auch die zuständige Pflegekasse.)

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Schon wenn Sie die erste Stufe jener Treppe erstiegen haben, die ich Ihnen als Beispiel genannt habe. Sie werden zögern oder zunächst gar nicht daran denken. Das ist ganz natürlich. Ich schildere Ihnen beispielhaft meinen Fall.

- Wie es begann -

Meine Frau hatte Schmerzen in der Hüfte. Und Angst vor einer Operation. Bei einem Besuch bei Freunden in den USA war es ihr nicht möglich, lange Wege auf den Flughäfen zu gehen; ich mußte stets Rollstühle anfordern. Das war unsere erste Bekanntschaft mit Rollstühlen.

Die schmerzhaften Erfahrungen unserer Reise bewirkten dann doch, dass meine Frau bereit war, eine Hüftoperation vornehmen zu lassen. Diese verlief ausgezeichnet, meine Frau freute sich, dass sie schmerzfrei war, und sagte, wenn sie gewußt hätte, wie das verlaufen ist, hätte sie sich schon viel früher zu der Operation entschlossen. Für uns beide gab es ein großes Aufatmen.

Aber wenn ich zurückdenke, dann war unmerklich etwas eingetreten, dass sich für die Zukunft als sehr schwerwiegend herausstellen sollte: Angst ! Nie wieder einen Schaden erleiden, der Schmerzen verursachen könnte !

Angst kann zur Psychose werden. Ein Fall für den Psychotherapeuten. Für diesen ein Fall zur stationären Behandlung. Überweisung in ein Kranken-haus. Nach einigen Wochen in einer neurologischen Klinik eine wesentliche Besserung des Allgemeinzustands. Wieder ein Aufatmen.

Doch eines blieb: Angst beim Laufen. Nur nicht hinfallen ! Dann ganz plötzlich ein Sturz auf der Treppe. Behandlung beim Orthopäden. Gründliche Untersuchung mit Röntgenaufnahmen. Fazit: Fraktur der Wirbelsäule sowie Osteoporose - Abbau von Knochensubstanz.

Der orthopädische Facharzt war ehrlich. Er sagte zu meiner Frau: "Ich kann den Verschleiß aufhalten, ich kann Schmerzen lindern, aber heilen kann ich Ihre Erkrankung nicht." Hoffnungsvolle Worte ? Teils-teils. Die Aussage war im Endeffekt schwerwiegend, aber das begriff ich nicht.

Abermals Aufatmen. "Wir hoffen immer, und in allen Dingen ist besser hoffen, als verzweifeln", heißt es bei Goethe im "Tarquato Tasso". So war es. Es folgten Krankengymnastik. Zwei Jahre lang. Mit gutem Erfolg. Teilweise privat finanziert - neben den ohnehin notwendigen Zuzahlungen -, wenn der Arzt an der Grenze seiner Verschreibungsmöglichkeit angekommen war.

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Die Behandlung steigerte die Beweglichkeit, war aufbauend und stimmungs-fördernd. Doch eines hatte sich festgesetzt, wahrscheinlich im Unter-bewusstsein und kam gelegentlich an die Oberfläche: Die Angst. Damit zusammenhängend Unruhe, Konzentrationsschwäche, Depressivität.

Immer wieder sporadische Besuche beim Psychotherapeuten. Der tat, was er tun konnte, verordnete Medikamente. Dazu gab er den Hinweis: "Man muß testen, welches Medikament am besten wirkt, denn das ist von Fall zu Fall anders." Testphase jeweils ca. sechs Wochen. Mir gefiel das nicht, meine Frau vertraute darauf.

Alle Medikamente gehörten zur Gruppe von Arzneimitteln, die Antipsychotika genannt werden: "Zur Behandlung depressiver Verstimungen, insbesondere vom ängstlich-agitierten Typ."

Innerhalb von neun Jahren wurden 24 verschiedene Medikamente "gestestet", allerdings von drei Psychotherapeuten nach Arztwechsel.

Der erste gab seine Praxis auf, der zweite erwies sich als nicht zuverlässig. (Bei einem starken Depressionsschub meiner Frau gab es keinen Termin für sie - "Der Doktor ist restlos ausgebucht" -, und meine Bitte, der Doktor möge wenigstens mal telefonisch zurückrufen, mit meiner Frau sprechen und sie beruhigen, wurde nicht erfüllt.)

Der dritte gab sich alle Mühe mit dem Austesten der Medikamente, war aber nicht so ehrlich wie der Orthopäde, der gesagt hatte, dass er die Beschwerden lindern, aber die Erkrankung nicht heilen könne.

Aus all dem wird ersichtlich, dass ich meine Frau mit dem Auto zu Ärzten, zu Untersuchungen in Krankenhäuser, zu Bestrahlungen, zur Krankengymnastik, aber zum Beispiel auch zum Friseur fahren mußte. Die Notwendigkeit, sie auch in die jeweiligen Räume zu bringen, brachte Parkprobleme fürs Auto mit sich. Ich kam auf den Gedanken, einen Schwerbehindertenausweis für meine Frau zu beantragen.

Viel zu spät ! Es hätte schon zwei Jahre vorher sein sollen. Und das ist schon mal mein Tipp für Sie: Zögern Sie nicht ! Stellen Sie frühzeitig Anträge, zum Beispiel für Schwerbehinderung. Bis ich dann den Antrag für die Pflegeversicherung stellte, ließ ich wieder ein Jahr verstreichen.

Mein Antrag zur Schwerbehinderung meiner Frau wurde gründlich geprüft mit Stellungnahmen der behandelnden Ärzte, mit Krankenhausprotokollen und Untersuchungsresultaten.

Das Ergebnis war ein Schock für mich (meine Frau ließ es kalt): Der festgestellte Grad der Behinderung beträgt 100% (!)

Darüber hinaus wurde angemerkt:

Der schwerbehinderte Mensch ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt - erheblich gehbehindert. Der schwerbehinderte Mensch bedarf ständiger Begleitung, der schwerbehinderte Mensch ist hilflos. (Die Unterstreichung von Amts wegen !)

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Einen Antrag auf Parkerleichterung hätte ich gesondert bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen müssen. Diese Genehmigung sei nur schwer zu bekommen, sagten mir die Ärzte. Zudem stellte ich fest, dass es viel zu wenig Parkplätze für Behinderte gibt; unsere Gesellschaft ist darauf nicht eingestellt. In meinem/unseren Fall war es so, dass meine Frau ohnehin nicht mehr die Wohnung verlassen konnte. Das Laufen fiel ihr schwer, mehrfach stürzte sie.

Es ging weiter, die erwähnte Treppe hinauf. Die Kosten, die die Erkrankung mit sich brachten, nahmen zu. Erst ein Jahr nach der Beantragung des Schwerbehindertenausweises stellte ich Antrag auf "Leistungen bei Pflegebedürftigkeit", also zur Pflegeversicherung.

Warum erst so spät ? Das frage ich mich heute. Und gebe mir die Antwort: Ich mußte erst Anlauf nehmen. Der Alltag hält in Atem. Die Dinge, die Entscheidungen erfordern, über die man sich informieren, mit denen man sich beschäftigen muß, schiebt man vor sich her. Dabei ist es so wichtig, diese Angelegenheiten in Angriff zu nehmen.

Schließlich dann doch die Antragsformulare angefordert bei der Krankenkasse. Wieder ist man konfrontiert mit den Notwendigkeiten der Ausfüllung. Begründungen erstellen, Unterlagen zusammensuchen, Ärzte um Stellungnahmen bitten. Eigentlich lässt einem der Pflegealltag weder Zeit noch Konzentration dafür. Wieder zieht sich etwas in die Länge.

Ich versetze mich in die Lage derer, die nicht so versiert im Schreiben und im Argumentieren sind. Es ist doch verständlich, wenn jemand, der Tag für Tag einen Pflegefall zu betreuen und sich darauf zu konzentrieren hat, resigniert und eine Angelegenheit zur Seite schiebt, mit der er sich auseinander zu setzen hat. Dennoch, es muß sein. Vielleicht finden Sie bei jemand Hilfe, bei Verwandten, bei Freunden, bei Hilfsbereiten.

Nur müssen Sie wissen: Die Probleme beginnen erst !

Der Antrag selbst ist noch die geringste Hürde. Es folgt eine Untersuchung der pflegebedürftigen Person durch den MDK, das ist der "Medizinische Dienst der Krankenkassen". So nennt er sich. Der Medizinische Dienst hat den Versicherten in seinem Wohnbereich zu untersuchen. Das ist die Grundregel (Sozialgesetzbuch XI § 18 Abs. 2).

- MDK - ein Problem -

Haben Sie Erfahrungen mit Versicherungen ? Umworben werden Sie mit vielen Versprechungen. Sie zahlen fleißig die Beiträge. Aber wenn bei Ihnen ein Versicherungsfall eintritt, kann es kompliziert werden. Immer wieder erfährt man aus Presse, Funk, Fernsehen oder aus dem Bekanntenkreis von Schwierigkeiten mit Versicherungen bei der Regulierung von Anrechten.

Es handelt sich in den kritisierten Fällen vornehmlich um Angelegenheiten in Schadens- und Rechtssituationen bei Ansprüchen und Entschädigungen.

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Vor Gericht gilt der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten". In manchen Versicherungsfällen sind Sie nicht einmal Angeklagter, doch die Versicherung hat Zweifel an Ihrer Glaubwürdigkeit. Wollen Sie sich etwa die Versicherungssumme erschleichen ? Wollen Sie die Versicherung betrügen ?

Die hat ja ihre Erfahrungen, und Betrug kommt immer wieder vor. Also wird zunächst einmal jeder misstrauisch angesehen, der Ansprüche erhebt. Es ergibt sich eine Pauschalverdächtigung.

Seien Sie sich im klaren: Ähnlich ist es bei der Pflegeversicherung. Mindestens

muß der oder die Erkrankte "erheblich pflegebedürftig" sein. Ist das der Antragsteller ? Es wäre die Grundvoraussetzung, dass überhaupt ein Anspruch entstehen kann. Das muß natürlich geprüft werden. Und hier produziert die Versicherung Fallstricke.

Die legen die Prüfer des MDK aus. Sie berufen sich naturgemäß auf Gesetz und Richtlinien. Doch die Interpretierung ist ihnen überlassen.

Dabei ist alles sehr einfach - schildert Ihnen die Pflegekasse in den Broschüren.

Es wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei einem rechtzeitig angemeldeten Besuch den Umfang der Pflegebedürftigkeit und die entsprechende Pflegestufe ermitteln. Dabei ist er auf Ihre Mithilfe angewiesen. Er benötigt Angaben über alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen, die am Tage und in der Nacht erbracht werden. ...

Die Aufzeichnungen werden dem Gutachter eine wertvolle Unter-stützung sein. Gleichzeitig haben Sie die Sicherheit, dass nichts vergessen wird.

Zu diesem Berufe erhalten Sie von der Pflegekasse ein "Pflegetagebuch", in das Sie eine Woche lang akribisch eintragen sollen, welche Pflegeleistungen Sie Tag für Tag in Minuten erbracht haben.

Doch dazu lässt Ihnen der Pflegealltag gar keine Zeit, und an der notwendigen Konzentration für die Ausfüllung der 29 Punkte des Tagebuchs pro Tag fehlt es sowieso.

Der Antrag bei der Pflegeversicherung erfordert Mühe, in die Materie einzudringen. Es wird erwartet, dass Sie die wenigen Verschnaufpausen, die Sie haben, mit Registrierung Ihres Zeitaufwands in Minuten bei der Hilfe morgens, mittags, abends, nachts verbringen. Und dazu benötigen Sie erst einmal das Studium des mitgelieferten Blattes "Ergänzende Erläuterung zur Feststellung des regelmäßigen Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung".

Achtung ! Es kommt auf die Minuten an !

Die sind letztlich ausschlaggebend. Aber das wird Ihnen nicht mitgeteilt ! Es ist, wie wenn Sie Ihre Steuererklärung machen wollen. Eine Sekretärin brauchten Sie, die Ihre Pflegetätigkeit mit der Stoppuhr begleitet.

Die Aufzeichnungen werden dem Gutachter eine wertvolle Unterstützung sein ?

Mitnichten. Die Realität sieht anders aus.

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Ausgehend von meinen eigenen Erfahrungen habe ich für dieses Buch umfangreiche Recherchen durchgeführt. Das Ergebnis ist in fast allen Fällen das gleiche: Antrag abgelehnt. Einem 89-jährigen, nach einem Schlaganfall erheblich Pflegebedürftigen, der von seiner etwas jüngeren und auch nicht ganz gesunden Ehefrau fürsorglich betreut wurde, fehlten nach Beurteilung des Gutachters 10 Minuten an "Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege". Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse abgelehnt !

Wer noch nie etwas mit dem Problem "Pflegeleistungen" zu tun hatte, wird verwundert den Kopf schütteln. Doch die Minuten des täglichen Hilfebedarfs sind die Knackpunkte.

Und in der Beurteilung ist der Gutachter buchstäblich ein Machthaber, dem Ihr Pflegefall ausgeliefert ist.

Im ganzen System stecken eine Vielzahl von Ungereimtheiten. Im Gesetz zur "Sozialen Pflegeversicherung" (Sozialgesetzbuch XI) heißt es eindeutig, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit durch eine Untersuchung des Antragstellers festzustellen hat. In allen mir bekannt gewordenen Fällen hat niemals eine Untersuchung stattgefunden, schon gar nicht eine medizinische !

Im Gesetz heißt es (SGB XI § 18 Abs. 7): Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes werden durch Ärzte in enger Zusammenarbeit mit Pflegefach-kräften und anderen geeigneten Fachkräften wahrgenommen.

Zur Begutachtung, die keine Untersuchung im medizinischen Sinne ist, werden den Antragstellern nach aller Erfahrung "Pflegefachkräfte" oder die genannten "anderen geeigneten Fachkräfte" ins Haus geschickt. Hier steht etwas im Gesetz, das schwammig ist, undefiniert.

Laut Duden ist eine "Fachkraft" jemand, der innerhalb seines Berufs, seines Fachgebiets über die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten verfügt. Das ist ebenso schwammig, wie die juristische Darstellung im Sozialgesetz, aber mehr gibt der Begriff auch nicht her. Jedenfalls ist eine "Fachkraft" kein "Fachmann" oder eine "Fachfrau".

"Pflegefachkraft" im hier benutzten Sinne ist keine Berufsbezeichnung, die durch Lehre und Ausbildung erworben werden muß; sie ist in diesem Zusammenhang nur eine Tätigkeitsbezeichnung. Allerdings ist "Pflegefachkraft" sogar gesetzlich definiert im Sozialgesetzbuch XI. Aber nur für den Fall, wenn eine Person beruflich tätig ist in ambulanten oder stationären Einrichtungen; dies sind Pflegedienste bzw. Pflegeheime.

Für eine Anerkennung (!) bedarf es erheblicher Voraussetzungen. Es ist dazu neben dem Abschluß einer Ausbildung als Krankenschwester oder Krankenpfleger oder als Altenpflegerin oder Altenpfleger nach Landesrecht eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Beruf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. (SGB XI § 71, Abs. 3).

Was für Anforderungen ! Wohl kaum können Personen, die vom MDK als Gutachter oder gar als "andere Fachkräfte" eingesetzt werden, diese Voraussetzungen vorweisen. Diesen "Pflegekräften" fehlt die Anerkennung ! Und damit sind sie im wahren Sinne des Wortes "disqualifiziert".

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Wenn wenigstens von "qualifizierten Fachleuten" die Rede wäre. Nein, davon steht im Zusammenhang mit der Gutachtertauglichkeit weder etwas im Gesetz, noch in den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen. Und von ausreichend "medizinischer" Qualifikation wird überhaupt nichts erwähnt.

Von einer Internationalen Familienbildungsstätte der Arbeiterwohlfahrt wird bei Migrantinnen dafür geworben, als "Pflegehelferinnen" tätig zu werden. Es wird ein Kursus angeboten. Dieser umfaßt 140 Stunden in Theorie und Praxis und beinhaltet auch 60 Stunden fachbezogenen Deutschunterricht. (WK, 27. Februar 2008).

Es handelt sich also nach Adam Riese um 80 Stunden Ausbildung in "Theorie und Praxis". Das sind gerade mal ca. zwei Wochen. Damit sind die Teilnehmerinnen "Pflegehelferinnen" und gewissermaßen "Pflegefachkräfte".

Der eigentliche Beruf heißt "Altenpflegerin". Vergleichen Sie bitte: Die Ausbildung dazu dauert drei Jahre ! Die Schulung umfaßt mindestens 4.600 Stunden. Davon entfallen mindestens 2.500 Stunden auf den theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule und mindestens 2.100 Stunden auf die berufspraktische Ausbildung in zugelassenen Ausbildungsstätten.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gibt es zum Abschluß ein Zeugnis vom zuständigen Regierungspräsidium und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" bzw. "Altenpfleger".

Und nun frage ich: Hat eine "Pflegefachkraft" oder gar eine "andere Fachkraft", die vom MDK für die Gutachtertätigkeit eingesetzt werden, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ?

- Der Hausbesuch -

Der Gutachterbesuch sollte mindestens 45 Minuten dauern, heißt es in einer Information der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Realistischer ist in einer Schrift des "Zukunftsforums Demenz" der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft zu lesen:

Der Gutachter sollte nach Möglichkeit in der begrenzten Zeit (meist zwischen 20 und 40 Minuten), die für die Begutachtung zur Verfügung steht, vor allem über den Zeitbedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens informiert werden." (Dies bezieht sich auf die Führung des erwähnten Tagebuchs.)

Hurtig, hurtig wird beurteilt. Ich gehe sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass der Gutachter bzw. die Gutachterin sich für den Besuch vorbereitet haben.

In den Richtlinien des MDS (D 3.2) heißt es: Die Angaben des Antragstellers und/oder seiner Bezugspersonen zum Hilfebedarf, die Vorgeschichte sowie Art und Ausmaß der Krankheit/Behinderung bestimmen den notwendigen Untersuchungsumfang.

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Die Gutachter sind also vorinformiert. Beim Hausbesuch prüfen sie die Pflegebedürftigkeit anhand eines standardisierten Fragebogens (Formulargutachten). Dieser dient als Checkliste, um die notwendigen Hilfen für die Aktivitäten des täglichen Lebens zu beurteilen.

Der Gutachter hat also die Möglichkeit, nach seinen Erfahrungen den Fragebogen schon soweit vorzubereiten, dass er bei der Beurteilung des Antragstellers sich nur Punkt für Punkt fragen muß: Ist es so, wie ich es gedacht habe, oder muß ich etwas korrigieren. Dies kann sowohl nach der einen, als auch nach der anderen Seite sein.

Es kann wohl angenommen werden, dass er dieses Verfahren anwendet, denn bei den genannten 20 - 40 Minuten des Hausbesuchs hat er nicht viel Zeit. "Oma im Minutentakt" hieß es einmal in einer Fernsehdokumentation.

Sie merken, liebe Leserin, lieber Leser, dass ich mich eingehend mit den Gutachtern des MDK beschäftige. Ich bin misstrauisch, und das ist begründet, sowohl in persönlich gemachten Erfahrungen, als auch in den Berichten derer, die ich befragt habe.

Manchmal bedarf es eines auslösenden Faktors, um eine Reaktion herbeizuführen. In meinem Fall liegt dieser in dem Verhalten desjenigen begründet, der die erste Begutachtung meiner pflegebedürftigen Frau in unserer Wohnung vornahm.

Wie ich bereits anmerkte, hatte ich den Antrag erst sehr spät gestellt. Die Erkrankung meiner Frau war inzwischen schon fortgeschritten. Eine Ablehnung des Antrags zu konstatieren war dem Gutachter nach Lage der Dinge nicht möglich. Es ging also um die Schwere des Falles, und damit um die Einstufung.

Auf den Verlauf der Prüfung komme ich im Detail noch zurück. Hier will ich zunächst darauf eingehen, was mich stutzig gemacht hatte. Der Gutachter spulte seine Befragung ab nach Schema F (was in diesem Fall sogar stimmt durch den Begriff "Formulargutachten").

Eingedenk der Aufforderung der Pflegekasse, den Gutachter bei seiner Prüfung zu unterstützen, um ihm eine verantwortungsvolle Entscheidung zu ermöglichen, hatte ich mit dem Antrag alle Unterlagen eingereicht, die den Krankheitszustand meiner Frau belegten. Als ich merkte, dass der Gutachter lediglich eine Befragung vornahm und den Vorgang in gewisser Weise nur abwickelte, machte ich ihn auf die vorgelegten Befunde aufmerksam. Die seien ihm bekannt, sagte er.

Ich wies darauf hin, dass nach eingehender Prüfung meiner Frau der Schwerbehinder-tengrad 100 zugeteilt worden war mit den Anmerkungen: Der schwerbehinderte Mensch bedarf ständiger Begleitung und Der schwerbehinderte Mensch ist hilflos (inklusive amtlicher Unterstreichung).

Auf diesen Hinweis erhielt ich die Antwort: "Der Nachweis der Schwerbehinderung ist für uns nicht maßgebend; wir prüfen selbst."

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Wie Sie sich vorstellen können, war ich darüber höchst verärgert und bin es heute noch. Was erdreistet sich dieser Mann, dachte ich. Und was fällt ihm eigentlich ein, seine Urteilsfähigkeit in einem Kurzbesuch höher einzuschätzen, als die der Ärzte und der Fachleute des Amtes für Versorgung und Soziales, das nach eingehender Prüfung den Grad der Behinderung mit 100 festgestellt und dazu die Begründung gegeben hatte :

Die Festsetzung des Gesamt-GdB (Grad der Behinderung) erfolgte nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SGB IX. Als Funktionsbeeinträchtigungen wurden die Ängste und ihre depressiven Verstimmungen in die Gesamtbetrachtung einbezogen sowie Osteoporose und Wirbelsäulensyndrom.

Dann hieß es noch ausdrücklich: Die weiteren von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen wurden bei der Beurteilung mit berücksichtigt. Fazit: Das war eine gründliche Prüfung und vor allem eine medizinische !

Der hier erwähnte Gutachter firmierte als "Pflegefachkraft". Nach dem bisher Ausgeführten stelle ich mir die Frage: Was treibt eine beruflich nur mäßig versierte "Fachkraft" dazu, die eigene Beurteilungsfähigkeit höher einzuschätzen als die von ausgebildeten und studierten Medizinern ?

Ich werde aufmerksam gemacht auf ein Buch "Einfach zur besseren Pflegestufe" von Gerhard Thomas. Das Buch ist informativ wie die anderen Veröffentlichungen zur Darstellung der Pflegeversicherung und ihrer Tücken.

Der Autor ist um Sachlichkeit bemüht; der Titel ist allerdings irreführend, denn nichts ist einfach für die Betroffenen bei der Pflegeversicherung, weder überhaupt als erheblich pflegebedürftig anerkannt zu werden, noch gar eine bessere Pflegestufe zu erhalten. Aber sei's drum. Interessant sind die Ausführungen allemal, denn sie zeugen von Insiderwissen.

Der Autor verweist auf das Ziel der Gutachtertätigkeit. Die Prüfung sei vorgegeben durch das Sozialgesetzbuch XI.

Dort heißt es: Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. (§ 1 Abs. 4).

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. (§ 2 Abs. 1). (Bitte behalten Sie diese Grundaussagen im Gedächtnis !)

Sinngemäß würden sich die Gutachter verhalten, meint der Autor. Der Gutachter tritt nicht in feindlicher Mission auf, er spiele mit offenen Karten, sei zu strikter Objektivität verpflichtet, ließe dem Versicherten die Möglichkeit, frei zu erzählen. Wohlgemerkt: Dem Versicherten, dem Kranken.

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Der aber kann nervös und aufgeregt sein, wird erwähnt, wolle es möglichst gut machen. Dies führe zu hektischen und nicht immer geordneten Gedanken und Äußerungen, aber das wisse der Gutachter zu berücksichtigen. Ich kann mir nicht verkneifen, etwas besonders zu zitieren, um dies für Sie mit einem Ausrufungszeichen zu versehen.

Die Gutachter seien sehr erfahren darin, mehrere Dinge gleichzeitig zu tun. Während sie schreiben (Anmerkung von mir: den Fragenkatalog Punkt für Punkt abarbeiten), hören sie zu und sehen aus den Augenwinkeln, was sich zwischen Verwandten und Versicherten in Form von Zeichensprache so tut. Ganz egal, wie ein Gutachter die Befragung aufzieht, seien Sie sicher, er hört sehr genau zu. - Zitat-Ende und Ausrufungszeichen (!).

Soll einer sagen, der Autor wisse nicht, wovon er schreibt.

- Externe Gutachter auf Honorarbasis -

Und in diesem Zusammenhang gewinnt eine andere Information an Bedeutung: Der MDK beschäftigt auch externe Gutachter, die auf Honorarbasis arbeiten. Dies nur bei "Antragsstau", wie angemerkt wird ?

Kein Unternehmen tätigt Festanstellungen mit all den damit verbundenen Fixkosten, wenn es sich Freier Mitarbeiter bedienen kann.

Externe Gutachter auf Honorarbasis dürften die Regel sein beim MDK. Das hat Folgen für die Antragsteller. Und eine Idealisierung der Gutachtertätigkeit ist damit perdu.

Muß schon ein Angestellter im Interesse seines Arbeitgebers tätig sein, so kommen bei einem freien Mitarbeiter, der davon lebt, dass er möglichst kontinuierlich beschäftigt wird, handfeste Existenzfragen mit ins Spiel. Er muß stets und ständig darum bemüht sein, den Auftraggeber zufrieden zu stellen.

Das heißt in diesem Falle, der Pflegekasse über das beauftragte Unternehmen MDK Kosten zu ersparen. Je zufriedener der Auftraggeber mit ihm ist, umso eher wird er wiederbeschäftigt.

Auch Ärzte werden unter Umständen für die Gutachtertätigkeit eingesetzt, wird erklärt, natürlich ebenso auf Honorarbasis. Unter der Kategorie Arzt kann es sich um die unterschiedlichsten Mediziner handeln. So kann es vorkommen, dass ein Hautarzt Gehbehinderungen beurteilen muß, ein Chirurg Demenzerkrankungen, ein Hals-, Nasen-, Ohren-Arzt Inkontinenz.

Der Insider meint zwar, das spiele im Ergebnis keine Rolle, denn auch ein Professor Sauerbruch müsste sich ebenso an die Richtlinien und Gesetze halten wie eine Schwester Maria. Soso. Also das Medizinische ist gar nicht von ausschlaggebender Bedeutung.

Ohnehin ist es gerade im Gesundheitswesen um berufliche Befähigung nicht zum besten bestellt. Das zeigt zum Beispiel eine Diskussion um Schönheitsoperationen.

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In einem Zeitungsbericht macht ein Facharzt für plastische Operationen, Dr. Dietmar Scholz, darauf aufmerksam, dass "Schönheitschirurg" keine geschützte Berufsbezeichnung sei. Um eine Vespa zu fahren, braucht jeder einen Führerschein. Eine Schönheitsoperation darf aber jeder Arzt machen. (WK, 28. April 2008).

Ich stelle mal die Frage - und die ist nicht einmal ketzerisch -, was ist beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen eigentlich medizinisch bei den Beurteilungen zur Pflegebedürftigkeit ?

Die eingereichten Befunde der Ärzte, Krankenhäuser, Kliniken sind das, aber nicht die Beurteilungen der Gutachter des MDK. Bei der medizinischen Frage, ob ein Erkrankter pflegebedürftig ist, wird von den Spitzenverbänden der Pflegekassen sogar der gesetzliche Text ignoriert.

Es heißt im Sozialgesetzbuch XI (§ 18 Abs. 1) unter anderem: Im Rahmen dieser Prüfungen hat der Medizinische Dienst durch eine Untersuchung des Antragstellers die Einschränkungen bei den Verrichtungen ... festzustellen sowie Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit zu ermitteln. Ausdrücklich ist von Untersuchung die Rede ! In den Richtlinien des Medizinischen Dienstes wird hingegen immer nur das Wort "Gutachten" verwendet.

Letztlich spielt die medizinische Situation keine Rolle bei dem, was bei der Begutachtung als sogenannte "Grundpflege" für die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens "festgestellt" wird. Den Erfahrungen nach verursachen gerade in diesem Bereich einige laut Gutachter fehlende Minuten die Ablehnungen.

Der Autor mit Insiderwissen (Er war als Gutachter des Medizinischen Dienstes tätig, informiert das Buch), scheint erkannt zu haben, dass da etwas nicht stimmt. Er bemüht sich umzudeuten.

Mit Untersuchung sei keine wirkliche Untersuchung im medizinischen Sinne gemeint.

Die Begutachtung soll nicht in Konkurrenz zu der ärztlichen Untersuchung des Hausarztes treten. Was heißt "Konkurrenz" ? Und warum heißt es im Gesetz "Untersuchung", wenn eine solche gar nicht gemeint ist ? Während sonst alles in Sachen Pflegeversicherung kleinkariert ausgelegt wird, dann hat auch das Wort "Untersuchung" seine Bedeutung !

Dem Insider ist durchaus bewusst, dass der Gutachter die Machtperson ist gegenüber der die Betroffenen die schlechteren Karten haben. So wiegelt er ab. Der Gutachter sei ja nur der Prüfer, der im Sinne seiner Beauftragung tätig werde. Seine Empfehlung beziehungsweise das Ergebnis seiner Prüfung habe ja juristisch noch keine Bewandtnis, Herr des Verfahrens sei die Pflegekasse.

Nun, die - beziehungsweise deren Sachbearbeiter - ist natürlich froh, wenn er eine "geprüfte" Vorlage bekommt, nach der er entscheiden kann. Wozu sonst der ganze Aufwand des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ?

Weder der Gutachter des MDK, noch der Sachbearbeiter der Pflegeversicherung will Auge in Auge mit dem Versicherten die Verantwortung eingestehen, wird hervorgehoben.

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Aber juristisch ist alles in Ordnung ?

In Bezug auf den von mir vertretenen Fall will ich ergänzen, dass der Gutachter für Pflegestufe I plädiert hatte. Damit war ich wegen der Schwere der Erkrankung nicht einverstanden und erhob Widerspruch. Das zweite Gutachten führte dann zur Anerkennung der Pflegestufe II. Darauf komme ich noch zurück, weil es gegenüber dem ersten Gutachten andere Aspekte aufwies.

Was folgt für Sie an Handlungsbedarf unter Berücksichtigung dessen, was ich ausgeführt habe ? Zunächst einmal: Den Antrag bei der Pflegeversicherung möglichst frühzeitig stellen und zugleich, um eine weitere Beurteilung zu haben, ggf. Anerkennung von Schwerbehinderung beantragen. Zweitens:

Von allen beteiligten Ärzten (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten) sich schriftliche Befunde ausstellen zu lassen und Krankenhausberichte herauszusuchen. Alles mit dem Antrag einreichen.

Das hat zwar zur Folge, dass der Gutachter sich vorbereiten und, falls er die Tendenz zur Ablehnung hat, sich schon Argumente zurechtlegen kann. Für Sie hat es aber den Vorteil, dass Sie bei einem Widerspruch sehr gute Begründungen ins Feld führen können. Vor allem medizinische.

Nach aller Erfahrung müssen Sie zunächst mit einer Ablehnung rechnen. Seien Sie nicht so optimistisch, auf positive Entscheidung Ihres Anliegens zu hoffen. In der Regel wird es an einigen Minuten in Punkto "Grundpflege" für den Versicherten fehlen. Stellen Sie sich von vornherein darauf ein, dass Sie Widerspruch einlegen müssen.

Ein Widerspruch hat Chancen auf Erfolg.

- Wozu das ganze ? -

Bei der Arbeit an diesem Buch bin ich mehrfach die Gesetzestexte durchgegangen, die Richtlinien, Vorschriften, Bestimmungen sowie die informierende Fachliteratur.

Zu Lebzeiten meiner pflegebedürftigen Frau (Anmerkung: 12/2006 verstorben) hätte ich dazu weder die Zeit, noch die Nerven gehabt, mich damit zu befassen. Jetzt versuche ich, die Dinge unter die Lupe zu nehmen. Das ist nicht einfach, und vieles bleibt unverständlich. Dies stellt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fest in ihrer Broschüre "Das Pflegegutachten":

„Bürokratendeutsch ist nicht immer einfach zu verstehen und scheint mit der Lebensrealität von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nicht immer übereinzustimmen. So ist auch bei den sogenannten Verrichtungen des täglichen Lebens - die für die Einstufung des Pflegebedürftigen ja von so hoher Bedeutung sind - manchmal nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht nachvollziehbar, welche Begrifflichkeiten und Handlungen der Gesetzgeber konkret meint."

So geht es zum Beispiel um die Beschreibung von Schädigungen / Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Ressourcen in Bezug auf den Stütz- und Bewegungsapparat, die Inneren Organe, die Sinnesorgane und Nervensysteme/Psyche. (MDS-R 3.2).

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Es geht um Screening und Assessment zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. (MDS-R 3.5). Möglichst alles unverständlich.

Im Anhang der Richtlinien des MDS finden sich Erklärungen für diese geheimnisvollen Bezeichnungen:

Assessment bedeutet Abschätzung; Zusammentragen von Informationen anhand standardisierter Schemata, um das Ausmaß vorhandener bzw. verlorener Fähigkeiten einschätzen zu können z.B. zur Beurteilung der Selbständigkeit älterer Menschen - Screening ist Vortest, Suchtest.

Derart umständlich geht es weiter. Seien Sie sicher, ich bemühe mich in diesem Buch, aus dem ganzen Wust nur das zu zitieren, das für meine Betrachtungen und Analysen - und für Sie - von Wichtigkeit ist.

Zum Beispiel will ich herausheben, was unter MDS-R D 2.1 über "Pflegerelevante Aspekte der ambulanten Wohnsituation" geschrieben steht.

Der Gutachter hat sich ein umfassenden und genaues Bild von der Wohnsituation des Antragstellers zu machen, zumal sich diese umwelt-bezogenen Kontextfaktoren fördernd oder hemmend auf den Hilfebedarf auswirken können.

Zu dokumentieren sind: Lage der Wohnung (Stufen zum Hauseingang, Etage, Fahrstuhl), Anzahl der Räume, Stufen oder Treppen in der Wohnung, Erreichbarkeit von Bad/Waschmöglichkeit und Toilette, Erreichbarkeit des Telefons, Behindertenadaptierte Verhältnisse/ Erschwernisse (z.B. Türbreite, Schwellen, Art des Bettes, Art der Heizungsanlagen).

Die Sicherheit der unmittelbaren Umgebung des Antragstellers (z.B. lose Teppiche, rutschiger Holzboden) ist anzugeben und ggf. unter Punkt 6.4 "Verbesserung/Veränderung der Pflegesituation" des Formulargutachtens Empfehlungen auszusprechen. - Zitat-Ende (MDS-R D2.1).

Langweilt Sie das ?

Es ist nur ein wenig von vielem. Es darf Sie nicht langweilen, in Ihrem eigenen Interesse ! Bedenken Sie, all das und ähnlich vieles andere soll der Gutachter in Augenschein nehmen und beurteilen neben allen medizinischen Aspekten des Erkrankten, er soll Entschlüsse fassen über den Umfang des jeweiligen Hilfebedarfs für die "Verrichtungen des täglichen Lebens" und-und-und. Das alles bei einem Hausbesuch des Gutachters - einer "Pflegefachkraft" - in Zeitdauer von 20 - 40 Minuten. Unmöglich !

Aber wozu das alles ?

Eigentlich nur aus zwei Gründen.

1) Wie wird der Antrag entschieden. Für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers bedarf es einer "erheblichen Pflegebedürftigkeit auf Dauer" (mindestens 6 Monate).

2) Wie hoch ist der zeitliche Aufwand (in Minuten) für den Hilfebedarf des Pflegebedürftigen, der gewöhnlich und regelmäßig im Tagesverlauf anfällt. Davon hängt die Pflegestufe ab.

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Ein aufgetürmtes Reglement für diese zwei Bewertungen ! Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" eines Erkrankten lässt sich weitgehend einfacher, unaufwendiger und unbürokratischer feststellen.

Im Gesetz (SGB XI § 18) ist zu lesen:

Der Medizinische Dienst soll, soweit der Versicherte einwilligt, die behandelnden Ärzte des Versicherten, insbesondere die Hausärzte, in die Begutachtung einbeziehen und ärztliche Auskünfte und Unterlagen über die für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wichtigen Vorerkrankungen sowie Art, Umfang und Dauer der Hilfebedürftigkeit einholen.

Mit Einverständnis des Versicherten sollen auch pflegende Angehörige oder sonstige Personen oder Dienste, die an der Pflege des Versicherten beteiligt sind, befragt werden. (Abs. 4).

Die Pflege- und Krankenkassen sowie die Leistungserbringer sind verpflichtet, dem Medizinischen Dienst die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen... (Abs. 5).

Die Untersuchung im Wohnbereich des Pflegebedürftigen kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn auf Grund einer eindeutigen Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits feststeht ... (Abs. 2).

Der Medizinische Dienst merkt dazu an: Zu den Auskunftspflichten der Vertragsärzte bestehen Vereinbarungen zwischen den MDK und den Kassenärztlichen Vereinigungen ... (MDS-R C 2.1).

Reicht das nicht ?

Ein solches Verfahren müsste ja nicht nur ausnahmsweise erfolgen, sondern könnte die Regel sein. In meinem/unseren Fall hätte die bereits erwähnte Schwerbehinderung meiner Frau mit Grad 100 allein schon gewichtig sein müssen.

Bleibt als weiterer Punkt die Feststellung des Hilfebedarfs für den Pflegebedürftigen bei den regelmäßig im Tagesverlauf anfallenden Verrichtungen. Hier nun geht es um entscheidende Minuten. Und die wiederum sind ausschlaggebend für das Schicksal des Antrags. Das wissen Sie normalerweise aber gar nicht.

Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass der Gutachter eine Machtposition innehat.

Für sein Formular hat er "Orientierungswerte zur Pflegezeit-bemessung", Maßstäbe, die er mit Routine benutzen kann.

Es heißt aber ausdrücklich in den Richtlinien (MDS-R D 4.0/V Abs. 2):

Weil für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Antragstellers maßgeblich ist, können und sollen die Zeitorientierungswerte für die Begutachtung nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern.

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Ferner ist ausdrücklich erwähnt: Erschwernisfaktoren sind bei der Feststellung des individuellen zeitlichen Hilfebedarfs für die jeweilige Verrichtung zu berücksichtigen und gesondert auszuweisen. (MDS-R D 4.0/V Abs. 2). -

Derart im Juristendeutsch vorbereitet, begeben wir uns in das Wirrwarr der Zeitorientierungswerte (mitunter heißen sie auch "Zeitkorridore").

Jetzt wird es dröge - entschuldigen Sie. Ich bitte, dies nicht mir anzulasten. Es liegt in der Materie. Zwangsläufig.

Ich will Ihnen an verschiedenen Situationen und Beispielen verdeutlichen, was für ein Labyrinth von Spitzfindigkeiten es gibt.

- Formulargutachten -

Der Gutachter des MDK, der zur Prüfung des Erkrankten ins Haus kommt, hat seine Vorgaben, und sein Ausforschen erfolgt nach dem vorgegebenen Formular.

Das wissen Sie aber nicht, Sie, der für den Erkrankten tätig wird, und der Erkrankte - der Antragsteller - schon gar nicht. Das sagt Ihnen der Gutachter auch nicht !

Erst bei einem Widerspruch wegen Ablehnung oder wegen der Einordnung in eine Pflegestufe, die Ihrer Meinung nach nicht den Umständen entspricht, können Sie davon Kenntnis nehmen, dass es ein "Formulargutachten" gibt.

Dieses ist aufgedunsen und überdimensioniert. Was entscheidend ist, beschreiben die Pflegekassen in einer "Ergänzenden Erläuterung zur Feststellung des regelmäßigen Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung".

Hierzu will ich gleich anmerken, dass es gar nicht einmal auf die "Hauswirtschaftliche Versorgung" besonders ankommt. Knackpunkt ist eher der "Bereich der Grundpflege".

Und deswegen muß ich näher darauf Bezug nehmen. Hier geht es um "Körperpflege, Ernährung, Mobilität" des Antragstellers. Das bedingt die Minutenklauberei.

Die ist festgeschrieben im Sozialgesetzbuch XI § 15 Abs. 3:

Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebil-dete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tages-durchschnitt

1. in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen;

hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,

2. in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen;

hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,

3. in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen;

hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Überlegen Sie, wie viele Minuten Sie als Betreuender einer Pflegeperson innerhalb von 24 Stunden aufwenden, vorausgesetzt, dass Pflegebedürftigkeit vorliegt.

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Doch ich muß anders fragen: Wie viele Minuten pro Tag hat der Pflegebedürftige an Hilfebedarf nötig ? Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung - das sind die Kriterien der Körperpflege. Beim Punkt Ernährung betrifft es "das mundgerechte Zubereiten der Nahrung" und die "Aufnahme der Nahrung". Bei Mobilität ist es das selbständige Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden, das Gehen, das Stehen, das Treppensteigen, das Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung.

Die Kriterien sind merkwürdig unlogisch. Für die Zeitfeststellung im Formular gehen allein schon Minuten verloren zum Beispiel bei Mobilitätsschwierigkeiten in Bezug auf das Treppensteigen, denn es beinhaltet "das Überwinden von Stufen innerhalb der Wohnung". Wenn das nicht zutrifft, weil es in der Wohnung keine Stufen gibt, fehlen in diesen Punkten - und noch einigen mehr - dem Antragsteller für die Beurteilung wichtige Minuten.

In Bezug auf Mobilität heißt es beim Gehen mit Hilfebedarf: Jeder Weg ist einzeln zu berücksichtigen - Hin- und Rückweg = 2 x Gehen.

Ebenso ist es beim Punkt "Stehen/Transfer". Was ist Transfer im Zusammenhang mit Stehen ? Als Beispiel ist genannt: Das Umsetzen von einem Rollstuhl/Sessel auf einen Toilettensitz oder der Transfer in eine Badewanne oder Duschtasse. Was sonst noch Transfer ist, bleibt offen, aber auch hier gilt: Hin- und Rücktransfer = 2 x Transfer.

Sie merken, wie kompliziert alles ist bzw. gemacht wird. Nehmen Sie dies zusammen und fügen Hilfebedarf bei Aufstehen und Zubettgehen (Mittagsruhe nicht vergessen !) sowie beim An- und Auskleiden hinzu, ferner Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen oder gar Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung mit den notwendigen Handgriffen bei diesem Hygienevorgang, das Richten der Kleidung vor und nach der Benutzung der Toilette, die Intimhygiene wie das Säubern nach dem Wasserlassen und dem Stuhlgang, die zu berücksichtigen sind, ebenso das Entleeren und Säubern eines Toilettenstuhls (MDS-R D 4.1 Punkt 7) und-und-und - und das alles mehrmals am Tag, dann kommen allemal 46 Minuten in 24 Stunden bezüglich der Pflegestufe I zusammen, wenn nicht gar wesentlich mehr. Nur wird der Gutachter sich davon nicht überzeugen lassen, der hat andere Ansichten.

Jetzt wird es schwierig für mich und auch für Sie. Es geht um "Zeit-Orientierungswerte". Es bleibt uns aber nichts weiter übrig, als uns durchzubalancieren durch all die Absonderlichkeiten und Tücken der Richtlinien. Ich stelle Ihnen zunächst vor, was "Zeitkorridore" sind, dann will ich kommentieren und anhand von drei exemplarischen Beispielen analysieren.

Die Richtlinien besagen (MDS-R F 4.1/4,2/4.3):

Waschen -

Ganzkörperwäsche 20 - 25 Minuten

Teilwäsche Oberkörper 8 - 10 Minuten

Teilwäsche Unterkörper 12 - 15 Minuten

Teilwäsche Hände/Gesicht 1 - 2 Minuten

Duschen - 15 - 20 Minuten

Baden - 20 - 25 Minuten

Zahnpflege - 5 Minuten

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Kämmen - 1 - 3 Minuten

Rasieren - 5 - 10 Minuten

Darm- und Blasenentleerung

Wasserlassen (Intimhygiene, Toilettenspülung) 2 - 3 Minuten

Stuhlgang (-dito-) 3 - 6 Minuten

Richten der Bekleidung insgesamt 2 Minuten

Wechseln von Windeln (Intimhygiene, Entsorgung)

nach Wasserlassen 4 - 6 Minuten,

nach Stuhlgang 7 - 10 Minuten

Wechsel kleiner Vorlagen 1 - 2 Minuten

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels 2 - 3 Minuten

Wechseln Entleeren des Stomabeutels 3 - 4 Minuten

Ernährung

Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hauptmahlzeit einschließlich des Bereitstellens eines Getränkes je 2 - 3 Minuten .

Aufnahme der Nahrung, Essen von Hauptmahlzeiten einschließlich Trinken (max. 3 Hauptmahlzeiten pro Tag) je 15 -20 Minuten

Verabreichung von Sondenkost 15 - 20 Minuten pro Tag

Mobilität

Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen je 1 - 2 Minuten .

Umlagern 2 - 3 Minuten

An- und Auskleiden - Ankleiden gesamt 8 - 10 Minuten,

Ankleiden Oberkörper/Unterkörper 5 - 6 Minuten,

Entkleiden gesamt 4 - 6 Minuten,

Entkleiden Oberkörper/Unterkörper 2 - 3 Minuten

Gehen entsprechend der unterschiedlichen Wegstrecken

Stehen/Transfer (Hin- und Rücktransfer = 2 x Transfer) .

Transfer auf den bzw. vom Rollstuhl/Toilettenstuhl/Toilette in die bzw. aus der Badewanne/Duschtasse je 1 Minute

Treppensteigen abhängig vom individuellen Wohnbereich

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung - Die Zeiten sind individuell zu erheben

Zu jeder einzelnen Position gibt es Erläuterungen, die ich hier nicht erwähne, um die Angelegenheit nicht noch komplizierter zu machen. Die nötige Hilfeleistung ist aber darüber hinaus noch pedantisch abgestuft, um mit Minuten jonglieren zu können.

Im Formular ist jeweils noch unterteilt in Unterstützung, Teilweise Übernahme, Vollständige Übernahme, Beaufsichtigung, Anleitung. Zu notieren ist, wenn kein Hilfebedarf besteht. Diese verwickelten Faktoren sind die Spielräume, in denen sich die Gutachter bewegen.

Weshalb diese spitzfindige Aufspaltung ? Zwei Bewertungskriterien würden eigentlich reichen: "Unterstützung" sowie "Anleitung", obwohl bei beiden Betreuungsarten der Pflegeaufwand gleich sein kann, je nach dem individuellen Hilfebedarf, der zu berücksichtigen ist. (MDS-R D 4.0/1).

Die Kleinteilung kann doch nur der Absicht dienen, dem Gutachter eine Spanne für seine Beurteilung zu ermöglichen, offensichtlich nach unten in Richtung einer Ablehnung des Antrags.

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Aber sind die Gutachter mit den fünf Kennzeichnungen festgelegt ? Nein.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen merkt an: Wichtig zu wissen, dass die Zeitvorgaben für die Gutachter nur eine Leitfunktion haben. Trotz dieser Orientierungswerte muß für jede Verrichtung, bei der ein Pflegebedürftiger Hilfe benötigt, ein objektiv erforderlicher Zeitbedarf ermittelt werden.

So ist zum Beispiel wichtig (gemäß MDS-R D 4.0/III/4):

Maßstab für die Bemessung des Pflegeaufwands ist die Pflegezeit, die nichtprofessionelle Pflegepersonen im Sinne der Laienpflege benötigen würden.

Das trifft besonders auf die oben genannten Faktoren zu. Bei der Festsetzung der Zeitkorridore wurde bei "Vollständiger Übernahme" der Verrichtungen durch eine Laienpflegeperson ausgegangen. Wenn aber zum Beispiel "Beaufsichtigung" und "Anleitung" nötig sind - das betrifft u.a. Behinderte im Bewegungsapparat oder bei geistigen Störungen in der Definition "Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" -, dann können Anleitung zu den einzelnen Handgriffen und Ausübungen ebenso viele Minuten beanspruchen wie bei der vollständigen Übernahme.

Zu bedenken ist, dass bei "Unterstützung" und "Teilübernahme" der zeitliche Aufwand geringer geschätzt wird.

Kompliziert, nicht wahr ?

Es hat auch keinen Sinn, stolz darauf zu sein, dass der Erkrankte die eine oder andere Verrichtung noch selbst erledigen kann. Es geschieht sehr häufig, dass der Allgemeinzustand morgens besser ist als im weiteren Verlauf des Tages, wobei dringend Hilfebedarf notwendig wird.

Kleine Meldungen in der Tageszeitung können mitunter aufschlussreich sein, wenn man sie als Vergleich benutzt. So wird von der Grünen-Politikerin Renate Künast berichtet, dass sie sehr zufrieden sei mit ihrer Kurzhaarfrisur. Diese habe den Vorteil, dass sie dadurch morgens schon nach 20 Minuten raus aus dem Bad sei. (Bild am Sonntag, 23. August 2009). Also 20 Minuten Morgentoilette für eine Frau, die mitten im Leben steht (mit Kurzhaarfrisur). Wie viel Zeit benötigt sie abends ? Sagen wir mal bescheiden 15 Minuten. Das sind Zeiten, wie sie ein Gutachter des MDK niemals für die Betreuung eines Pflegebedürftigen anerkennen würde !

Noch Beispiele von den Absonderlichkeiten, die zu berücksichtigen sind ?

Etwa dies: Bei Aufstehen/Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden sollen im Gesamtzeitaufwand verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen berücksichtigt werden, das sind Maßnahmen zur Sekretelimination bei Muskoviszidose oder Erkrankungen mit vergleichbarem Hilfebedarf, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2.

Bezüglich Gehen ist keine Zeitvorgabe gemacht. Diesen Zeitaufwand hat der Gutachter unter Berücksichtigung der in der Wohnung zurückzulegenden Wegstrecken und unter Berücksichtigung der Bewegungsfähigkeit des Antragstellers abzuschätzen.

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Aber penibel ist bestimmt, dass in der durchschnittlich häuslichen Wohnsituation eine einfache Wegstrecke von 8 Metern anzunehmen ist. (Hin- und Rückweg = 2 x Gehen). (MDS-R D 4.0/12).

Also ist es eine Rechenaufgabe nach Gusto (nicht nach Adam Riese), wie viele Minuten ein Hilfebedürftiger bei wie vielen Gängen zur Toilette pro Tag und höchstens 16 Metern mit Unterstützung durch den Betreuenden oder Teilweise Übernahme oder Vollständige Übernahme oder Beaufsichtigung oder Anleitung benötigt.

Wer denkt sich so etwas aus ?

Die Rechenaufgabe geht weiter. Braucht ein Pflegebedürftiger bei einem Gehweg zur Toilette von 8 Metern 1 Minute bei Unterstützung (ich nehme an, dass dieser Faktor zutrifft, wenn der Kranke dabei begleitet und gestützt werden muß - das Platzieren auf den Toilettensitz gehört allerdings zu Transfer, müsste also hinzugerechnet werden), dann wäre das bei einem Weg von nur 4 Metern die Hälfte, also 30 Sekunden. Hin- und Rückweg = 1 Minute. Wie oft in 24 Stunden ist dieser Gang zur Toilette nötig ? 5 x ? (Reicht das ?)

Dann wären es immerhin 5 Minuten pro Tag, die für positive Beurteilung des Antrags ausschlaggebend sein können. Aber nur bei Unterstützung !

Wie berechnet sich der Weg bei den Faktoren Teilweise Übernahme, Vollständige Übernahme, Beaufsichtigung, Anleitung ? Um wie viele Sekunden reduziert sich dabei der einfache Weg ?

Durch all diese Unberechenbarkeiten - und es gäbe noch viele Beispiele dieser Art - müsste sich der Gutachter durchgutachten und Entscheidungen treffen. Ich kann verstehen, wenn sich Gutachter damit nicht befassen wollen.

Aber sie können diese Kleinlichkeiten, die in den Richtlinien stehen (!), nicht einfach außer acht lassen, denn sie summieren sich. Und nach all ihren Schätzungen und Bewertungen fehlen dem Antragsteller dann beim entscheidenden Punkt "Grundpflege" ein paar Minuten zur Anerkennung.

Was für ein System !

*

Ich würde gern darauf verzichten, in die Wirrnis der Beurteilungskriterien und der widersprechenden Realitäten einzudringen. Aber, bitte, dieses Buch ist ja kein Roman mit flüssigem Lesestil, sondern soll darstellen und Ihnen vor Augen führen, was Sache ist.

Absonderliche Sache ! Es bleibt mir nichts weiter übrig, als beispielhaft auf die Absonderlichkeiten einzugehen.

Mir geht es hier darum, die Praxis unter die Lupe zu nehmen, Sie darüber zu informieren und darauf aufmerksam zu machen, wo die Knackpunkte liegen.

Zum Beispiel Darm- und Blasenentleerung ist so eine Sache, die besondere Aufmerksamkeit verdient. In den Richtlinien ist angemerkt (MDS-R D 3.2):

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Obwohl als Hinweis für das Vorliegen einer Stuhl- und/oder Harninkontinenz zum Zeitpunkt der Untersuchung oft nur indirekte Anzeichen festzu-stellen sind, ist hierauf wegen der großen Bedeutung für den Pflegebedarf besonders einzugehen.

Das heißt, um es einfacher auszudrücken: Der Gutachter kann zum Zeitpunkt seines Besuchs Stuhl- und/oder Harninkontinenz naturgemäß weder feststellen noch überprüfen. Er muß den wahrheitsgetreuen Angaben des Antragstellers und der Pflegepersonen Glauben schenken und sie bei den Zeitangaben berücksichtigen. Besonders erschwerend wirken sich die Verrichtungen natürlich in der Nacht aus !

In vielen Fällen, besonders bei älteren Menschen, stellt sich die Erkrankung "Nykturie" ein, das ist vermehrtes nächtliches Wasserlassen. Ohne Zweifel ist "Nykturie" als erschwerender Faktor einzustufen. Das wird der Gutachter vielleicht gerne ignorieren, denn er kann es nicht kontrollieren und meint sicherlich, man wolle ihm mit dem Hinweis auf notwendigen nächtlichen Hilfebedarf einen Bären aufbinden. Aber einen ärztlichen Befund darüber dürfte er nicht unberücksichtigt lassen.

Bei der Anrechnung der Betreuungszeiten gibt es etliche Ungereimtheiten, die sich sehr zum Nachteil des Antragstellers auswirken können. Wenn ein Pflegebedürftiger durch eine Erkrankung im Stütz- und Bewegungsapparat „gehandicapt" ist, können ihm wertvolle Minuten bei der Anrechnung verloren gehen. Da ist zum Beispiel das Baden (20 - 25 Minuten). Kann er durch steife Gelenke nicht in die Badewanne steigen, fehlen ihm diese Minuten.

Das Rasieren (5 - 10 Minuten) entfällt natürlich bei Frauen. Aber immerhin wären diese dann in puncto Haarewaschen bevorzugt, wenn es denn angerechnet werden würde. - Kämmen 1 - 3 Minuten pro Tag ? Wie ist das bei Herren mit Glatze ? Null ! Aber gewaschen werden müsste ja auch der Kopf. Mit dem Seiflappen über die Glatze streichen und abtrocknen, dauert mindestens 30 Sekunden. Dies zweimal am Tag ist auch wieder eine Minute. - Zahnpflege 5 Minuten.

Aber: So weit nur Mundpflege erforderlich ist, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden. (MDS-R F 4.1).

Abermals: Wer denkt sich so etwas aus ?

Allerdings könnte der Antragsteller dies auch positiv für sich ansehen - immer natürlich unter der Voraussetzung der Hilfebedürftigkeit. Beispielsweise so: 2 x Zahnputzen pro Tag, morgens und abends je 5 Minuten (hier ist kein von/bis angegeben). Dazu 3 x täglich Mundspülen, was zum Beispiel bei Trägern von Zahnprothesen angebracht ist - je 1 Minute. Wenn dabei die Zahnprothese herausgenommen, gereinigt und wieder eingesetzt werden muß - ggf. unter Verwendung von Haftcreme -, dann sind es sogar 3 x 3 Minuten = 9 Minuten !

Etwas anderes ist noch interessant, wird aber nur nebenbei erwähnt:

Das Haarewaschen. Alleiniges Haarewaschen ist der Verrichtung "Waschen"

zuzuordnen und unter "Teilwäsche /Oberkörper" zu dokumentieren....

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Ein ein- bis zweimaliges Haarewaschen pro Woche entspricht dem heutigen Hygienestandard. Maßgebend ist die medizinische bzw. pflegerische Notwendigkeit. (Na so was !) Der Hilfebedarf beim Haarewaschen umfaßt auch die Haartrocknung.

Nur die ? Sollen den Frauen die Haare in Strähnen herunterhängen ? Der Normalfall ist "Waschen, Föhnen und Legen" in einem Vorgang, übrigens aus "pflegerischer Notwendigkeit", denn die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. (SGB XI § 2 Abs. 1).

Das Wohlbefinden in gewohntem Umfang ist dabei von ausschlaggebender Bedeutung.

Vergleichen Sie bitte: Ein gewissenhafter, routinierter Friseur benötigt für Waschen, Föhnen, Legen 50 - 60 Minuten. Zugegeben, dass dies vielleicht nur einmal in der Woche geschieht, doch es zeigt den realen Zeitaufwand für die Haarpflege bei Frauen. Hat dies jemals ein Gutachter berücksichtigt ? Ich bezweifle das. In meinen exemplarischen drei Beispielen war das jedenfalls nicht der Fall.

Und wie ist das mit dem Nagelschneiden ? Testen Sie mal bei sich, wie lange Sie brauchen. Ich komme bei den Händen mit Nachfeilen auf 10 Minuten. Wenn Sie die Aufgabe bei einer pflegebedürftigen Person ausüben müssen, deren Erkrankung auch Angstpsychosen beinhaltet, dann benötigen Sie als laienhafte Pflegeperson mindestens 15 Minuten für die Hände und 20 Minuten für die Füße. Je einmal im Monat sind das 35 Minuten, demnach etwas mehr als 1 Minute pro Tag.

Pedanterie ? Die gehört ja zum System, und auf diese Minute könnte es sogar ankommen. Aber wichtige Grundpflege, die nur einmal im Monat anfällt, gesteht Ihnen der Medizinische Dienst nicht zu.

Wieso eigentlich nicht ? Das ist doch reine Willkür. Zweifellos gehören Maniküre und Pediküre zur Grundpflege. Im Gutachterformular wird der Hilfebedarf Punkt für Punkt auch auf Häufigkeit pro Woche bezogen.

Warum dann nicht auch pro Monat ?

Es stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, einem Gutachter, der Sie nicht einmal darüber informiert, dass er ein Formular abarbeitet, zu sagen, dass man einiges von seinem Handwerk weiß ?

Er wird nur aufmerksam gemacht und abwiegeln. Besser ist es, Sie behalten Ihre Erkenntnisse zunächst für sich und benutzen diese erst beim Widerspruch, dann aber nachdrücklich.

So eingehend belegt, hat Ihr Widerspruch große Chancen anerkannt zu werden. Autor Gerhard Thomas ("Einfach zur besseren Pflegestufe") meint zwar, dass die Begutachtungen so weitgehend objektiv seien, dass sie bis auf wenige Ausnahmen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, doch liegt das wohl daran, dass die Widersprüche in der Regel Erfolg haben, so dass die Fälle gar nicht vor Gericht kommen.

*

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Bitte - ich möchte nicht missverstanden werden. Man kann Gutachter nicht einteilen schlechte und gute, wie es bei Pflegeheimen möglich wäre. Es ist eine Frage der Betrachtungsweise. Ein Gutachter kann für den Antragsteller schlecht und für den Auftraggeber gut sein. Ist er für den Antragsteller gut, muß er nicht unbedingt für den Auftraggeber schlecht sein. Er kann gut sein, allein schon, wenn er die Richtlinien beachtet, nach denen er handeln müsste. Dann ist er verantwortungsvoll, wie verpflichtet. Es ist eine Frage der Motivation und der Gewissenhaftigkeit.

Die DAK schildert den Gutachter des MDK als Anwalt des Pflegebedürftigen. Beispielsweise lässt sie eine "Tochter Silke" einen Antrag auf Pflegeleistungen für ihre Mutter stellen.

Dann kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu ihrer Mutter nach Hause und beurteilt, wie viel Hilfe diese braucht. Ein "Pflegeberater" der Krankenkasse kümmere sich dann für die Antragstellerin darum, dass die im Ergebnis des Gutachters genannten Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen realisiert werden. Für Tochter Silke ist es gut zu wissen, dass ihre Mutter bestens versorgt ist. (fit-Magazin 2/2009). So die Idealvorstellung.

Nun kann es jedoch sein, dass der Gutachter zu dem Entschluss kommt, es werde keine oder nur geringfügige Pflege gebraucht und dass der Antrag deshalb abgelehnt wird. Davon steht kein Wort in der freundlichen Information der Krankenkasse. Ich habe auch von absolut gewissenhaften Prüfungen und korrekten Beurteilungen von Gutachtern erfahren, doch es überwogen die Beanstandungen.

Wenn ich kritische Anmerkungen zur Gutachtertätigkeit mache, so geschieht das aus eigener Erfahrung und als Ergebnis meiner Recherchen. Mir scheint es zu oft vorzukommen, dass leicht fertig (wohlgemerkt: getrennt geschrieben) gehandelt wird.

Zu der Erklärung der Krankenkasse, dass die "Versorgungs- und Betreuungsleistungen" realisiert werden, will ich für meinen/unseren Fall noch anmerken, dass der Gutachter, obwohl er die Erkrankung "Nykturie" notiert hatte, nicht die Anschaffung eines Toilettenstuhls empfahl. Um diesen mußte sich der Hausarzt bemühen.

Ein anderer Fall wurde mir berichtet - auch so etwas passiert. Für eine 94-jährige Pflegebedürftige wurde ein Antrag auf ein spezielles Hilfsmittel gestellt.

Hilfsmittel ... sind sachliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt ... den Versicherten zur Verfügung gestellt werden. ... Hilfsmittel sollen die Körperfunktionen des Versicherten ersetzen, ergänzen oder verbessern, die für die möglichst selbständige Durchführung der Alltagsverrichtungen notwendig sind. (MDS-R D 6.2).

Dies war der Aspekt der Beantragung für ein spezielles Stützkorsett, um einer bei der Erkrankten eingetretenen schmerzhaften Rückenverbiegung entgegenzuwirken. Es kam eine Gutachterin, die für diesen Fall offenbar sehr kompetent war. Sie führte eine echte Untersuchung durch, begriff die Problematik der Knochenverschiebung und meinte, sie erkenne, dass das Stützkorsett notwendig sei. Es müsste allerdings der Körperform angepasst sein und von einem Sanitätshaus individuell hergestellt werden. Das sei natürlich nicht billig.

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Von der Pflegekasse kam eine Ablehnung des Antrags. Bei empörter Nachfrage der Betreuenden bei der Pflegekasse mit dem Hinweis, die Gutachterin habe doch klar erkannt und auch versichert, dass das Stützkorsett notwendig sei, wurde darauf hingewiesen, dass das vorliegende Gutachten eben diese Notwendigkeit verneint.

Die Betreuenden, die bei der Untersuchung dabei waren, sind eindeutig der Meinung gewesen, dass die Gutachterin einwandfrei und gewissenhaft geurteilt habe.

Wie kam es dann zu der negativen Bewertung ? Kann es sein, dass irgendjemand meinte, man könne so hohe Kosten der beauftragenden Pflegekasse nicht zumuten ? Aber Gutachter sind doch gehalten, gewissenhaft und verantwortungsvoll zu handeln. Verantwortungsvoll für wen ?

Es gab noch einen interessanten Abschluß der Angelegenheit. Der Sachbearbeiter der Pflegekasse ging der Sache nach - das Stützkorsett wurde bewilligt ! Bleibt für mich der Hinweis auf das Motto dieses Buches: Sie müssen kämpfen.

Gutachter haben Besonderheiten zu beachten, welche die Pflege erschweren. Das kann das Körpergewicht betreffen, die Beweglichkeit, Schluckbeschwerden, Atemnot, Seh- und Hörschwierigkeiten. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten dazu der einschlägigen Fachliteratur. Es gibt sehr preiswerte und verständliche Informationen (soweit sich das Ganze überhaupt verständlich aufarbeiten lässt).

Aber eines will ich noch anmerken; auch dazu erfahren Sie Näheres in der Fachliteratur. Im Formulargutachten muß zunächst festgestellt werden, ob der Antragsteller erheblich pflegebedürftig ist, was überhaupt die Voraussetzung für den Eintritt der Pflegeversicherung wäre.

Es geht um die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist.

Dazu sind unter "Assessment" 13 Faktoren zu beurteilen, auf die ich hier nicht näher eingehen will. Denn die Angaben über ärztliche Versorgung, Praxisbesuche, Therapien, die mit dem Antrag eingereicht wurden und schon im Formular notiert sind, dazu ggf. die Schwerbehinderung, lassen die pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese) zum Beispiel Schädigungen/ Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Ressourcen in Bezug auf den Stütz- und Bewegungsapparat, die Inneren Organe, die Sinnesorgane und Nervensystem/Psyche (MDS-R Formular 3.2) von vornherein sehr deutlich werden.

Ärztliche Befunde, speziell von Fachärzten, sowie Krankenhausprotokolle, sind dazu fundierter, aussagekräftiger und vor allem medizinischer, als es der Gutachter des MDK in seinem Kurzbesuch feststellen kann.

Die Beschäftigung mit der Materie der Richtlinien nervt. Auch Sie haben sicherlich die Nase voll von diesem Kleinklein. Aber was hilft's, es ist für Ihren Pflegefall von Wichtigkeit.

Mir geht es darum, Sie aufmerksam zu machen. Ich denke mir, das ist zunächst erreicht, und will mich deshalb von der allgemeinen Betrachtung ab- und drei exemplarischen Beispielen zuwenden.

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Ich befasse mich mit meiner/unseren eigenen Angelegenheit (Fall I), mit der eines 89-jährigen, der von seiner Frau gepflegt wird (Fall II) und der einer 83-jährigen, die allein lebt (Fall III). Ich will mich nicht mit der Minutenklauberei im einzelnen beschäftigen, sondern nur hervorheben, was in den Beurteilungen abstrus ist.

- Drei Fälle - drei Beispiele -

Fall 1

Der Fall I ist mein eigener bzw. der meiner Frau. Glauben Sie bitte nicht, dass es mir darum geht, meine Probleme vor Ihnen auszubreiten. Für mich persönlich ist der Fall abgeschlossen. (Anmerkung: Inge Bartosch verstorben im Dezember 2006)

Aber der Fall I ist ebenso symptomatisch für die ganze Angelegenheit der Pflegeversicherung wie die anderen zwei Fälle. Sie werden Parallelen finden zu Ihrer eigenen Situation, wenn Sie sich mit einem Pflegefall befassen müssen.

Ich war naiv. Beantrage die Pflegeversicherung, sagte ich mir, in die haben wir ja viele Jahre lang Beiträge einzahlen müssen. In was für einen Dschungel mit vielen Fallstricken ich mich dabei begeben müsste, ahnte ich nicht. Inzwischen weiß ich auch durch meine Recherchen, dass es den meisten Menschen in dieser Situation ebenso geht.

Man könnte sich vorab informieren durch Fachliteratur und Broschüren der Krankenkassen. Letztere tun so, als sei alles gar kein Problem. Ein Gutachter meldet sich an und kommt ins Haus.

Ich hatte dies schon beschrieben. Die Krankenkasse meint dazu: Unterstützen Sie den Gutachter, informieren Sie ihn eingehend. Führen Sie das ,Pflegetagebuch', das Sie als Vorlage erhalten. Die Aufzeichnungen werden dem Gutachter eine wesentliche Unterstützung sein.

Das ist eine unverbindliche Empfehlung, deren Ausführung sowohl im ganzen, als auch im einzelnen Ihren ganz persönlichen Erwägungen überlassen ist. Im Kleingedruckten steht aber da schon die Drohung: Fehlende oder unvollständige Angaben können zu nachteiligen Folgen (§ 206 Abs. 2 SGB V, § 307 SGB V) und ggf. zur Versagung des Leistungsanspruchs (§ 66 SGB I) führen. (!)

Wie leicht ist es, wenn Sie der unverbindlichen Empfehlung folgen, Ihnen fehlende oder unvollständige Angaben vorzuwerfen. Also unterlassen Sie es besser, eine solche "Pflegetagebuch-Vorlage" Ihrer Krankenkasse auszufüllen.

Völlig im Unwissen darüber, dass bei den Hilfeleistungen die Tätigkeiten in Minuten eine entscheidende Rolle spielen, hatte ich dem Gutachter bei seinem Hausbesuch gesagt, dass ich mich überfordert fühle, Rechenschaft in aufgeteilte Minuten zu geben, wie es im Tagebuch eingetragen werden sollte, wenn ich quasi rund um die Uhr in Pflegebereitschaft stehe.

Ist meine Frau abends zu Bett gebracht, bin ich froh, eine begrenzte Zeit Ruhe zu haben, zumal ich weiß, dass ich des Nachts wieder zu Hilfeleistungen benötigt werde.

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Dann mich damit zu beschäftigen, wie viel Zeit in Minuten ich für die Pflegebedürftige aufgewendet hatte (z.B. Aufstehen/Zu-Bett-Gehen/Ankleiden/Auskleiden morgens, mittags, abends) belastet mich gerade zu einem Zeitpunkt am Abend, wenn ich eine Erholungspause, ein Abschalten brauche.

Ich sagte dem Gutachter, ich hätte mir von Fall zu Fall Notizen gemacht. Für eine Woche lägen meine Vermerke handschriftlich vor. Ich fragte, ob er sie zur Information und zum Zwecke seiner Beurteilung haben wolle. Er bejahte, und ich gab sie ihm. - Nichts davon - speziell auch nicht die Hilfeleistungen in der Nacht - fand bei ihm Beachtung und Berücksichtigung !

Ich hatte keine Ahnung, dass der Gutachter seine Befragung anhand von festgelegten Richtlinien durchführte. Über all die Punkte, die er pingelig zu beurteilen und "festzustellen" hatte, informierte er weder meine Frau, die Antragstellerin, noch mich, den Betreuenden.

Er wickelte seinen Auftrag ab und verabschiedete sich. Wir würden von der Pflegekasse benachrichtigt werden, sagte er noch. Alles, was ich hier an Einzelheiten des Falles I behandele, konnte ich erst durch sein Gutachten erfahren, nachdem ich es angefordert hatte, um meinen Widerspruch darauf abstimmen zu können.

An der erheblichen Pflegebedürftigkeit meiner Frau - Grundvoraussetzung für die Leistung der Pflegekasse - gab es nichts zu deuteln. Der Gutachter hatte die Befunde von Allgemeinärzten, Orthopäden, Psychotherapeuten und die Berichte von Krankenhausaufenthalten registriert.

Trotz der eingereichten medizinischen Belege und trotz des Grades 100 der Schwerbehinderung meiner Frau hatte er entschieden, dass der Fall so schwerwiegend nicht sei.

Für ihn waren die Angaben der Fachärzte "Fremdbefunde". Er mußte ja selbst beurteilen - in einem Kurzbesuch von nicht ganz 35 Minuten. Im Formularpunkt 6 "Ergebnis" hatte er die Frage zu beantworten: Stimmt der unter 1.4 angegebene Pflegeaufwand mit dem gutachterlich festgestellten Hilfebedarf überein ? Der Gutachter schrieb: Nein.

Unter 1.4 hatte er selbst notiert: Versorgung durch Ehemann. Pflegezeit pro Woche: Mehr als 28 Stunden. Pflegerische Versorgung: Waschen und Kleiden mit Hilfe. Toilette wird tagsüber in Begleitung aufgesucht auf Toilette selbständig (ich frage mich, was das heißt), Nachts mit Hilfe. Essen selbständig. Baden nicht mehr. Haushalt wird übernommen.

Unter 1.4 hatte er somit das Allermindeste genannt. Nichts über alle Punkte der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Hauswirtschaftlichen Versorgung mit allem Zeitbedarf im einzelnen.

Allein dieses Mindeste wird schon mit einem Nein belegt ? Unglaublich.

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Nun frage ich mich allerdings bei all der Unlogik, die mit der Pflegeversicherung in Verbindung steht, ob der Gutachter nicht gemeint hat: Nein, der Hilfebedarf ist größer. Aber warum hat er es dann nicht so klargestellt ?

Immerhin notierte er ein Ja beim "Assessment-Ergebnis" (im Formular unter 3.5): Die Alltagskompetenz des Antragstellers im Sinne § 45a SGB XI ist erheblich eingeschränkt.

In den Richtlinien des MDS unter D 4.0/I heißt es ausdrücklich: Für die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs ist eine Gesamtbetrachtung durch den Gutachter notwendig. Dabei werden die erbrachte Hilfeleistung und der individuelle Hilfebedarf ins Verhältnis gesetzt und zusammenfassend bewertet, d.h. es wird ermittelt, ob die erbrachte Hilfeleistung dem individuellen Hilfebedarf entspricht.

Sehr spröde ausgedrückt, aber immerhin, es soll individuell ermittelt werden. Nichts davon tat der Gutachter, obwohl er offensichtlich gemerkt hatte, dass er eine kritische Haltung bei mir provoziert hatte.

Sein Ergebnis:

Zeitaufwand Grundpflege: 83 Minuten pro Tag

Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 51 Minuten pro Tag

Empfohlene Pflegestufe I.

Wohlgemerkt: Diese Angaben beziehen sich auf einen Tag, der 24 Stunden hat, das sind 1440 Minuten. Dass des Nachts Hilfe notwendig sei, hatte der Gutachter selbst vermerkt, aber zeitlich nicht berücksichtigt. Jeder Betreuer, der in einem solchen oder ähnlichen Pflegefall Beistand und Hilfeleistungen erbringen muß, kann eine solche Beurteilung, wie sie hier vorgenommen wurde, nur mit Unmut zur Kenntnis nehmen.

Hier offenbart sich ein unbegreifliches System. Kann man einen Kranken mit ständig wechselnden Beschwerden sowohl seelischer, als auch körper-licher Art, betreuen mit der Stoppuhr in der Hand ? Nein, und nochmals Nein !

Ein Gutachter, dem so etwas zugemutet wird, müsste Gewissensbisse haben und sich verhalten wie ein Kriegsdienstverweigerer. Aber er macht ja seinen Job und verdient damit.

Es war meine erste Bekanntschaft mit der Logik eines selbstgerechten Gutachters, einer "Pflegefachkraft" vom Medizinischen Dienst. Über seine Bewertung der Tätigkeits-Minuten bei den einzelnen Verrichtungen konnte ich nur den Kopf schütteln. Aber er hatte sie ja "festgestellt".

Wie denn ?

Nun, er hatte seine Schablone, die "Zeitkorridore". Da hakt er an.

Nach bestem Wissen und Gewissen ?

Nein, mit Routine. Und möglichst so, dass sie wenig Ansprüche hervorrufen.

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Nur einiges als Beispiele:

Baden nicht mehr hatte er notiert. Das war richtig, denn wegen der Höhe des Badewannenrands konnte meine Frau infolge ihrer Bewegungsschwierigkeiten nicht mehr in die Wanne steigen. Duschen war deshalb auch nicht möglich. - Sie kennen sicherlich die Kassenbons der Lebensmittelmärkte, auf denen vermerkt ist: Für diesen Einkauf hätten Sie 5 Bonus-Punkte erhalten.

Ähnlich ist es hier. Für Baden und Duschen bei Hilfebedürftigkeit hätten Sie mindestens 20 Minuten erhalten. Doch das findet ja nicht statt, weil der Pflegebedürftige zu krank ist. Wäre er beweglicher hätte er für die Beurteilung erhebliche Vorteile. Stattdessen mühseliges Waschen am Waschbecken im Bad. Mit anschließender Reinigung des Bodens. So war es im Falle meiner Frau. Notiert bei Duschen und Baden: Keine Unterstützung. Keine Minuten für die Anrechnung !

Ebenso ist es - da es sich ja um meine Frau handelte - beim Rasieren. Immerhin ging es dabei um 5 - 10 Minuten gemäß Zeitorientierungswerte. Die wichtige Haarwäsche (wie erwähnt: 2 x pro Woche, dem Hygienestandard entsprechend) wurde überhaupt nicht genannt und beachtet.

Bei Darm- und Blasenentleerung wird es noch befremdlicher. Laut Gutachter Keine Unterstützung bei Wasserlassen, Stuhlgang, Richten der Bekleidung, Wechseln kleiner Vorlagen, Wechsel/Entleerung Urinbeutel/Toilettenstuhl, gerade wo Beaufsichtigung, Anleitung und zum Teil "Volle Übernahme" wichtig war, zum Beispiel bei Wechseln kleiner Vorlagen sowie Wechsel/ Entleerung und Reinigung des Toilettenstuhls.

Notiert hatte der Gutachter zwar als "Nächtlichen Grundpflegebedarf" die Erkrankung "Nykturie" (Vermehrtes nächtliches Wasserlassen), berücksichtigt hatte er die daraus resultierende Pflegebedürftigkeit aber nicht.

Meine Hilfeleistung betraf immerhin (ohne Berücksichtigung meiner immer wieder gestörten Nachtruhe - aber das zählte ja nicht): Aufrichten der Kranken vom Bett, Halten und Führen der Schlaftrunkenen, Platzieren (mit schwieriger Drehung) auf den Toilettensitz, Aufstehhilfe, wieder zu Bett bringen (mit schwieriger Drehung), Toilettenstuhl entleeren, säubern und für weitere Benutzung vorbereiten. Und das zwei- bis dreimal pro Nacht. (Vielen Pflegehelfern wird es genau so gehen.)

Bei Mobilität stellte der Gutachter fest: Aufstehen/Zu-Bett-Gehen zweimal pro Tag, Zeitaufwand in Minuten pro Tag = 2. Also bei einer Erkrankten mit erheblichen Bewegungsschwierigkeiten 1 Minute pro Vorgang (!), dabei nicht berücksichtigt, dass das Bett mehrfach pro Tag aufgesucht wird, mindestens zur Mittagsruhe zusätzlich. - Im Punkt Gehen wurde notiert: Unterstützung 6 x pro Tag, insgesamt 6 Minuten. Also je 1 Minute pro Vorgang, und "Gehen" nicht mehr als 6 x in 24 Stunden ! - Stehen/Transfer: Keine Unterstützung.

All diese Angaben sind überaus merkwürdig, und man muß sich fragen, wie der Gutachter zu diesen Beurteilungen kam. - Weitere Absonderlichkeiten der Begutachtung - es sollte ja gemäß Richtlinien individuell ermittelt werden:

Meine Frau fröstelte; eine Folge ihrer körperlichen Schwäche. (Körpergewicht notiert: ca. 50 kg, richtig: 44 kg. Wäre leicht festzustellen gewesen, da Personenwaage vorhanden. Aber der Gutachter schätzt lieber, und zwar falsch.) Wärme tat ihr gut.

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Der Gutachter notierte: Die Wohnung wird mit einer Zentralheizung beheizt. Das ist keine unmittelbar am Körper spürbare Erwärmung. Meine Frau äußerte ständig den Wunsch nach einer Wärmflasche. Die bereitete ich zu, mindestens 8 x in 24 Stunden. Zeitaufwand, selbst mit Hilfe eines Wasserkochers, jeweils 6 Minuten. Hätte ein Heizkissen diese Notwendigkeit erspart ? Nein, denn es wurde von meiner Frau abgelehnt aus Gründen der Angstdepression. Elektrisches Gerät am Körper und im Bett ? Schon als Kind hat man gelernt, mit Feuer und Licht vorsichtig umzugehen; es kann gefährlich

sein und zu Verbrennungen führen. Individuelle Furcht !

Wärmeflaschen und ihre Zubereitung sind im Gutachterformular nicht vorgesehen. Deshalb wird der Gutachter auch nicht danach fragen. Hat er aber deshalb keine Möglichkeit, diese zu berücksichtigen ? Er könnte es unter Wechseln kleiner Vorlagen notieren, und es begründen, denn das Formular bietet ihm die Position "Erläuterungen".

Er bemerkte: Das Laufen erfolgt unter Festhalten an Möbeln langsam noch ausreichend sicher. Das entsprach keineswegs den Tatsachen. Die erwähnten "Möbel" waren von mir sieben extra aufgestellte Stühle, an denen sich meine Frau entlang bewegen konnte wie bei einer Gangway. Es bestand Gangunsicherheit, so wie es im Schwerbehindertenausweis beschrieben stand: Der schwerbehinderte Mensch bedarf ständiger Begleitung.

Tatsächlich geschah, als ich mit Hausarbeit beschäftigt war, dass meine Frau aus unerfindlichen Gründen aufgestanden war, sich ein paar Stühle entlanggetastet hatte und dann gestürzt war. Die Kraft ist gering reduziert, meinte der Gutachter festgestellt zu haben - nein, sie war erheblich reduziert !

Ob meine Frau noch ihr Kleid zuknöpfen könne, wurde sie gefragt und antwortete mit Ja. Prompt wurde notiert: Umgang mit Knöpfen meist möglich. Ignoriert wurde meine Anmerkung: "Meine Frau meint die fünf Druckknöpfe am Hauskittel, den sie anhat, andere Knöpfe muß ich schließen."

Die Prüfung des Gutachters: Nackengriff, Schürzengriff (was immer das sein mag), Pinzettengriff sowie Zehenfassen, Händedruck, Faustschluß, Aufstehen aus Sessel, Gang zur Toilette.

Dieses lässt sich der Gutachter demonstrieren. Das ist die "Untersuchung" - für ein paar Faktoren der Mobilität, die nichts aussagen über Zustandsveränderungen im Tagesverlauf.

"Kontraktur" ist Funktions- und Bewegungseinschränkung von Gelenken. Das kann des Morgens weniger schlimm sein als am Abend. Ich wiederhole, dass eine Gesamtbetrachtung des individuellen Hilfebedarfs durch den Gutachter notwendig ist. Aber - so die Praxis - wenn der Kranke die genannten Übungen noch einigermaßen bewältigen kann, hat er natürlich Hilfe nicht nötig.

Bis es passiert, dass er wegen Schwächung des Stütz- und Bewegungsapparats und der Gelenkfunktionen stürzt ! Sturzgefahr wird eigentlich immer angenommen, der damit zusammenhängende Zeitaufwand für die Vorsorge, dass es nicht dazu kommt, findet jedoch bei der Hilfeleistung keine Berücksichtigung.

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Die pflegerische Betreuung im Falle meiner Frau in den 24 Stunden eines Tages betrug weit mehr als 120 Minuten, wobei ja die nächtliche Inanspruchnahme einen erschwerenden Faktor darstellte. Mein Schriftsatz im Widerspruch gegen die Einstufung war ausführlich, er umfasste 17 Schreibmaschinenseiten. Es würde zu weit führen, Ihnen alles mitzuteilen, was abzuhandeln, zu kritisieren und richtig zu stellen war.

Nach 6 Monaten erfolgte ein "Gutachten im Widerspruchsverfahren". Etliches davon ist grundsätzlicher Art, und deshalb will ich es hier darlegen.

Es lässt merkwürdige gutachterliche Verhaltens- und Denkweisen deutlich werden und Unkenntnis über die Richtlinien, die zu beachten sind.

*

Diesmal war eine Ärztin gekommen. Für welchen Fachbereich sie Ärztin war, haben wir nicht erfahren. Angegeben wurde nur "Ärztin - externe Gutachterin für den MDK". Sie konstatierte zwar Pflegestufe II mit 125 Minuten Zeitaufwand für die Grundpflege, doch war ich damit auch nicht einverstanden, denn die erhebliche nächtliche Hilfebedürftigkeit war abermals nicht berücksichtigt worden.

Ich formulierte den zweiten Widerspruch und schrieb einleitend: "Als Ärztin weiß die Gutachterin aufgrund der eingereichten ärztlichen Befunde die Krankheitssituation einzuschätzen. Sie vermerkt erheblich mehr Pflegebedarf als ihr Kollege im Gutachten I, und das ist nicht allein auf eine zwischenzeitlich eingetretene Krankheitsverschlechterung zurückzuführen, sondern in erheblichem Maße auf unkorrekte Beurteilungen im Gutachten I, auf die ich im Widerspruch hingewiesen hatte."

Die Gutachterin gehörte zum selben "Pflegeteam" des MDK wie der Gutachter I. Ich kritisierte, dies bedeute, dass die Objektivität des "Gutachtens im Widerspruchsverfahren" nicht gewährleistet sei.

Es ist menschlich verständlich, dass unter Kollegen die Tendenz besteht, sich nicht gegenseitig zu bekritteln. Das wird im Gutachten II deutlich, indem die Gutachterin zwar korrigiert, aber sonst gewundene Formulierungen verwendet und Taktieren in einer heiklen Situation erkennen lässt.

Das Abhandeln meiner sehr detailliert dargestellten Widersprüche erfolgte nicht; sie wurden nicht beurteilt. Die Gutachterin benutzte allgemein gehaltene, unfundierte Ausdrücke, zum Beispiel: Die Angaben des Gutachters ... sind ausreichend, Einwände sind nicht nachvollziehbar. Oder sie bestätigt die Angaben ihres Kollegen, indem sie erklärt, die Dinge seien im Vorgutachten durchaus adäquat wiedergegeben. Dazu dergleichen unsubstantionelle Bemerkungen mehr. Und wenn die Gutachterin zur Kritik im Widerspruch an der Oberflächlichkeit der Beurteilung meint: Eine Begutachtungszeit von

35 Minuten ist ebenfalls adäquat, so kann das nicht verwundern, da sie selbst nicht mehr Zeit aufgewendet hatte.

Meinen Einwand, dass im Gutachten I nur ein einziger Arzt als Behandelnder Arzt aufgeführt war und drei weitere Fachärzte nicht erwähnt wurden, begegnete die Gutachterin mit der Bemerkung: Es ist nicht üblich, mehrere Ärzte in diesem Bereich anzugeben. Aha ! Vielleicht ist es auch nicht üblich, deren Befunde zu beachten

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Auch im Gutachten II mußte ich feststellen, dass nächtliche Pflegebedürftigkeit von den Gutachtern ignoriert wird. Da dies symptomatisch zu sein scheint und für den Antragsteller nicht unerheblich ist, will ich zu Ihrer Unterrichtung ausführlich darauf eingehen.

In einem mir bekannt gewordenen Fall hatte der Gutachter erklärt, dass die nächtliche Inanspruchnahme durch Darm- und Blasenentleerung den Verordnungen nach nur für die Pflegestufe III berücksichtigt werden kann, da es sich dabei um Betreuung Pflegebedürftiger "rund um die Uhr, auch nachts" handeln müsse.

Dieses rund um die Uhr, auch nachts steht zwar im Gesetz (SGB XI § 15 Abs. 1, Punkt 3), ist aber völlig belanglos und überflüssig, denn für die anderen Pflegestufen ist stets angemerkt, dass beurteilt werden muß, ob ein Pflegebedürftiger einmal oder mehrmals täglich der Hilfe bedarf. "Täglich", das sind nun mal 24 Stunden !

Wieder sehe ich mich gezwungen, spröde Gesetzes- und Richtlinientexte zu zitieren. Aber sie zeigen deutlich, welche Kriterien die Gutachter berücksichtigen müssten.

Im Sozialgesetzbuch XI ist § 45a Abs. 2, Punkt 9 die besondere Bewertung Störung des Tag-/Nachtrhythmus hervorgehoben. Als Merkmale im Falle meiner Frau betonte ich: "Ständig wiederkehrende Schlafstörungen bedingt durch innere Unruhe, depressive Störungen, Angstzustände, Traumerlebnisse".

Dazu der erhöhte nächtliche Harndrang. Ich bemängelte: "Besonders rätselhaft ist, dass im Gutachten II in der Position Nächtlicher Grundpflegebedarf die noch im Gutachten I aufgeführte ,Nykturie' nicht mehr genannt wird. Diese Streichung ist unverständlich und nicht begründet. Vermuten lässt sich nur, dass die Gutachterin dies im Zusammenhang mit ihrer Bemerkung sieht: Die im Vorgutachten beschriebene Inkontinenz besteht nicht mehr, da die Vers. jetzt einen Toilettenstuhl hat. Die Gutachterin, eine Ärztin (!), kann doch nicht im Ernst der Ansicht sein, durch den Einsatz eines Toilettenstuhls habe sich die Krankheit Nykturie erübrigt."

Eine weitere Bemerkung erstaunte mich. Sie schrieb in ihrem Gutachten, Herr Bartosch sei absolut überzeugt ..., dass er eine 24-Stundenversorgung leistet.

Ich war nicht davon überzeugt - es war Realität. Durch den gestörten Tag-/ Nachtrhythmus ergab sich die Notwendigkeit einer Pflege rund um die Uhr. Zitat aus den Richtlinien des MDS (D 4.0/III./3):

Eine Versorgung ,rund um die Uhr' liegt vor, wenn konkreter Hilfebedarf aus dem grundpflegerischen Bereich jederzeit gegeben ist und Tag (06.00 - 22.00) und Nacht (22.00 - 06.00) anfällt. Ein nächtlicher Grundpflegebedarf liegt vor, wenn der Hilfebedarf ,rund um die Uhr' zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mindestens einmal zur Nacht anfällt.

Ich hebe hervor: Mindestens einmal ! Ferner steht geschrieben (D 4.0/III./8./a):

Einige psychisch kranke Menschen sind tagsüber nur relativ leicht gestört, während sie am späten Nachmittag, abends und nachts unruhig und verwirrt werden (Umkehr bzw. Aufhebung des Tag-/Nacht-Rhythmus). Wegen der eingeschränkten

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kognitiven Leistungsfähigkeit sind die Betroffenen nicht immer in der Lage (gültige) verlässliche Angaben zu ihrer Pflegesituation zu machen, deshalb sind ergänzend die Angaben der Angehörigen und Pflegenden sowie die Einsicht in die Pflegedokumentation immer notwendig. ("Kognitive Fähigkeiten" betreffen das Denken und das Wahrnehmungsbewusstsein.)

Sowohl beim ersten Prüftermin als auch beim zweiten wurde unsererseits auf die besondere Pflegenotwendigkeit durch Listen mit genauen Zeitangaben über die Nachtstörungen hingewiesen und dies darüber hinaus auch im Widerspruch klar erwähnt. Zur Kenntnis genommen wurde es nicht. Stattdessen notierte die Gutachterin verharmlosend lediglich: Nächtlicher Grundpflegebedarf: Mobilitäts- und Ausscheidungshilfe. (Was ist "Ausscheidungshilfe ?)

Soviel zur Nacht.

Zum Bereich Mobilität (Formularpunkt 5.3) erklärte die Gutachterin ungeniert: Dem Ehemann ist nicht bewusst, was unter diesem Punkt subsummiert wurde. Stellt sich die Frage: Was ist unter diesem Punkt subsummiert ? Weiß es die Gutachterin ? Die merkte ebenso verwegen an und bezog sich dabei - das muß man erraten - offenbar auf meine korrigierten Zeitangaben im Widerspruch: In den von den Pflegepersonen angegebenen Pflegezeiten sind Zeiten der psychosozialen Betreuung und allgemeinen Betreuung enthalten, die nach den Begutachtungsrichtlinien nicht gewertet werden können. Diesen Satz möchte ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehlen. Das ist starker Tobak !

Was ist eine psychosoziale Betreuung ?

Es ist das Bemühen, einen seelisch kranken Menschen zu motivieren, zu selbständigen Handlungen anzuleiten, bzw. ihn, der unkonzentriert ist, durch Beistand bei den notwendigen Verrichtungen zu aktivieren. Im Zusammenhang damit lässt sich feststellen: Die Gutachterin kennt die Begutachtungsrichtlinien ihres Auftraggebers nicht.

Es steht geschrieben mit Hinweis auf Mangel an Spontanität und Antriebsschwäche (MDS-R D 4.0/III./8./c.): Die Betroffenen können sich dann nicht mehr ausreichend selbst versorgen und sehen teilweise die Notwendigkeit der Verrichtungen selbst nicht. Umstimmungs- und Überzeugungsarbeit beim Aufstehen, Waschen, Ankleiden, bei regelmäßiger Nahrungsaufnahme und anderen Verrichtungen erfordern oft einen erheblichen zeitlichen Aufwand. Genau dies ist psychosoziale Betreuung - ich erlaube mir, dazu ein Ausrufungszeichen zu setzen: !

Der Leistungsbeginn :

Im Zusammenhang mit meinem Widerspruch ist mir ein weiterer Trick der Pflegekassen aufgefallen. Wird jemand als pflegebedürftig anerkannt, dann beginnen im Prinzip die Leistungen mit dem Tag der Antragstellung. Es ist aber nicht unwesentlich aus Sicht der Kassen, dass der Gutachter zunächst nur die Pflegestufe I anerkennt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind und Widerspruch erheben, erfolgt in der Regel ein "Gutachten im Widerspruchsverfahren". Das dauert zwar, bis der Termin erfolgt, aber eine höhere Pflegestufe könnte rückwirkend anerkannt werden. Dem weicht der Gutachter im Widerspruchsverfahren aus.

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In meinem/unseren Fall, in dem zweifellos im ersten Gutachten falsch geurteilt wurde, vermied die zweite Gutachterin die Rückwirkung auf den Tag der Antragstellung. Immerhin datierte sie vom Datum ihrer "Untersuchung" 6 Monate zurück; eigentlich wären es 9 Monate gewesen. Ihre Anmerkung dazu: Gutachterlicherseits empfehle ich ..., dem Widerspruch als solchen nicht stattzugeben, die Vers. jedoch rückwirkend ... infolge eingetretener Befundverschlechterung in die PS II einzugruppieren.

Wenn also dem Widerspruch zugestimmt werden muß, so wird mit einer "Befundverschlechterung" argumentiert. So lässt sich der Tag der ursprünglichen Antragstellung ignorieren, und je nach dem Datum, die gutachterlicherseits als "Befundverschlechterung" festgelegt wird, hatte die Pflegekasse bis dahin nur die geringere Leistung zu erbringen. Auch so kann man also "gutachterlich" dem Auftraggeber dienlich sein.

Ergebnis der 2. Begutachtung:

Zeitaufwand Grundpflege: 125 Minuten pro Tag

Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 60 Minuten pro Tag

Empfohlene Pflegestufe II.

Hiermit will ich den Fall I beenden. Bemerken möchte ich aber noch, dass jeder Gutachter schon zur eigenen Rückversicherung abschließend auf die Möglichkeit eines "Wiederholungsgutachtens", in erster Linie bei Verschlechterung der Krankheitssituation, hinweist. Mindestens auf dieses "Wiederholungsgutachten" müssen Sie drängen. Aber Achtung !

Freiwillig informiert Sie die Pflegekasse nicht. Zur Kenntnis nehmen können Sie diese Möglichkeit nur, wenn Sie ausdrücklich das erstellte Pflegegutachten anfordern. Und das sollten Sie in jedem Falle tun, damit Sie wissen, was Sache ist.

Noch anzumerken wäre zu Fall I, dass ich den zweiten Widerspruch nicht weiter verfolgt hatte aus ganz pragmatischen Gründen, über die noch zu berichten sein wird.

Fall II

Alter 89 Jahre, männlich. Gutachterin "Pflegefachkraft". - Die Gutachterin notiert: Pflegerelevante Aspekte: Schlaganfall ein Jahr vor Begutachtung. Zunehmende körperliche Schwäche mit Gangunsicherheit durch plötzliches Wegsacken. 10 kg Gewichtsverlust seit 7 Monaten. Gleichgewichtsstörungen. Diverse Stürze. Durchblutungsstörungen. Stehen nur mit Festhalten am Rollator oder Möbeln. Atemnot bei Anstrengung. Nachts Urinflasche angelegt. Appetit reduziert. Schwerhörigkeit. Verdacht auf Herzinsuffizienz (d.i. Herzschwäche). Herpes Zoster am Abdominalbereich (d.i. Gürtelrose im Bauch- bzw. Unterkörperbereich).


Festgestellt von Gutachterin:
Zeitaufwand Grundpflege: 30 Minuten pro Tag

Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 60 Minuten pro Tag

Ergebnis: Keine Pflegestufe.

Aus medizinischer (!) Sicht liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nicht vor. Der derzeitige, regelmäßige Hilfe

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bedarf im Bereich Grundpflege reicht für eine Einstufungsempfehlung nicht aus.

Der Fall ist bezeichnend und nach allem, was ich feststellen konnte, typisch. In allen Positionen der Grundpflege Körperpflege/Ernährung/Mobilität ist notiert Keine Unterstützung bis auf Duschen - Teilübernahme 1 x pro Woche (!), pro Tag 2 Minuten. - Ernährung = 0.

Weitere Beurteilungen sehen so aus:

Ganzkörperwäsche - Teilübernahme 6 x pro Woche, pro Tag 10 Minuten.

Wechsel/Entleerung Urinbeutel/Toilettenstuhl - Volle Übernahme 5 x pro Tag 10 Minuten (also 2 Minuten je Vorgang).

Summe Zeitbedarf Körperpflege: 22 Minuten pro Tag.

Mobilität

Aufstehen/Zu-Bett-Gehen - Teilübernahme 3 x pro Tag, insgesamt 3 Minuten (also 1 Minute je Vorgang).

Ankleiden - Unterstützung: 1 x pro Tag 2 Minuten

Gehen - Unterstützung 3 x pro Tag, insgesamt 3 Minuten (also 1 Minute je Vorgang, 30 Sekunden Hin und Zurück !).

Summe Zeitbedarf Mobilität: 8 Minuten pro Tag. (Insgesamt also: 30 Minuten Grundpflege)

Ich brauche ob dieser Unverständlichkeiten gar nicht auf Details einzugehen. Es war notiert worden: Stehen nur mit Festhalten am Rollator oder Möbeln. Bei Begutachtung ausreichend sicheres Gehen am Rollator. Beim Aufstehen auch abstützen an Möbeln. Gleichgewichtsstörungen. Was folgert daraus ? Dass völlig unrealistisch beurteilt wurde !

In jeder der von mir angeführten Positionen bezüglich der Körperpflege kann der Kranke sich nicht am Rollator oder an Möbeln festhalten. Er muß gestützt werden. In jedem Fall des Aufstehens/Zu-Bett-Gehens, des An- und Auskleidens, des "Transfers" muß er von einer Pflegeperson gehalten und meist voll unterstützt werden. 22 Minuten in 24 Stunden mit 1440 Minuten ?

Die Absicht, die Betreuungszeiten möglichst gering zu halten - selbst gegen alle Logik - wird hier besonders deutlich. Sonst kann er alles allein machen ? Der hochbetagte Mann müsste ein Artist sein. Unbegreiflich derartige Feststellungen !

Fünf Monate später erfolgte "Gutachten im Widerspruchs-/Einspruchsverfahren" durch Gutachterin - "Pflegefachkraft".

Diese erläutert: Eine Verschlechterung gegenüber der Vorbegutachtung ist nachvollziehbar und wurde jetzt im Gutachten auch so berücksichtigt. Vergleicht man die Angaben beider Gutachten miteinander, so hat die Gutachterin II in Körperpflege nichts berücksichtigt, sondern die vorigen Angaben schlicht abgeschrieben.

Bei Mobilität hat sie ganze 6 Minuten zugefügt, wobei bemerkenswert ist: Stehen (Transfer) - Unterstützung 5 x pro Woche, je 1 Minute pro Tag. Je nach Tagesform kurze Hilfestellung bei den Transfers. - 1 Minute pro Tag ? Und an zwei Tagen der Woche keine Transfers ? Das kann nicht wahr sein !

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Und die Urinflasche wird bei ihr, wie bei ihrer Vorgängerin, nur geleert (2 Minuten), nicht aber gereinigt, desinfiziert, getrocknet. 5 x pro Tag ? Hinzu kommen diese Verrichtungen mindestens 2 x nachts erschwerend !

Festgestellt von Gutachterin II:

Zeitaufwand Grundpflege: 36 Minuten pro Tag

Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 60 Minuten pro Tag

Ergebnis: Keine Pflegestufe.

Fehlen 10 Minuten im Bereich der Grundpflege. Die wären allein schon bei Berücksichtigung aller Transfers pro Tag zusammengekommen !

Gutachterin I hatte festgestellt: Versorgung durch Ehefrau. Sehr behüteter Pflegestil. Was will eigentlich der Antragsteller ? Er ist doch wohlbehütet und topfit ! Hat sogar einen Schlaganfall überstanden ! Gutachterin II meint: Im Widerspruchsschreiben begründete Tätigkeiten beziehen sich überwiegend auf Betreuungssituationen und hauswirtschaftliche Versorgung. Bitteschön, was sind "Betreuungssituationen" ? In diesem Falle: Pflegeleistungen !

Fall III

Alter 83 Jahre, weiblich. Gutachter Dr. med. (Fachrichtung nicht bekannt) - Er notiert: Antrag auf häusliche Pflegeleistung mit: ambulante Pflege Sachleistungen.

Pflegerelevante Aspekte laut Gutachten: Krankenhausaufenthalt wegen Magen- Darmbeschwerden. Verengerung der Wirbelsäulenerven, Wirbelsäule-Syndrom. Entartete (negativ entwickelte) Kniegelenkentzündung. Gastritiden = Schmerzanfälle Magen/Rücken. Sehvermögen deutlich herabgesetzt, kann auch mit starker Brille kaum noch lesen. Schwäche in den Beinen, Stock als Hilfsmittel. Notrufsystem.

Festgestellt vom Gutachter:

Zeitaufwand Grundpflege: 10 Minuten pro Tag

Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 66 Minuten pro Tag

Ergebnis: Keine Pflegestufe.

IIch schicke das Ergebnis voraus und teile es mit direkt nach der Darstellung der pflegerelevanten Aspekte. Diese Angelegenheit gehört auch zu den symptomatischen Fällen, die immer wiederkehren.

Die alte Dame ist Witwe und seit längerem alleinstehend. Sie mußte sich einrichten in ihrem Lebensalltag. Sie lebt im eigenen Haus auf dem Lande. Ihre zwei Töchter sind berufstätig. Die eine wohnt ca. 40 km ab in einer Großstadt, die andere ca. 400 km entfernt und muß mit Bahn und Bus anreisen, um die Mutter zu besuchen und ihr von Fall zu Fall behilflich zu sein. Weitgehend ist die Mutter darauf angewiesen, sich selbst zu versorgen. Das wurde mit zunehmendem Alter schwieriger. Hinzu kommen die inzwischen aufgetretenen Krankheiten.

Liegt Pflegebedürftigkeit vor ? O ja. Der Gutachter aber meint: Nein.

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Die alte Dame hat doch noch alles bestens im Griff. Nun, sie geht alle Alltagsverrichtungen an, wie seit vielen Jahren gewohnt. Doch es wird schwerer und schwerer für sie. Die Töchter helfen, können dies aber nur sporadisch tun. Seh- und Bewegungsschwierigkeiten machen der Mutter sehr zu schaffen. Die Töchter organisieren Krankengymnastik - in erster Linie privat, versteht sich. Arztbesuche sind vorher zu planen, denn die Mutter muß begleitet werden. Antrag bei der Pflegekasse wird gestellt auf ambulante Hilfe und Sachleistungen. Abgelehnt !

Der Gutachter, der Arzt, meint, die Versicherte sei doch noch ganz selbständig, lediglich in den Punkten Sich bewegen können, Sich sauberhalten und kleiden können sei sie teilweise unselbständig. Auf die Begutachtung zu Mobilität hat das bei ihm aber keinen Einfluß: Mobilität = Null. Auch bei allen anderen Verrichtungen wird der Hilfebedarf verneint. Nur bei Baden ist einmal in der Woche Vollständige Übernahme (durch eine der Töchter) als spezieller Faktor angegeben.

Wenn Sie ein junger Springinsfeld sind und es eilig haben, steigen Sie rasch in die Badewanne, tauchen unter, seifen sich ein, spülen sich ab, schrubben vielleicht noch ein bisschen den Körper und verlassen wieder pitschnass die Wanne.

Bei allem Husch-Husch: 4 Minuten. Doch Sie müssen sich ja auch noch abtrocknen: Mindestens 2 - 3 Minuten. - Wie viel Zeit dafür benötigt die hilfebedürftige alte Dame mit Wirbelsäulen-Syndrom, Kniegelenkentzündung und erheblichen Bewegungsschwierigkeiten und -schmerzen ? Raten Sie mal. Der Gutachter, ein Arzt, sagt: 4 Minuten. Ob er selber das schafft ? (Für den Dr. med. bei Wiederholungsprüfung sind es gar nur 2 Minuten ! Einer der Fälle, die man nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen kann.)

Für alle Dinge, wegen derer der Antrag gestellt worden war, schweigt der Gutachter sich aus: "Maßnahmen zur Rehabilitation", "Verbesserung der Pflegehilfsmittel/Hilfsmittelversorgung", "Entlastung in Bezug auf den Antragsteller". Er muß sich damit ja keine Mühe machen, denn er hat ja festgestellt: Eine Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI liegt nicht vor. Trotz aller eingangs erwähnten Erkrankungen und Behinderungen meint der Dr. med. in Bezug auf die Notwendigkeit einer Wiederholungsbegutachtung:

Aus medizinischer Sicht erforderlich: In 3 Jahren.

Nach Widerspruch wurde Antrag erneuert: Wiederholtes Erstgutachten 1 1/2 Jahre später durch anderen Gutachter Dr. med. (Fachrichtung nicht angegeben). Wesentliche Verschlechterung angemerkt. Krankenhausaufenthalt wegen eines Wirbelbruchs bedingt durch starke Osteoporose. Immer wieder auftretende Schmerzen im Wirbelsäulenbereich. Die Versicherte fühlt sich im allg. geschwächt. Beklagt zunehmende Schwäche in den Beinen ..., daher ist die Versicherte meistens im Bett. Je nach körperlichem Zustand bleibt die Tochter auch über Nacht. Da die Tochter berufstätig ist, wurde ein ambulanter Pflegedienst für 1 x tägl. pflegerischer Versorgung sowie Behandlungspflege eingeschaltet. - Nykturie 3 - 4 x. Depressive Phasen mit Antriebsminderung.

Ein erheblicher Krankheitsfall. Dennoch die Beurteilung:

Baden - Unterstützung 2 Minuten

Zahnpflege - Unterstützung 2 x je 1 Minute

Ankleiden - Unterstützung u. Teilübernahme 7 Minuten

Entkleiden - Unterstützung u. Teilübernahme 3 Minuten

Treppensteigen (da Bad im 2. Obergeschoß und Schlafzimmer im 1. Obergeschoß) 2 x pro Tag je 4 = 8 Minuten.

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Bei dem wenigen, das der Gutachter "festgestellt" hatte, müssen die alte Dame und ihre Pflegepersonen auch noch Geschwindigkeitsrekorde aufstellen. Und obwohl notiert wurde Nykturie 3 - 4 x, wurde die Erkrankung in der Begutachtung übergangen. Vor der Anerkennung dieses erhöhten nächtlichen Pflegebedarfs drücken sich die Gutachter herum - ich erwähnte es schon.

Letztlich festgestellt von Gutachter:

Zeitaufwand Grundpflege: 62 Minuten pro Tag

Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 60 Minuten pro Tag

Ergebnis: Pflegestufe I.

Termin für Wiederholungsbegutachtung: In 4 Jahren.

Wie man sich verschätzen kann ! Folgegutachten bereits nach 2 Jahren ! Und zwar durch Gutachterin "Pflegefachkraft" in einem Pflegeheim, in das die Versicherte inzwischen nach längerem Krankenhausaufenthalt übergesiedelt war. Und jetzt zeigt sich etwas erstaunliches. Die Kranke ist hier natürlich unter Betreuung von medizinisch und pflegerisch versiertem Fachpersonal. Die Angaben der ausgebildeten Altenpflege-

rinnen und Altenpfleger kann die Gutachterin nicht in Zweifel ziehen.

Entsprechend von ihr festgestellt:

Zeitaufwand Grundpflege: 247 Minuten pro Tag

Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt): 60 Minuten pro Tag

Ergebnis: Pflegestufe III.

Vollstationäre Pflege ist erforderlich.

Ich will es mit diesen Beispielen genug sein lassen, mußte aber feststellen, dass in fast allen mir bekannt gewordenen Fällen die Gutachten ähnlich ablehnend verfasst worden sind.

Aufmerksam machen will ich Sie aber noch auf folgendes, das im Falle eines Widerspruchs für Sie nicht unwesentlich ist. Für das Gutachten zeichnen in der Regel zwei Personen, obwohl nur ein Gutachter die "Untersuchung" beim Hausbesuch vorgenommen hat.

Stellen Sie deshalb zwei Fragen,

1) was denn der Gutachter oder die Gutachterin für eine berufliche Qualifikation haben, und 2) was die für Sie unbekannte Person, die mit unterzeichnet hat, an Beitrag für das Gutachten leistete.

Vielleicht war's nur die Stenotypistin.

Ich will noch etwas erwähnen, was für Sie eventuell ein Tipp sein kann. Meinen/unseren Widerspruch (Fall I) hatte ich über den Sozialverband, bei dem ich Mitglied bin, eingereicht. Anscheinend macht es beim MDK gewissen Eindruck, wenn hinter den Einwänden Fachverstand zu vermuten ist. Gewundert hatte mich schon, dass die Gutachterin im Widerspruchsverfahren zwar dafür plädiert hatte, dem Widerspruch nicht stattzugeben, aber eine "Befundverschlechterung" der Antragstellerin immerhin auf 6 Monate vor ihren Begutachtungstermin zurückdatierte. Im Fall II war der Widerspruch privat eingereicht worden. Ich bin fast sicher, dass die zweite Ablehnung der Pflegebedürftigkeit nicht erfolgt wäre, hätte den Widerspruch ein Sozialverband oder ein Anwaltsbüro der Pflegekasse zugeleitet. Dann hätte es meines Erachtens nicht an 10 Minuten Grundpflege für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gefehlt.

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Da ich immer wieder auf Kosten hinweise, möchte ich hier anmerken, dass ein Jahresbeitrag für Mitgliedschaft in einem Sozialverband erheblich geringer ist als die Inanspruchnahme fachbezogener Anwaltskanzleien.

Noch ein Trick der MDK's ist mir aufgefallen. Man kennt dort bei Widersprüchen verschiedene Systeme: "Gutachten im Widerspruchs-/Einspruchsverfahren", "Wiederholtes Erstgutachten" und "Folgegutachten". Mit diesen Begriffen lässt sich manipulieren.

Bedenken Sie: Der Tag der Antragstellung ist für den Beginn des Leistungsanspruchs von Bedeutung, unabhängig davon, wann die Begutachtung (und somit die ggf. positive Entscheidung) erfolgt.

SGB XI § 33 Abs. 1: Versicherte erhalten die Leistungen der Pflege-versicherung auf Antrag. Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraus-setzungen vorliegen.

Im von mir geschilderten Fall III fand nach Widerspruch ein sogenanntes "Wiederholtes Erstgutachten" statt. Im Erstgutachten wurde der Antrag abgelehnt, beim "Wiederholten Erstgutachten" jedoch die Pflegestufe I zuerkannt.

Demnach wäre also das Erstgutachten falsch gewesen und berichtigt worden, die "Anspruchsvoraussetzungen" hätten schon bei der ersten Begutachtung vorgelegen, und die Leistung hätte seit Antragstellung erfolgen müssen ! Weit gefehlt. Der Vorgang zeigt, dass die Pflegestufe I erst 1 Jahr und 4 Monate später gewährt wurde !

Tipp für Sie bei einem Widerspruch: Sofern Sie der Meinung sind, dass das Gutachten fehlerhaft ist, beanstanden Sie es und erklären Sie, dass Sie damit nicht einverstanden sind. Begründen Sie, was falsch beurteilt wurde und verlangen Sie ausdrücklich, das Gutachten zu wiederholen. Achten Sie darauf, dass die erneute Beurteilung als "Wiederholtes Erstgutachten" und nicht als "Gutachten im Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren" erfolgt. Fällt die Revision positiv aus, fordern Sie die Rückdatierung auf den Zeitpunkt der Antragstellung !

- Hauswirtschaftliche Versorgung -

Ich erwähnte bereits, dass es für eine positive Entscheidung über Ihren Antrag auf die Minuten der Grundversorgung ankommt. Sie werden bei den Beispielen aber bemerkt haben, dass es in Bezug auf die "Haus-wirtschaftliche Versorgung", auf die es angeblich auch noch ankommt, in der Regel heißt: Zeitaufwand Hauswirtschaft (im Wochendurchschnitt):

60 Minuten. 60 Minuten reichen für die Beurteilung aus, und zwar in allen Pflegestufen. Die können die Gutachter also ganz lässig, wenn nicht gar nachlässig, abhandeln. Der Minutenaufwand bei "Hauswirtschaft" ist aber unter Umständen durchaus nicht unwichtig !


Zunächst will ich Ihnen darlegen, worum es bei der "Hauswirtschaftlichen Versorgung" für einen Pflegebedürftigen geht. Die Leistung muß natürlich von einer Pflegeperson erbracht werden.

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Es handelt sich um 6 Positionen: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln/Waschen der Kleidung und Wäsche, Beheizen der Wohnung, also alles in allem geht es um wichtige Dinge, die sehr zeitintensiv sind. Nach den Vorstellungen der Gutachter haben Sie pro Tag damit 60 Minuten zu tun, nicht etwa pro Position, sondern mit allem insgesamt. Das sollen Ihnen die Gutachter mal vormachen !

Unser Gutachter (Fall I) stellte sogar nur 51 Minuten fest. Wie er darauf kam, war mir ein Rätsel und ist es heute noch. In meinem Widerspruch ging ich deshalb näher darauf ein und bemerkte:

Die notierten Werte sind in keiner Weise realistisch. (In Klammern gebe ich die Häufigkeit pro Woche wieder, die der Ansicht des Gutachters entsprach):

Einkaufen (1 x), Kochen (7 x), Reinigen der Wohnung (1 x), Spülen (7 x), Wecheln/Waschen der Kleidung und Wäsche (2 x), Beheizen der Wohnung (7 x). - Völlig rätselhaft ist, wie der Gutachter dabei einen Zeitaufwand von 6 Stunden pro Woche und 51 Minuten pro Tag feststellen will.

Allein schon die Zubereitung des Essens nimmt je nach Art und Weise - z.B. Gemüse zubereiten - rund 60 Minuten in Anspruch, wobei ja auch auf ausgewogene Ernährung achtgegeben werden muß. Ich erwähnte in meinem Widerspruch, was in einer Broschüre der DAK "Pflege zu Hause - Praktische Hinweise und Anregungen" zu lesen ist: Um unsere Körperfunktionen aufrechtzuerhalten, brauchen wir ständig Energie, die wir aus der Nahrung gewinnen. ...

Dies muß beim Zusammenstellen der Speisen für pflegebedürftige Menschen berück-sichtigt werden. ... Nur eine abwechslungsreiche und ausgewogene Kost sorgt dafür, dass wir eine ausreichende Vielfalt an Nährstoffen zu uns nehmen. ... Die Kost der pflegebedürftigen Menschen sollte also abwechslungsreich, schonend zubereitet und leicht verdaulich sein. ... Erhalten Sie dem Pflegebedürftigen den Appetit und die Freude am Essen und berücksichtigen Sie seine Nahrungsvorlieben wenn möglich im Speiseplan. -

Das sind ja nun klare und vernünftige Empfehlungen. Beim Essen - jeweils mit Zubereiten, Servieren, Hilfeleistung, Abräumen, Spülen, Geschirr abstellen - geht es ja nicht nur um das Mittagessen, sondern auch um Frühstück, Teatime oder Kaffeezeit und Abendbrot. Wie viel Zeit benötigen Sie, wenn Sie Ihren Pflegebedürftigen entsprechend versorgen und betreuen wollen ? Versuchen Sie mal, die notwendigen Minuten dafür zusammenzurechnen. Die Gutachter erkennen Ihnen dafür nur einen Bruchteil der pro Tag für alle zu beurteilenden Verrichtungen der "Hauswirtschaftlichen Versorgung" angegebenen 60 Minuten zu ! Unglaublich, nicht wahr ?

Unglaublich ist schon mal, dass Essen zur Position Kochen gehören soll, nicht zur Ernährung und damit zur Grundpflege. Zum Grundpflegebedarf gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Was ist das Wichtigste davon ? Zweifellos die Ernährung ! Sie rangiert vor Körperpflege und Mobilität. Selbst ein Kranker im Rollstuhl benötigt gesunde, ausgewogene Ernährung - gerade er ! Die Ernährung aber wird in der Beurteilung vernachlässigt. Alles, was für sie notwendig und entscheidend ist, wird in die Position Kochen unter Hauswirtschaftliche Versorgung abgeschoben, und damit im Zeitaufwand Grundpflege nicht berücksichtigt !

Die Ursache dieser Verdrehung ist schon im Sozialgesetz zu finden, und zwar in SGB XII § 61 Abs. 5. Hier heißt es zum Thema "Hilfe zur Pflege":

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Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen ... sind:

... 2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung. Sonst nichts in Sachen Ernährung !

Was ist "Ernährung" ? Die Lexika sagen es deutlich (ich verkürze): Es ist die Aufnahme von Nährstoffen als Energiequelle für alle Lebenserscheinungen wie Muskeltätigkeit, Körperwärme, Stoffwechsel. Sie bildet das Material zum Körper-aufbau und schafft Ersatz für im Organismus verbrauchte Substanzen. - Bei falscher Zusammensetzung der Nahrung kommt es auch bei mengenmäßig ausreichender Ernährung zu Vitaminmangelerkrankungen.

Noch etwas unklar ? O ja, nämlich alles, was im zitierten Text aus dem Sozialgesetzbuch XII steht. Es ist doch ungeheuerlich zu meinen, die Ernährung pflegebedürftiger Menschen beschränke sich auf Mundgerechte Zubereitung oder die Aufnahme der Nahrung. Was erklärt die DAK ?

Ich wiederhole zur Verdeutlichung: Nur eine abwechslungsreiche Kost sorgt dafür, dass wir eine ausreichende Vielfalt an Nährstoffen zu uns nehmen. ... Die Kost der pflegebedürftigen Menschen sollte also abwechslungsreich, schonend zubereitet und leicht verdaulich sein. Ernährung ist der Born aller Grundpflege !

Es wird abgewiegelt, schon laut Gesetz. Ernährung hat unter Kochen stattzufinden.

Kühn wird in den Richtlinien des MDS (D 4.4./17) behauptet:

Kochen umfaßt die gesamte Zubereitung der Nahrung, wie Aufstellen eines Speiseplans (z.B. Zusammenstellung der Diätnahrung sowie Berücksichtigung einer konkreten Kalorienzufuhr) für die richtige Ernährung unter Berücksichtigung von Alter und Lebensumständen. Auch die Bedienung der technischen Geräte sowie die Einschätzung der Mengenverhältnisse und Garzeiten unter Beachtung von Hygieneregeln sind zu werten. Zum Donnerwetter:

Das ist nicht "Hauswirtschaftliche Versorgung", das ist Grundpflege !! Man muß vom Staat erwarten können, dass er diese Verzerrung beseitigt ! Und von den Gutachtern des MDK, dass sie Ernährung richtig bewerten !

Ich erwähnte ferner im Widerspruch - und das wird in vielen Fällen zutreffen:

E i n m a l Einkaufen in der Woche ist unrealistisch. Da es in Wohnnähe keine Geschäfte gibt, sind pro Einkauf mindestens 90 Minuten notwendig, und dies mindestens zweimal in der Woche. Hinzu kommen Stadtwege für meine Frau zu Ärzten (einschließlich Wartezeiten) und Apotheken (wegen der Medikamente, die mitunter erst vorbestellt werden müssen) sowie zu Drogerien zur Besorgung der nötigen Körperpflegemittel. Entsprechend der o.g. vernünftigen Empfehlung der DAK, dem Pflegebedürftigen den Appetit und die Freude am Essen zu erhalten, möchte ich der Kranken z.B. auch nicht hart gewordenes Brot zumuten, sondern auch frisches und frische Brötchen sowie frisches Obst. Dies bedeutet zusätzliche Einkaufsgänge in die Stadt.

Außer den Faktoren Einkaufen, Kochen, Spülen handelt es sich ja auch noch um Wechseln/ Waschen der Kleidung und Wäsche mit Trocknen, teilweise Bügeln, schrankfertig verstauen sowie Reinigen und ggf. Beheizen der Wohnung. Dann sind das mehr als 28 Stunden pro Woche, und auf die kann es letzten Endes ankommen. Die Gutachter machen es sich allerdings leicht. Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe reichen im Prinzip 60 Minuten für alle 6 Positionen (!) pro Tag aus, deshalb erscheinen diese in den Gutachten.

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Nun will ich erklären, warum die korrekten Zeitangaben für die "Hauswirtschaftliche Versorgung" nicht unwichtig, ja „unter Umständen" sogar sehr ausschlaggebend sind. Es geht um Rentenansprüche, und zwar für Hilfspersonen des Pflegebedürftigen. Aber bitte beachten Sie das "Unter Umständen".

Im Sozialgesetzbuch VI zur Gesetzlichen Rentenversicherung heißt es (§ 170 Abs. 1, Punkt 6a): Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse. Das bedeutet, dass für Pflegepersonen Beiträge in deren Rentenversicherung gezahlt werden - ich betone: „Unter Umständen".

Das Ganze ist überaus kompliziert, der Kreis der Berechtigten ist abgegrenzt, die Höhe der Beitragszahlung schwankend. Im Gutachterformular gibt es zur Beurteilung dazu den Punkt 5.1 mit der Frage nach dem Gesamtzeitaufwand in Stunden und Minuten pro Woche für die Bereiche :

Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung.

Unterteilt ist das in

1 = unter 14 Stunden

2 = 14 bis unter 21 Stunden

3 = 21 bis unter 28 Stunden

4 = 28 Stunden und mehr.

Hierbei sind also die Zeiten für "Grundpflege" und "Hauswirtschaftliche Versorgung" zu einer Summe zusammengefasst. Insofern ist die genaue Zeitfeststellung für die "Hauswirtschaftliche Versorgung" sehr wichtig.

Die Gutachter vermeiden die präzise Notierung schon mal dann, wenn sie merken, die Pflegeperson oder die Pflegepersonen sind entweder Rentner oder mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig. Für diese werden von der Pflegekasse keine Einzahlungen geleistet. Korrekt ist diese Unterlassung der Gutachter keinesfalls. Die Richtlinien bezüglich der "Hauswirtschaft-lichen Versorgung" besagen eindeutig (MDS-R D 4.4):

Es ist der tatsächlich angefallene individuelle Hilfebedarf zu dokumentieren. Die Gutachter handeln absolut gegen die ihnen obliegende Verpflichtung ! Wenn man bedenkt, wie penibel sie in Sachen "Grundpflege" mit Minuten herumjonglieren, grenzt es nahezu an Unverschämtheit, wenn sie in ihren Gutachten erklären, dass sie bei ihrer Prüfung für alle 6 (!) Positionen der "Hauswirtschaftlichen Versorgung" 60 Minuten pro Tag "festgestellt" haben.

Ich erlaube mir dazu die Schlußfolgerung: Wenn diese Angaben nicht stimmen, wenn sie gewissenlos, nachlässig und unrealistisch eingetragen werden, warum sollen dann die anderen Angaben, zum Beispiel bezüglich der "Grundpflege", stimmen und hieb- und stichfest sein ?

Was mein Hinweis "Unter Umständen" bedeuten kann, will ich an einem Beispiel darstellen. Wer Angehörige pflegt und nicht mehr als 30 Wochenstunden einem Beruf nachgeht, kann Beiträge zur Rentenversicherung erhalten, wenn die Pflege mindestens 14 Stunden in der Woche beträgt, wobei Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung zusammengefasst sind.

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Der Pflegeverbund Deutschland/Schweiz berichtet in seiner Zeitschrift "Pflegefreund" (Frühjahr/Sommer 2009): Eine Ehefrau, die für ihren seit Jahren im Rollstuhl sitzenden Mann einen Pflegeaufwand von 28 Stunden in der Woche geltend gemacht hatte und die gegen eine Verweigerung der Beitragszahlung für die Rentenkasse geklagt hatte, verlor vor Gericht. Ein Gutachten des MDK hatte nur einen Pflegeaufwand von 12,13 Wochenstunden ergeben. Das sind für die Pflege des Mannes im Rollstuhl weniger als 1 3/4 Stunden pro Tag - wohlgemerkt inklusive Hauswirtschaftlicher Versorgung. Unglaublich !

Die Materie "Rente für Pflegepersonen" ist schwierig zu erklären und leicht verständlich schon gar nicht. Ich bin auch erst darauf aufmerksam geworden durch das schon erwähnte Buch "Einfach zur besseren Pflegestufe" von Gerhard Thomas. Er erklärt die Finessen recht verständlich, und ich maße mir nicht an, es besser erläutern zu können.

Deshalb will ich es dabei bewenden lassen, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass es ein Thema "Rente für Pflegepersonen" gibt, und dass dabei die genauen Zeiten für die "Hauswirtschaftliche Versorgung" eine bedeutende Rolle spielen. - Daneben aber - und auch das ist nicht unwichtig - kann es gesetzlichen Unfallschutz und Ansprüche gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit betreffen !

- Häusliche Pflege -

Ich hatte schon das Symbol "Treppe" gewählt, um zu verdeutlichen, wie sich ein Pflegefall entwickelt. Er beginnt in der Regel im häuslichen Bereich. Und da verbleibt er auch lange Zeit, bis der Augenblick gekommen ist, an dem pflegerische Hilfeleistung und Versorgung daheim nicht mehr gewährleistet werden können.

Die häusliche Pflege hat Vorrang - wird von den Krankenkassen immer wieder betont. Es heißt dazu in einer Broschüre der DAK: Für die Lebensqualität kranker, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ist es oft von entscheidender Bedeutung, dass sie trotz ihrer Hilfsbedürftigkeit in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Diese vermittelt ihnen ein Gefühl von Vertrautheit, Sicherheit und Selbstbestimmtheit. Edle Einsichten, aber sie haben einen Hintersinn.

Im Sozialgesetzbuch XI heißt es ausdrücklich (§ 4 Abs. 3):

Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. Eine Heimunterbringung wäre natürlich für die Pflegekasse erheblich teurer als die Pflege zu Hause. Und bei der häuslichen Pflege kann man ja noch gründlich den "notwendigen Umfang" gering schätzen.

In den Informationen der Krankenkassen zur Pflegeversicherung ist alles geschmeidig ausgedrückt. Bei der DAK in der Broschüre "Pflege zu Hause" ist zu lesen:

Vorrangig soll die Pflegeversicherung die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit der Verbleib im eigenen Haushalt möglich ist. ... Die dem Pflegebedürftigen verbliebenen lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten und zu fördern, ist eines der wichtigsten Ziele bei der Pflege. Auch wenn Sie immer wieder neu Geduld aufbringen müssen, sollten Sie stets bemüht sein, den Pflegebedürftigen soviel wie möglich selbst tun zu lassen, um ihn so in seiner Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu fördern.

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Schöner Schein, schöne Zielsetzungen.

Wenn es denn so wäre ! Theorie und Realität klaffen auseinander. Und da bin ich an einem sehr heiklen Punkt angelangt. An dem krankt das ganze System dieser sehr konstruierten staatlichen Pflegeversicherung.

Sie kennt Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaftliche Versorgung. Es fehlt aber ein entscheidender Faktor in der Betreuung Pflegebedürftiger. Ich will ihn nennen Persönliche Zuwendung. Nicht einmal "Pflegefürsorge" wäre das richtige Wort; es kommt auf das persönlich an.

Worum es geht, wird in dem bereits zitierten Satz der Gutachterin in unserer Angelegenheit (Fall I) deutlich:

In den von den Pflegepersonen angegebenen Pflegezeiten sind Zeiten der psychosozialen Betreuung und allgemeinen Betreuung enthalten, die nach den Begutachtungsrichtlinien nicht gewertet werden können. Abgesehen davon, dass dies im Zusammenhang falsch war, lässt es doch erkennen, welche Einstellung hier im Sinne der Pflegeversicherung vorherrscht.

Die Frage der "Psychosozialen Betreuung" hatte ich schon behandelt und darauf hingewiesen, dass diese durchaus zu den Besonderheiten bei der Begutachtung gehören und vom Gutachter entsprechend bemessen werden müssen. Was aber meinte die Gutachterin in unserem Fall mit ihrer Äußerung, dass "allgemeine Betreuung" nicht gewertet werden kann ?

Was sind "allgemeine Betreuungen" eines Pflegebedürftigen ? Ich mache mal den Versuch einer Deutung an einem eigenen Beispiel.

Es war für mich nicht leicht, meine Frau zum essen zu bewegen. Sie widersetzte sich mitunter, hatte keinen Appetit. Eines Tages aber äußerte sie plötzlich den Wunsch, sie wolle zum Kaffee mal ein Stück Frankfurter Kranz essen. Ich war glücklich über dieses Begehren, setzte mich ins Auto, fuhr zu einer Konditorei und besorgte das Kuchenstück. War das eine "allgemeine Betreuung" ? O nein. Es war durchaus ein pflegerischer Einsatz.

Nehmen wir mal an, ich brauchte 28 Minuten für die Besorgung des Kuchenstücks, dann sind das, geteilt durch 7 Tage, auch pro Tag 4 Minuten, und die können entscheidend sein für die Beurteilung der Pflegestufe.

Natürlich ist solch eine Wunscherfüllung nicht regelmäßig und wäre somit nicht anrechnungsfähig. Und doch ergibt sich eine Regelmäßigkeit dieser Art in der Fürsorge.

Ich zitiere einmal mehr aus der Broschüre der DAK "Pflege zu Hause": Um unsere Körperfunktionen aufrecht zu erhalten, brauchen wir ständig Energie, die wir aus der Nahrung gewinnen. ... Erhalten Sie dem Pflegebedürftigen den Appetit und die Freude am Essen und berücksichtigen Sie seine Nahrungsvorlieben wenn möglich im Speiseplan.

Was hier beschrieben ist, würde nicht einmal unter die Rubrik "Persönliche Zuwendung" fallen. Aber schon im Gutachterformular wird diese pflegerische Bedeutsamkeit bagatellisiert und im Gesamtpaket "Hauswirtschaft" abgefertigt. Ich hatte bereits deutlich darge

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legt, dass das Kochen, so wie es in den Richtlinien des MDS definiert ist, zur Grundpflege gehört. In gewisser Weise trifft das auch auf's Einkaufen zu. Von "Tag zu Tag" ist der Speiseplan für den Pflegebedürftigen "abwechslungsreich" und "leicht verdaulich" zu gestalten.

Die Aufgabe, dem Pflegebedürftigen die Freude am Essen zu erhalten, ist ein vordringlicher Akt der Grundpflege, eine pflegerische Spezialaufgabe. Schon gar nicht kann das als "allgemeine Betreuung" gewertet werden.

Es ist eine wesentliche Form der Persönlichen Zuwendung, und eine psychosoziale Betreuung, von der die Gutachterin, wie ich im Fall I anmerkte, meinte, dass diese nach den Begutachtungsrichtlinien nicht gewertet werden können. Wirklich nicht ?

Ich zitiere zwei Sätze aus den Richtlinien zum "Gutachterlichen Befund" (MDS-R D 3.2). Sie sprechen für sich selbst: Kommunikation und Sprache. Hierzu gehört die geistige Fähigkeit zum sinnhaften, interpersonellen Austausch unter Berücksichtigung kultureller Gegebenheiten (ggf. unter Nutzung kommunikationsfördernder Hilfsmittel). Wesentlich sind das Verstehen der Bezugsperson (hören, sehen, lesen) und Wünsche und Gedanken äußern können (Sprache, Schrift, Gestik, Mimik und Ausdruck von Gefühlen).

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen stellt in seinen Pflegebedürftigkeits-Richtlinien (5.5) selbst den Grundsatz auf:

Die Begutachtungen sind durch geschulte und qualifizierte Gutachter durchzuführen. Die Gutachter des MDK aber, die zur "Untersuchung" der Pflegebedürftigen ins Haus geschickt werden, sind nicht einmal in den eigenen Bestimmungen geschult !

Und nun Achtung ! Die psychosoziale Hilfeleistung ist ganz und gar im Sinne des Gesetzes ! Im Sozialgesetzbuch XI heißt es (§ 28 Abs. 4):

Die Pflege soll auch die Aktivierung des Pflegebedürftigen zum Ziel haben, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und, soweit dies möglich ist, verlorene Fähigkeiten zurückzugewinnen. Um der Gefahr einer Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken, sollen bei der Leistungserbringung auch die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und Kommunikation berücksichtigt werden.

Na also ! Nur ist mir kein Gutachten untergekommen, in dem diese wichtige Zielsetzung Beachtung gefunden und sich in den Minutenangaben zur Grundpflege ausgewirkt hätte.

- Pflegeformen -

Jeder Pflegefall ist individuell - darauf hatte ich schon hingewiesen. Es gilt, für jeden Fall die beste Betreuungsmöglichkeit zu finden. Das ist nicht einfach; die Betreuenden wollen ja nicht falsch entscheiden. Grundsätzlich will (und soll) man den Pflegebedürftigen in seinem Haushalt und in seiner gewohnten privaten Atmosphäre belassen. Neben der direkten persönlichen Betreuung durch Angehörige gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die der Entlastung oder einer umfassenderen Pflegebetreuung dienen können.

Ich habe in dieser Hinsicht keine Erfahrungen machen können, machen müssen. Und habe deshalb hierzu auch keine Tipps für Sie. Aber ich will kurz beschreiben, was es für Möglichkeiten gibt:

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Ambulante Pflegedienste

Teilstationäre Pflege

Kurzzeitpflege - Tagespflege, Nachtpflege

Soziale Hilfsdienste

Hausnotrufdienst

Haushaltshilfen (ggf. aus Osteuropa)

Ambulante Wohngemeinschaften

Stationäre Hausgemeinschaften

Betreutes Wohnen

Das Angebot dazu ist unübersichtlich und die Qualität nicht ohne weiteres feststellbar. Es gibt aber viele Beratungsstellen, speziell in den Großstädten, sowie Verbände, die spezialisiert sind. Auch die Krankenkassen informieren.

Bei der häuslichen Pflege können Sie zwischen Geldleistung oder Sachleistung (das würde die o.g. Dienste betreffen) wählen. Sachleistungen sind allerdings zweckgebunden. Auch eine Kombinationsleistung ist möglich.

Das müssen Sie entscheiden. Seien Sie sich aber im klaren: Die Pflegekasse zahlt nur Pauschalbeträge. Ein Pflegedienst berechnet die Vergütung für jede Handhabung. Dazu wurde gem. SGB XI § 90 eine Gebührenordnung erlassen. Nach Feststellung, was notwendig ist, ergibt sich daraus die Endsumme. Und Sie stehen vor der Frage: Wie viel davon übernimmt die Pflegekasse, was bleibt für Sie zu zahlen ? Es kann teuer werden.

Ambulante Pflegedienste arbeiten im Minutentakt. Hilfsbereitschaft und freundliche Worte können vorausgesetzt werden, denn wer diesen Beruf ergreift, weiß um seine menschliche Aufgabe. Aber ambulante Pflegedienste sind immer in Zeitnot. Hinzu kommt auch bei ihnen schlechte Bezahlung. Für Zuspruch, Anteilnahme in Gesprächen, Erfüllung besonderer Wünsche der Betreuten ist in der Gebührenordnung keine Zeit vorgesehen.

Der Gutachter des MDK, so steht in den Richtlinien (D 5.4), hat sich u.a. zu orientieren an der Situation des Pflegebedürftigen und am sozialen Umfeld. Festgestellte Defizite in der häuslichen Pflege, auch bei professioneller Pflege, hat er darzustellen. Aber das Defizit Psychosoziale Betreuung findet im ganzen System nicht statt.

Hinzu kommt bei jeder ambulanten Betreuung zusätzlicher Zeitverlust durch bürokratische Auflagen. So wichtig eine Pflegedokumentation ist, sowohl über die Hilfebedürfnisse, als auch über die erbrachten Leistungen, so geht erhebliche Zeit damit verloren, die als Kommunikation mit dem Betreuten wichtig wäre. Die menschliche Seite des Pflegeberufs bleibt auf der Strecke. Das hat Auswirkungen: Schon jetzt fehlt es an Personal.

Dr. Stefan Loos, Projektleiter Gesundheitspolitik beim Institut für Gesundheits- und Sozialforschung in Berlin, stellt fest:

Die Pflegedienste leiden unter dem hohen Wettbewerbsdruck und der schlechten Finanzierung. Das wirkt sich unmittelbar auf die Pflegequalität und die Motivation der Beschäftigten aus. Gerade in der ambulanten Pflege sind die Mitarbeiter sehr belastet, viele geben den Beruf vorzeitig auf.

(Zitiert aus "Apotheken-Umschau", 15. Februar 2009 - auch die folgende Schilderung.)

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Eine Altenpflegerin, die während einer Schicht acht Patienten an unterschiedlichen Orten in vielfach veränderten Pflegenotwendigkeiten zu betreuen hat, erklärt ihre Situation. Sie habe täglich mit Krankheit, Alter und Tod zu tun. Nicht immer kann sie abschalten. Am meisten beschäftigen sie die Pflegebedürftigen, die keine Angehörigen haben und auf sich allein gestellt sind.

Als Angehöriger oder ehrenamtliche Pflegeperson können Sie gem. SGB XI § 45 Schulungskurse unentgeltlich von der Pflegekasse erhalten, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastung zu mindern, ... Die Schulung soll auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.

In dieser Beziehung hatte ich ein Angebot der Pflegekasse angenommen. Es hieß "Lösungsorientierte Familienberatung pflegender Angehöriger von dementiell erkrankten Menschen gem. SGB XI § 45."

Die Kosten, die die Pflegekasse übernahm: 2 Stunden - 80 €. Das mag für die Beratung eine vereinbarte angemessene Vergütung sein. Es stellt sich aber die Frage:

Erhalten eine solche Beratung auch die examinierten Fachkräfte, die, angestellt bei einem ambulanten Pflegedienst, im Laufe einer Stresstätigkeit pro Schicht an vier unterschiedlichen Orten vier unterschiedlich demenzkranke Pflegebedürftige versorgen und betreuen und oftmals für diese die einzige Bezugsperson sind ?

Meine Erfahrung: Die Beratung war gut und informativ, sowohl für meine Frau, als auch für mich. Doch schon nach wenigen Monaten wäre durch Veränderung der Pflegesituation eine neue Beratung notwendig gewesen.

Solange ich meine Frau als Pflegefall betreute, war der Alltag so ausgefüllt, dass ich weder Zeit noch Bereitschaft aufwenden konnte, darüber nachzudenken, auf welche Weise ich Entlastung finden könnte.

Jetzt interessieren mich mitunter Angebote wie zum Beispiel dieses: Umsorgt sein heißt: Mehr Lebensqualität für ein unabhängiges Leben zuhause bis ins hohe Alter. Wir betreuen aktiv, beraten und unterstützen Sie individuell dort, wo Sie Hilfe benötigen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Ich will derartige Angebote keinesfalls herabwürdigen, sondern finde sie gut und begrüßenswert. Auch will ich nicht daran zweifeln, dass ehrliche und hilfsbereite Unterstützung geleistet wird. Doch ist die "Betreuung mit Herz" ja keine ehrenamtliche Leistung, sondern kostet Geld (Preise und Termine auf Anfrage). Anders geht es gar nicht, denn jede Arbeit bedarf der Bezahlung, und wer sie leistet, will davon leben können.

Und Achtung: Bei Betreutem Wohnen müssen Sie die Kosten genau prüfen, denn diese staffeln sich oftmals in Grundmiete, Reinigungs- und Servicedienste sowie Betreuungsleistungen, die von Fall zu Fall unterschiedlich (und auch unterschiedlich teuer) sein können.

So erheben sich also für alle, die derartige Angebote annehmen möchten, zwei Fragen:

1. Können wir uns dies finanziell leisten ?

2. Können wir es auf Dauer durchhalten ?

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Das "auf Dauer" ist wichtig, denn nur mal "ein bisschen" und zeitlich begrenzt nutzt nichts ! An den Kosten dürfte vieles scheitern, was zur Entlastung dienen könnte.

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte die Pflegestatistik 2007:

Von 2,25 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 68 % zu Hause versorgt - 1 Million davon ausschließlich von Angehörigen, 504 000 von ambulanten Pflegediensten. (Gem. Apotheken-Umschau 15. Februar 2009).

Wenigstens ansatzweise müsste es die Position eines Sozialhelfers oder einer Art Gesellschafterin für die kommunikative Betreuung geben. Zuviel verlangt ? Nein !

Es steht im Gesetz (SGB XI § 2 Abs. 1) (Hervorhebungen durch mich): Die Leistungen der Pflegeversicherungen sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.

Und im Abs. 2 heißt es u.a.: Den Wünschen der Pflegebedürftigen ... zur Gestaltung der Hilfe soll, soweit sie angemessen sind, im Rahmen des Leistungsrechts entsprochen werden.


Wird das getan ? Nein ! Während sonst alles penibel, ja sogar kleinlich behandelt wird, findet diese grundsätzliche Gesetzesverordnung keine Beachtung !

*

Anmerken will ich noch, dass leider ein großes Problem "Pflegebedürftige Kinder" besteht. Dazu gibt es spezielle Bestimmungen im Sozialgesetzbuch XI und in den Richtlinien des MDS. Ich vermag zu dieser Thematik nichts auszusagen, verweise aber darauf, dass gerade für dieses Gebiet viele Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Hilfsorganisationen Unterstützung bieten und zum Teil auch organisieren.

- Demenz -

Vor einiger Zeit gab es eine Diskussion darüber, dass Demenzkranke nicht zu denjenigen gehören, deren Erkrankung in der Pflegeversicherung Berücksichtigung findet. Es war irrational und zeigte, dass weder Sozialverbände noch das Gesundheitsministerium selbst über die Details der Pflegeversicherung bescheid wissen.

Möglicherweise verursacht ein Fehler im Gesetz falsche Interpretationen. Es geht um § 14 des Sozialgesetzbuches XI. Hier ist in Absatz 1 der "Begriff der Pflegebedürftigkeit" definiert:

Pflegebedürftig im Sinnes des Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße ... der Hilfe bedürfen.

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In Absatz 2 sind unter Punkt 3 die geistigen oder seelischen Krankheiten und Behinderungen weiter erläutert: Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. Diese Kranken sind also "pflegebedürftig im Sinne des Buches"

Doch im selben Paragraph (§ 14) werden sie im einschränkenden Absatz 4 gar nicht berücksichtigt ! Da geht es nur darum, wie oft ein Pflegebedürftiger pro Tag Hilfe braucht bei der Körperpflege, der Mobilität, der Nahrungsaufnahme, der hauswirtschaftlichen Versorgung. Deutlich ist hier unbeachtet geblieben, dass die in Absatz 2, Punkt 3 genannten geistig und seelisch behinderten Menschen darüber hinaus weit mehr und auch andere Hilfen benötigen !

Ich will ein simples Beispiel schildern. Eine junge Frau erzählte mir, dass sie ihre demenzkranke Mutter in der Körperpflege und bei Mobilität in erheblichem Maße anleiten und unterstützen muß. Ihre Mutter koche aber noch gerne selbst, jene Mahlzeiten, die sie ihr Leben lang sehr gut bereitet hatte. Nur verwende sie leider viel zu viel Salz, so dass das Essen ungenießbar sei. Die Tochter hatte das Salz aus dem Küchenschrank genommen. Nun lief die Mutter in der Wohnung herum und fragte sich: "Wo habe ich denn das Salz gelassen ?"

Die junge Frau meinte, sie sei ja sehr froh, dass ihre Mutter noch selbständig kochen könne und Freude daran habe, aber sie müsse immer dabei sein, aufpassen, helfen, unterstützen, zumal ihre Mutter auch oft vergesse, den Herd auszuschalten. - Ist das kein Pflegefall im Sinne von SGB XI § 14 Abs. 2, Punkt 3 ?

Es gibt Urteile des Bundessozialgerichts, habe ich gelesen, nach denen dieses möglicherweise nur als "allgemeine Beaufsichtigung" der hilfsbedürftigen Person gewertet werden würde. Die bloße Anwesenheit einer Pflegeperson sei nur "passive Hilfe"; die Pflegeperson könne während dieser Zeit auch andere Dinge erledigen, nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches sei nur "aktive Hilfe" anzuerkennen. - Das wäre deutlich am Sozialgesetz vorbei geurteilt. Jede pflegebedürftige Person benötigt aktive Hilfe !

Der Betreuer eines Demenzkranken kann in jedem Moment des Alltagslebens mit einer irrationalen Situation konfrontiert werden, die ihn fordert und die er bestehen muß.

Ich will ein Beispiel anführen, wie es in dieser oder ähnlicher Art immer wieder vorkommt. Der Kranke fragt beiläufig: "Ist heute Dienstag oder Dezember ?" Der Betreuer bringt viel Geduld auf, den Kranken auf den Widerspruch aufmerksam zu machen. Dann äußert dieser ein verständnisvolles "Ach so !" - und hat im nächsten Augenblick vergessen, dass es ein Thema war.

Erstaunlicherweise greifen in Bezug auf geistige Erkrankungen die Spitzenverbände der Pflegekassen in ihren Richtlinien die Symptome weitaus besser auf, als das Gesetz es besagt, und berücksichtigen sie deutlich. Gerade hier sind die Geistes- und Gehirnerkrankungen ein besonderes Thema.

Zur Beurteilung "Sinnesorgane und Nervensystem/ Psyche" wird ausdrücklich angemerkt: Eine Beeinträchtigung der Aktivitäten ist Folge einer Schädigung und stellt jede Einschränkung oder jeden Verlust der Fähigkeit, Aktivitäten in der Art und Weise oder in dem Umfang auszuführen, die für einen Menschen als normal angesehen werden kann, dar. (MDS-R D 3.2).

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Wieder einmal ist etwas umständlich ausgedrückt. Es verdeutlicht aber, dass es sich um Normabweichungen handelt, die beachtet werden müssen. Dazu gehören natürlich Demenz und selbstverständlich die Alzheimer Krankheit. Seitenlang und in mehreren Kapiteln (z.B. MDS-R D 4.0/III) befassen sich die Richtlinien mit Demenzkranken und psychischen Verhaltensstörungen. Worum es sich dabei handeln kann, liste ich hier einmal auf aus den Richtlinien des MDS (Anlage 4):

Bewusstseinsstörungen . Orientierungsstörungen . Aufmerksamkeits-störungen . Gedächtnisstörungen . Formale Denkstörungen . Befürchtungen und Zwänge . Inhaltliche Denkstörungen . Sinnestäuschungen . Ich-Störungen . Affektstörungen . Antriebsstörungen . Störungen der Einstellung und des Erlebens . Psychovegetative Störungen.

Weitere medizinische Begriffe zu psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen finden sich in den Richtlinien unter MDS-R D 4.0/III./8, 8a-8c, unter anderem:

Organische Psychosen . Schizophrenie . Schizotype und wahnhafte Störungen . Psychotrope Substanzen (Abhängigkeitserkrankungen) . Intelligenzminderung. (Die Punkte sind in den Richtlinien jeweils mit Erläuterungen versehen.)

Soll einer sagen, Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen seien in den Gutachter-Richtlinien nicht berücksichtigt gewesen. Es heißt dazu in Erläuterungen unter anderem: Der Zeitaufwand für Beaufsichtigung und Anleitung bei den einzelnen Verrichtungen muß in jedem Einzelfall individuell erhoben und in den Gutachten bewertet werden.

Dass Demenzkranke in der Pflegeversicherung außen vor blieben, ist ein schlechtes Märchen. Der Eindruck konnte höchstens dadurch entstanden sein, dass die Gutachter die Krankheit ignorierten. Davon weiß auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft zu berichten. In ihrem ausführlichen (und zu empfehlenden) Buch "Leitfaden zur Pflegeversicherung" stellt sie fest: Ein Gutachter, der zu wenig Erfahrungen mit der täglichen Betreuung Demenzkranker hat, wird leicht durch den körperlich gesund wirkenden und beweglichen Menschen, den er vor sich sieht, zu einer unrealistischen Einschätzung geführt.

Die mit der Materie wenig oder gar nicht vertrauten Gutachter des MDK können nun, nach einer Mini-"Reform" des Jahres 2008, auf eine Pflegegruppe 0 ausweichen, was aber keineswegs mit den Richtlinien im Einklang steht, die es schon vorher gab. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft sieht dies noch viel gewichtiger:

Nach den Pflegebedürftigkeitsrichtlinien sind all diese notwendigen beständigen Anleitungen, Aufforderungen und das Motivieren (der Kranken) in Zusammenhang mit Verrichtungen der körperlichen Grund-versorgung als Pflegezeit anzuerkennen. Damit muß ein Alzheimer-Patient im Grunde sehr schnell in die Pflegestufe 3 eingestuft werden. (!)

*

Im November 2009 erschütterte der tragische Freitod des Fußball-National-torwarts Robert Enke nicht nur Sportfans, sondern die ganze Nation. Allein 40.000 Menschen füllten das Fußballstadion von Hannover zur Trauerfeier.

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Robert Enke litt an Depressionen, so heißt es. So einfach lässt sich ausdrücken, was eine schwere Erkrankung ist. Bekannt wurde dabei, dass an dieser Krankheit in Deutschland vier Millionen Menschen leiden. Das ist eine erschreckende Zahl, und sie sollte gleichzeitig ein aufschreckendes Signal sein. Nur wenige der Erkrankten nehmen sich das Leben wie Robert Enke.

Doch die anderen sind Pflegefälle ! Die einen weniger, die anderen mehr. Betreut werden sie hauptsächlich von Angehörigen, oder sie leben in einem Pflegeheim. Wichtig für alle sind die persönliche Anteilnahme und ausgiebige Gespräche.

Der Fall Enke muß mahnen. Es geht um den Pflegenotstand. Der ist jetzt schon fatal. Und er wächst an, schneller, als man glaubt. Die Ursache sind in erster Linie Versagensängste. Unter anderem treten sie aktuell auf bei Sorge um den Arbeitsplatz und vor allem bei Langzeitarbeitslosigkeit. Verbunden sind sie oft mit der Einnahme von Aufputschmitteln oder übermäßigem Konsum von Alkohol.

Diese Entwicklung führt ohne Zweifel zur Zunahme der Pflegebedürftigkeit. Depressionen, wie auch immer sie ihre Ursache haben, dürfen kein Tabuthema sein. In Öffentlichkeit und Politik muß ein Bewusstseinswandel eintreten. Der derzeitige Pflegenotstand muß nicht nur beseitigt werden, sondern die Pflegesituation bedarf für die Zukunft erheblicher Verbesserungen !

- Krankenfahrten / Fahrkosten -

Dies ist ein Thema, auf das ich Ihre Aufmerksamkeit besonders richten möchte, da es erheblich ins Geld gehen kann. Seit dem 1.1.2004 fallen ambulante Krankenfahrten grundsätzlich nicht mehr in die Leistungspflicht der Krankenkassen. Das gilt auch für Taxifahrten.

Bei medizinischen Fahrdienstunternehmen müssen Sie bei Krankentransporten eine Kostenübernahmeerklärung unterschreiben, in der es heißt: Wir weisen Sie deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Falle einer Kostenübernahmeverweigerung bzw. fehlender Genehmigung Ihrer Krankenkasse für die anfallenden Transportkosten im Ganzen aufkommen müssen. Dies ist auch ein Sachverhalt, von dem man als Betreuer eines Pflegebedürftigen keine Ahnung hat. Erst im plötzlich auftretenden Akutfall wird man damit konfrontiert.

Wieder will ich diese Sache an einem persönlichen Beispiel darlegen. Meine Frau litt unter Augenbeschwerden. Plötzlich traten starke Schmerzen auf - ein Glaukomfall stellte der zu Hilfe gerufene Notarzt fest. Zur Behandlung beim Augenarzt - ganz in der Nähe - wurde ein Krankentransport bestellt, da meine Frau nicht gehfähig war. Ich erhielt dafür eine Rechnung, die mich erschreckte: 99,20 €. Hätte sich meine Krankenkasse stur gestellt, hätte ich die Kosten tragen müssen. Sie war allerdings so stur nicht gewesen, wie sich herausstellte.

Im Prinzip kann die Krankenkasse im Einzelfall eine Genehmigung für Krankenfahrten im Voraus erteilen und übernimmt dann auch die Fahrkosten, für die vom Versicherten nur eine Zuzahlung zu leisten ist. Also Krankenfahrten im Voraus bei der Krankenkasse anmelden, bzw. im Akutfall sich vom Notarzt oder vom behandelnden Arzt die Notfall

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situation bestätigen lassen. (In den Arztpraxen gibt es das Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung".)

In meiner Angelegenheit ergab sich etwas, was ich nicht wusste. Die Genehmigung gibt es grundsätzlich bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung: bei Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bi (blind), H (hilflos) sowie bei den Pflegestufen II und III.

Je nach der Praxis, die bei den Fahrdiensten üblich ist, erhalten Sie die Rechnung, begleichen sie und reichen sie dann der Krankenkasse ein, oder die Rechnung wird gleich der Krankenkasse übersandt.

In jedem Fall haben Sie die gesetzliche Zuzahlung zu leisten in Höhe von 10% der Kosten je einfache Fahrt, mindestens 5 € je einfache Fahrt, höchstens 10 € je einfache Fahrt. Hin und zurück kann es also das Doppelte kosten. Entgegen den sonstigen gesetzlichen Regelungen sind bei Fahrkosten auch für Kinder unter 18 Jahren Zuzahlungen zu leisten.

So weit, so schlecht, aber man muß es akzeptieren.

Dann aber trat ein Fall ein, der mich völlig verblüffte. Meine Frau war in der Wohnung gestürzt. Durch einen Schwächeanfall knickten ihr die Beine weg, und sie schlug mit dem Hinterkopf auf eine Stuhlkante. Die Folge war eine Platzwunde, die blutete. Mit Papiertaschentüchern stillte ich die Blutung und befestigte - da die Haare ein Pflaster nicht zuließen - mit Hilfe eines Stirnbandes ein Papiertaschentuch über der Wunde. Ich rief beim Hausarzt an und bat um einen Besuch, um die Wunde zu besehen und zu desinfizieren.

Die Praxis sei übervoll, sagte die Sprechstundenhilfe, der Doktor könne vorerst nicht kommen, und überhaupt sei es besser, die Wunde in der Praxis zu behandeln. Sie würde einen Krankenwagen bestellen, der meine Frau direkt zum Arzt brächte.

Gesagt, getan. Entfernung etwa 2 Kilometer, Fahrtdauer ca. 5 Minuten. In dieser Zeit schaffte es ein Sanitäter im Wagen, meiner Frau einen dicken Kopfverband anzulegen - den der Arzt in der Praxis gleich wieder abmachen mußte. Für die Rückfahrt wieder einen Krankentransport bestellt, diesmal ohne Sanitäter. Dazu hatte ich eine Zuzahlung von 5,57 € zu leisten, doch die Krankenkasse vermerkte, sie habe unsere "Gesamtkosten in Höhe von 55,68 €" übernommen.

Nun ja, immerhin wusste ich inzwischen, was derartige einfache Fahrten kosten. Dann bekam ich die Rechnung für die Hinfahrt zum Arzt: 10 € Zuzahlung - "Die Krankenkasse übernahm Ihre Gesamtkosten in Höhe von € 443,55".

Wer hat sich denn da geirrt, dachte ich, und wies die Krankenkasse darauf hin. Was mußte ich mir sagen lassen ?

Es sei korrekt, wurde mir erklärt. Bei Inanspruchnahme eines "Rettungswagens" mit "Rettungsfachpersonal" sei dies ein mit den Fahrdienstgemeinschaften von den Krankenkassen ausgehandelter Pauschalbetrag, mit dem grundsätzlich alle Aufwands- und Bereitstellungskosten abgedeckt seien. Der Preis würde auch längere Fahrten betreffen. (Es heißt aber: Ab dem 6. Kilometer zuzüglich 1,35 € pro Kilometer.)

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Diese Handhabung der Kosten ist mir noch immer unbegreiflich. Ähnlich wird es auch auf anderen Gebieten der Gesundheitspolitik sein. Es lässt deutlich werden, warum die Krankenkassen ständig klagen, dass sie mit dem Geld nicht auskommen.

Natürlich ist einzusehen, dass die notwendige Bereitschaft von Ärzten, Sanitätern und ausgebildetem Fachpersonal erheb-liche Kosten verursacht. Mein Extremfall - Fahrweg 2 Kilometer, Fahrzeit 5 Minuten, Stadtbus-Kurzstrecke 1,40 €; demgegenüber Krankentransport 443,55 € - lässt erkennen, dass dabei irgendetwas nicht stimmt. Mir wurde auch klar, warum der Sanitäter im Krankenwagen meiner Frau einen perfekten, dicken Kopfverband anlegte - er mußte sich ja sein Geld verdienen.

Auch jedes Taxiunternehmen hat seine Aufwands- und Grundkosten und kann dennoch nicht einen festen Pauschalpreis verlangen, gleichgültig, ob die Fahrt lang oder kurz ist.

Und die Eisenbahn ? Sie muß erheblich größere Grundvoraussetzungen vorhalten als ein ärztlicher Notfalldienst und berechnet dennoch sie Fahrpreise nach Entfernungen. Wie weit könnte man, inklusive Fachpersonal im Zug, auf den Strecken und den Bahnhöfen, für 443,55 € fahren !

Die Anfrage bei der Krankenkasse über die von mir als exorbitant hoch eingeschätzten Kosten für die kurze Einsatzfahrt brachte die Antwort, dass es sich um eine "Mischkalkulation" handele, die gesetzlich vorgegeben sei und gegen die die Krankenkassen keine allzu großen Einflussmöglichkeiten hätten.

In der Tat besagt Sozialgesetzbuch V § 133 Abs. 1:

Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und anderer Krankentransporte nicht durch landesrechtliche oder kommunalrechtliche Bestimmungen festgelegt werden, schließen die Krankenkassen oder ihre Landesverbände Verträge über die Vergütung dieser Leistungen ... mit dafür geeigneten Einrichtungen oder Unternehmen. ... Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise. Die Preisvereinbarungen haben sich an möglichst preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten auszurichten. -

Ich erlaube mir die Anmerkung, diese hohen Kosten einer "Mischkalkulation" lt. Gesetz stehen in gar keinem Verhältnis zu den Bereitstellungskosten und den Dienstleistungen in einem Pflegeheim !

Nun stellen Sie sich vor, Sie müssten die Rechnung selbst begleichen, weil Sie die Krankenkasse nicht im Voraus um Genehmigung ersucht haben oder diese grundsätzlich erteilt ist. Ich will betonen, eine seriöse Krankenkasse würde sich im medizinisch notwendigen Fall nicht weigern, die Kosten zu übernehmen.

Aber das Problem beginnt schon bei der Sprechstundenhilfe, die von einem Unfall hört und einen Rettungswagen bestellt statt eines Krankentransports. Weiß sie, was sie für Kosten verursacht ? Wahrscheinlich nicht, es sagt ihr ja auch keiner. Hier wären die Krankenkassen gefordert, Aufklärungsarbeit zu leisten, damit auch die Ärzte und ihr Personal sich kostenbewusst verhalten.

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Während des Aufenthalts meiner Frau im Pflegeheim kamen derartige Fahrten mit Kosten von 443,55 € noch mehrmals vor - für die einfache Fahrt (!) - zu Krankenhäusern, Untersuchungen, Behandlungen. Niemals waren es mehr als 4 - 5 Kilometer.

Wenn Ärzte wenigstens annähernd entsprechend vergütet werden würden für ihre Besuche und Untersuchungen bei ihren Patienten im Pflegeheim !

*

Noch eine Erfahrung zum Thema Krankenfahrten.

Meine Frau war wieder einmal gestürzt und hatte sich eine Kopfwunde zugezogen. Diesmal im Heim, spät abends. Da sie untersucht werden mußte, ob sich nicht vielleicht eine Gehirnerschütterung ergeben habe, wurde sie ins Krankenhaus geschickt mit einem Transportdienst. Der verantwortliche Fahrer verlangte aber im Heim die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 10 €, sonst könne er die Fahrt nicht vornehmen. Die diensthabende Pflegerin zahlte die 10 € aus ihrer eigenen Tasche, wobei sie sich allerdings darauf verlassen konnte, dass ich ihr das Geld sofort zurückzahlen würde.

Ich erfuhr vom Personal, dass die Situation, 10 € zahlen zu müssen, bevor überhaupt ein Krankentransport vorgenommen würde, öfter eintrete. Nicht immer werde das eingesetzte, ganz persönlich entrichtete Geld unmittelbar zurückgezahlt, vielfach erst nach unerfreulichen Diskussionen. - Das Verfahren: Eine Glanzleistung des staatlichen Gesundheitswesens !

- Pflegeheim - ein Beispiel -

Die "Treppe" hinauf enden unheilbar Erkrankte schließlich im Pflegeheim.

Die Verweigerungshaltung meiner Frau in Sachen Nahrungsaufnahme nahm zu. Ich hatte meine liebe Mühe, sie zum Essen zu bewegen. Es kostete mich Nerven, und es passierte, dass ich mit ihr schimpfte. Kurz danach tat es mir leid. Es geschah auch, dass sie beim Stehen wegknickte, so dass es mir fast unmöglich wurde, sie am Waschbecken gleichzeitig zu halten und zu waschen. Dann schaffte sie es eines Tages nicht mehr, aus dem Bett zu kommen, sie war zu schwach. Ein Anruf beim Hausarzt ließ diesen entscheiden, sie müsse ins Krankenhaus, um gründlich untersucht zu werden, woher die Appetitlosigkeit komme. Ein Krankentransport brachte meine Frau in die Klinik.

Dort war sie in guter Pflege und wurde auch aufgepäppelt. Der behandelnde Arzt im Krankenhaus war ein angesehener Spezialist, wie ich aus Fachkreisen erfuhr. Noch heute bin ich ihm dankbar für einen Tipp, den er uns gab - und den ich hiermit an Sie weitergeben möchte.

Er mahnte: "Es gibt Ärzte und Krankenhäuser, die schon bei leichteren Fällen von anhaltender Appetitlosigkeit das Setzen einer Magensonde empfehlen. Wenn die Situation nicht akut lebensbedrohlich ist, geben Sie dazu nicht Ihre Zustimmung. Es ist ein erheblicher Eingriff in die Lebensqualität des Betroffenen, und gerade die muß gefördert und darf nicht belastet werden."

Ein Krankenhausaufenthalt hat ja zeitlich seine Grenzen.

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Eine Reha-Unterbringung wäre angebracht gewesen. Doch der behandelnde Arzt meinte, diese Maßnahme würde länger dauern, als es den Umständen nach möglich sei. So begann ich mit meinem Sohn, ein Pflegeheim zu suchen. Wir hatten Glück und fanden die Möglichkeit einer kurzfristigen Aufnahme in einem guten Heim in der Nähe unserer Wohnung. Zunächst war von unserer Seite nur angedacht, dass meine Frau dort eine Regenerationsphase durchstehen sollte, um nach Besserung wieder nach Hause zurückkehren zu können. Doch das erwies sich als frommer Wunsch.

In dieser Situation ergab sich etwas, dass bei meiner Frau zu einer Umstimmung führte. Sie konnte im Rollstuhl sitzen, was in unserer Wohnung nicht möglich gewesen war. Obwohl sie nicht sehr kommunikativ veranlagt war, muß es doch ihr Interesse erweckt haben, nach den vielen Jahren, die sie pflegebedürftig nur mit mir allein in der Wohnung verbracht hatte, unter Menschen zu sein.

Ich merkte, wie sie die Mitbewohner beurteilte und mir deren Vorzüge und Nachteile schilderte. Zudem fanden die Pflegekräfte und speziell das Stammpersonal im Wohnbereich einen guten Kontakt zu ihr. Ich will nicht sagen, dass sie sich im Heim wohlfühlte; es blieb ihr immer fremd. Aber der Aufenthalt dort wurde zum Alltag.

Ich hatte ausführlich dargelegt, wie wichtig der Faktor "Persönliche Zuwendung" ist. Als Besucher meiner Frau im Pflegeheim wurde mir das besonders bewusst.

Viele, viel zu viele, haben keine Kontakte, sind allein oder werden allein gelassen. Meine Frau äußerte einmal, sie wolle nicht abgeschoben werden in ein Pflegeheim. Auch das gehörte zu ihren Ängsten. Die Nähe des Heims zu unserer Wohnung machte es mir möglich, kontinuierlich Kontakt zu ihr zu halten. Sie war damit aber eine Ausnahme, denn nur wenige Heimbewohner erhielten regelmäßig Besuche von Angehörigen oder Freunden. Natürlich war ich in einer besonderen Situation, denn ich stand nicht mehr im Berufsleben und wohnte am Ort.

Die "persönliche Zuwendung" ist das größte Manko in Sachen Pflege.

Selbst in einem guten Pflegeheim ist es dem Personal nicht möglich, dieser Aufgabe so intensiv nachzukommen, wie es notwendig wäre. Dazu lässt der Pflegealltag keine Zeit.

Die persönliche Zuwendung bleibt Privatsache. Hierbei sind Angehörige, Freunde, Bekannte gefordert, und das funktioniert mitunter überhaupt nicht. So sind die Pflegebedürftigen, besonders die Alten, tatsächlich abgeschoben.

Gute Heime bemühen sich, eine Wohngemeinschaft herzustellen. Im Heim, in dem meine Frau war, ist es üblich, die Neuankömmlinge als Heimbewohner mit einer kleinen Feier zu begrüßen und sie so in die Gemeinschaft aufzunehmen.

In der Einladung der Heimleitung zu einem "Begrüßungskaffee" nach ein paar Wochen des Einlebens heißt es: Sie haben neue Menschen und viele neue Lebenssituationen kennen gelernt. Dass dieses als Seniorinnen und Senioren häufig beschwerlich ist, erleben wir immer wieder. Trotzdem hoffen wir, dass Sie sich in Ihrem neuen Lebensbereich wohlfühlen.

Eine gut gedacht und freundliche Initiative !

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Aber alle gute Absicht verpufft vor der Realität, dass sich mit den "neuen Menschen" eine Gemeinschaft nicht erreichen lässt. In jeder Jugendherberge entsteht eine Gemeinsamkeit von selbst, in einem Pflegeheim nicht. Wie auch ?

Jeder Alte mit Gebrechen, jeder schwer Erkrankte weiß oder ahnt im Unterbewußtsein, dass er im Pflegeheim an der Endstation seines Lebens angelangt ist. Was gaukeln uns Reiseprospekte und Veranstaltungskalender vor über die Rentnergeneration, die topfit ist und ihren Lebensabend genießt. Diese Zeit kann sehr kurz sein. Was folgt, ist eine lange Zeit des Dahinsiechens, von kleinen Anfängen bis zur schweren Behinderung. Wohl dem, der dabei Beistand hat durch Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Freunde. Aber dieser Beistand darf nicht enden bei dem Gedanken, der Erkrankte sei ja nun im Pflegeheim gut aufgehoben. Die persönliche Zuwendung muß weitergehen, und jeder, der einen Pflegefall zu betreuen hat, muß dazu den richtigen Weg finden.

Bei meinen Besuchen im Pflegeheim habe ich die Situation kennen gelernt. Einige der Pflegefälle sind bettlägerig, etwa 80% sitzen im Rollstuhl, fast alle dämmern vor sich hin. Gespräche wie unter Nachbarn entstehen kaum.

Die Heimleitung bemüht sich um Animationsprogramme: Lesezirkel, Malstunden, Singstunden, Kochen, leichte Gymnastik. Abwechslung zwar, aber immer nur für kurze Zeit. Und nicht jedem liegen derartige Veranstaltungen. Meine Frau zum Beispiel lehnte sie immer ab. Selber schuld ? Gruppenbetätigungen, die einem im Leben nicht wichtig waren, wecken auch im Alter kein Interesse. Mir geht es genau so.

Meine Frau war Raucherin. Im Verlauf ihrer zunehmenden Erkrankung hatte sich ihr Zigarettenkonsum erheblich reduziert. In den Heimräumen konnte sie nicht rauchen. Aber es war ihr angenehm, dass ich sie im Rollstuhl bei meinen Besuchen auf die Terrasse schob und bei ihr saß beim Rauchen einer Zigarette.

Dies diente ihrer Entspannung, und von Ärzten und Psychologen wird bestätigt, dass so etwas als Therapie wichtig ist, um der Gefahr eines Verlustes von Individualität entgegen zu wirken. Hier nun mußte ich im Heim erleben, wie durch unverständliche Bestimmungen gerade das, was an persönlicher Zuwendung wichtig war, konterkariert wurde.

Auch unter dem Pflegepersonal gab es Raucher. Zigarettenpausen sind für Menschen, die an Rauchen gewöhnt sind, Rastpausen. Sie dienen einer kurzen Erholungsphase und nach Stresssituationen zur Wiederherstellung der Konzentration.

Es stärkt das persönliche Wohlbefinden, und dies ist ja nun gerade bei der häufig sehr komplizierten und Geduld erfordernden Pflegetätigkeit von ausschlaggebender Bedeutung. Obwohl ich Nichtraucher bin, hatte ich das Rauchverhalten von Pflegekräften im Wohnbereich meiner Frau so beurteilt.

Niemand konnte sich meines Erachtens daran stören, wenn Pflegekräfte in Verschnaufpausen nach anstrengendem Einsatz kurz im Sitzen für ein paar Raucherzüge auf der offenen Terrasse innehielten. Sie leisteten dabei meiner Frau und mir Gesellschaft und gaben Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen, die sonst im Zuge der sich ständig verändernden Inanspruchnahme des Pflegepersonals nicht möglich gewesen wären. Dieses kurze Zusammensitzen konnte nun wirklich dem Aspekt "Persönliche Zuwendung" zugeordnet werden.

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Plötzlich kam die Heimleitung auf die Idee, dem Pflegepersonal - nicht den Pflegebedürftigen - das Rauchen auch auf den Freiflächen wie Balkons und Terrassen zu untersagen. Sie wurden außerhalb des Hauses auf den Hof verwiesen, ohne Dach und Sitzgelegenheiten.

Natürlich ergab sich ein negativer Einfluß auf die Stimmungslage der Betroffenen, was sich aufs Betriebsklima auswirkte. Demgegenüber wäre gerade die Sicherstellung eines guten Gemütszustands des Pflegepersonals wünschenswert. Die Maßnahme war psychologisch falsch, und es zeigte sich dabei, dass es auch in einem guten Heim Defizite geben kann. Manchmal hängt die Stimmungslage an Fehlentscheidungen, und die dürften gerade in einem Pflegeheim, in dem alle Zuwendung des Personals den Pflegebedürftigen zugute kommen muß, nicht entstehen.

Ich will auch gleich einen weiteren Punkt aufgreifen, der dem Thema "Persönliche Zuwendung" nicht zuträglich ist. Für das Pflegepersonal ist es eine vordringliche Aufgabe, den Pflegebedürftigen ein Heim zu bieten, ein neues Heim nach Verlassen der vertrauten privaten Umgebung. Dass dies schwierig und im Pflegealltag kaum zu leisten ist, hatte ich schon erwähnt.

Dennoch kann eine Vertrautheit zwischen dem Personal und den Kranken entstehen: Man lernt sich kennen. Die Pflegenden wissen sehr bald, mit welchen Problemen sie bei den Betreuten zu rechnen haben und wie sie am besten auf den Einzelnen eingehen können. Das wird Teil der Alltagsroutine, und bei aller Hektik des Ablaufs gibt es freundliche und aufmunternde Worte oder gegebenenfalls sanfte Ermahnungen.

Jeder Erkrankte hat seine individuellen Merkmale. Gerade im Pflegeheim haben diese Merkmale eine ausschlaggebende Bedeutung für ein Wohngefühl in neuer, ungewohnter Umgebung.

Ist in einem Krankenhaus die Überwindung einer Krankheit von Wichtigkeit und die Situation endet mit der Entlassung aus dem Krankenhaus, so ist demgegenüber der Aufenthalt in einem Pflegeheim dauerhaft und die Eingewöhnung vorrangig. Es kommt in höchstem Maße auf ein gutes Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Betreuten an.

Wie aber ist der Zustand in den Heimen ? Es gibt wohl nur wenige Ausnahmen und betrifft auch gute Heime: Das Stammpersonal ist zu gering. Die wirklichen Fachkräfte, die zum festen Stamm eines Hauses gehören, die die gegebenen Voraussetzungen kennen, ihre gute Ausbildung haben und ihre Erfahrungen einsetzen, stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Dies hat zwei Ursachen. Zum einen herrscht ein Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften. Gründe dafür gibt es mehrere, denn der Beruf ist nicht verlockend. Er ist stressig, gesundheitlich heikel, seelisch belastend. Meine Frau war von Beruf Säuglingsschwester. Sie hatte diese Ausbildung bewusst gewählt, weil, wie sie sagte, es immer ein Erfolgserlebnis war, wenn man ein kleines Kind gesund oder genesen ins Leben entlassen konnte.

Das ist im Bereich der Altenpflege nicht gegeben. Hier kommt es nicht nur darauf an, pflegebedürftige Menschen zu betreuen, sondern auch Zuspruch zu leisten, zu trösten

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und sie ggf. im Sterben zu begleiten. Dazu hat man eine besondere Verantwortung zu tragen. Das ist nicht jedermanns Sache. Hinzu kommt, dass die jungen Menschen heutzutage nicht gerne im Schichtdienst arbeiten wollen. Und überhaupt ist der Beruf nicht attraktiv genug, schon gar nicht in Bezug auf die Bezahlung.

Er wird ja auch nicht attraktiv gemacht, sondern dümpelt so dahin, eigentlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit, nämlich in den Pflegeheimen. Soll man doch mal eine Umfrage machen unter den tätigen Altenpflegerinnen und -pflegern, wer von ihnen jungen Menschen diesen Beruf wärmstens empfehlen würde !

Die zweite Ursache hängt mit der ersten zusammen. Die echten, gut ausgebildeten Fachkräfte sind den Heimen zu teuer. Deshalb wird eine Neubesetzung freigewordener Stellen möglichst hinausgezögert und im Rahmen von Leiharbeit durch ständig wechselndes Ersatzpersonal ausgeglichen.

So fehlt es in allen Wohn- und Betreuungsbereichen an Pflegerinnen und Pflegern, die dem Heim fest verbunden sind. Ersatzkräfte mögen in Notwendigkeiten der Pflege bewandert sein, sie wissen aber nichts von den erwähnten individuellen Merkmalen der Pflegebedürftigen. Das stets kurzfristig wechselnde Hilfspersonal kann die nötige persönliche Zuwendung nicht einmal in Ansätzen entwickeln.

Zweite Folge:

Die wenigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stammpersonals müssen die Hilfskräfte einweisen und mit den besonderen Konstellationen vertraut machen. Auch ist es gerade in der Pflegebetreuung wichtig, nachzuprüfen, ob nicht Fehler geschehen oder gar schon geschehen sind. Das Stammpersonal wird zusätzlich belastet.

Bei dem zu geringen Personalbestand kommen auch ständig Verschiebungen vor. Ist jemand in einem Wohnbereich schon längere Zeit tätig und kennt die Situation vor Ort, erfolgt plötzlich seine Versetzung in einen anderen Wohn-bereich mit fremden Gegebenheiten. Hier werden menschliche Kontakte, die sich über längere Zeit entwickelt und einen Gewöhnungseffekt hervorgerufen haben, auseinander gerissen - gerade für ein Pflegeheim ein bedrückender Vorgang. Leider ist derartige Praxis nicht selten; ich betone: auch in ansonsten guten Heimen. Das dürfte so nicht geschehen.

Ein weiterer Schwachpunkt:

Das Pflegepersonal muß Aufgaben ausführen, die mit der echten Aufgabe der Pflege nichts zu tun haben. In erster Linie betrifft dies Küchen- und Servierdienste, die nun wirklich von anderem Personal vorgenommen werden könnten, um den Betreuern nicht Zeit für ihre eigentlich wichtigere Tätigkeit zu nehmen. All dies steht der Notwendigkeit der persönlichen Zuwendung entgegen. Aber es ist gang und gäbe, denn "Persönliche Zuwendung" ist im ganzen Pflegesystem nicht eingeplant.

Stattdessen passiert ein ständiger Wechsel des Personals wie in einem Verschiebebahnhof - und dazu eiin Einsatz oberflächlich ausgebildeter Hilfskräfte, Leiharbeiter, ebenfalls ständig wechselnd. Die sind mitunter sehr engagiert, einsatzfreudig und rücksichtsvoll gegenüber den Pflegebedürftigen, habe ich feststellen können.

Aber sie sind nur in flüchtigen Kursen ausgebildet mit Kenntnissen, die den des examinierten Stammpersonals mit jahrelanger Ausbildung in keiner Weise entsprechen kön

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nen.

Der Berufsstand der Altenpflegerinnen und Altenpfleger verdient höchste Wertschätzung und gute Bezahlung, denn hier wird Fürsorge an pflegebedürftigen Menschen geleistet, und die Arbeit verlangt ständig konzentrierte Aufmerksamkeit und hilfsbereiten Einsatz.

Hier ein Vvergleich:

Ich erlaube mir, einen Vergleich anzustellen, der Sie verwundern wird, da die Dinge dem Anschein nach nichts miteinander gemeinsam haben. Wir kennen den Beruf der Fluglotsen und wissen, was für eine verantwortungsvolle Aufgabe sie haben.

Zigtausende von Flugreisenden und das Flugpersonal sind Tag für Tag darauf angewiesen, dass Fluglotsen in aller Welt ihre Arbeit korrekt, gewissenhaft und zuverlässig ausführen. Menschliches Versagen kann eine große Katastrophe herbeiführen. Fluglotsen werden gut bezahlt und können sogar, wegen der außergewöhnlichen Belastung, die ihnen der konzentriert notwendige Einsatz abfordert, mit 55 Jahren in Vorruhestand gehen.

Vielleicht halten Sie mich für einen Spinner, wenn ich die Arbeit der Pflegerinnen und Pfleger im Pflegedienst in Bezug auf Verantwortung und Bedeutsamkeit mit denen der Fluglotsen in Verbindung bringe.

Aber ich verbinde das ganz bewusst. Es geht hierbei sogar nicht nur um eine Sicherheitsleistung, Flüge betreffend mit Start und Landung, sondern um eine dauerhafte und individuell zu erbringende Aufgabe ! Den Fluglotsen gegenüber sind die Pflegerinnen und Pfleger in einer skandalösen Situation. Hier wird schlecht bezahlt, ausgenutzt und auch noch - wegen der Kosten - an ausgebildetem, akkurat arbeitendem Personal gespart.

Der Vergleich mit den Fluglotsen hinkt dennoch ein wenig, und das buchstäblich. Denn zur verantwortungsvollen Arbeit der Altenpflegerinnen und Altenpfleger kommen erhebliche körperliche Erschwernisse hinzu, die die Fluglotsen nicht haben. Insgesamt ist die Arbeitsbelastung sogar höher, auch die Stresssituation. Die Beschäftigten haben erhebliche körperliche Arbeit zu leisten. Stets haben die Pflegerinnen und Pfleger anstrengende Tätigkeiten auszuüben. Das geht auf die Knochen, wie man so sagt. Gesundheitsprobleme sind die Folge. Hier wären Hilfskräfte angebracht zur Unterstützung der Pflegerinnen und Pfleger, nicht als Ersatz für sie.

Herrscht immer noch die Ansicht früherer Zeiten vor, die Betreuung Hilfsbedürftiger sei Menschenpflicht, verlange Selbstlosigkeit und geschehe gegen Gotteslohn ?

Gott darf bei der Motivation durchaus eine Rolle spielen - und sollte es auch -, doch in unserer Zeit sind Kranken- und Pflegedienste eine Leistungserbringung für die Gesellschaft; es sind Tätigkeiten, die wie alle anderen Arbeiten einer Vergütung bedürfen. Und zwar einer angemessenen Vergütung. Dass der Staat sich plötzlich vor die Notwendigkeit gestellt sieht, Mindestlöhne für Pflegepersonal einzuführen, spricht Bände !

Statt Entlastung werden den Beschäftigten wachsende Anforderungen auferlegt. Das bringt arbeitsbedingte Erkrankungen mit sich. Einerseits sind es Muskel- und Skelettschäden, andererseits auch psychische Leiden.

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Mir liegt ein Zeitungsinterview mit Professor Dr. Thomas Weber vor. Er ist Chef der Präventiv- und Arbeitsmedizin am städtischen Krankenhaus HSK in Wiesbaden. (WK, 2. Februar 2009). Herr Professor Weber schildert Symptome und Ursachen, die durch Belastung des Personals entstehen:

Die Zunahme von Streß bei der Arbeit, unsicheres Führungsverhalten, fehlende Wertschätzung und Motivation sowie Sorge um den Arbeitsplatz können vermehrt psychische und körperliche Erkrankungen hervorrufen ! Neben den körperlichen Schädigungen sei sicher, sagt Professor Weber, dass der Anteil psychischer Erkrankungen an Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung deutlich zunimmt.

Er verweist auf eine Feststellung der DAK, die bei Arbeitenden eine 70-prozentige Erhöhung des Anteils psychischer Erkrankungen innerhalb von 10 Jahren ermittelt habe.

Es muß sich dringend etwa ändern, speziell was die mangelnde Wertschätzung des Pflegepersonals betrifft. Hier sind Entlastungen der Aufgaben notwendig und bessere Arbeitsbedingungen inklusive der Bezahlung.

Immer weniger werden gut ausgebildete, examinierte Pflegerinnen und Pfleger zur Verfügung stehen, und immer mehr werden sie durch angelernte, kaum kompetente Hilfskräfte ersetzt werden, gar in ständig wechselnden Leih- und Zeitarbeitsverhältnissen.

Schon beklagen Krankenhäuser, dass es nicht mehr einfach sei, ausreichend Pflegekräfte für die internistische und die operative Intensivstation zu finden. Das sei auf die außergewöhnliche psychische und physische Belastung der dort tätigen Krankenschwestern und -pfleger zurückzuführen. (WK, 13. Februar 2009).

Ein Zustand nur bei Intensivstationen ? Durchaus nicht ! Sehr schlechte Aussichten für unsere alternde Gesellschaft !

- Individuelle Merkmale -

Ich werde später noch einmal auf Probleme, die mit Pflegeheimen verbunden sind, zurückkommen. Zunächst aber will ich mich mit dem gerade erwähnten Thema "Individuelle Merkmale" von Pflegebedürftigen beschäftigen, auch das ist ein kritischer Punkt der Pflege.

Private Pflegepersonen sind davon mitunter sehr betroffen. In völligem Gegensatz zu der staatlichen Vorstellung, man könne die jeweilige Pflegesituation anhand von Minuten der Betreuung feststellen, sind die tatsächlichen Gegebenheiten völlig anders.

Es kommt in erheblichem Maße auf die individuellen Merkmale an, die mit den pflege-bedürftigen Menschen zusammenhängen. Für den oder die Betreuer ist wesentlich, mit welchen Symptomen man sich auseinandersetzen muß.

Ich will mal eine Katalogisierung vornehmen, um zu verdeutlichen, was ich meine

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Gemäß seiner Psyche kann ein Pflegebedürftiger sein:

pflegeleicht

leidlich (dies im wahren Sinne des Wortes) .

unleidlich

schwierig

tyrannisch

Wohl dem, der einen „pflegeleichten" Fall zu betreuen hat. Leider ist das nur selten gegeben. Wenn ein Erkrankter unter Depressionen oder Schmerzen leidet, ist er schwerer zu betreuen. Wer unleidlich, schwierig oder gar tyrannisch ist, nervt die betreuende Person, verursacht Verzweiflung und weckt sogar Aggressionen. Diese negativen individuellen Merkmale erschweren selbst geduldigen und engagiertesten Menschen die Pflege.

Eine ehemalige Kollegin hat ihre schwer demenzkranke Mutter zu pflegen. Die alte Dame gerät von Fall zu Fall in eine hartnäckige Angstpsychose und ruft dann laut um Hilfe, was schon dazu führte, dass Nachbarn die Polizei riefen. Ein schweres Los für die fürsorgliche Tochter. Und wenn sie mal einkaufen und die Mutter allein lassen muß, führt das zuweilen dazu, dass sie im Lebensmittelmarkt Sorge hat, in einer Schlange vor der Kasse zu lange warten zu müssen. Sie ist schon bekannt dafür, dass sie oft danach ruft, man möge doch bitte eine zweite Kasse öffnen. So hat jeder seine Probleme.

Ein Pflegefall muß betreut werden, niemand kann sich die Mentalität des Erkrankten aussuchen. Die Tatsachen müssen akzeptiert werden. Die Gefahr ist groß, dass der Betreuende dabei selbst in Komplikationen gerät.

Noch ein Beispiel:

Meine Frau war manchmal eigenwillig. Das bin ich mitunter auch. Aber das war etwas, das unser alltägliches Eheleben nicht gestört hatte; wir kamen gut miteinander aus. Und als Betreuer in der Zeit ihrer Pflegebedürftigkeit konnte ich es verkraften. Bis zum Punkt X, an dem sie vom Krankenhaus ins Pflegeheim kam. Da erst merkte ich, dass mein Nervenkostüm gelitten hatte. Am meisten jedoch hatte mir die nächtliche Inanspruchnahme zugesetzt, weil ich keine Nacht mehr durchschlafen konnte. Schuld war nicht meine Frau, sondern ihre Erkrankung, die Nykturie. Genau das, was bei den Gutachtern des MDK keine Berücksichtigung gefunden hatte.


Wie auch immer: Im Pflegeheim lernte ich Fälle kennen, die mühevoller zu betreuen waren als meine Frau. Geduld zu haben, ist eine Fähigkeit, die nicht jedem gegeben ist.

Bitte lassen Sie sich eindringlich sagen:

Ohne Geduld können Sie keinen Pflegefall betreuen. Sie können noch so viele Informationsveranstaltungen und Betreuungskurse in Sachen Pflege besuchen, wie Sie wollen, das wichtigste ist: Geduld üben !

Apropos: Lehrgänge und Informationen für Menschen, die einen Pflegefall zu betreuen haben, werden häufig angeboten. Auch wenn diese kostenlos sind, viel für Ihren persönlichen Fall werden Sie kaum davon mitnehmen können. Und haben Sie die Zeit dazu, an derartigen Veranstaltungen teilzunehmen ?

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Nein, denn Ihr Pflegefall nimmt Sie so in Anspruch, dass Sie gar nicht die Möglichkeit haben, solche Termine wahrzunehmen. Gute Absichten für gute Ratschläge verpuffen. Und sich vorbereiten auf den Notfall ? Wie wollen Sie das bewerkstelligen, ohne zu wissen, wie der Notfall aussieht ?

Bei Ehepaaren zum Beispiel ist die Gefahr groß, dass eine jahrzehntelang vorhandene Harmonie ins Wanken gerät. Erkrankt einer der Partner schwer, können plötzlich Probleme des Zusammenlebens auftauchen, die man bisher nicht kannte. Schmerzen und Depressionen erzeugen Stimmungsschwankungen. Der Kranke reagiert wie ein schwer erziehbares Kind.

Auch Altersstarrsinn kann auftreten. Für den gesunden Ehepartner gibt die Verwandlung Rätsel auf, er reagiert ungehalten und oft verständnislos. Die Zukunftspläne, die man gemeinsam für den Ruhestand gemacht hatte, zerplatzen. Plötzlich sieht das Eheleben ganz anders aus. Doch an Fürsorge und Beistand für den erkrankten Partner darf es der gesunde nicht fehlen lassen. Es gilt, sich zu fügen in die veränderte Situation und alles zu tun, um sie zu meistern.

Niemand, der es aufrichtig meint, wird einem erkrankten Angehörigen bzw. einem Freund die Hilfe versagen, vorausgesetzt, dass er zeitlich und örtlich dazu in der Lage ist. Aber auch hier begibt sich jeder Gutwillige auf die bereits erwähnte Treppe. Sein Engagement wird zwangsläufig und fast unmerklich größer und aufwendiger.

Die Betreuung von Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden lässt sich durch ambulante Pflegedienste vielleicht etwas abmildern, aber diese leisten ihre Arbeit auch nur nach Einsatzplan für einige Minuten. Die Last eines langen Pflegetages bleibt bei den Angehörigen.

Sie müssen kämpfen !

Mit diesem Buch sage ich Ihnen, dass Sie kämpfen müssen. Und das nicht nur nach außen, nein, Sie müssen auch mit sich selbst kämpfen.

Wie schaffen Sie es ? Hilfreich kann die Alltagsroutine sein. Einfach das tun, was zu tun ist, und möglichst nicht darüber nachdenken.

Es kann sogar vorkommen, dass Sie mit dem Erkrankten kämpfen müssen. Das hängt weitgehend davon ab, welche Mentalität der Erkrankte in seinem bisherigen Leben aufwies. "Mein Großvater ist wie ein kleines Kind, dauernd quengelig", wurde mir einmal von einer jungen Frau gesagt. Dieser Betreuungsfall ließe sich vielleicht noch unter "pflegeleicht" einstufen. Im Falle meiner Frau sah das einmal etwas anders aus; als Beispiel will ich davon berichten.

Im Rahmen der Alltagsroutine hatte ich sie morgens aus dem Schlafzimmer ins Wohnzimmer gebracht und sie mit helfenden Händen auf ihren Sessel gesetzt. "Bleib bitte sitzen", sagte ich, "ich gehe in die Küche, Kaffee zu kochen und das Frühstück zu bereiten."

Was tat sie, während ich in der Küche hantierte ? Sie hatte sich mühsam erhoben, sich an den Lehnen zweier Stühle entlang getastet und wusste plötzlich nicht mehr weiter. Sie kam nicht vorwärts und nicht rückwärts. Schließlich knickten ihr die Füße weg, und sie fiel hin. Glücklicherweise dämpfte der Teppich ihren Sturz.

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Ich rannte aus der Küche, um zu sehen, was geschehen war. - Und will hier eine Anmerkung einschieben für den Fall, dass Sie einmal in eine ähnliche Situation kommen:

Bei aller Eile müssen Sie zunächst den Herd ausschalten ! Sie können nicht wissen, was passiert ist und wie Sie in Anspruch genommen werden. Darüber vergessen Sie den Herd in der Küche ! - Ich hob meine Frau hoch und setzte sie wieder in ihren Sessel. Naturgemäß schimpfte ich mit ihr, hatte ich sie doch eindringlich gebeten, sitzen zu bleiben. Kämpfen Sie mal in einem solchen Fall mit sich selbst, dass Sie nicht schimpfen. Leicht ist es nicht.

Schlimm sind Kranke, die sich selber im Mittelpunkt sehen, und erwarten, dass sich alles nur um sie dreht. Schlimm sind sie besonders dann, wenn sie es darauf absehen, Ihnen ein schlechtes Gewissen einzuimpfen. "Du kümmerst dich nicht um mich." - "Du vernachlässigst mich." - "Das hätte ich nicht von dir gedacht."

Wichtig ist, dass Sie sich von derartigen Vorwürfen nicht unter Druck setzen lassen. Akzeptieren Sie, dass der Betreute sich schlecht fühlt.

Er ist mit sich und der Welt unzufrieden und lässt seine Verbitterung an Ihnen aus, weil Sie wahrscheinlich seine einzige Bezugsperson sind. Aber begegnen Sie dieser Art emotionaler Erpressung. Suchen Sie nicht gleich die Schuld bei sich. Versuchen Sie eine vernünftige Ermahnung. Sagen Sie: "Es ist schade, dass du es so siehst. Ich bemühe mich um dich, wie es in meinen Kräften steht. Ich will dir nicht wehtun."

Falls solch gutes Zureden nicht hilft, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ungerechtfertigten Tadel abprallen zu lassen. Überprüfen Sie aber auch Ihr eigenes Verhalten und fragen Sie sich selbstkritisch, ob vielleicht an den Vorwürfen etwas Wahres sein kann. In jedem Fall müssen Sie mit sich selber ins Reine kommen. Belasten darf es Sie nicht, denn das würde Sie in Ihrer Pflegebereitschaft beeinträchtigen.

Und das darf nicht sein !

*

- Heimalltag -

Ich komme zurück auf die Pflegesituation. Da ich Ihnen in diesem Buch auch eigene Erfahrungen beispielhaft mitteilen möchte, will ich eine Episode erzählen, die zum Thema "Persönliche Zuwendung" gehört. Manchmal sind es nämlich Kleinigkeiten, die einem pflegebedürftigen Menschen ein Selbstwertgefühl geben können.

Die Betreuerinnen und Betreuer im Pflegeheim waren für meine Frau und mich natürlich schlicht Schwester Ingrid, Schwester Viktoria, Schwester Josefa, Schwester Jeanette und, kurz und knapp, der Marco. Das gehörte mit zur Atmosphäre im Heim.

Meine Frau hatte das Gefühl, es sei im Rahmen der Betreuung nicht angebracht, sich mit dem Familiennamen anreden zu lassen. "Man kann mich ruhig beim Vornamen nennen, wie es bei einigen anderen auch geschieht", sagte sie mir, und ich unterrichtete das Personal im Wohnbereich entsprechend.

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Nun wurde sie - wie es aus ihren Papieren hervorging - mit Ingeborg angeredet. Im ganzen Familien- und Alltagsleben war das buchstäblich nur verkürzt geschehen: Inge. Die Anrede Ingeborg gefiel meiner Frau. Sie sah darin eine Art Wertschätzung.

Es wurde noch bemerkenswerter. Man bat mich, doch möglichst alle ihre Kleider ins Heim zu bringen, da öfter gewechselt werden müsse und Kleidungsstücke längere Zeit in der Wäsche oder in der Reinigung seien.

Also kam ich dem Ersuchen nach, und nun hing ihr Kleiderschrank im Heim voll. Bei der Auswahl am Morgen, welches Kleid angezogen werden sollte, bemerkten die Schwestern immer mal wieder: "Ingeborg, Sie haben aber hübsche Kleider !"

Es erfüllte meine Frau mit Stolz, und mich packte eine gewisse Reue, weil ich meine Frau im Laufe der Ehe viel zu selten in dieser Beziehung gelobt hatte. So brachte der Heimaufenthalt für meine Frau noch eine Anerkennung, die ihr gut tat und sie erfreute. -

Ich will mit der Schilderung dieser kleinen Geschichte deutlich machen, dass allein schon ein paar anerkennende Worte von großem Wert sein können, zumal wenn sie spontan und feinfühlig geäußert werden. Aber dazu muß das Pflegepersonal selbst ausgeglichen und emotional sein (können !)

Immer wieder gibt es Kritik an Zuständen in schlechten Pflegeheimen. Das ist wichtig, um Mißstände aufzuzeigen sowie Öffentlichkeit und Politik zu sensibilisieren, dass mitunter abgezockt und totgepflegt wird. Es wird im Zuge dessen unter anderem immer wieder kritisiert, dass die Pflegebedürftigen beim Essen nicht genügend betreut werden und dass zu wenig auf die nötige Flüssigkeitsaufnahme geachtet wird.

Nun, das darf kein Pauschalurteil sein. Durch meine Besuche im Pflegeheim weiß ich, dass absolut relativiert werden muß. Beides - Essen und Trinken - verursacht für das Pflegepersonal erhebliche Schwierigkeiten.

Appetitlosigkeit kann ein besonderes Merkmal seelischer Erkrankungen sein. Standardsatz meiner Frau war: "Ich will nichts essen." Das hatte mir bei der häuslichen Pflege erhebliche Probleme bereitet. Die Pflegerinnen im Heim sagten mir aber, dass sie in dieser Hinsicht mit meiner Frau keine Probleme hätten. In anderen Fällen, zum Beispiel bei Demenzkranken, mußte gefüttert werden. Mühselig, wie bei einem kleinen Kind: "Jetzt ein Löffel für die Mutti, einer für den Vati, einer für die Oma, einer für den Opa."

Eine schwierige Prozedur, die natürlich viel Zeit in Anspruch nimmt. Nicht immer ging alles glatt, mitunter wurde ausgespuckt. Das sind pflegerelevante Bemühungen - diese gleich bei mehreren Personen, und bei Frühstück, Mittagessen, Abendbrot. Kaum jemand der Kritikführenden kann die Belastung ermessen, die hier dem Pflegepersonal abverlangt wird. Und im Falle der Flüssigkeitsaufnahme ist es noch problematischer.

Man müsste pro Tag zwei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, heißt es - mindestens. Mit dieser Menge haben sogar gesunde Menschen ihre Schwierigkeiten. Schaffe ich das ? Trotz eines gesunden Durstgefühls habe ich dabei meine Mühe. Fast ist es so, dass ich das Quantum nur erreiche, wenn ich Flüssigkeit zu mir nehme wie ein Medikament.

Und wie ist das bei einem Pflegebedürftigen ?

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Schon zu normalen Lebzeiten sagte meine Frau: "Ich kann nicht so viel trinken." Selbst bei Medikamenten, die mit Flüssigkeit eingenommen werden mussten, tat sie nur einen kleinen Schluck.

Ich halte es für notwendig, auch auf ein Thema einzugehen, das in den Beurteilungen von Pflegeheimen immer wieder auftaucht und zu Kritik führt. Es wird oft als "Freiheitsberaubung" dargestellt, was der Sache nicht gerecht wird. Denn es handelt sich um ein großes Problem. Es gibt mehr Schwierigkeiten in den Heimen, als gemeinhin vorstellbar ist. Und immer bedeutet es Belastung für das Pflegepersonal. Vielfach sind auch die Organisationen und die Heimleitungen nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Unwägbarkeiten, Komplikationen, unvorhersehbare Ereignisse machen Sicherheitsmaßnahmen mitunter unmöglich.

Beispiel: Der Fall Hermine

Ich will mit einem selbst erlebten Fall schildern, was passieren kann. Im Wohnbereich meiner Frau gab es die Hermine - sie wollte nicht anders genannt werden. Hermine war demenzkrank, litt an Denkfähigkeit, war ansonsten aber recht ansprechbar. Sie saß im Rollstuhl und war - mit Genehmigung ! - angeschnallt wie ein Kind auf dem Autositz, um sich nicht selbst Schaden zuzufügen.

Hermine bewegte sich sehr geschickt mit ihrem Rollstuhl. Ich verglich ihre Vorwärtsbewegung immer mit der einer Schildkröte, die auch langsam vorankommt und dennoch erhebliche Strecken zurücklegen kann. Hermine zog es ständig zur Ausgangstür am Ende des Ganges. Dort war eine Glastür, die sie aus ihrem Rollstuhl nicht öffnen konnte. Immer wieder griffen die Pflegerinnen und Pfleger Hermine auf, drehten sie um und schärften ihr ein, zu ihrem Zimmer zu fahren. Das tat Hermine zwar, doch nach geraumer Zeit war sie wieder vor der Tür.

Da passierte etwas, was nun wirklich nicht vorhersehbar war. Es kamen Besucher über das Treppenhaus und betraten durch die Glastür den Wohnbereich. Sie sahen Hermine im Rollstuhl vor der Tür sitzen. Wahrscheinlich waren sie der Meinung, die Behinderte wollte zur anderen Seite des Treppenabsatzes, wo sich ein weiterer Flur mit Zimmern des Wohnbereichs befand. Sie ließen Hermine höflich passieren, indem sie ihr die Tür aufhielten und verschwanden dann in einem Zimmer, um ihren Besuch zu machen.

Ich wollte gerade auf die Terrasse gehen, auf der sich meine Frau befand, da bemerkte ich Hermine, wie sie mit aller Ruhe vom Treppenabsatz auf die Treppe zusteuerte. Gerade konnte ich sie noch abfangen und ihren Sturz verhindern. Ich schob sie zurück in ihren Wohnbereich und ermahnte sie, bei ihrem Zimmer zu bleiben und sich nicht im Treppenhaus in Gefahr zu bringen. Sie verstand meine Mahnung durchaus, doch ich fragte mich, wie lange das wohl anhalten werde.

Also es war eine hochgefährliche Situation. Hermine wäre mitsamt ihrem Rollstuhl die Treppe hinabgestürzt, hätte sich verletzen oder gar das Genick brechen können. Eine hochnotpeinliche Untersuchung wäre erfolgt. Wem hätte man die Schuld gegeben ?

Etwa dem Pflegepersonal, das seiner Pflicht nachkam und die bettlägerig Pflegebedürftigen in ihren Zimmern versorgte ? Das wäre nicht nur falsch und unredlich, sondern auch ungerecht gewesen. Niemand konnte voraussehen, dass Besucher kämen und sich gedankenlos verhalten würden.

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Wenn jemand schuld gewesen wäre, dann diese Besucher. Was aber konnten die wissen von der Unzurechnungsfähigkeit der Hermine ? Einen ständigen Bewacher Hermines konnte es nicht geben, auch nicht einen Pförtner in jedem Wohnbereich. Außerdem war es ja auch keine geschlossene Station gewesen. Dann hieße es gleich wieder "Freiheitsberaubung".

Von Fall zu Fall handelt es sich um erhebliche Probleme, die kaum zu lösen sind. Natürlich ist es wichtig, dass in der Alten- und Behindertenhilfe die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohne-rinnen und Bewohner gewahrt werden muß. Doch was ist, wenn sie dieses "Selbst" nicht mehr zu leisten imstande sind ?

- Prekäre Situation der Pflege -

Eine Theorie besagt, dass auf 100 Pflegebedürftige 25 Pflegekräfte eingesetzt sein sollen. Wie immer bei derartigen Mitteilungen fehlt es an Detailangaben.

25 Pflegekräfte verteilt auf drei Schichten ? Handelt es sich dabei um eine Stamm-mannschaft, die ein eingespieltes Team bildet ? Auch hierfür gibt es eine Theorie, die allerdings nicht festgeschrieben ist: Es müssen mindestens 50 % des eingesetzten Personals Fachkräfte sein. Abgesehen davon, dass die Frage offen bleibt, was mit dem Begriff "Fachkräfte" gemeint ist, und ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte beschäftigt sind, wären es zu wenig. Und dieser Mindestaufwand an "Fachpersonal" wird in aller Regel noch unterschritten durch Beschäftigung von Hilfskräften, die als "Fachpersonal" für Pflegeheime wohl kaum bezeichnet werden können. Die Ausbildungs-verfahren für derartige Beschäftigte hatte ich schon erläutert.

Neuerdings sollen aber auch arbeitslose Frauen in Kursen zu sogenannten "Pflegeassistentinnen" ausgebildet werden. Gedacht ist ihre Aufgabe als Ansprech- und Betreuungspersonen für Demenzkranke. Das ist ein lobens- wertes Vorhaben. Zusätzlich zur Unterstützung des angestammten Pflege-personals wären sie zu begrüßen. Doch wie lange wird es dauern, bis diese "Pflegeassistentinnen" wegen des Mangels an ausgebildetem Fachpersonal als "Pflegekräfte" eingesetzt werden ?

Die Gesundheitsministerin der Großen Koalition, Ulla Schmidt (SPD), sagte (29. Januar 2009) im Fernsehen, in der Pflege seien Zeit und Zuwendung für die Erkrankten notwendig, ebenso wie positiver Zuspruch. "Problem erkannt", heißt es dann bei Politikern. Ändern tut sich nichts. Bei Ulla Schmidt wurde die Lösung auf spätere Reformen verschoben, die erfahrungsgemäß eher Verschlechterungen als Verbesserungen mit sich bringen.

Auch Amtsnachfolger Philipp Rösler (FDP) schiebt das Problem Pflegenotstand vor sich her. Er lässt sich von Fachleuten informieren, "erkennt" die Problemlage, und dass Verbesserungen dringend nötig seien, aber nichts geschieht.

Die Vertrautheit der Altenpflegerinnen und Altenpfleger mit der Psyche, den Beschwerden und den Krankheiten der Pflegebedürftigen in ihrer Obhut ist gefährdet durch wachsende Belastungen. Jeder Heimbewohner hatte bislang einen Hausarzt, der seinen Patienten auch im Pflegeheim gelegentlich aufsuchte. Ärztliche Untersuchungen im Stil

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einer Praxis-Behandlung kamen dabei nicht zustande, aber der Arzt war Ansprechpartner und Ratgeber, sowohl für seinen Patienten, als auch für das Pflegepersonal. Vielfach ergaben sich Situationen, bei denen das Pflegepersonal telefonisch beim Arzt Nachfragen hielt oder Rezepte bestellte.

Dieser bislang üblich gewesene Brauch wird erheblich beeinträchtigt, weil den Hausärzten nur noch geringste Vergütungen für die Krankenbesuche gewährt werden, so dass Ärzte schon Besuche in Pflegeheimen nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt vornehmen. Jeder Normalbürger weiß, wie hoch die Arbeitsstunde eines Handwerkers zu Buche schlägt, der für eine Reparatur ins Haus kommt. Und die Anfahrtskosten werden auch berechnet. Bei Ärzten, die sich um Kranke kümmern, welche nicht mehr in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen, sollen derartige Vergütungen nicht gelten ?

Ein erhebliches Problem in den Pflegeheimen ist die Medikamenten-Verschreibung und -Vergabe für die alten Menschen. Es wird zu viel und mitunter auch falsch verschrieben und verabreicht. Viele Medikamente haben Nebenwirkungen, und individuell wird verschieden darauf reagiert. Jüngere merken eher, wenn sie etwas nicht vertragen können, Ältere sind gegenüber ihrem Wohlbefinden nicht mehr genügend sensibilisiert.

Ärzte bei ihren Stippvisiten sind geneigt, Schmerztabletten und Beruhigungsmittel zu verschreiben, doch wer kontrolliert die Wirkung ? Bei Herz- und Kreislaufbeschwerden wird es problematisch, denn diese Erkrankungen müssen beobachtet werden. Dazu geben die gelegentlichen Kurzbesuche keine Möglichkeit. In schlechten Pflegeheimen werden mitunter Beruhigungsmittel in erhöhtem Maße verabreicht. Das grenzt schon an Mißhandlung.

Im Hinblick auf Medikamentenversorgung für die Pflegebedürftigen in den Heimen wäre nun wirklich eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Hier hätte der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein großes Aufgabenfeld, wenn er denn wirklich medizinisch wäre. Würde der oft übertriebene und vielfach unnütze Medikamentenverbrauch reduziert werden - und zwar in allen Pflegeheimen -, könnte sich für die Krankenkassen ein nicht unwesentliches Einsparpotential ergeben.

Die Situation im Gesundheitswesen ist verfahren; Pflegeheime sind pflegebedürftig. Es muß für sie zentrale Einrichtungen geben, die gebietsweise für alle Heime zur Verfügung stehen. Zum Beispiel ein Ärztezentrum mit Krankenschwestern und -pflegern für ambulante Einsätze in den Heimen. Nicht nur in akuten Notfällen, sondern auch zur regelmäßigen medizinischen Kontrolle und Betreuung. Das ist gerade jetzt wichtig, wo die persönlichen Hausärzte zögern, Heimbesuche zu machen.

Ebenso muß psychiatrische Betreuung gegeben sein. Auch das lässt sich gebietsweise organisieren. Notwendig ist dabei, dass nicht nur die Erkrankten von den Psychotherapeuten beraten und ggf. behandelt werden, sondern auch die Angehörigen der Pflegebedürftigen. Gerade wenn sie einen Menschen, den sie bislang selbst betreut hatten, in ein Heim bringen müssen, brauchen sie psychologischen Rat und Beistand. Und wichtig ist Kontaktnahme auch für das gestresste Pflegepersonal.

Und zwar in persönlichen Gesprächen, unabhängig von der Heimleitung oder von Vorgesetzten. Letzteres ist wertvoll auch in Interesse des Pflegeunternehmens, denn es

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trägt dazu bei, aufgestauten Frust abzubauen, das Betriebsklima zu fördern und die Einsatzfreude gegenüber den Pflegebedürftigen zu erhöhen. Nichts ist wichtiger als eine gute, fürsorgliche Betreuung der Heimbewohner. Das muß funktionieren !

*

Die seelsorgerische Betreuung ist ein weiterer Punkt. In Heimen, die von kirchlichen Organisationen geführt werden, ist dies gewährleistet, egal ob es sich um evangelische oder katholische Institutionen handelt. Für beide Konfessionen stehen Seelsorger zur Verfügung. Leider nicht vollberuflich. Organisiert müsste es sein, wie ich es gerade für die Psychotherapeuten beschrieben habe. Und für die nicht konfessionell geführten Heime muß diese Organisation ebenfalls greifen. Hin und wieder ist der örtlich zuständige Pfarrer im Einsatz. Das ist lobenswert, kann aber nicht ausreichen. Denn für den Pfarrer ist es ein zusätzlicher Dienst zu den vielfältigen Aufgaben, die er in seiner Gemeinde zu leisten hat.

Vergessen wir nicht, dass Seelsorge genau so wenig wie Pflegebetreuung in Minuten absolviert werden kann !

Die Kirchen haben derzeit erhebliche finanzielle Probleme. Sie vollbringen vielfach Leistungen, die Sache der Staatsgemeinschaft wären. Nur zu gern überlässt die Politik den Kirchen diese Aufgaben, ohne dafür zu sorgen, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es gibt ja die Kirchensteuer ? as stimmt, aber sie ist freiwillig.

Je mehr der Staat die Praxis entwickelt, die Steuerschraube für seine Bürger anzuziehen, um so mehr drücken sich Bürger vor Kirchensteuerzahlungen. Wenn der Staat - also unsere Politiker - Anlaß gibt, dass die Kirchen nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung haben, um die Aufgaben zu finanzieren, die mit religiösen und christlichen Verpflichtungen zusammenhängen, dann muß er diese Aufgaben selbst übernehmen !

Tut er das ? Nein ! Politiker, auch in den staatlichen Behörden, sind nicht in der Lage, in irgendwie gearteter Form seelsorgerische Tätigkeiten auszuüben. Und heutzutage werden sogar die sozialen Belange vernachlässigt.

Halbherzige Reformen im Gesundheitswesen bringen keine Lösungen. Sie produzieren Erhöhungen der Sozialabgaben und potenzieren die Bürokratie. In der Praxis führen sie zu einer Verteilung der Lasten. Sollten sich diese tatsächlich in der einen oder anderen Weise positiv auswirken, dann ist der Effekt so minimal, dass er eine Erleichterung kaum zu gewähren vermag.

Was gibt es für schlimme Schicksale ! Mitte Dezember 2008 berichteten die Zeitungen von einem schrecklichen Ereignis. Ein Zeitungszusteller entdeckte in der Morgenfrühe, dass es in einem Einfamilienhaus brannte. Mit Hilfe von Nachbarn konnte eine 85-jährige gehbehinderte Frau gerade noch rechtzeitig aus dem verqualmten Haus gerettet werden. Doch für ihren 92 Jahre alten Ehemann, der bettlägerig war, kam eine Hilfe ebenso zu spät wie für den 61-jährigen Sohn, der wegen eines amputierten Beines gehbehindert war. Beide waren noch dazu taubstumm.

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Was für ein Unheil ! Und es stellt sich die Frage, wie diese vom Schicksal schon so hart betroffenen Familie ihren Alltag gelebt hatte, krank und pflegebedürftig, wie sie war.

Am selben Tag erreichte mich mit der Post eine Broschüre über lebensfrohe Senioren, die ihr Alter genießen. Glückliche Ruheständler, glückliche ältere Ehepaare. Sie machen ihre Weltreisen mit dem Traumschiff, gehen Kegeln, genießen Tanzkurse, Seniorentreffs, Karnevalsvergnügungen, treiben Sport und Gymnastik und sind topfit. Wohl all denjenigen, auf die das zutrifft - sie können und sollen sich glücklich fühlen ! Aber sind sie die Mehrzahl jenseits des 70. Lebensjahres ? Leider nein. Und schnell kann alles Glück vorbei sein. Ein plötzlicher Sturz kann alles ändern: Oberschenkelhalsbruch.

*

Ich erwähne dies hier, um deutlich zu machen, dass es in unserer Gesellschaft, in unserer Staatsgemeinschaft, Probleme gibt, denen wir uns in der Gesamtheit zu stellen haben. Auf die wir uns nicht nur vorbereiten müssen, sondern die jetzt schon so akut sind, dass wir sie nicht einfach ignorieren können. Es sind leider nicht die einzigen Probleme. Die gibt es im ganzen Sozialbereich. Sie werden vernachlässigt. Man doktert an ihnen herum, scheibchenweise. Lösungen sind das nicht.

Manchmal allerdings funktioniert es. Auf wundersame Weise. Ich lese von einer Organisation "Mädchenzuflucht", eine Einrichtung mit sieben Plätzen für 13- bis 17-jährige Mädchen, die Betreuung nötig haben. Für sie gibt es eine "Hauswirtschaftsmeisterin" und acht Sozialpädagoginnen auf "sechseinhalb Stellen" für Betreuung rund um die Uhr. Die Expertinnen der Institution verhandeln die Fälle mit dem Jugendamt, führen Gespräche mit Schulen und Lehrern, organisieren Erziehungsberatung, Familien-therapie und vieles mehr.

Die Zahl der Mädchen nehme zu, welche in der Psychiatrie behandelt werden müßten, sagt eine Leiterin. Die Mädchen litten beispielsweise unter Essstörungen, verletzten sich selbst oder zeigten sich höchst aggressiv. (WK, 11. Dezember 2008).

Das sind Symptome, wie sie auch zum Alltag in Alten- und Pflegeheimen gehören. Doch diese sind längst nicht mit Personal und Finanzierung so gut ausgestattet wie in bewundernswürdiger Weise die "Mädchenzuflucht". Ich erlaube mir, diese schützende Unterkunft und Betreuung für hilfebedürftige junge Mädchen als Basis anzusehen für alle Pflegeheime und Pflegebedürftige. Der Abstand klafft weit auseinander !

Und noch eine Meldung zum Vergleich. (WK, 11. August 2009). In Hessen gibt es eine "Drogenentzugsstation für Kinder und Jugendliche". Es ist schlimm, dass so etwas eingerichtet werden muß, andererseits ist Hilfe in diesen Fällen nicht nur dringend angebracht, sondern auch eine gemeinschaftliche Pflichtaufgabe.

Die Einrichtung hat seit Mitte 2008 insgesamt 147 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren in zumeist sechswöchiger Behandlung betreut. Der gemeldete Erfolg ist anerkennenswert und beweist die Wichtigkeit dieser vorbildlich organisierten Einrichtung. Aber bitte vergleichen Sie diese Hilfeleistung mit dem System im Pflegedienst:

Das Betreuungsteam besteht aus Ärzten und Pflegern, Sozialarbeitern und Pädagogen, Psychologen, Bewegungstherapeuten, Ergotherapeuten und Erziehern. Die Station hat zehn Plätze !

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- Das Geld -

Ich wiederhole, was ich am Anfang hervorgehoben habe: Ein Pflegefall kostet Geld, viel Geld. Ein Pflegefall kann eine ganze Vorplanung für das Alter zunichte machen. Barmer Ersatzkasse:

Obwohl die Pflegeversicherung keine Vollversorgung darstellt, ist das Prinzip einer Grundsicherung erreicht. Der Fall ins Bodenlose ist damit abgesichert, und die Familien mit pflegebedürftigen Personen werden finanziell entlastet.

Hier wird etwas vorgegaukelt, das mit der Realität nichts gemeinsam hat. Denn Achtung ! Es gibt eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Zahlungen der Pflegekasse für häusliche Pflege und der vollstationären Pflege.

Die Zahlungen mögen in gewisser Weise noch entlasten, wenn es die häusliche Pflege betrifft. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die regelmäßigen Alterseinkünfte sind. Bei relativ guten Renten und speziell bei Ehepaaren kann es sein, dass die Zahlungen der Pflegekasse das Mehr an finanziellen Belastungen, welche mit dem Pflegefall zusammenhängen, ausgleichen kann. In anderen Fällen - den meisten - führt es dazu, dass Angespartes aufgezehrt wird.

Mit der Anerkennung einer Pflegestufe ist eine monatliche Zahlung der Pflegekasse für den Pflegebedürftigen verbunden.

Das sind derzeit

in der Pflegestufe I 215 €, die sich bis 2012 auf 235 € erhöhen,

in der Pflegestufe II 420 € bis 440 € im Jahre 2012 und

in der Pflegestufe III 675 € bis 700 € im Jahr 2012.

Darüber verfügen kann und muß zwangsläufig der Pflegende. Er sollte aber nicht annehmen, das sei ein Zubrot für ihn, gewissermaßen eine Vergütung für sein Engagement. Es ist auch kein Almosen für den Erkrankten. Unterschätzen Sie nicht die durch einen Pflegefall erheblich steigenden Kosten im Haushalt.

Sie sehen sich mit Ausgaben konfrontiert, die Sie bisher nicht kannten. Ich will nur einige nennen: Sie brauchen ggf. Hilfsmittel in der Wohnung, vielleicht ein elektrisch verstellbares Krankenbett, oder es werden Umbauten nötig, zum Beispiel im Bad mit Duschkabine und Haltegriffen. Für spezielle Hilfsmittel oder größere Umbauten gibt es zwar Zuschüsse, aber auch dabei sind bürokratische Hürden aufgebaut, und Sie müssen kämpfen.

Sie brauchen regelmäßig eine Haushaltshilfe, weil Sie sich um den Pflegebedürftigen kümmern müssen und für die Haushaltsführung kaum noch Zeit haben. Sie brauchen den Friseur, der ins Haus kommt, und jemand für die Hand- und Fußpflege.

Sie müssen - schon aus Zeitgründen - Lebensmittel auf Vorrat einkaufen, zum Beispiel teure Tiefkühlgerichte, oder der Arzt empfiehlt Bio-Ware. Sie benötigen einen Wäschedienst, zumal die Notwendigkeit von Wäsche und Reinigung stark anwächst, und zwar regelmäßig. Erhebliche Kosten entstehen für Medikamente; Zuzahlungen sind zu lei

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sten für Bewegungstraining, Krankengymnastik, für Krankenfahrten zu medizinischen Behandlungen, für Krankenhausaufenthalte und für Zahnbehandlungen. Vieles kommt noch hinzu von Fall zu Fall, mitunter Geringfügiges, aber auch das geht in der Masse ins Geld. - Kann die Zahlung der Pflegekasse das Mehr an finanziellen Belastungen, die mit dem Pflegefall zusammenhängen - und wachsen (!) - ausgleichen ? Werden Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen dadurch entlastet ?

Wenn das pflegebedürftige Familienmitglied notgedrungen in ein Pflegeheim kommen muß, ereilt Sie der Schock. Dann kann von einer Entlastung nicht mehr die Rede sein. Im Gegenteil. Hatten Sie bisher für die häusliche Pflege das Geld als Zuschuß und Hilfszahlung bekommen, so ist es jetzt genau umgekehrt: Sie müssen zahlen !

Ein Pflegebedürftiger im Heim ist eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Pflegeversicherung sei keine Vollversicherung, wurde Ihnen gesagt. Ja, das ist sie beileibe nicht. Die Mehrkosten der Pflege, die Sie bisher durch die Zahlungen der Pflegekasse für den häuslichen Bereich abmildern konnten, gehen jetzt zu Ihren Lasten. Sie summieren sich und kommen hinzu zum hohen Anteil an den Heimkosten, die Sie entrichten müssen.

Im Sozialgesetzbuch XI (§ 43 Abs. 2) heißt es in Bezug auf vollstationäre Pflege: Insgesamt darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75 vom Hundert des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbaren Investitionskosten ... nicht übersteigen.

Schön wäre es, wenn es so wäre. Dann ließe sich die Behauptung der Barmer Ersatzkasse „Der Fall ins Bodenlose ist damit abgesichert, und die Familien mit pflegebedürftigen Personen werden finanziell entlastet", verstehen.

Doch es handelt sich bei den 75% um eine Mogelpackung. Der Prozentsatz taucht zwar auch in der Bewilligung der Pflegekasse auf, aber dort steht zu lesen (hier in Bezug auf Pflegestufe II): Höhe der monatlichen Leistung 75 % des Heimentgelts, jedoch höchstens 1.279,00 €.

Auch dies steht so im Sozialgesetz-buch XI (§ 43 Abs. 2): Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung pauschal für Pflegebedürftige der Pflegestufe II in Höhe von 1279 €.

Das sind statt 75 % real nur etwa 40 % je nach Heimentgelt. Mit 60 %, und in vielen Fällen noch mehr, werden die Familien - aber meist sind es Einzelpersonen - finanziell belastet.

Ich will dies an einem Beispiel darlegen und stelle Ihnen die Kosten der Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem soliden Heim einer mittleren Großstadt vor. (Preislisten erhalten Sie in jedem Heim.)

Ich vereinfache hier, um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, und beziehe mich auf Pflegestufe II und Unterbringung in einem Doppelzimmer. So setze ich 100 € Heimentgelt pro Tag an, eine Summe, die im Mittelfeld ziemlich genau den Realitäten entspricht.

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Daraus ergeben sich 3.000 € bei einem Monat mit 30 Tagen und 3.100 € bei einem Monat mit 31 Tagen. Die Pflegeversicherung leistet einen Zuschuß von 1.279 € pro Monat. Somit ergeben sich für Sie monatliche Kosten in Höhe von 1.721 € für 30 Tage und 1.821 € für 31 Tage. Bei Pflegestufe I und Doppelzimmer können es ca. 260 € weniger, bei Pflegestufe III ca. 245 € mehr sein. Hier sei angemerkt, dass zum Beispiel Einzelzimmer nicht wesentlich teurer sind, je nach Größe allgemein 1 bis 2 € pro Tag. Wie gesagt, dies ist nur beispielhaft eine grobe Darstellung, die Kosten können regional sehr unterschiedlich sein.

In den Kosten sind Verpflegung, Bettwäsche, Handtücher sowie das Waschen der Bekleidung enthalten, sofern diese waschbar ist. Alles weitere geht zu Ihren Lasten. Sie haben Sorge zu tragen beispielsweise für die Kleidung. Oberbekleidung und Schuhe für den Pflegebedürftigen werden Sie vermutlich in genügender Auswahl haben. Für Unterbekleidung empfiehlt das Pflegeheim jedoch "ausreichende Anzahl" an Unterwäsche, Nachthemden oder Schlafanzügen sowie dergleichen mehr. Dies allein schon deshalb, weil durch Inkontinenz häufig gewechselt werden muß und der Rücklauf aus der Wäscherei längere Zeit dauern kann.

Sie benötigen Körperpflegeartikel, je nach Gewohnheit Ihres Angehörigen, und sollen für einen vielleicht plötzlich erforderlich werdenden Krankenhausaufenthalt eine Tasche mit "je 4 Hand-tüchern und Waschlappen, 2 Nachthemden oder Schlafanzüge" zur Verfügung halten. Das gehört zu dem "Geringfügigen", das ich erwähnte. Weitaus mehr geht ins Geld, dass Sie viele Kleidungsstücke in die Reinigung geben müssen, öfter als gewohnt.

Notwendig für die Pflegebedürftigen sind aber auch die Inanspruchnahme eines Friseurs, schon um dem oder der Kranken das Gefühl der Gepflegtheit zu geben, dazu kommt noch die Nagelpflege, Maniküre, Pediküre. Krankengymnastik und Bewegungstherapie können zwar in beschränktem Maße vom Hausarzt verschrieben werden, aber es entstehen Zuzahlungen wie auch bei allen Medikamenten sowie für notwendig werdende Krankentransporte zu Behandlungen und für Krankenhausaufenthalte. Schließlich - nicht zu vergessen - vierteljährlich die Praxisgebühren. Alles summiert sich sehr unangenehm.

Das erwähnte "Geringfügige" zeigt sich auch an unvermuteter Stelle. Dazu will ich Sie auf etwas aufmerksam machen, was meist keine Beachtung findet, aber gehörig ins Geld gehen kann. Krankenhäuser und mitunter auch Pflegeheime haben Parkplätze oder Parkhäuser. Beim Heim meiner Frau konnte ich frei parken. Doch neulich wurde ich mit dieser Problematik konfrontiert. Ich hatte einen Termin bei einer Fachärztin in einem Krankenhaus und fuhr mit dem Auto ins Parkhaus. Trotz einer Terminvereinbarung mußte ich 1 1/2 Stunden warten, bis die Untersuchung erfolgte. Parkgebühr: 4.60 €.

Hier ist ebenfalls beim Gesundheitswesen etwas im argen. Wenn Sie regelmäßig einen Kranken im Krankenhaus oder einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen, um ihm die persönliche Anteilnahme zukommen zu lassen, die so dringend nötig ist, und wenn Sie dazu - schon aus zeitlichen Gründen - mit dem Auto anfahren, werden Sie abgezockt.

Das kann im Monat viel Geld kosten, besonders wenn Sie Ihren Angehörigen oft, vielleicht sogar täglich besuchen. Die Parkgebühren für Krankenbesuche sind niederträchtig. Man bemüht sich gar nicht um ein System, wie es einige Kaufhäuser praktizieren,

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die bei einem Einkauf (hier: Kranken- oder Arztbesuch) kostenloses Parken oder ermäßigte Gebühren gewähren. Aber so sieht die soziale Rücksichtnahme gegenüber Kranken und Pflegebedürftigen in unserem Staat aus !

*

Ein Hinweis zu den Heimkosten erscheint mir notwendig. Einen erheblichen Anteil daran haben die sogenannten "Investitionsaufwendungen" und eine "Ausbildungsvergütung". Beide können sich bei den erwähnten Beispielen auf 400 € und mehr pro Monat summieren. Auch diese Kostenbelastung der Pflegebedürftigen ermöglicht das Sozialgesetzbuch XI, und zwar in den Paragraphen 82 und 82 a. Ich gebe verkürzt § 82 Abs. 3 wieder: Soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen ... durch öffentliche Förderung ... nicht vollständig gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung

diesen Teil der Aufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert berechnen.

"Öffentliche Förderung" wäre öffentliche Pflicht ! Wohl kaum findet sie statt, schon gar nicht "vollständig". Also muß der ohnehin schon belastete Pflege-bedürftige zahlen. Hinzu kommt die "Ausbildungsvergütung", denn gemäß § 82 a ist diese in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen ... berücksichtigungsfähig. Während jeder Betrieb die Ausbildung seiner Lehrlinge aus seinem Handel bezahlt, werden hier die Pflegebedürftigen zur Kasse nicht einmal gebeten, sondern zwangsverpflichtet. Statt Fürsorge regiert das Verursacherprinzip. Immer voll auf die Schwachen !

*

Wieder erhalte ich eine Zusammenfassung in Sachen Pflegefälle: "Wo man praktische Hilfe findet und wie man sie finanziert". Informativ ist all das, was die praktische Hilfe betrifft. Bezüglich der Finanzierung gibt es nur unvollständige Angaben, meist heißt es, es gäbe Zuschüsse. In den seitenlangen Auskünften findet sich nur einmal der Satz, der für alle, die sich schlau machen wollen, der wichtigste ist: Einen Großteil der anfallenden Kosten muß aus eigener Tasche bezahlt werden. (Grammatikfehler wurde im Zitat übernommen / Mitteilungsblatt "Hilfe für Ältere", WK, März 2009).

In den allermeisten Fällen werden die monatlichen Einkünfte des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen nicht ausreichen, um die monatlichen Ausgaben für die Pflegeheimunterbringung und die entstehenden Zusatzkosten bewältigen zu können. Es wird notwendig, auf das Ersparte zurückzugreifen. Und das vermindert sich schneller, als man glaubt. Der Fall ins Bodenlose ist eher vorprogrammiert als abgesichert ! Er beginnt mit dem Heimaufenthalt. Je nach finanzieller Situation des Pflegebedürftigen (z.B. Rente) und der pflegenden Angehörigen kann der Niedergang schnell gehen oder sich eine Zeitlang hinziehen. Aber er kommt.

"Spare in der Zeit, dann hast du in der Not", diesen Weisheitsspruch hatte man früher von den Altvorderen gelernt. Heute kann es vorkommen, dass zwei Pflegebedürftige in einem Heimzimmer zusammen wohnen, von denen der eine nichts gespart hat und voll von der Sozialhilfe bezahlt wird, während der andere für das Alter vorgesorgt hatte, nun aber erfahren muß, dass seine Ersparnisse komplett für die Pflege draufgehen. Das mag als ungerecht empfunden werden, jedoch kann dem Habenichts die notwendige Hilfe nicht versagt bleiben, zumal er nicht einmal in Saus und Braus gelebt haben muß. Er kann unverschuldet oder durch Krankheiten in Schieflage geraten sein, die ihm ein

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Sparen nicht ermöglichten. Pflegebedürftige sind Menschen, die durch Schicksalsschläge vom normalen Leben ausgegrenzt werden. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung durch die Solidargemeinschaft.

Anders ist es allerdings, wenn noch ein gesunder Lebenspartner existiert. Es darf nicht dazu kommen, dass alles, was für ihn noch Lebensqualität bedeutet, vom Staat für den Pflegeaufwand gefordert wird. Hier müssen Grenzen gesetzt sein. Die gibt es zwar, aber sie sind zu niedrig. Wenn zum Beispiel wegen des Pflegefalls ein gemeinsam erworbenes Haus verkauft werden muß, was bleibt dem Partner davon ? Ich will dieses Thema hier nur anschneiden und darauf aufmerksam machen, weil ich von der Frau eines verstorbenen Schulkameraden weiß, der 12 Jahre lang ein Pflegefall war, dass sie in Armut lebt, obwohl sie mal ein Eigenheim besaßen.

Ich lese, es gäbe einen "Vermögensfreibetrag", der betrage für Menschen, die bis zum 1. Januar 1948 geboren sind, 520 €, für jüngere 150 € je Lebensjahr des Antragstellers und seines Partners. (VdK-Zeitung, Februar 2009).

Abgesehen von der Frage, warum es für Jüngere so erheblich weniger sein soll, heißt es auch in diesem Fall, sich mit Tücken auseinander zu setzen.

Denn Achtung ! Wenn das Sozialamt in einem Pflegefall für Zahlungen eintreten muß, ergeben sich Schwierigkeiten und tut sich ein Kampfplatz auf. Reichen die regelmäßigen Einkünfte des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Heimkosten in voller Höhe zu bezahlen, dann wird zunächst sein ganzes Vermögen in Anspruch genommen. Gut ist es hierbei für Eheleute, wenn Gütertrennung besteht. Aber trotzdem: Ehepartner, Eltern, Kinder sind "unterhaltspflichtig". Dazu gibt es komplizierte Berechnungsmethoden, doch sind stets - so heißt es - die individuellen Verhältnisse zu berücksichtigen.

Ich habe mir eine gutgemeinte Informationsbroschüre der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz "Teures Heim - was tun, wenn das Geld nicht reicht ?" zur Situation über Hilfe zur Pflege durch die Sozialämter durchgelesen - und nicht verstanden !

Und wer im Pflegeheim auf Kosten des Sozialamts lebt, ist auch benachteiligt. Er erhält in der Regel pro Monat 95 € "Taschengeld". Damit hat er alle Ausgaben zu bezahlen, die zur persönlichen Lebensführung gehören, zum Beispiel Friseur, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Pflegemittel und Kosmetika, Maniküre, Pediküre und - was sehr ins Geld geht - Praxisgebühren sowie Zahlungen für Medikamente oder Zuzahlungen für Arznei- oder Hilfsmittel. Was bleibt für ein bisschen Lebensfreude ? Für ein Gläschen Wein, ein Stück Torte, eine Eiswaffel an heißen Sommertagen ? Und wenn es mal eine Rentenerhöhung gibt, davon haben die vom Sozialamt "betreuten" nichts, die Rentenerhöhung wird verrechnet.

*

Am 27. Januar 2009 verkündete das Bundessozialgericht ein bemerkenswertes Urteil für Kinder von Hartz IV-Empfängern. Eine Begrenzung des Hartz IV-Satzes für Kinder auf 60 % der Grundleistung für Erwachsene (Sozialgeld) sei grundgesetzwidrig entschieden die Richter. Die Begründung: Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der Staat willkürlich eine Pauschale festlegt, dass ein Kind 40 % weniger als Unterhalt brauche als ein Erwachsener.

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Bemängelt wurde, dass keine exakte Bedarfsprüfung für den geringeren Betrag erfolgt sei. Nur eine grundsätzlich andere Bewertung und Förderung könne das Missverhältnis ausgleichen.

In diesem Urteil ging es um Kinder von Arbeitslosen. Das gleiche trifft aber im Prinzip auf die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu ! Allein schon die Pauschalierung des Hilfebedarfs in Minuten pro Tag ist willkürlich und nicht etwa eine "exakte Bedarfsprüfung". Noch weniger ist das der Fall, wenn der Gesetzgeber festlegt (hier im geschilderten Beispiel der Pflegestufe II):

Höhe der monatlichen Leistung ... des Heimentgelts höchstens 1.279.00 €.

Auch dies ist eine Pauschale, und sie lässt ganz bewusst die "exakte Bedarfsprüfung" außer acht. Ebenso wenig exakt und detailliert ist es, wenn es heißt (SGB XI §43 Abs. 2): Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Alles Wischi-Waschi, auslegungsbedürftig und im Streitfall erfahrungsgemäß nachteilig beurteilt für den Pflegebedürftigen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die "Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege" ins Heimentgelt einbezogen sind, die ein Pflegeheim von seiner Organisation her gar nicht zu leisten vermag - es ist kein Krankenhaus ! Diese Kosten wären richtigerweise nach wie vor von der Krankenkasse zu tragen. Doch Gesetze sind nicht immer logisch, was sich meist zu Ungunsten der Betroffenen auswirkt.

*

Auch ein Heimbewohner braucht Sicherheit in der Lebensplanung. Noch wichtiger brauchen Sie es, wenn Sie einen Pflegebedürftigen zu betreuen haben. In erster Linie gehört dazu die Gewissheit, dass der Kranke gut untergebracht und versorgt ist. Aber Sie benötigen auch die Verlässlichkeit der Kosten, die Sie zu tragen haben. Das ist ein wichtiger Teil Ihrer eigenen Lebensplanung. Doch Sicherheit ist dabei nicht gegeben.

Sie machen Ihren Plan und Ihre Kostenaufstellung, wie Sie monatlich Heimentgelt und Zusatzausgaben meistern können. Da kann es Ihnen geschehen, dass Sie unerwartet von einer Heimentgelterhöhung überrascht werden.

Es heißt nämlich im Heimvertrag: Der Träger ist berechtigt, das Heimentgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. (Heimgesetz § 7).

Die Pflegekasse berücksichtigt die Erhöhung natürlich nicht, die hat ihren Pauschbetrag. Der "Bewohner" kann zwar kündigen bei einer Erhöhung des Heimentgelts, aber Sie als Betreuer geraten in eine schwierige Entscheidungssituation, in der Ihnen im Grunde nichts anderes übrig bleibt, als die Erhöhung zähneknirschend zu akzeptieren. Denn Sie haben nur 4 Wochen Zeit für Ihr Nachdenken darüber, was Sie machen wollen.

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4 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Kostenerhöhung wirksam wird, sind für "den Träger" ausreichend, diese schriftlich geltend zu machen. In jedem normalen Mietverhältnis haben die Betroffenen wesentlich mehr Zeit zum disponieren. Da haben Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit Mühe untergebracht, er ist eingewöhnt und einigermaßen zufrieden und Sie auch,

Sie haben die finanzielle Belastung im Griff und haben eine gewisse Planungs-sicherheit erlangt, dann müssen Sie den Schreckschuß verkraften, dass die Angelegenheit in kürzester Frist wieder neue Belastung bringt. Sehr viel Rücksicht wird auf Sie als Kostenträger nicht genommen.

Ich finde in der Tageszeitung (WK, 6. August 2009) einen Bericht, den ich aufgreifen und Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen will, denn ich möchte Ihnen ja auch Hinweise geben.

Für einen pflegebedürftigen Heimbewohner wurde ein Antrag gestellt auf Erhöhung der Pflegestufe II auf III. Antragsteller ist in jedem Fall der Versicherungsnehmer, also der Erkrankte selbst. Ist er dazu nicht mehr in der Lage, dann erledigen dies die offiziellen Betreuer, in der Regel Familienangehörige. Hier aber stellte der "Pflegedienstleiter" eines Heims den Antrag, denn dadurch hätte sich die Vergütung für das Heim erhöht. Der Pflegebedürftige wurde "untersucht" von einer Gutachterin des MDK, die die Argumente des Pflegeheims voll übernahm: "Verdacht auf mehrere kleine Schlaganfälle in letzter Zeit".

Sowohl die Pflegekasse, als auch der MDK ignorierten, dass die Antragstellung nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden war. Die Betreuer des Pflegebedürftigen waren von der Antragstellung nicht informiert worden; sie erhielten plötzlich und unerwartet die Nachricht von der Höherstufung ihres pflegebedürftigen Angehörigen.

Sie protestierten. Mit Erfolg. Die Höherstufung wurde zurückgenommen. - Weshalb ich das schildere ? Bei der Pflegestufe III im Heim wären die Angehörigen mit 373,20 Euro mehr pro Monat belastet worden. Im Kommentar der Zeitung heißt es, die Krankenkasse, die den Fehler eingeräumt habe, nennt ein solch mangelhaftes Verfahren "ein Phänomen, das nicht unbekannt ist". Das weckt natürlich den Verdacht, dass das System haben könnte.

Quintessenz: Sie müssen nicht nur kämpfen, Sie müssen auch aufpassen.

Spekulanten sind ständig auf der Suche, um Bereiche zu finden, in denen sie möglichst hohe Gewinne machen können. Zur Zeit scheinen sie die Pflegebedürftigkeit der Menschen entdeckt zu haben. Denn wenn die Menschen immer älter werden, nehmen auch diejenigen zu, die im Alter krank und siech sind. Also muß ein Bedarf bestehen an Pflegeheimen.

Dass es bei solchen Überlegungen weniger um Sorgeeinrichtungen für Pflegebedürftige geht, sondern um Gewinnerzielung ist ebenso klar wie hinterhältig. Einerseits wird an allen nur möglichen Ecken und Enden in Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen gespart sowie das Pflegepersonal schlecht bezahlt und überfordert werden, andererseits sind die Pflegebedürftigen und ihre persönlichen Betreuer mit erheblichen Summen belastet.

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Es zeigt sich bereits in einigen regionalen Bereichen, dass die Spekulanten die Gewinnerwartung überschätzt haben. Es gibt schon einen Überhang an Pflegeheimen und angebotenen Heimplätzen. Der Denkfehler liegt natürlich in den finanziellen Belastungen, die für die Pflegefälle auftreten. Viele privat geführte Häuser versprechen fürsorgliche Pflege und Betreuung, doch ihre Preise können sich nur Betuchte leisten. Die Sozialämter bezahlen dies nicht; sie haben ihre festen Sätze, und die Pflegekassen haben ihre Pauschalen. Die hohen Kosten müssen die Betroffenen privat selbst aufbringen. Sie geraten dabei in Probleme und in die Gefahr, selbst zu Sozialfällen zu werden, besonders wenn auch sie erkranken. Das Gebiet der Alten- und Behindertenpflege ist kein Feld für Raffgierige.

Unsere Politiker müssen wissen, dass gerade dieses Gebiet sich nicht für die von ihnen so gern gesehene Privatisierung eignet. Nachteilig betroffen bei Insolvenzen sind pflegebedürftige Menschen, die ein festes Heim und gesicherte Versorgung haben wollten, und auch Angestellte, die hofften ein Einkommen zu haben.

Ich lese in einer Pressemitteilung, dass eine Seniorenresidenz das "Qualitätssiegel für Pflegeheime" eines "unabhängigen Instituts für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen" erhalten habe. Untersucht und bewertet wurden die Bereiche Pflege, Hauswirtschaft, soziale Fürsorge, Gebäude und Organisation. Es ging um Privatsphäre, Individualität und Selbstbestimmung der Heimbewohner, ebenso wie Mitarbeiterkompetenz, Hygiene und Sicherheit. (WK, 13. Januar 2009). Bemerkenswert: Es ging nicht um medizinische Betreuung !

Es ist gut, dass hier mal bezeichnet ist, welche Qualitätsmerkmale es geben muß, wie weit sie notwendig sind und eingehalten werden. Es erhebt sich allerdings die Frage, warum das Qualitätssiegel nur für eine "Seniorenresidenz" verliehen wurde und nicht auch für zahlreiche weitere von Residenzen und Pflegeheimen, wie es hätte sein müssen. Die erwähnte Seniorenresidenz kann sich nun schon - gem. Zeitungsbericht - zum dritten Mal mit der Auszeichnung schmücken. Gehe ich fehl in der Annahme, dass derartige Prüfungen zur Erteilung eines Qualitätssiegels einer größeren Honorierung bedürfen ?

Natürlich gibt es etliche Heime mit hohen Qualitätsstandards, auch davon konnte ich bei meinen Recherchen erfahren. Aber naturgemäß ist das Preisniveau dafür sehr hoch, und es bedarf der privaten Zahlung.

Aufgeschreckt durch Veröffentlichungen und Berichte über menschenunwürdige Verhältnisse in schlechten Pflegeheimen ist nun offenbar eine Prüfmanie entstanden. Staatliche Kontrollen gibt es auf der Basis von Heimgesetzen - ausgeführt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) -, dazu Initiativen, die von den Heimen selbst durchgeführt werden durch Umfragen bei den Bewohnern und ihren Angehörigen und ferner private Initiativen, die Begutachtungen von Pflegeheimen im Internet veröffentlichen, wobei allerdings angemerkt wird, dass keine Bewertung der Pflegequalität stattfindet.

Wenn all das wenigstens dazu führen würde, dass das Pflegepersonal effektiver und fürsorglicher arbeiten könnte ! Gute Heime werden immer bemüht sein, Qualität zu bieten, doch die Realitäten setzen mitunter Grenzen. Auch für Heime gibt es einen Pflegealltag, und wo der eine Betreute zufrieden ist, gibt es einen anderen, der tadelt.

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Auf dem Gebiet der Pflegeversorgung muß sich nun wirklich der Staat im Interesse seiner Bürger engagieren, und dafür sorgen, dass es schlechte Heime nicht gibt und dass die wichtige medizinische Betreuung gewissenhaft durch-geführt wird - in dieser Hinsicht wird kaum geprüft. Der Staat kann die Aufgabe der Beurteilung nicht "unabhängigen Instituten für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen" überlassen und schon gar nicht dem "Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen", der auch nur ein "Eingetragener Verein" einer Interessengemeinschaft ist.

- Haftung -

Plötzlich können beim Pflegeheimaufenthalt noch ganz unerwartete Kostenprobleme auftreten. Hier ein Beispiel aus eigener Erfahrung.

Meine Frau trug eine Zahnspange. Die Notwendigkeit, sie abends aus dem Mund zu nehmen, im Reinigungsglas aufzubewahren und sie morgens - notwendigerweise mit Haftcreme - wieder einzusetzen, wurde in fürsorglicher und rücksichtsvoller Weise vom Pflegepersonal vorgenommen.

Doch plötzlich war die Zahnspange weg. Niemand wusste, wie sie abhanden gekommen war. Ich sorgte für eine Verlustmeldung und bat, die Versicherung zu informieren, denn natürlich brauchte meine Frau eine neue Zahnspange. Die Antwort der Heimorganisation hatte mich verblüfft:

Die Versicherung hat uns ... leider mitgeteilt, dass keine Regulierung erfolgen kann, da kein Verschulden/Fehlverhalten der Einrichtung erkennbar ist.

Das machte mich stutzig, und mein Argwohn hat sich inzwischen verdichtet, so dass ich das Problem "Versicherung" eingehend behandeln will.

Die Stellungnahme der Heimorganisation veranlasste mich zu einer "großen Anfrage", die ich hier ausführlich wiedergebe, da sie eine Situation betrifft, die jederzeit für jeden Pflegebedürftigen in einem Heim eintreten kann:

Es stellt sich die Frage, was in der Heimsituation "Verschulden/Fehlverhalten" sei ? Die Unterbringung schließt die Betreuung der pflegebedürftigen Personen ein. Das muß all das beinhalten, was die Betreuten für ihre persönliche Lebenshaltung benötigen. Vornehmlich handelt es sich dabei um notwendigen Zahnersatz. Im vorliegenden Fall betrifft es "nur" eine Zahnspange; es könnte sich aber auch um ein vollständiges Gebiß handeln, dessen Wert sich im vierstelligen Euro-Bereich bewegen kann. Für einen Verlust die teilweise Demenz- oder Alzheimer-Kranken selbst verantwortlich zu machen, bedeutet, die übernommene Pflegeverpflichtung zu ignorieren.

In der Alltags-Tätigkeit der Pflegekräfte, die mit der Betreuung der sehr unterschiedlich Kranken weitgehend belastet sind, ein "Verschulden/Fehlverhalten" für Verlust notwendiger persönlicher Gebrauchsgegenstände der Betreuten im einzelnen "erkennbar" werden zu lassen, ist unmöglich.

Wie weit ist das Pflegepersonal versichert gegen "Verschulden/Fehlverhalten", welches nicht vorsätzlich geschieht, sondern sich aus der täglichen Arbeit der Betreuung Pflegebedürftiger ergibt, zumal es sich nicht um Routinetätigkeiten, sondern um ständig wechselnde Aufgaben handelt und auch um spontan auftretende Noteinsätze, die Ablenkung verursachen können ?

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Wie ist ein "Verschulden/Fehlverhalten" "erkennbar" (z.B. beim Verlust von Zahnersatz) ? Wenn ggf. eine Küchenhilfe einräumt, eine Zahnspange, die lose war und von der Kranken beim Essen abgelegt wurde, könnte mit dem Geschirr abgeräumt und mit zerknüllten Servietten in den Mülleimer geworfen worden sein - ist das die "Erkennbarkeit" eines Fehlverhaltens ?

Grundsätzlich: Wie steht es um die Haftung für eingebrachtes Gut der Heimbewohner, welches sie für ihre Lebenshaltung benötigen ? Wie steht es um Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Diebstahlsversicherung, Versicherung für das Abhandenkommen von Sachen ?

Zunächst erhielt ich keine Antwort. Die mußte ich erst anmahnen. Sie kam sechs Monate später mit der Anmerkung, ich hätte ein "sicherlich sehr komplexes Thema" angesprochen. Hier gebe ich sie wieder:

Die Grundlage für Schadensersatzansprüche ist in § 823 BGB begründet, in dem es heißt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet".

Der Gesetzgeber hat also den Ersatz eines verursachten Schadens auf die Tatsache begrenzt, dass dieser Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt werden muss. Gleichzeitig ist damit natürlich auch verbunden, das es den "Schädiger" greifbar gibt.

Die Rechtssprechung erklärt die Voraussetzungen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit, indem es sagt: der Verursacher hätte den möglicherweise eintretenden Schaden erwarten (voraussehen) können und der Schädiger muss außerdem schuldhaft gehandelt haben.

Jede Haftpflichtversicherung, ob Betriebshaftpflicht, Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht hat das als Grundlage für ihre Versicherungspflicht. Gleichzeitig bedeutet aber die Tatsache, dass ein Verschulden nicht vorliegt auch, dass kein Ersatz geleistet werden muss. Eine Versicherung, die den guten Willen abdecken würde, zu erstatten, auch wenn es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, wäre unbezahlbar, da jeder Verlust egal welcher Art bezahlt werden müsste.

Sicherlich nicht immer nachvollziehbar, aber die einzige Voraussetzung, dass Ersatzansprüche nicht in das Uferlose gesteigert werden.

Was ist daraus zu schließen ? Es gibt ein großes Schwarzes Loch in Sachen Versicherungen ! Das betrifft möglicherweise nicht nur die Bewohner, sondern auch das Pflegepersonal. Es ist ja nicht auszuschließen, dass während der verantwortungsvollen Arbeit und der besonderen Bean-spruchung bei auftretenden Notsituationen auch mal überstürzt und dabei unbedachtsam gehandelt werden könnte. Es entspräche etwa Umständen, wie sie auch für Polizisten im Einsatz möglich wären. Wie ist die Versicherungslage in den Pflegeheimen für Bewohner und Personal ?

Es gibt ein Heimgesetz, das verbindlich regelt, wie ein Heim zu führen ist. Für Kontrolle und Beratung existiert dazu eine "Heimaufsicht". Aber im ganzen Heimgesetz mit 27 Paragraphen ist kein Wort zu lesen über das Thema Versicherungen. Im mir vorliegenden Heimvertrag finden sich unter dem Stichwort "Haftung" nur zwei lapidare Anmerkungen:

1. Bewohner und Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen bleibt es dem Bewohner überlassen, eine Sachversicherung abzuschließen.

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2. Für Personenschäden wird im Rahmen allgemeiner Bestimmungen gehaftet. Das gilt auch für sonstige Schäden.

Alles unklar und auslegungsfrei. Übrigens gibt es gar nicht die Sachversicherung. Das wäre nur ein Oberbegriff für unterschiedliche Absicherungen im Detail. Und vom Verlust lebenswichtiger Dinge der Pflegebedürftigen im Heim ist überhaupt nichts gesagt. Es kann sich ja um sehr notwendige Hilfsmittel handeln, beispielsweise neben Zahnprothesen um teure Hörgeräte, Brillen mit kostspieligen Spezialgläsern, Kontaktlinsen oder dergleichen, bis hin zu Haarteilen und Perücken, die zur Lebensqualität gehören können. Läßt sich das alles nicht versichern im Sinne meiner Anfrage an die Heimorganisation ? Sollen tatsächlich Demenz- und Alzheimerkranke selbst für Verlust verantwortlich sein ?

Das wäre ein unhaltbarer Zustand !

Muß man damit rechnen ? Wenn Sie eine pflegebedürftige Person zu betreuen haben, gilt es, diesem Problem Aufmerksamkeit zu schenken. Für sämtliche Versicherungen, die den Pflegebedürftigen betreffen oder in die er einbezogen ist, müssen Sie die jeweiligen Versicherungsunternehmen von der Heimadresse Ihres Angehörigen verständigen. Lassen Sie sich informieren, in wie weit Absicherungen möglich sind, vielleicht im Rahmen der Hausratversicherung.

Ich kann Sie nur darauf hinweisen, dass in Angelegenheit Versicherung und Haftpflicht ein Dilemma herrscht. Sollte ein schwerwiegender Schadensfall eintreten, stehen Ihnen möglicherweise erhebliche kostenintensive Rechtsstreitigkeiten bevor mit unsicherem Ausgang. Da wird auch eine Heimaufsicht passen müssen, denn es steht ja darüber nichts im Gesetz.

Der Verlust der Zahnspange meiner Frau verursachte mir unvorhergesehene Ausgaben. Zum Glück war es "nur" eine Zahnspange, kein sehr teures Gebiß. Die Kosten beliefen sich für mich auf 120 €, aber hinzu kamen noch die Zuzahlungen für mehrere Krankentransporte zur Behandlung bei der Zahnärztin und die Praxisgebühren. Ich wies ja schon darauf hin: Die Dinge summieren sich.

- Kosten sparen -

Es ist an der Zeit, Ihnen einen Tipp zu geben, der Sie unter Umständen finanziell etwas, auf Dauer sogar sehr entlasten kann.

Ich hatte - wie ich bereits schilderte - für meine Frau die Pflegestufe II erkämpft. Es ärgerte mich aber, dass bei den Gutachten in keiner Weise die erhebliche nächtliche Hilfebedürftigkeit der Kranken Berücksichtigung gefunden hatte. Da aber die nächtliche Inanspruchnahme bei der Pflegestufe III ein wesentlicher Punkt der Beurteilung ist (Hilfeleistungen, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr "notwendig" anfallen, sind als "nächtliche Hilfen" zu werten), hatte ich erneut einen Widerspruch gegen den Entscheid der Pflegestufe II ausführlich formuliert und stand unmittelbar davor, ihn einzureichen.

Da erfuhr ich zufällig und gerade noch im letzten Augenblick, als meine Frau ins Pflegeheim kam, dass in dieser Situation die Pflegestufe II für mich günstiger ist als die Pflegestufe III. Warum ?

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Die Heimkosten sind gestaffelt nach den Pflegestufen. So sind die Kosten für Pflegestufe III höher als die für die der Stufe II. Die Pflegekasse zahlt für III zwar auch eine höhere Pauschale, der privat zu zahlende Rest bis zur Höhe des Heimpreises ist aber auch höher, und zwar erheblich.

Deshalb unterließ ich meinen Widerspruch, denn selbst wenn die nächtliche Inanspruchnahme auch im Heim auftreten würde, hätte es dort ja einen Nachtdienst gegeben, der für solche Fälle im Einsatz wäre, während meine Einsatznotwendigkeit zu Hause 24 Stunden betrug.

Überhaupt - und auch das wäre ein Tipp: Wenn Sie einen Schwerstpflegebedürftigen, für den bereits die Pflegestufe III anerkannt ist, in ein Pflegeheim bringen, sollten Sie sich um eine Rückgruppierung bemühen.

Das wird dem Pflegeheim zwar nicht recht sein, aber es erspart Ihnen Geld. Und die Aussichten auf Rückstufung nach II sind nicht schlecht, da auch die Pflegekasse Geld spart.

Was könnte die Rückstufung begründen ? Für die gutachterliche Beurteilung schreibt das Sozialgesetzbuch XI (§ 15 Abs. 3,3) vor, dass der Zeitaufwand beachtet werden muß, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Die Beurteilung bezieht sich also auf die Hilfe von Laien, was natürlich in einem Pflegeheim nicht mehr zutrifft. Auch die zeitintensive private hauswirtschaftliche Versorgung entfällt.

*

Noch etwas gibt es, auf dass ich Sie aufmerksam machen möchte. Nach dem Ableben meiner Frau kassierte das Heim von mir das Heimentgelt (abzüglich 4 € pro Tag für Verpflegung) noch für zwei Wochen nach dem Todestag. Von dieser Zeit fielen 7 Tage in einen neuen Monat. Für diese Tage hätte also die Pflegeversicherung 75 % der Kosten tragen müssen, da der Pauschalbetrag bis dahin noch nicht erreicht war. Doch die Pflegekasse stellte ihre Zahlungen mit dem Todestag ein. Begründung: Die Zahlungspflicht ende laut Gesetz mit dem Tag, an dem der Heimbewohner aus dem Heim entlassen wird oder verstirbt. Dieser Gesetzestext bezieht sich aber nicht nur auf den "Kostenträger", also die Pflegekasse, sondern auch auf den "Heimbewohner". (SGB XI § 87a Abs. 1, Punkt 2.)

Mit Hinweis auf dieses Gesetz erhob ich Anspruch auf Rückzahlung der bereits vereinnahmten Heimkosten für 14 Tage. Die Antwort in der Sache gebe ich hier als Auszug aus dem Brief wieder:

Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf § 87a Abs.1 SGB XI und haben natürlich Recht. Leider hat aber der Gesetzgeber für ein und denselben Tatbestand zwei unterschiedliche Gesetze gemacht. Im Heimgesetz § 8 Abs. 8 Satz 2 u. 3 steht, "... eine Fortgeltung des Vertrags hinsichtlich der Entgeltbestandteile für Wohnraum und Investitionskosten sind zulässig, soweit ein Zeitraum von zwei Wochen nach dem Sterbetag nicht überschritten wird". Da das Heimgesetz auch die Voraussetzungen für den Heimvertrag und seine Gestaltung regelt, ist das für uns maßgebend. Auf dieser Grundlage ist der § 15 unseres Heimvertrages entstanden und von der Heimaufsicht bestätigt worden.

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Ich hoffe, dass wir Ihnen damit erst einmal unsere Einschätzung der rechtlichen Situation und damit die Voraussetzungen für die Abrechnung erklären konnten.

Meine Einschätzung der rechtlichen Situation war anders. Deswegen wandte ich mich an das für das Heimgesetz zuständige Sozialministerium mit der Frage, welche Rechtsnorm denn nun gültig sei, wenn sich hier Sozialgesetzbuch XI und Heimgesetz widersprechen. Ich erhielt keine Antwort. Ein Vierteljahr später bat ich erneut um Beantwortung meiner Anfrage. Wieder keine Antwort. Erst als ich nach 11 Monaten die Presse einschaltete, reagierte das Sozialministerium, allerdings mußte ich meine Anfrage noch einmal formulieren - meine Briefe, so hieß es, seien nicht eingetroffen !

Quintessenz der Antwort (nach einigen juristischen Ausschweifungen):

Die ... Heimaufsicht vertritt die Auffassung, gestützt auf die Entscheidung des VG Magdeburg (Urteil vom 22.02.2006, Az: 6 A 1325/04) sowie Ansichten der Literatur, dass die Regelung des SGB XI in diesen Fällen die spezielle Regelung gegenüber der heimgesetzlichen Regelung darstellt und somit der heimgesetzlichen Regelung vorgeht (lex specialis derogat legi generali). ... Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Zahlungspflicht mit dem Tode der Bewohnerin bzw. des Bewohners endet.

Ich erhielt die Rückzahlung, nach mehr als einem Jahr.

Das war wieder mal ein Fall unter der Prämisse: Sie müssen kämpfen.

Anmerkung dazu: Inzwischen hat die Heimorganisation reagiert. Jetzt heißt es (wie im Sozialgesetzbuch XI), die Zahlungspflicht ende mit dem Todestag des Bewohners, aber sein Heimplatz müsse innerhalb von 24 Stunden geräumt sein. Sonst müsse bis zu 14 Tagen weiter gezahlt werden. Mitten im größten Schmerz und allen Problemen, die auf die Hinterbliebenen unmittelbar einstürzen, müssen sich diese also auch noch darum kümmern, alles, was dem Pflegebedürftigen gehörte - und das können auch Möbel sein -, aus dem Heim zu entfernen, oder es muß gezahlt werden - ohne Leistungen der Pflegekasse !

*

Ich will noch weiter auf etwas hinweisen, was für Sie wichtig sein kann.

Es geht um das Erbe eines verstorbenen Pflegebedürftigen. Als Betreuer meiner Frau bin ich damit konfrontiert worden. Sie besaß ein kleines Sparkonto mit einem geringen Betrag. Dieses hatte ich beim Vormundschaftsgericht anzugeben. Ich mußte aber feststellen, dass ich nicht, wie ich annahm, Alleinerbe war. Nein, dafür gibt es Bestimmungen. Die aber treten nur in Kraft, falls kein gültiges Testament vorhanden ist !

Der Fall bereitete mir keine Probleme, aber ich fragte mich, wie das im umgekehrten Fall verlaufen wäre. Ich war in der Zeit unserer Ehe im allgemeinen der Alleinverdiener. Unser gemeinsam Angespartes lief auf dem Konto unter meinem Namen. Angenommen, meine Frau wäre die Überlebende gewesen - und das kann in Ihrem Fall durchaus so geschehen -, dann hätte ich gewünscht, dass meine Frau über unser angespartes Geld voll hätte verfügen können, zumal feste Kosten ja weiterlaufen, zum Beispiel Miete oder gegebenenfalls Raten-zahlungen für gemeinsam getätigte Anschaffungen.

Gemäß Erbrecht aber wird die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen aufgeteilt zwischen dem Ehepartner und "Verwandten der ersten Ordnung", das sind "die Abkömmlinge des Erblassers". Als Erbe erhielt ich die Hälfte des Sparkontos meiner Frau, während die andere Hälfte unter unseren Kindern aufgeteilt wurde.

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Das Erbrecht ist kompliziert. Wie gesagt, in meinem Fall entstanden keine Probleme, zumal das Familienverhältnis intakt ist. Doch das ist ja nicht immer so - leider. Und dann können erhebliche Schwierigkeiten auftreten.

Sicherlich wird es Wunsch eines verstorbenen Ehemannes gewesen sein, dass seine Frau, die ihn vermutlich jahrelang gepflegt hatte, mit dem Geld auf seinem Konto noch einigermaßen für ihren Lebensalltag abgesichert sei. Plötzlich aber kann sie nur über die Hälfte verfügen ! Noch prekärer ist die Situation, wenn von mehreren Geschwistern nur ein Kind die Erschwernisse der Pflege für Mutter, Vater, Großeltern getragen hatte und die übrigen sich darum nicht gekümmert hatten. Damit diejenigen, die die Last der Pflege trugen, auch im Erbfall besser gestellt sind, gibt es gesetzliche Regelungen.

Ich kann das Thema Erbrecht hier nur anschneiden, zumal es in jedem Einzelfall auf die Familienverhältnisse ankommt. Doch ein Tipp an Sie erscheint mir wichtig. Wenn Sie - was wahrscheinlich ist - als Ehepartner der amtlich bestellte Betreuer des Pflegebedürftigen sind, sollten Sie sämtliche Kosten, die für ihn entstehen von seinem Konto bezahlen ! Das betrifft auch Kosten nach dem Todesfall. Dazu gehören Verbindlichkeiten, die noch vor dem Tod entstanden sind, und nach dem Tod zum Beispiel die Beerdigungskosten.

Das bei Ableben verbleibende "Endvermögen eines Ehegatten" kann gemäß Erbrecht erhebliche Probleme bereiten. Die sind geringer, je kleiner das Endvermögen ist.

- Qualität der Pflegeheime -

Es gibt ein Heimgesetz seit 1975. Abermals kann ich nicht umhin, dröge Gesetzestexte zu zitieren zu Ihrer Information. Ich tue es aber, um zu verdeutlichen, wie sehr auf dem Gebiet der Pflegebetreuung Gesetzestexte und Realitäten auseinander klaffen.

Ich verschone Sie mit vielen Eigentümlichkeiten dieses Heimgesetzes und will nur ein paar Punkte herausheben.

Zweck des Gesetzes ist 1. ... die Würde sowie die Interessen der Bewohne-rinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen. -

Erhebt sich die Frage: Was sind "Beeinträchtigungen" ?

3. ... die Einhaltung der dem Träger des Heims ... gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern. 5. ... eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens

und der Betreuung zu sichern. - Erhebt sich die Frage: Was ist der "allgemein anerkannte Stand der fachlichen Erkenntnisse" ?

Das Heimgesetz ist 2006 geändert und ergänzt worden. Zwei Jahre danach wurde im Rahmen eines "Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ein neuer § 115 Abs.1a zum Sozialgesetzbuch XI eingeführt. Dazu wurde (2008 !) angemerkt, dass es "derzeit keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über valide Indikatoren (Übersetzung von mir: "verlässliche Merkmale") der Ergebnis- und Lebensqualität der pflegerischen Versorgung in Deutschland gibt". Aha ! Und festzustellen ist, dass es diese Erkenntnisse noch immer nicht gibt.

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Dennoch steht schon im Heimgesetz unter "Anforderungen an den Betrieb eines Heimes" (§ 11 Abs. 1 - Hervorhebungen durch mich), ein Heim dürfe nur betrieben werden, wenn der Träger und die Leitung

2. ... die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner wahren und fördern, insbesondere bei behinderten Menschen die sozialpädagogische Betreuung und heilpädagogische Förderung sowie bei Pflegebedürftigen eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleisten. -

3. ...eine angemessene Qualität der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ... in dem Heim selbst oder in angemessener anderer Weise einschließlich der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse sowie die ärztliche und gesundheitliche Betreuung sichern.

Für meine weiteren Ausführungen will ich die Punkte 7 und 8 des § 11 Abs. 1 noch hervorheben. Das Heim müsse 7. ...sicherstellen, dass für pflege-bedürftige Bewohnerinnen und Bewohner Pflegeplanungen aufgestellt und deren Umsetzungen aufgezeichnet werden. - 8. .. .gewährleisten, dass in Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Bewohnerinnen und Bewohner Förder- und Hilfepläne aufgestellt und deren Umsetzung aufgezeichnet werden.

Ferner heißt es noch in § 11 Abs. 2: Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger ... 2. ... sicherstellt, dass die Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht.

Allein nur für diese zitierten Punkte erlaube ich mir anzumerken, dass in keinem Pflegeheim - in keinem ! - die hier zugrunde gelegten Kriterien 100%ig erfüllt werden, ja gar nicht erfüllt werden können !

Wo findet die "sozialpädagogische Betreuung" statt, wo die "heilpädagogische Förderung", wo die "humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde", wo die "medizinisch-pflegerische" und die "ärztliche und gesundheitliche Betreuung" ? Wo reicht die "Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit" aus ?

Selbst wenn "persönliche und fachliche Eignung" vorhanden ist, bleibt sie bei der körperlichen und seelischen Belastung des Pflegepersonals sowie beim andauernden Leistungsdruck und den ständigen Stress-situationen auf der Strecke, ganz abgesehen davon, dass die "Zahl der Beschäftigten" - hier der ausgebildeten, examinierten Altenpflegerinnen und Altenpfleger - zu klein ist.

Zu den Forderungen, die mit den Realitäten nichts gemeinsam haben, kommt im Heimgesetz § 5 Abs. 7 noch eine sehr merkwürdige Formulierung hinzu:

Das (Heim-) Entgelt sowie die Entgeltbestandteile müssen im Verhältnis zu den Leistungen angemessen sein. Heißt dies, das Heimentgelt kann bei schlechteren Leistungen geringer sein ?

Im Heimgesetz ist eine "Überwachung" (§ 15) vorgesehen: Die Heime werden von den zuständigen Behörden durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht. Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.

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Gemäß Punkt 2 sind die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Heims beauftragten Personen befugt, Einsicht in die Aufzeichnungen nach § 13 des Auskunftpflichtigen im jeweiligen Heim zu nehmen. Im § 13 ist unter etlichem anderen, die Situation des Heims betreffend, gesagt, für die Prüfung müssen ersichtlich sein 6. die Pflegeplanungen und die Pflegeverläufe für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner, und 7. bei Einrichtungen der Behinderten Förder- und Hilfepläne einschließlich deren Umsetzung.

Also: Es kann geprüft werden. Es gibt dazu eine "Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen", die die "Medizinischen Dienste der Krankenversicherung" durchzuführen haben. Ein Mitarbeiter des MDK muß sich für seinen Prüfbericht durch eine lange Fragenliste kämpfen. Er befragt Heimleitung, Mitarbeiter, Pflegebedürftige, darunter Demenzkranke, und hat 82 Fragen mit Schulnoten zwischen "Sehr gut" und "mangelhaft" zu bewerten. In dieser "Bewertungssystematik" kann eine sehr gute Note eine sehr mangelhafte ausgleichen und somit zu einem "befriedigend" im Urteil führen.

Der Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz, Gundo Zieres, hat die Absurdität plastisch ausgedrückt: Stellen Sie sich vor, Sie halten eine Hand auf eine kochend heiße Herdplatte und gleichzeitig die andere Hand in eine Extrem-Kühltruhe. Obwohl Sie ohne Zweifel beide Hände verlieren werden, spricht man mathematisch im Mittelwert von einer angenehmen Körpertemperatur. Nach dem gleichen Verfahren funktioniert die neue Bewertungssystematik. (TV-Sendung "Report-Mainz", 9. Februar 2009).

Die 82 Fragen dienen angeblich der Qualitätsprüfung in den Heimen. Aber zum Beispiel wird nicht gefragt nach Balkons, Terrassen, Gartenanlagen - Dinge, die zur Lebensqualität gehören. Vergessen ?

Die Fragerei ist teilweise grotesk, in wesentlichen Fällen sogar bedenklich. Etliche der Fragen beziehen sich darauf, wie gut die Zusammenarbeit des Heims mit den Ärzten ist. Dies lässt sich kaum mit "ausreichend", wohl eher mit "mangelhaft" bezeichnen. Und das liegt nicht an den Heimen, und im Grunde auch nicht an den Ärzten, sondern an ihrer Situation, die ihnen weder Zeit für die sorgfältige Betreuung ihrer Patienten in den Heimen lässt, noch angemessen vergütet wird.

Der Arzt soll auch die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen dokumentieren, ob sie nach seinen Anweisungen fachgerecht ausgeführt werden. Wie kann er das, wenn sein Erscheinen - wenn überhaupt - nur in Stippvisiten erfolgt ?

Pflegedokumentation, Pflegeplanung, Förder- und Hilfepläne, Aufzeichnungen der Pflegeverläufe - eine Wust von Materialsammlungen ! Über die sorgfältige Führung einer Pflegedokumentation ist in den 82 Fragen der "Bewertungs-systematik" sehr viel die Rede. Darüber hinaus werden "Pflegeplanung" und "Informationssammlungen" angesprochen.

Mal ernsthaft gefragt:

Wer soll denn diese umfangreichen Dokumentationen ausführen ? Das Pflegepersonal ? Handelt es sich bei diesem Personal um Dokumentaristen oder um Pfleger, die Behinderte und Kranke zu betreuen haben ? Wenn all das, was kontrolliert werden soll, als "Pflegedokumentation" vorzuliegen hat, müssen die Heime Sekretariate mit fachkundlich ausgebildeten Bürokräften einrichten. Eindeutig darf die Last dieser Dokumentationen - und das für jeden einzelnen Betreuten ! - nicht den Pflegerinnen und Pflegern auferlegt werden ! Das konterkariert den Sinn einer Pflegeeinrichtung.

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Immer und überall wird die ausufernde Bürokratie beklagt. Hier kann sie sogar gefährlich werden, weil die Schreibarbeiten, die auch "sorgfältig" sein sollen, das Personal von seiner eigentlichen Aufgabe, der fürsorglichen Betreuung ihrer Pflegebedürftigen, nicht nur abhält, sondern sie auch gedanklich ablenkt.

Nur ein Beispiel sei angeführt. Es betrifft das Problem des sogenannten Dekubitus, das ist das Wundliegen Bettlägeriger, die sich nicht selbst bewegen können, sondern - vorwiegend von zwei Pflegepersonen - in regelmäßigen Abständen im Bett gedreht und gewendet werden müssen.

Dazu heißt es in der "Bewertungs-systematik": Ein bestehendes Dekubitusrisiko ist ggf. mit Hilfe einer Skala (z.B. Braden-Skala, Medley-Skala) zur Ermittlung des Dekubitusrisiko zu erkennen und einzuschätzen. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos muss aktuell sein.

Schlussfolgerung von mir dazu: Die Pflegerinnen und Pfleger müssen ärztliche Kenntnisse besitzen, und darüber hinaus ausgebildete Krankenpfleger, Orthopäden, Physiotherapeuten sein.

Denn die Frage wird gestellt:

Werden erforderliche (Dekubitus-) Prophylaxen durchgeführt ? Die Frage ist mit ,Ja' zu beantworten, wenn bei dekubitusgefährdeten Bewohnern individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe wie z.B.

- haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken

- Maßnahmen zur Bewegungsförderung
- ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr

- fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion

- ggf. Beratung der Bewohner bzw. ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen in der Pflegeplanung berücksichtigt und die Durchführung erkennbar ist.

Interessant ist auch die Anmerkung bezüglich Dekubitus und chronischer Wunden, das Pflegeheim solle Nachweis führen, ggf. den Arzt darüber informiert zu haben, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt seine Anordnung nicht angepasst hat. Das Heim und sein Personal als Lehrmeister für die Ärzte - eigentlich müsste es ja umgekehrt sein !

Liege ich so falsch, wenn ich meine, das examinierte, gut ausgebildete Pflegepersonal müsse einen Status und eine Vergütung haben wie die Fluglotsen ? Stattdessen Hilfskräfte und Mindestlöhne !

Ich will es mit diesen Zitierungen aus der "Bewertungssystematik" genug sein lassen. Unglaublicherweise gibt es noch zahlreiche dieser hanebüchenen Forderungen, die realistisch gar nicht zu erfüllen sind.

Zwei Fragen aber möchte ich noch als wichtig hervorheben. Die erste (33):

Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt ? Die Frage ist mit ,Ja' zu beantworten, wenn der Bewohner während des Dienstes (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) von einem überschaubaren Pflegeteam über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage) versorgt wird. So richtig die Frage ist, so wird sie durch die Einschränkung, dass es sich bei dem "längeren Zeitraum" nur um "mehrere Tage" handeln soll, überflüssig.

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Die zweite Frage (73): Nehmen sich die Pflegenden ausreichend Zeit für Sie ? wird wohl in aller Regel mit "Nein" zu beantworten sein, nicht aus Nachlässigkeit der Pflegenden, sondern schlicht und einfach aus Arbeitsüberlastung und Zeitdruck.

In ihrem Buch "Pflegebedürftig ... und trotzdem gut betreut" gibt Andrea Miske interessante Einblicke in den Berufsalltag der Pflegeheime. Die Autorin ist Diplom-Biologin und Krankenschwester. Die Anliegen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen kennt sie aus pflegerischer Praxis in ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Aus ihren interessanten und bemerkenswerten Schilderungen, Analysen und Stellungnahmen will ich nur mal eben ein Beispiel aufgreifen, das die "Pflegedokumentation" und den Patientenbesuch eines Arztes behandelt.

Fiktiv schildert die Autorin, dass sich ein Arzt darüber beklagt, dass die letzte Eintragung für seine Patientin im Pflegebericht drei Wochen alt sei. Außerdem seien die wenigen aufgeführten Diagnosen alt und ungenau.

Wie kommt das ?

Die Autorin weiß aus eigener Erfahrung, dass die Informationsweitergabe zwischen den Pflegekräften nicht richtig funktioniert, weil gerade in der heutigen Zeit mit vielen Teilzeitbeschäftigten, die ständig wechseln, und mit Hilfskräften, die nicht oder nur oberflächlich in Pflege ausgebildet sind und die vielleicht die deutsche Sprache nur bedingt beherrschen, eine sorgfältige Pflegedokumentation nicht zu führen ist. So erweist es sich als Schwierigkeit, dass das verantwortliche Stammpersonal immer ausreichend informiert ist.

Es kann keine Frage sein, dass Kontrolle nötig ist. Doch auch dabei müssen sich in erster Linie die Angehörigen der Heimbewohner engagieren. Hier heißt es mitunter, Missstände festzustellen und für Abhilfe zu sorgen.

Ein Beispiel:

Das Personal arbeitet seinen Zeitplan ab. Die Kranken hingegen, speziell die Demenzkranken, haben kein Zeitgefühl mehr: "Was denn, schon wieder essen ?" Im dem Heim, in dem meine Frau war, gab es dabei keine Probleme; das Personal war immer bemüht, die Betreuten zum essen zu animieren und auch aktiv zu unterstützen.

Ich habe aber von einem Heim erfahren, in dem den Pflegebedürftigen schon nach 5 Minuten der volle Teller wieder weggenommen wird mit dem Vorwurf: "Sie haben ja schon wieder nichts gegessen." - Ein derartiges Verhalten im Heim können nur aufmerksame Angehörige feststellen.

Auch hier die Mahnung: Sie müssen kontrollieren und ggf. kämpfen !

Wegen der zunehmenden Kritik in Veröffentlichungen und den Medien über katastrophale Zustände in schlecht geführten Heimen will der Bund die Qualität der Pflegeheime verbessern. Dazu machen sich das Bundesgesundheits-ministerium und das Bundesministerium für Verbraucherschutz gemeinsam stark.

Mit den Prüfungen in den Heimen betraut sind die MDK's. Die benötigen dazu fachkundiges Personal. Dieses wird, wie sich zeigt, von den Pflegeheimen abgeworben. Mit Erfolg natürlich, denn eine Prüftätigkeit ist wesentlich stressfreier als eine Tätigkeit als

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Altenpflegerin oder Altenpfleger in einem Pflegeheim, dazu besser bezahlt. Die unausgegorene Prüfmanie führt zu einer wesentlichen Verschlechterung in der Situation der Pflegeheime, da erfahrenes Fachpersonal abwandert und nicht ersetzt werden kann, weil die gut ausgebildeten Kräfte fehlen. So ergibt sich der paradoxe Umstand, dass die Kontrollen, die angeblich die Qualität verbessern sollen, genau das Gegenteil bewirken.

Sollte alles erfüllt werden können, was im abstrusen Fragenkatalog aufgelistet ist, müsste jedes Pflegeheim ein Großklinikum sein mit Fachärzten und medizinisch ausgebildetem Personal in allen möglichen Richtungen. Qualität soll den Pflegebedürftigen sicher sein. Sehr gut. Aber diejenigen, die die Qualitätsmerkmale aufstellen und anscheinend genau wissen, was in der Pflege notwendig ist, sollen dann auch dafür sorgen, dass die Qualität in der Praxis auch geleistet werden kann. Und dies bedeutet eine grundsätzlich bessere Finanzierung und im Gesundheitswesen eine ganz andere Basis für Pflegeheime.

- Wachsende Erschwernisse in der Pflege -

Als Aufgaben der Pflegekassen sind festgeschrieben (SGB XI § 12):

Sie stellen insbesondere sicher, dass im Einzelfall ärztliche Behandlung, Behandlungspflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Grund-pflege und hauswirtschaftliche Versorgung nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen.

Eine eindeutige Verpflichtung mit besonderen Hervorhebungen: Medizinisch, Einzelfall, nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen.

Wie verträgt sich das mit der schlechten Honorierung von Ärzten für Besuche in Pflegeheimen oder für Hausbesuche bei pflegebedürftig Erkrankten, die dazu führt, dass "ärztliche Behandlung, Behandlungspflege, Leistungen zur Rehabilitation" mehr und mehr verkümmern ?

Diese Lasten sind den privat Pflegenden auferlegt und in den Pflegeheimen dem Personal. Das aber besteht aus Altenpflegerinnen und Altenpflegern. Diese haben eine andere Ausbildung als Krankenschwestern und Krankenpfleger.

Ich kann nicht umhin, an dieser Stelle aufzulisten, worin eigentlich examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger geschult sind, und was zu ihren Aufgaben gehört. Die Caritas wirbt für ihre Altenpflegeschulen.

Da heißt es zunächst:

Der Unterricht findet in Lernfeldern statt, wodurch ein vernetztes Denken der Auszubildenden gefördert werden soll. Nun stelle ich Ihnen dar, was zu diesem "vernetzten Denken" gehört:

1.1 Aufgaben und Konzepte der Altenpflege 80 Std.

1.2 Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren 120 Std.

1.3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 720 Std.

1.4 Anleiten, beraten und Gespräche führen 80 Std.

1.5 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 200 Std.

2.1 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen berücksichtigen 120 Std.

2.2. Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen 60 Std.

2.3 Alte Menschen bei der Tagesgestaltung/ selbst organisierten Aktivitäten zu unterstützen 120 Std.

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3.1 Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen berücksichtigen 120 Std.

3.2 An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken 40 Std.

4.1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln 60 Std.

4.2 Lernen lernen 40 Std.

4.3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen 80 Std.

4.4 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 60 Std.

Berufspraktische Ausbildung 2.500 Std., insgesamt mindestens 4.600 Std. in 3 Jahren.

(Faltblatt "Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger", Caritas)

Ich meine, dazu sind Anmerkungen fällig.

Einige Punkte sind recht merkwürdig, und man fragt sich, ob sie nicht überflüssig sind. Das unnütz verwendete Fremdwort "evaluieren" bedeutet "einschätzen", "eine Situation bewerten können", und soll wohl ausdrücken, dass die Schülerinnen und Schüler lernen sollen, sich in die individuellen Besonderheiten aller ihnen anvertrauten Bedürftigen einfühlen zu können, sich ihnen gegenüber angemessen zu verhalten und sie in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten beraten zu können. Also eine Form der persönlichen Zuwendung, die ich vermisse. Sehr wichtige Aufgaben, die später im Pflegealltag erlahmen, weil sie nicht " gepflegt" werden können.

Ebenso verhält es sich mit dem Punkt 2.1. Der ist mal wieder hochgeschraubt: "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen berücksichtigen". Schön wäre es, wenn die späteren Altenpflegerinnen und Altenpfleger dies bei ihrer praktischen Arbeit berücksichtigen könnten. Dafür wird ihnen keine Zeit bleiben.

Eine wichtige Lernaufgabe bedeutet Punkt 4.4: "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern". Wie sich dieses Gelernte später anwenden lässt, ist weitgehend eine Frage des Arbeitgebers.

In einer anderen Ausbildungsbeschreibung heißt es wesentlich praxisbezogener, es werde gelehrt, Hilfe zu leisten bei der Körperpflege und beim Essen, und die Lehre enthalte die Ausführung ärztlicher Verordnungen, die Verabreichung von Medikamenten, Verbandswechsel sowie Bewegungs- und Atemübungen. Erlernt werden soll auch die Mitwirkung bei Behandlung und Rehabilitation kranker, pflegebedürftiger und an Demenz erkrankter Menschen im Heim.

Nehme ich alles zusammen, dann muß ich feststellen: Eine medizinische Ausbildung findet nicht statt. Das Medizinische beschränkt sich auf die Aufgabe, "bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitzuwirken."

Im Sozialgesetzbuch XI steht im § 11 Abs. 1: Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen ... entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse.

Das ist mal wieder schwammig ausgedrückt. Um medizinisch-pflegerisch handeln zu können, wäre wohl die Ausbildung als Krankenschwester oder Krankenpfleger notwendig. Auf den Altenpflegeschulen soll neuerdings im Ausbildungsumfang intensiver auf Krankenpflege eingegangen werden. Doch geschieht das innerhalb der 4.600 Lehrstunden, kann also gegenüber der medizinischen Ausbildung von Krankenschwestern und -pflegern nur mehr oder weniger in Hinweisen bestehen. Darüber hinaus sei angemerkt, es steht in den Ausbildungskriterien nichts davon, dass das fachlich exami

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nierte Pflegepersonal in der Praxis auch Küchen- und Servierdienste zu leisten hat.

Bei der evangelischen Altenpflege heißt es zur Ausbildung, der Beruf habe "beste Aussichten". Altenpflege ist ein anspruchsvoller Beruf mit Zukunft. ... Die Zukunft war noch nie so gut wie heute. Immerhin werde u.a. ein "hoher Praxisbezug" gelehrt. (Faltblatt EVIM-Altenhilfe.)

Praxisbezug ?

Ich habe sehr eingehend die Probleme des Pflegepersonals in den Heimen geschildert. Aber leider gibt es auch Verhaltensweisen, die nicht akzeptabel sind. So höre ich, dass Pflegebedürftige zwar bei Sonnenschein in den Garten gebracht werden, aber niemand kümmert sich darum, dass sie die nötige Flüssigkeit zu sich nehmen. Oder dass in den Wohnzimmern Türen und Fenster offen stehen und die Hilfebedürftigen im Rollstuhl im kalten Luftzug sitzen. Auch zeigt sich etwas sehr bedenkliches, was möglicherweise dem stressigen Alltag des Pflegepersonals zuzuordnen ist, aber nicht geschehen darf. Die Schwerstpflegebedürftigen (Pflegestufe III) werden am wenigsten beachtet, weil sie sich nicht so bemerkbar machen können wie die weniger Erkrankten. Diese machen eher auf sich aufmerksam und fordern die Pflegekräfte. Die zwangsläufig Stillen sind benachteiligt. Das ist nicht hinnehmbar und verlangt das Engagement der Heimleitungen, denn schließlich zahlen die Schwerstpflegebedürftigen das höchste Heimentgelt. - Wird in der Ausbildung gelehrt, dass Gedankenlosigkeit und Nachlässigkeit nicht vorkommen dürfen ?

*

Was sind denn nun im Gesundheitswesen wirklich gründlich ausgebildete Fachkräfte mit Examensabschluß ? Hier herrscht Begriffsverwirrung. Es gibt die Krankenschwestern, das ist noch eine eindeutige Berufsbezeichnung.

Aber was zum Beispiel ist das männliche Pendant zur Krankenschwester ?

Der Krankenpfleger ? Nanu. Es gibt doch auch die Bezeichnung "Krankenpflegerin" und neuerdings sogar die "Gesundheitspflegerin". Sind ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger auch für junge Pflegebedürftige geschult ?

Was ist Behindertenhilfe im Gegensatz zur Pflegehilfe, und wer ist dafür kompetent ? Es gibt "Heilerziehungspfleger", "Heilpädagogen". Worin sind diese ausgebildet ? Was tun sie für Pflegebedürftige ? Inzwischen gibt es auch "Genesungsbegleiter", "Pflegewirte" und, wie zu lesen ist, "Altenhilfe-Service-Assistentinnen". Was leisten die ? Und die vielen Hilfskräfte ? Oder gar Leiharbeiter ? Ausgebildet ? Wohl kaum, eher nur angelernt. Das Chaos ist ebenso perfekt wie die unterschiedliche und allgemein schlechte Bezahlung.

Über die Frage "Wer ist wie ausgebildet ?" komme ich noch einmal zum Thema "Medizinische Betreuung und Behandlungspflege". Von den 82 Punkten der erwähnten "Bewertungskriterien für die Pflegequalität der stationären Pflegeeinrichtungen" beziehen sich 32 auf "Pflege und medizinische Betreuung". Hier werden Dinge vermengt, nämlich Pflegebetreuung und Krankenbetreuung. Mehr und mehr werden die Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu Krankenschwestern und Krankenpflegern. Einer der Kriteriumspunkte fragt: Ist bei Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar ? Das soll aus der "Pflegedokumentation" hervorgehen.

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Diese "aktive Kommunikation" habe ich oft bei meiner Anwesenheit im Pflegeheim kennen lernen können. Der Arzt taucht auf, wie er gerade Zeit hat und aus seiner Praxis abkömmlich ist. Der Arzt ?

Weil jeder Heimbewohner möglicherweise einen anderen Hausarzt hat, können es beispielsweise bei 20 Patienten 20 Ärzte sein. Jedes Erscheinen eines Arztes bringt beim Pflegepersonal den Alltagsablauf durcheinander. So muß dann mindestens eine der Pflegerinnen bei der Untersuchung dabei sein, eine des Stammpersonals !

Sie ist aber zugleich die Bezugsperson des von ihr betreuten Pflegebedürftigen gegenüber dem Arzt, muß also vermitteln und ggf. beruhigen. Für den Arzt jedoch ist sie Sprechstundenhilfe, Assistentin und Krankenschwester in einer Person. Sie muß die Anweisungen des Arztes für die regelmäßige Behandlung und die Medikamentenversorgung genau notieren, und zwar so, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Schichten sich danach richten können.

Der Arzt hat es eilig und ist schnell wieder fort, nachdem er noch ein Rezept ausgefüllt hat. Die Pflegerin muß die Apotheke anrufen, die Medikamente bestellen (und sie nach Lieferung auch genau kontrollieren). Dann erst kann sie sich dem pflegerischen Alltagsablauf wieder zuwenden, für den viel Zeit verloren gegangen ist. Sofern nicht gerade der nächste Arzt erscheint.

Das ist zuviel, aber es ist Realität. Hinzu kommt: Die Belastungen der Pflegerinnen und Pfleger verschlimmern sich mit jeder Gesundheitsreform. Zu der Verschlechterung mit der Situation der Ärzte kommen inzwischen noch weitere Erschwernisse hinzu.

Es ist bei den Krankenhäusern zur Regel geworden, Erkrankte und auch jüngst operierte Patienten schon nach wenigen Tagen zu entlassen. Die Verweildauer im Krankenhaus betrage im Schnitt derzeit acht Tage, sei festgestellt worden; vor Jahren seien es noch 13 Tage gewesen. (WK, 27. Februar 2009).

Die notwendige Genesung ist in diesem Stadium noch keineswegs erreicht. Mit grober Fahrlässigkeit wird es den Erkrankten und Operierten selbst überlassen, wie sie die volle Gesundung wieder erreichen. Jungen Menschen gelingt dies eher als den alten und gebrechlichen. Kommt jemand aus einem Pflegeheim in ein Krankenhaus, wird er wieder dorthin zurückgeschickt. Hier nun haben die Pflegerinnen und Pfleger die ganze Mühe der Nachsorge zu tragen. Jeder Fall, der aus einem Krankenhaus abgeschoben wird, geht zu ihren Lasten. Und das bei ausgedünntem Personal und schlechter Bezahlung.

Wie bereits deutlich dargestellt: Altenpflegerinnen sind keine Krankenschwestern. Bei der Nachsorge können gefährliche Situationen entstehen. In Krankenhäusern kann es zu Infektionen kommen, die nicht nur hartnäckig, sondern auch ansteckend sind. Es handelt sich zum Beispiel um MRSA-Erreger (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus), die Hautinfektionen oder im Körper gefährliche Gesundheitsschäden verursachen können. Derartige Erkrankungen sind Quarantänefälle. Pflegekräfte, die einen MRSA-Patienten zu betreuen und zu versorgen haben, müssen Schutzkleidung, Einmalhandschuhe und Mundschutz tragen. Danach muß desinfiziert werden. Was für eine Belastung für das Pflegepersonal !

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Die Betreuerinnen und Betreuer haben zusätzliche Verantwortungen zu tragen, medizinische, die über ihr Metier hinausgehen. Sie werden damit konfrontiert; der Leistungsdruck verstärkt sich. Ihre Aufgabe, die ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen zu betreuen, wird erschwert. Auch für die Betreuten ist das ein Dilemma.

Kritiker stellen fest, wir haben ein leistungsfeindliches Gesundheitssystem, und in unserer Gesellschaft fehle es weitgehend an Anerkennung für pflegerisches Engagement.

Das Gesundheitswesen befindet sich in einer Schieflage. Es werden Lasten umverteilt, und ganz offensichtlich sind Altenpflegerinnen und Altenpfleger diejenigen, denen immer mehr angelastet wird. Hinzu kommen noch die psychische und die physische sowie die Stressbelastung und die nicht gerade angemessene Bezahlung.

So wird es eben nicht mehr ein Beruf "mit Zukunft" sein, sondern dafür bald keine Interessenten mehr geben. Dann stirbt der Beruf aus, und das zu einer Zeit, in der die Zahl der Pflegebedürftigen rasch ansteigt. Tolle Aussichten !

- Würdelos -

Eine wesentlich größere Zahl von Menschen wird heutzutage älter, als es noch vor einer Generation der Fall war. So erfreulich das ist, es bringt Probleme mit sich. Alte Menschen, die gesund sind, können sich glücklich schätzen. Die Zahl der Kranken und Pflegebedürftigen nimmt zu. Früher schob man sie ab in Siechenheime. Insofern haben sich die Umstände verändert - verbessert. Und dennoch wird abgeschoben. Und es mangelt an Wertschätzung für die Hilflosen.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte in einer Fernsehsendung am 1. Juli 2008: "Wir müssen dafür sorgen, dass die Würde des Menschen erhalten bleibt."

Wird dafür gesorgt ?

Die Würde des Menschen ist unantastbar - mit dieser eindeutigen Klarstellung beginnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Für jeden Politiker, für jede politische Partei, ja für jeden Bürger ist dies Verpflichtung.

Zu jeder Art von Pflege für einen erkrankten Menschen gehört würdevolle Behandlung, und zur würdevollen Behandlung gehören Gespräch, Anteilnahme und Mitgefühl. Diese wichtigen Faktoren kann man nicht einfach vernachlässigen oder gar ignorieren.

Im Rahmen einer Kampagne "Mehr Zeit für die Menschen" mahnte Bernd Meurer, der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: Gute Pflege umfasst den respektvollen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und das Maß an liebevoller Zuwendung, das sie benötigen. Und genau dafür brauchen die in den Pflegeeinrichtungen beschäftigten Menschen mehr Zeit. Zeit für gemeinsame Spaziergänge zum Beispiel oder für ein Gespräch. (www.pflegesignal.de, 2009).

Das renommierte Fraunhofer-Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation hat im Frühjahr 2009 erforscht, welche Umgebungsfaktoren unser Wohlbefinden am Arbeitsplatz steigern und uns produktiver machen. (WK, 6. März 2009). Die Erforschung beschränkte sich auf Büroräume und Arbeitsplätze, insonderheit Schreibtische.

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Wer, frage ich, ermittelt mal die "Umgebungsfaktoren für das Wohlbefinden im Arbeitseinsatz" des Pflegepersonals von ambulanten Diensten und im Pflegeheim ? Wer untersucht die "Umgebungsfaktoren für das Wohlbefinden im Heimplatz" der Pflegebedürftigen ? Dort, wo es besonders wichtig wäre, wird nicht erforscht !

Noch einmal: Ich plädiere dafür, dass in das ganze System der Pflegebetreuung - egal, ob für Alt oder Jung - der Faktor "Persönliche Zuwendung" einbezogen werden muß. Er ist dringend notwendig, aber es gibt ihn nicht. Eben wegen der Würde des Menschen gehört der Faktor sowohl in die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Erkrankten, als auch in den Alltagsablauf in den Pflegeheimen. Was bedeutet das ? In erster Linie, dafür Zeit in die Bewertung aufzunehmen. In zweiter Linie, Menschlichkeit zu einer selbstverständlichen Aufgabe zu machen und grundsätzlich danach zu handeln. Die Würde des Menschen hat in unserer Gesellschaft noch immer nicht die Bedeutung erlangt, die sie verdient. Oder doch ?

Als im Dezember 2008 ein deutscher, wegen fünffachen Mordes verurteilter Terrorist aus der Haft entlassen wurde, merkte dazu laut Zeitungsbericht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an: Die juristische Mathematik, wonach eine fünfmal lebenslange Freiheitsstrafe ... nach 26 Jahren abgegolten ist, versteht der Normalbürger nicht. In einem Kommentar zu dieser Regel, die vielen Bürgern unverständlich ist, wurde ergänzt: Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde begründet. (WK, 25. November 2008).

Das also ist das Recht im deutschen Rechtsstaat, ein Recht zugunsten von Gewalttätern, die eines nicht kannten: Die Respektierung der Menschenwürde.

Wenn die Menschenwürde derart auch für Mordtäter gilt, dann schreit es zum Himmel in dieser deutschen Republik, dass die Würde des Menschen in vielen Fällen des Lebens gar keine Beachtung findet ! Schon gar nicht bei all den Pflegebedürftigen. Allein die Minutenklauberei bei "Begutachtung" von notwendigen Hilfeleistungen ist unwürdig. Die Unterbringung und Versorgung in Pflegeheimen ist es nicht minder.

Dass Sie mich recht verstehen: Daran sind nicht die Pflegeheime schuld (abgesehen von ganz schlechten), sondern es ist der Staat, der nicht gewährleistet, dass die Heime und speziell die tätigen Pflegekräfte sowohl finanziell, als auch in der Wertschätzung ihrer Leistungen in der bürgerlichen Gesellschaft ihre Anerkennung finden. "Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte" - zum Donnerwetter, das hat für hilflose, pflegebedürftige Menschen weitaus mehr zu gelten als für rücksichtslose Gewaltverbrecher. Ich empfinde es als beschämend, dass darauf hingewiesen werden muß.

Hartz IV, Leiharbeitsverhältnisse, Ein-Euro-Jobs, Kinderarmut und derartige Zustände stehen dieser Grundforderung genau so entgegen, wie die Praxis der notwendigen Pflege gegenüber behinderten Bürgern. Angeblich geht es uns in Deutschland sehr gut. Dabei steigt die Armutsgrenze von Jahr zu Jahr. Erschreckend schnell. Und die Menschenwürde, die Würde der Bürger, bleibt auf der Strecke. Besonders die der Pflegebedürftigen. Das darf nicht sein, und das soll auch nicht so sein, wenn es nach dem "Rechtsstaat" geht.

Es ist ja nicht so, dass man in Politik und Regierung nicht wüsste, was notwendig wäre. Im Jahre 2003 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" verfasst und herausgegeben.

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Der erste Satz der Präambel lautet: Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Untertitel der Charta: Von der Praxis für die Praxis - Vom Anspruch zur gelebten Wirklichkeit.

In acht Artikeln werden die Ansprüche genannt, die Pflegebedürftige haben (sollen). Meist geschieht das mit den Worten: "Sie haben das Recht auf ..." oder "Sie können erwarten, das ...". Gute Vorsätze, bemerkenswerte Erkenntnisse und Hinweise !

Aber die "gelebte Wirklichkeit" sieht anders aus. Wirklichkeitsfremd ist zum Beispiel die Erklärung: Auch Vernachlässigungen, wie mangelnde Sorgfalt bei der Betreuung, Pflege oder Behandlung, Unterlassung notwendiger Hilfe sowie unzureichende Aufmerksamkeit, stellen Formen von Gewalt dar. Abgesehen von "Unterlassung notwendiger Hilfe" sind die anderen "Formen von Gewalt" je nach Auslegung definierbar.

Und wen können Vorwürfe dieser Art betreffen ? Im Endeffekt liegt die "Schuld" immer bei den Pflegenden. Sie haben die Last des unmittelbaren Einsatzes zu tragen und werden in vielfacher Hinsicht dabei nicht unterstützt.

In einem Absatz der Charta heißt es: Die Pflegedienste und Einrichtungen sollen dafür sorgen, dass Sie feste, mit Ihrer Situation vertraute und für all Ihre Belange zuständige Ansprechpartner haben. Der Wechsel der für Sie eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist so gering wie möglich zu halten.

Gerade in diesem Punkt klaffen Anspruch und gelebte Wirklichkeit weit auseinander. Selbst gut geführte Heime, die den Ansprüchen gerecht werden wollen, haben Mangel an gut ausgebildetem Fachpersonal und sind auf Hilfskräfte angewiesen, die allerdings den Vorteil haben, dass sie billiger sind.

Aber, liebe Leserinnen und Leser dieses Buches, nehmen Sie zur Kenntnis, dass es diese "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" gibt. Die Broschüre der Bundesregierung nennt im Anhang zahlreiche Behörden und Organisationen, an die sich Ratsuchende wenden können. (Publikumsversand der Bundesregierung - siehe Quellenangabe.)

*

Allen, die in Pflegeheimen für die Organisation der Betreuung Pflegebedürftiger zuständig sind, allen Gutachtern und Richtlinienerarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sei ins Gewissen geschrieben: Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde Pflegebedürftiger ist Gesetz !

Ich erwähnte schon SGB XI § 2, in dem geschrieben steht: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Pflegebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde

des Menschen entspricht. Diese Grundaussage will ich hier ergänzen mit SGB XI § 11: Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. (!)

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Kein Verantwortlicher beachtet, was hier gesetzlich verankert ist. Schon gar nicht der Medizinische Dienst und seine Gutachter. Ich schilderte (als Fall II) die Beurteilung eines pflegebedürftigen 89-jährigen mit erheblichen Gesundheitsschäden und eingeschränkter Mobilität. Festgestellter Zeitaufwand bei der Grundpflege: 30 Minuten in 24 Stunden.

Es hieß: Aus medizinischer Sicht liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nicht vor. Eine völlig Ignorierung des SGB XI und eine Missachtung der Menschenwürde ! Dies nur als Beispiel.

- Pflegenotstand -

Seit Jahrzehnten führen die unterschiedlichsten Regierungen ständig neue "Gesund-heitsreformen" durch; einige davon stammten von Ulla Schmidt. Niemals spielte dabei die Würde des Menschen die Hauptrolle. Immer war und ist es der Kranke als Kostenfaktor.

"Wer soll das bezahlen ?"

Politiker in Regierungsverantwortung wissen keine andere Reaktion, als diese Frage zu stellen. Damit weisen sie Verantwortung von sich, wie es so üblich ist. Eine Verantwortung, der sie sich zu stellen haben, die sie übernommen haben, als sie beschlossen, Politiker zu werden. Eine Verantwortung, die sie erfüllen müssen.

Es gibt kaum eine Zeitung des Tages, kaum ein politisches Fernsehmagazin, in welchen nicht Behördenwillkür und Verschwendung von Steuergeldern mitgeteilt werden. Es ist die Regel.

Ich will von der Vielzahl der Fälle nur einige nennen, so unterschiedlich, wie die Verschwendungen sind. Da wären zum Beispiel der Zig-Millionen teure Ausbau von Flusshäfen im Binnenland, die nicht notwendig sind und nur gering benutzt werden.

Oder: Die TV-Sendung "Monitor" berichtete am 9. April 2009 über Sinn und Unsinn von "Bundesgartenschauen". Zur Kostenseite hieß es: Die BUGA in München 2005 riss ein Loch von 12 Millionen Euro in die Stadtkasse. Und bei der Internationalen Gartenschau in Rostock 2003 stand am Ende ein Minus von 20 Millionen in der Bilanz. Was sind schon Millionen in einer Zeit, in der Verluste nur noch in Milliarden verkündet werden !

Zum Beispiel - einer Pressemitteilung zufolge (WK, 21. November 2008) -, dass bei der EU 2007 für "Strukturpolitik" 42 Milliarden Euro an "Zuschüssen" bereit gestellt wurden, von denen mindestens 11 Prozent (wohlgemerkt: Es handelt sich um Milliarden !) wegen "Unregelmäßigkeiten und Schlampereien" nicht hätten ausgezahlt werden dürfen.

Bescheidener wird in der Bundeshauptstadt verschwendet. In der Zeitung "Blitz-Tip" (15. April 2009) wird aufmerksam gemacht: Das eher für schlichte Repräsentation international bekannte Berlin plant im Zusammenhang mit dem Ausbau des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) ein Extra-Terminal für das "politische Tafelsilber" aus aller Herren Länder. ... 125 Millionen Euro soll das "Prominenten-Reservat" kosten, in den Bauinvestitionen von 2,2 Milliarden Euro sind diese Ausgaben nicht enthalten. -

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Billiger wäre es auch, würde unser Staat seine Gäste auf dem Flughafen nicht mit einer Ehrenkompanie der Bundeswehr und "Präsentiert das Gewehr !" begrüßen, sondern mit den Regensburger Domspatzen.

Es ist die Regel, dass große Bau- und Erneuerungsvorhaben von Bund und Ländern während der Realisierung teurer werden als ursprünglich veranschlagt. Da ist dann das Geld vorhanden; es wird nicht gefragt: "Wer soll das bezahlen ?"

Zum Beispiel:

Die im Jahre 2002 in Betrieb genommene ICE-Neubaustrecke für den Schnellverkehr zwischen Frankfurt und Köln muß schon wieder erheblich ausgebessert werden. Das verursacht hohe Kosten, die sich angeblich je zu einem Drittel aufteilen sollen auf Bund, Bahn und Firmen. Es ist anzunehmen, dass letztlich der Steuerzahler die ganze Last zu tragen haben wird. Jetzt schon sind die ursprünglich veranschlagten Kosten von 7,7 Milliarden Euro auf 11,8 Milliarden angewachsen. Dies alles für eine Ersparnis von einer Stunde Fahrzeit - vorausgesetzt, dass es wegen Reparaturarbeiten keine Langsam-fahrstellen gibt. (WK, 16. Oktober 2009). Für diese eine Stunde Zeitgewinn von ein paar Zugreisenden wurden Zig-Milliarden ausgegeben.

Für die Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger hingegen ist kein Geld da ?

Noch eine Meldung dazu: Das Bundesverkehrsministerium hatte 2002 der Deutschen Bahn für einen Streckenabschnitt von 1 km Länge, der für die ICE-Verbindung nach Wiesbaden vorgesehen war, 44 Millionen Euro (!) gezahlt.

Diese Strecke ist nie gebaut worden. Der Bundesrechnungshof ermittelte und forderte die Bundesregierung auf, diese Summe von der Deutschen Bahn AG zurückzufordern. Nichts geschah. Erst die Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift brachte die Angelegenheit ins Rollen. Nun hatte Anfang 2009 der Haushaltsausschuß des Bundestages das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, die Angelegenheit zu klären. Ob das Geld inzwischen zurückgezahlt worden ist ? 44 Millionen Euro ! (WK, 25. März 2009 - Kommentar-Überschrift: "Geldvernichtung".)

Auch der oben genannte Flughafen-Ausbau Berlin-Brandenburg wird sich von 2,2 auf 2,5 Milliarden (Milliarden !) verteuern. (Blitz-Tip, 8. Juli 2009). Und wie verhält es sich mit dem angeblich billigen Atomstrom ? Die sichere Endlagerung des "Atommülls" hat sich als Trugschluß erwiesen. Kosten und Folgekosten tragen die Steuerzahler - auf Jahrzehnte hinaus. Es gab Förderungen für die Privatwirtschaft, die sich mit dem Segen des Staates etabliert hatte. Unabsehbare Kosten verbleiben für die Steuerzahler !

Das Thema lässt sich beliebig weiterführen und muß fast täglich ergänzt werden. Ich lasse es mit diesen Beispielen genug sein, erlaube mir allerdings noch die Frage: Wie ist das mit der längst angedachten Zusammenlegung von Bundesländern ? Viele Milliarden könnte dies sparen ! Auf Dauer ! Testen Sie selbst, was aus Presse, Funk und Fernsehen Tag für Tag, Woche für Woche zu erfahren ist über Verschwendung von Steuergeldern im Großen wie im Kleinen. Es ist erschreckend.

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Wir leben in einer Zeit des Sozialabbaus. Der Staat schleicht sich aus der Verantwortung, die sich "Daseinsvorsorge" nennt. Dieser Begriff gehört zur sogenannten "Leistungsverwaltung" und betrifft die Verpflichtungen des Staates gegenüber den Bürgern. Es handelt sich u.a. um Bereitstellungvon öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, zum Beispiel in Bezug auf Energieversorgung, Fernmeldewesen, Verkehr, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr, auch um Bildungs- und Kultureinrichtungen und vieles mehr. Für den hier behandelten Fall ist speziell der Gesundheitssektor mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einbezogen. Dies alles gehört zur Fürsorgepflicht des Staates und muß von ihm organisiert werden. Doch mehr und mehr wird die Privatisierung dieser staatlichen und kommunalen Aufgaben betrieben. Das hat nachteilige Folgen.

Öffentliche Unternehmen unterliegen dem Kostendeckungsprinzip. Es verbietet, Gebühren zu erheben, die den Aufwand der Verwaltung wertmäßig übersteigen. Eine Gewinnerzielung auf Kosten der Bürger wird dadurch ausgeschlossen. Die deutsche Regierung hat sich aber von diesem Prinzip verabschiedet, eindeutig, um Aufgaben des Staates privatisieren zu können.

In einer Antwort auf eine "Große Anfrage" von mehreren Abgeordneten des Bundestages zur "Daseinsvorsorge" in der Sozialen Marktwirtschaft heißt es ausdrücklich (Deutscher Bundestag Drucksache 14/6249 v. 6. Juni 2001):

Das Kostendeckungsprinzip gilt außerhalb des Gebührenrechts allerdings weder für die Unternehmen mit Bundesbeteiligung noch für kommunale Wirtschaftsunternehmen. Diese Unternehmen sind vielmehr grundsätzlich nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.

Wenn dieses Gewinnstreben schon ausdrücklich für Unternehmen mit Bundesbeteiligung gilt, um wie viel mehr dann für all jene öffentlichen Aufgaben, die der Staat abstößt und die privatisiert werden.

Eine beachtenswerte Bürgerrechtsbewegung, die Gustav-Heinemann-Initiative, stellte im Oktober 2007 dazu fest:

Die politischen, sozialen und finanziellen Folgen der Privatisierung staatlicher und kommunaler Aufgaben und Unternehmen gefährden den Bestand der demokratischen und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und zwingen die Bürger zu erheblichen Mehrausgaben. Diese Auswirkungen werden von vielen Menschen bisher noch nicht recht durchschaut. Auch die Politiker, die mit den finanziellen Engpässen der öffentlichen Hand umgehen müssen, können oft nicht alle Einzelheiten einer Privatisierung erfassen. Sie vertrauen zudem auf den Zeitgeist, der private statt staatliche oder kommunale Problemlösungen vorgibt. (Veröffentlichung vom 30. November 2007).

Der Staat sah das ganz anders in der Antwort auf die "Große Anfrage" der Bundestagsabgeordneten - zu unser aller Nachteil, wie sich zeigte. Ich gebe die Stellungnahme der Bundesregierung ausführlich wieder und verweise darauf, dass es beim Thema "Öffentliche Daseinsvorsorge" hier im Grunde nur um marktwirtschaftliche Ordnung und wirtschaftliche Aktivität geht.

Der wesentliche Bereich des Gesundheitswesens, der eine besondere Beachtung verdient, wird einfach damit abgehandelt und seine Bedeutung ignoriert. Ich zitiere aus der Antwort zur Anfrage:

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Zu ihrer Konzeption für die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft hat sich die Bundesregierung ... ausführlich geäußert. Sie hat ... herausgestellt, dass es ihr besonders darauf ankommt, eine neue Balance zwischen der Eigenverantwortung jedes Einzelnen und dem Gemeinsinn in einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft herzustellen. Dies erfordert einerseits von den Bürgerinnen und Bürgern ein höheres Maß an Selbständigkeit und Eigenvorsorge. Verbunden hiermit ist eine Überprüfung der Forderungen gegenüber dem Staat, vor allem in den Bereichen der sozialen Absicherung und der Subventionen, aber auch der öffentlichen Verwaltung. Eine Einschränkung dieser Forderungen hilft, die Ausgaben zu begrenzen und eröffnet damit die Senkung von Steuern und Abgaben.

Dies bedeutet andererseits, dass der Staat die Verpflichtung hat, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, die größere Eigenverantwortung erfolgreich übernehmen zu können. Er muss das wirtschaftliche Umfeld so gestalten, dass sie die Chancen zunehmend offener Märkte und neuer Technologien ergreifen und nutzen können. Das heißt darüber hinaus, dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Fähigkeiten zu erhalten und auszubauen und für sich selbst zu sorgen. Damit wird den Bürgern die notwendige "Sicherheit im Wandel" vermittelt.

Ein solchermaßen "aktivierender" Staat konzentriert sich stärker als bisher auf die Erfüllung seiner Kernaufgaben und schafft so Raum für private Initiative und Kreativität.

Ich empfehle, diese Aussagen zweimal zu lesen.

In vieler Hinsicht drücken sie aus: Der Staat ist nicht mehr für die Bürger da ! Und das betrifft besonders schwerwiegend das Gesundheitswesen. Der "solchermaßen ,aktivierende' Staat" verabschiedet sich von seiner Kernaufgabe der Gesundheitsfürsorge und der Verpflichtung gegenüber Pflegebedürftigen, fordert "ein höheres Maß an Selbständigkeit und Eigenvorsorge" und "schafft so Raum für private Initiative und Kreativität" ! Er sorgt für "Sicherheit im Wandel". "Liberalisierungsschritte" nennt das die Bundesregierung in ihrer Antwort. Was für eine Vermessenheit !

Die behauptete "Möglichkeit zur Senkung von Steuern und Abgaben" ist - wie nicht anders zu erwarten war - nicht eingetreten; Steuern und Abgaben haben sich im Gegenteil erhöht. Zusammen mit dem "höheren Maß an Selbständigkeit und Eigenvorsorge" hat sie die finanzielle Belastung der Staatsbürger erheblich gesteigert. Das Anwachsen der Armut in unserem Land war vorprogrammiert. Es betrifft ganz erheblich die Situation der Pflegebedürftigen und derer, die für sie Sorge tragen. Dabei geht es auch um die menschliche Seite der Angelegenheit.

Der Staat stiehlt sich aus seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge, speziell in Sachen "Pflegeversicherung". Gesetzwidrig ! Sozialgesetzbuch XI § 8 Abs. 1: Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (!)

Dazu heißt es weiter in den Paragraphen 9 und 12 SGB XI: Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. ... Die Pflegekassen sind für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich.

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Den weiteren Gesetzestext erwähnte ich schon: Sie stellen insbesondere sicher, dass im Einzelfall ärztliche Behandlung, Behandlungspflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen. Nochmals: Jeder Betroffene mag selbst für sich beurteilen, ob die erwähnten Aufgaben sichergestellt sind sowie nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen und das auch noch im Einzelfall.

In einem Bericht "Risiko Altenpflege - Zu wenig Arbeitskräfte für immer mehr Pflegebedürftige" fragte das TV-Magazin "Kontraste" (19. November 2009) bei den politisch Verantwortlichen im Gesundheitsministerium an, wie es um nationale Sicherstellung der zukünftigen Aufgaben bestellt sei. Aus der schrift-lichen Antwort wurde zitiert: Die Bürgerinnen und Bürger können davon ausgehen, dass sie (...) eine angemessene Pflege erhalten. Kommentar des TV-Magazins dazu: Ignoranz auf höchster Ebene. Dabei drängt die Zeit, den Pflegenotstand abzuwenden.

Ein Jahr nach der realistischen Einschätzung der Gustav-Heinemann-Initiative begann mit der Bankenkrise der große Crash, der sich zur Wirtschaftskrise entwickelte. Dabei geriet zunächst die deutsche Hypo Real Estate Bank in milliardenschwere Schwierigkeiten, dann folgten unmittelbar die Banken der Bundesländer. Landesbanken sind Unternehmungen, die die Bürger mit ihren Steuern finanzieren. Werden sie nicht gewissenhaft geführt und geraten in Verschuldung, dann müssen die Bürger dafür einstehen, denn es sind ja "ihre" Banken.

Jahrzehntelang hatten Politiker im Einklang mit sogenannten Wirtschaftswissenschaftlern den Einfluß des Staates auf vielen Feldern der bürgerlichen Gemeinschaft zurückgedrängt, um Geld in die maroden Staatskassen zu bekommen, die in erster Linie durch die Regierungspolitik in Schieflage geraten waren. Was ist nicht alles "privatisiert" worden, womit Spekulanten und Finanzjongleure auf den Plan gerufen worden waren, und ihr Risiko durch Bürgschaften sehr gering blieb. Nun war plötzlich wieder die ordnende Hand und vor allem die finanzielle Hilfe des Staates gefordert.

Es war ein einmaliger Vorgang, dass der Ende 2008 neugewählte bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer Veranlassung sah, sich in seiner Antrittsrede bei der Bevölkerung für das Milliarden-Debakel bei der Bayerischen Landesbank zu entschuldigen. Für die Fehler, die gemacht worden waren und die dazu führten, dass die Staatsbank zehn Milliarden Euro frisches Kapital vom Steuerzahler (!) benötigte, nannte der Ministerpräsident Verantwortlichkeiten: " ... im Vorstand, im Verwaltungsrat und bei den zwei Eigentümern, den Kommunen und Sparkassen und dem Freistaat Bayern".

Bei den anderen Landesbanken war das nicht anders, vielleicht sogar noch prekärer. Das Eingeständnis des Versagens bei Unternehmungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, zeigt mit aller Deutlichkeit, wie es um unser Staatswesen bestellt ist. Man kann wohl davon ausgehen, dass es sich bei den meisten Personen in den getadelten Gremien um Politiker handelt, die lukrative Posten erhalten hatten, ohne das notwendige Fachwissen zu besitzen.

Und wie war's mit ihrer Verantwortung gegenüber den Staatsbürgern ? Bei den vielen Milliarden, die sich plötzlich zu einem Schuldengebirge auftürmten, wurde gar nicht erst die Frage gestellt: "Wer soll das bezahlen ?" Da war es selbstverständlich, dass die Steuerzahler dafür aufzukommen hatten und die Regierung sich weiter verschuldete. Sich ? Nein, uns, die Bürger!

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Regelmäßig wird das Unwort des Jahres gesucht. 2008 hieß es "Notleidende Banken". Unwort war es deshalb, weil es die Verursacher als Opfer darstellt. Wollte man ein Wort suchen, das die ganze politische und wirtschaftliche Situation unserer Gesellschaft beleuchtet, so würde es wohl "Missmanagement" heißen. Es beinhaltet nicht nur Unfähigkeit und Fehlverhalten, sondern auch Arroganz, Skrupellosigkeit und Unredlichkeit.

Retten müssen die Steuerzahler, sie müssen das Missmanagement ausbaden. Die Politiker wissen, wie unpopulär das ist und wollen Grenzen setzen. Den Missmanagern ist es nicht recht, wenn es an ihre Pfründe geht, die sie nicht verdient haben. Gegen ein "Gesetz über die Angemessenheit von Vorstands-vergütungen" haben die Aufsichtsratschefs von 15 großen Unternehmen protestiert. Sie meinen, die anhaltende öffentliche Diskussion über Managergehälter habe - ich zitiere - ein "falsches Bild der wirtschaftlichen Verantwortungsträger" gezeichnet. (WK, 21. Mai 2009). Immerhin scheinen sie zu wissen, dass sie Verantwortungsträger sind. Nur haben viele von ihnen diese Verantwortung nicht getragen und sich so an der schweren Wirtschaftskrise schuldig gemacht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine andere Pressemeldung. Sie berichtet von einer Initiative "Vermögender für eine Vermögensabgabe". 23 Reiche fordern eine Vermögensabgabe, um die Folgen der Wirtschaftskrise etwas abzumildern. Von einem Gesamtvermögen von 500.000 Euro an sollte eine auf zwei Jahre befristete Vermögensabgabe von fünf Prozent eingeführt werden. ... So könnten mindestens 50 Milliarden Euro in die Staatskasse fließen. (WK, 20. Mai 2009). Die kleinen Meldungen in der Zeitung haben es oftmals in sich ! Dies zum Thema "Wer soll das bezahlen ?"

Ich kann nicht umhin, noch ein weiteres Beispiel anzuführen, hier, wie wir Bürger getäuscht werden. Beim Wahlkampf 2005 verkündeten CDU/CSU, sie wollten die Mehrwertsteuer zugunsten der Staatsfinanzen um 2 % von 16 auf 18 % erhöhen. Die SPD betonte, sie wolle keine Mehrwertsteuererhöhung.

Als beide Parteien dann die Große Koalition eingingen, war von den Wahlversprechungen nicht mehr die Rede. Im Gegenteil, statt Erhöhung um 2 % oder gar keine Erhöhung waren es plötzlich 3 % ! Ich will dazu anmerken: Wenn es politisch so schamlos ist, entgegen von Versprechungen Steuern zu erhöhen beziehungsweise einzutreiben, warum dann nicht zum Wohl und zur Würde (!) hilfsbedürftiger Bürger der Staatsgemeinschaft. Das eine Prozent Mehrwertsteuererhöhung zwischen 18 und 19 % hätte weitgehend ausgereicht, um viele Probleme der Pflegeversicherung zu beseitigen und individuelle, ja würdevolle Betreuungsmöglichkeiten gegenüber den Betroffenen zu finanzieren. Es gibt viele Mittel und Wege, nur eines nicht, die Frage : "Wer soll das bezahlen ?"

- Notwendigkeiten -

Pflegenotstand ! - Wegen "Bildungsnotstand" streikten Mitte 2009 Studenten und Schüler. Etwa zur gleichen Zeit war die Rede vom "Notstand in den Kindertagesstätten", und ziemlich lange dauerte ein Streik der Kindergärtnerinnen und Fürsorger. Gewerkschaften forderten für die Beschäftigten in städtischen Kitas und Sozialeinrichtungen neben besserer Bezahlung einen tariflichen Gesundheitsschutz und verbesserte Arbeitsbedingungen. Eltern ergänzten, dass sie sich die bestmögliche Förderung und Betreuung der Kinder in den städtischen Einrichtungen durch ausreichend qualifiziertes Fachpersonal wünschen.

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Alles, was gefordert wurde, trifft auch zu für die Situation in den Pflegeheimen ! Und zwar sowohl für die Pflegebedürftigen, als auch für ihre Betreuer. Aber Altenpflegerinnen und Altenpfleger können nicht streiken. Es ist unmöglich, die ihnen anvertrauten Hilfebedürftigen unversorgt zu lassen. Das geht auch nicht mit einem Notdienst.

Die streikenden Studenten und Schüler ließen verlauten, sie verlangten ein "gerechteres Bildungssystem" und wollten erreichen, dass die Öffentlichkeit sich Gedanken macht über ihre Situation. Wer macht sich Gedanken über die Situation der Pflegebedürftigen und ein gerechteres Pflegesystem ?

Hier haben die Betroffenen keine Druckmöglichkeiten, um ihre Lage bekannt zu machen und ihre Interessen durchzusetzen. Gelegentlich melden sich Sozialverbände zu Wort. Politiker reagieren freundlich, in der Regel aber verlaufen alle Ansätze im Sande. Mal gibt es eine geringfügige Verbesserung, deren Wirkung verpufft, weil sie halbherzig ist. Doch sie wird als "Reform" verkauft. Es werden Versprechungen gemacht, aber mit der Einlösung hapert es.

Es ist bemerkenswert, wie sehr sich die Probleme zwischen Kindertagesstätten und Pflegeheimen gleichen. Ich habe vor mir eine Information der "Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.". Beteiligt daran sind: Caritas, Diakonie, AWO, PARITÄT, Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband der Jüdischen Gemeinden.

Das Blatt dieser vereinigten Sozialverbände enthält Forderungen für die Betreuung von Kindern durch Erzieherinnen und Erzieher. Ich gebe hier diese Forderungen wieder und forme sie in Klammern um für Pflegepersonal.

1.) Kinder (Pflegebedürftige) brauchen verlässliche Beziehungen - Bindungs- und Beziehungsfähigkeit wächst in kleinen Gruppen am besten. Nur in einem solchen Rahmen kann das einzelne Kind (der einzelne Pflegebedürftige) in den Blick genommen und gefördert werden.

2.) Für die Gespräche mit Eltern (mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen), für die Vor- und Nachbearbeitung der pädagogischen Arbeit (der pflegerischen Betreuung) ... und für Beobachtung und Dokumentation brauchen Erzieherinnen und Erzieher (Pflegerinnen und Pfleger) kinderfreie (pflegefreie) Zeiten. Diese Arbeit darf nicht von der Zeit mit Kindern (Pflegebedürftigen) abgezogen werden. (!)

3.) Zusätzliche Management-Aufgaben erfordern Zeitressourcen (...)

4.) Fortbildung - Für jede Kindertagesstätte (jedes Pflegeheim) ist eine kontinuierliche Qualifizierung der Fachkräfte notwendig. Auch längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen müssen möglich sein, ohne dass der Betrieb der Einrichtung darunter leidet. Das geht nur mit einer ausreichenden Personalausstattung.

5.) Kindertageseinrichtungen (Pflegeheime) brauchen Fachberatung. Dies unterstützt die Kindertageseinrichtungen (Pflegeheime) u.a. bei der Kooperation mit Schulen (Ärzten, Kliniken, Gesundheitszentren) und sozialen Einrichtungen sowie bei der Qualitätsentwicklung. Allerdings kann der Ausbau dieses Fachberatungsnetzes nicht von den Kommunen oder den freien Trägern allein geleistet werden. Hier ist das Land Hessen (sind die Bundesländer) aufgefordert, die Finanzierung sicherzustellen.

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Die Forderungen werden im Prospekt ergänzt mit den Details: Festlegung zusätzlicher Zeit für Vor- und Nachbereitung in Höhe von 20 % der für die Betreuung der Kinder (Pflegebedürftigen) vorgesehenen Fachkraftstunden - Zusätzliche Stunden in Höhe von 20 % für Vertretung z.B. Krankheit, Urlaub, Fortbildung - Zusätzliche Stunden für Leitungsaufgaben (zum Beispiel Anleitung, Einweisung, Aufgaben-festlegung für Hilfskräfte und Leiharbeiter durch das Stammpersonal) - Ausbau und Finanzierung der Fachberatung.

Soweit ein Katalog von Maßnahmen, die notwendig wären, aber in der Realität nicht gewährleistet sind. Das alles sind Aufgaben der Daseinsvorsorge des Staates !

Nicht erwähnt ist die Würde des Menschen, sowohl die der Kinder als auch die der Pflegebedürftigen und aller engagierten Betreuer. Nicht erwähnt ist aber auch der verlangte "tariflich geregelte Gesundheitsschutz" für die bei Kommunen angestellten Beschäftigten von Kindertagesstätten und Sozialeinrichtungen.

Nach mehreren Monaten des Verhandelns und des Arbeitskampfes kam es zu einem Kompromiß. Es wurden nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt, doch gab es erhebliche Verbesserungen bei der Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher und einen besseren Gesundheitsschutz. Von derartigen Errungenschaften können Altenpflegerinnen und Altenpfleger nur träumen.

Wer kämpft für sie ? Wer vertritt ihre Interessen ?

Die Techniker-Krankenkasse meldet: Jeden Tag fehlen wegen Rückenschmerzen 93 000 Beschäftigte in Deutschland an ihrem Arbeitsplatz. Dies sei die häufigste Ursache von Krankschreibungen. Allerdings meint diese Krankenkasse:

Die meisten Rückenbeschwerden gehen auf einen ungesunden Lebensstil zurück. (WK, 15. August 2009). Diese Einschätzung kann nur verwundern. Gerade in den Pflegeberufen muß erheblicher körperlicher Einsatz geleistet werden, gerade hier sind Schäden an der Muskulatur und am Rückgrat mit Band-scheibenschäden arbeitsspezifisch.

In der TV-Sendung "plusminus" (28. Juli 2009) berichtete der "Pflegeassistent" eines ambulanten Pflegedienstes, dass er für seine stark belastende Arbeit bei der Versorgung von Schwerstkranken mit gerade mal "vier Euro und ein paar Zerquetschte netto" pro Stunde entlohnt wird. Das ist weniger als ausgehandelte Mindestlöhne !

Der Pflegedienst, bei dem der Pflegeassistent tätig ist, schiebt die Verantwortung ab. Die Kostendrücker seien die Sozialämter und die Kranken- und Pflegekassen. Sie legen die Pflegesätze fest und suchen sich den billigsten Anbieter. Das führt zu erheblichen Konkurrenzkämpfen.

Das Feilschen um Pflegedienstleistungen ist würdelos, für die Pflegenden im harten Einsatz ebenso wie für die Schwerstkranken, die die aufopferungsvolle körperliche und unterstützende Hilfe Tag für Tag bitter nötig haben !

Die Caritas erhebt Protest:

Immer mehr Pflegekräfte sind psychisch und körperlich am Ende ihrer Kräfte. Der Krankenstand liegt deutlich höher als in anderen Berufen. Wenn eine Mitarbeiterin bis zu 15 Bewohner in den Altenheimen gleichzeitig betreuen soll, darunter immer mehr Menschen mit einem sehr hohen Pflegebedarf, ist die Grenze dessen, was alten Menschen und Pflegekräften zugemutet werden kann, eindeutig überschritten. Wenn die Pflegeberufe

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keine höhere gesellschaftliche Anerkennung erfahren, ist die Gefahr groß, dass die Altersheime in Zukunft keine motivierten und qualifizierten Mitarbeiter mehr finden werden. (Caritas-Flyer "Aktionstag Altenhilfe, Juli 2009).

Hier ist der Pflegenotstand klar beschrieben, und zwar wie er jetzt schon herrscht. Und deutlich ist gesagt, was Not tut !

- Rente - ein Pflegefall -

Gute Renten würden auch in Pflegefällen entlasten. In aller Regel ist ein Pflegebedürftiger ein Rentenempfänger. So ergänzen sich Rente und Pflege. Aber die Renten sind ein Pflegefall für sich.

In unserem Staat und speziell in unserem Sozialwesen gibt es finanziell viele Töpfe. In die meisten müssen die Bürger zwangsweise einzahlen. Nach den Vorstellungen des Staates sollen immer die Einnahmen die Ausgaben decken. Wenn das nicht der Fall ist, werden die Beiträge erhöht und die Leistungen abgebaut. Das ganze Sozialwesen besteht aus Einzelteilen. Jeder Finanztopf soll für sich die Waage halten zwischen Einnahmen und Ausgaben. "Umlage-finanzierung" nennt sich das. Aber dieses System funktioniert nur in wirt-schaftlich guten Zeiten. Der Krug - in diesem Falle der Topf - geht solange zu Wasser, bis er bricht. Jede Krise bringt das System ins Wanken. Inzwischen ist es marode. Doch die Politik will dies nicht wahrhaben.

Auch das Rentensystem unterliegt dem "Umlageverfahren". Dazu heißt es im Sozialgesetzbuch VI § 153: In der Rentenversicherung werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Entnahmen aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt. Dieser "Nachhaltigkeitsrücklage" werden die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt. (SGB VI § 216). In diesem Paragraphen ist noch etwas bemerkenswertes gesagt: Überschreitet die ... Nachhaltigkeitsrücklage über einen längeren Zeitraum diesen Umfang (nämlich 50 vom Hundert der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat - § 216 Abs. 2), ist sie insoweit von den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung zu verwalten.

Schlussfolgerung für die Rentner: In wirtschaftlich guten Zeiten - und davon hatten wir in der Bundesrepublik Deutschland etliche - muß die "Nachhaltigkeitsrücklage" (Nachhaltigkeit heißt: auf längere Zeit anhaltende Wirkung) ganz erheblich angewachsen sein.

Da ist also viel Geld im Topf. Bei jedem privaten Versicherungsunternehmen würde das, das im Rahmen einer Lebensversicherung über die jahrzehntelang eingezahlten Beiträge erwirtschaftet worden ist, an die Versicherten ausgezahlt werden. Nicht so beim Staat. Hier genügt zur Begleichung der Ausgaben eine Nachhaltigkeitsrücklage von 50 vom Hundert der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat. Was geschieht mit dem übrigen angesammelten Geld ?

Ein Topf voller Geld verlockt jeden Politiker mit seinen Begehrlichkeiten, es auszugeben. Immer wieder seit den guten Zeiten haben die verschiedensten Regierungen aus dem gefüllten Topf der Rentenversicherung Gelder entnommen für angebliche Wohltaten, genannt "Konjunkturprogramme".

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Am meisten geschröpft aber wurde die Rentenversicherung nach der Wiedervereinigung, um die Ostrenten an die Westrenten anzugleichen. Fast ausschließlich mussten die Beitragszahler West mit ihren Rücklagen die Anpassung der Ostrenten finanzieren.

Ein klarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip. Nicht, dass den Rentnern im Osten die Angleichung hätte versagt werden müssen, nein, aber alle Zahlungen in diesem Zusammenhang hätten mit hineingehört in die Kosten der Wiedervereinigung, vom Staat zu übernehmen, nicht aus dem Topf der Sozialversicherung. Das System der "Umlagefinanzierung", das ohnehin schon kränkelte, wurde damit ad absurdum geführt.

Da wird gefaselt von einem "Generationenvertrag" bei der Rente. Die Arbeitenden sollen mit ihren Beiträgen die Gelder aufbringen, die denen zugute kommen, die Rente beziehen. Zunächst: Diesen oft zitierten "Generationenvertrag" gibt es nicht. Er ist ein Hirngespinst, eine Leerformel der Politik. Die klammert sich fest daran und nennt das Trugbild "Umlagefinanzierung".

Der nicht existierende "Generationenvertrag" hat merkwürdigerweise gesell-schaftlich eine sehr negative Auswirkung: Er führt zu einem Generationenkonflikt. Was sich dabei inzwischen entwickelt hat, grenzt schon an Verunglimpfung der Rentner. Und es zeigt sich hierbei, wie beschränkt (an Wissen) Politiker, aber auch Journalisten sein können.

Bild-Schlagzeile vom 11. März 2008: Die Alten beuten die Jungen aus ! Finanzminister Peer Steinbrück am 10. Juli 2009: Der jetzigen Rentner-Generation geht es so gut wie niemals einer zuvor. Die Gekniffenen sind die 25- bis 35-Jährigen, die Kinder in die Welt setzen wollen.


Glatte Unwahrheiten ! Bösartige Verdrehungen ! In der Rentnergeneration zu Zeiten des Finanzministers Steinbrück gab es so viele arme Rentner wie niemals zuvor.

Mit merkwürdigen Statistiken versuchte die Bild-Zeitung (11. Juli 2009) Steinbrücks unqualifizierte Behauptung zu unterstützen:

Ein Rentner-Ehepaar hat im Schnitt 2350 Euro Netto/Monat. "Im Schnitt", das hieße 50 % darüber und 50 % darunter. Allein die staatliche Rente kann das kaum betreffen, für die gab es immer die Beitragsbemessungsgrenze, die über-dimensionierte Renten nicht ermöglichte. Die seltsame Statistik kann nur Manager- und Politiker-Pensionen enthalten.

Ein Beispiel dazu: Ex-Minister Norbert Blüm - der, dessen Rente sicher ist - erhält laut Bild am Sonntag vom 29. April 2007 eine Pension von rund 9.000 Euro. So gesehen, wird ein "Schnitt von 2350 Euro Netto/Monat" verständlich. Das bedeutet jedoch eine vollständige Missachtung jener Rentner, die trotz eines langen Arbeitslebens heute an der Armutsgrenze und sogar erheblich darunter ihr Leben fristen müssen.

Aber wann werden es Statistiker endlich sein lassen, Angaben "im Durchschnitt" zu machen ? (Welcher Unsinn dabei entsteht, zeigt die Feststellung des Statistischen Bundesamtes, dass - gemessen an 2008 - jede Frau im Laufe ihres Lebens durchschnittlich 1,38 Kinder bekäme.) (WK, 5. September 2009).

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Bei den bezüglich der Rentnersituation genannten zweifelhaften Zahlen ergibt sich ein erschreckendes Bild unterhalb des Durchschnitts. Wenn 2350 Euro = 50 % sind, dann haben diejenigen in der Skala bei 10 % 470 Euro, und das ist zu wenig für die Alltagsexistenz eines Ehepaares, zumal es nicht einmal für die Miete mit den Nebenkosten reichen kann. Das ist die Rente gemessen am Durchschnitt. Und es ist buchstäblich ein Armutszeugnis.

Kurze Zeit nach der Diffamierung der Rentner durch Finanzminister Steinbrück gab es eine gänzlich andere Darstellung der Rentenverschlechterung für die zukünftigen Rentner, und zwar vom Statistischen Bundesamt: In Deutschland haben immer mehr junge Frauen keine Kinder.

Wegen der gravierenden Veränderungen in der Altersstruktur sei es wichtig, sagte Präsident Roderich Egeler, ein klares Bild über die Entwicklung demografischer Faktoren zu gewinnen. (WK, 30. Juli 2009). Demnach, und gemessen an dem Fantasiegebilde "Generationenvertrag", wären die künftigen Rentner selbst schuld am Niedergang des Rentensystems. Doch die Hauptursache liegt in der Gesetzgebung.

Rente und Pflege gehören zusammen. Reicht die Rente eines Pflegebedürftigen nicht aus, muß das Geld von anderer Seite kommen. In diesem Punkt werden die Alten dann allerdings wirklich zu einer finanziellen Belastung für die Jungen. Für die Kosten eines Pflegefalles werden die Angehörigen zur Kasse gefordert. Und die sind möglicherweise arbeitslos. Wenn sie nicht zahlen können oder wenn die Rente nicht hoch genug ist, muß das Sozialamt beispringen. Aber das springt nicht. Dessen Zahlung muß erkämpft werden; es tun sich bürokratische Hürden auf.

Die Politik stellt einen großen Geldverschiebebahnhof zwischen den Töpfen des Sozialwesens her. Und aus jedem Topf wird nicht ausgezahlt, was notwendig wäre, sondern da wird "gedeckelt". Alt und Jung sind gleichermaßen benachteiligt von einem System, das sie zu den Betroffenen macht.

Dass bei der Rente die Alten die Jungen "ausbeuten", ist eine niederträchtige Entstellung der Tatsachen. Die Alten, deren Renten ja sicher sein sollten, sind mit erheblichen Kürzungen belastet worden, sowohl bei den Steuern, als auch bei den Sozialabgaben - die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen sie sogar zu 100 % selbst zahlen. Und wenn die Renten der Jüngeren künftig geringer werden - und zwar stetig -, so sind nicht die Rentner daran schuld. Es ist der "Gesetzgeber". Wer aber ist der Gesetzgeber ?

Es sind die Politiker in den Regierungen dieser Tage. Es sind diejenigen, die ihrer eigenen Generation die künftige Rente beschneiden. Es sind die Politiker, die davon ausgehen können, dass ihre eigenen Pensionen so sicher sind wie die von Herrn Blüm.

Nach dem "Alterssicherungsbericht 2008" der Bundesregierung (November 2008) bekommt ein Ex-Minister achtmal soviel wie ein Arbeitnehmer, ein Beamten-Pensionär und ein Abgeordneter rund dreimal soviel wie ein Rentner. (Bild-Zeitung, 13. November 2008).

Von dieser sicheren Warte aus lässt sich natürlich sehr gut behaupten: "Der Rentnergeneration geht es so gut wie niemals einer zuvor" (Peer Steinbrück). Doch als Folge der jetzigen Politik lässt sich durchaus anderes sagen: "So gut (?) wie der jetzigen

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Rentnergeneration wird es künftigen Rentnern nicht mehr gehen."

Bild-Zeitung vom 14. April 2009: Hartz IV-Empfänger verlieren am meisten Rente. Das "Deutsche Institut für Altersvorsorge" hat festgestellt, dass die Rentenversicherung für Langzeitarbeitslose gerade mal knapp 500 Euro pro Jahr (also 12 Monate !) an Beiträgen erhält. (WK, 4. Februar 2009).

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, forderte auf einem "Deutschen Seniorentag", Mitte 2009, eine "armutsvermeidende Politik" und machte darauf aufmerksam, dass schon jetzt bei über 700.000 Senioren die Rente nicht zum Leben reicht. Sie seien auf Hilfe vom Staat angewiesen und müssten mit 351 Euro Grundsicherung im Monat auskommen. In Zukunft drohe noch viel mehr Menschen die Altersarmut. Frau Mascher betonte, dass eine "armutsfeste Rente" gesichert sein müsse. (VdK-Zeitung, Juli/August 2009).

351 Euro Grundsicherung ? Gesichert wird nichts damit; nicht einmal das Doppelte würde reichen. Das betrifft Rentner ebenso wie Arbeitslose. Altersarmut und Kinderarmut sind Zustände, die es nicht geben darf. Sie sind eine Schande für unsere Gesellschaft.

Ich versuche mal eine Gegenüberstellung zweier finanzieller Faktoren, und man wird mir möglicherweise vorwerfen, ich würde Äpfel mit Birnen vergleichen. So ist es aber nicht. Es geht um die individuelle Existenz eines Menschen in unserer Gesellschaft.

Einerseits hält der Staat eine "Grundsicherung" von 351 Euro im Monat für ausreichend, andererseits belastet die Grundsicherung für einen Pflegebedürftigen im Heim diesen und seine Angehörigen unter Umständen mit 1500 Euro im Monat und mehr. Da ist jeder Vergleich unmöglich. Es ist ein Skandal, sowohl nach der einen, als auch nach der anderen Seite.

Wir Alten wollten nach Krieg und Nachkriegszeit, dass unsere Kinder es besser haben. Das Schicksal, das uns hart angepackt hatte, war uns für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts gnädig und ist es immer noch. Glücklicherweise.

Unsere Großeltern, unsere Eltern hatten durch den Krieg alles verloren. Ihre Renten mussten wir Jüngere sichern, ohne dass wir darüber geklagt hatten. Die Generation der heutigen Rentner hat nicht nur dafür gesorgt, dass eine Rentenversicherung ebenso wiederaufgebaut werden konnte wie die zerstörten Städte und die Wirtschaft, sondern hat Kindern und Enkel auch ein demokratisches Dasein beschert.

Rein arbeitsmäßig hatten die meisten der heutigen Rentner jahrzehntelang eine 48-Stunden-Arbeitswoche und meist nur 14 Tage Urlaub. Wer heute eine Behauptung aufstellt, dass in Sachen Rente die Alten die Jungen ausbeuten, handelt zutiefst unredlich und sollte sich schämen.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieser Grundsatz darf nicht missachtet oder gar infrage gestellt werden. Und eine Leistung des Staates zur Rentnerarmut in Höhe von 351 Euro pro Monat als "Grundsicherung" zu bezeichnen, ist blanker Hohn. Es sind Brosamen, die die gutgestellten Politiker von den Tischen fallen lassen. Und dann wird noch geklagt, es sei zu viel.

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Wir werden heute älter als Generationen vor uns. Das scheint für Politiker eine Katastrophe zu sein. Allein schon wegen der Rentenzahlungen. Aber mit der steigenden Lebenserwartung wachsen auch Erkrankungen im Alter und Pflegebedürftigkeit. Noch eine Katastrophe !

Nach der Leistung, die die heutige Rentnergeneration für dieses Deutschland erbracht hat, haben die Alten alle Ehre verdient. Für die, die pflegebedürftig werden oder es schon sind, muß ein Pflegeheim ein Ehrenheim sein. Hochachtung gebietet ihnen, nicht Pflegenotstand !

"Notleidende Banken" erhielten großzügige Unterstützung durch die Regierung und von der Deutschen Notenbank. Es ist mehr als zweifelhaft, ob sie jemals zurückzahlen, was sie von den Steuerzahlern bekommen haben. Sie handelten sich schon massive Kritik ein, weil sie die alte katastrophale Vorgehensweise erneut betrieben und für jene Manager, die für die Verluste verantwortlich waren, weiter hohe Gehälter sowie üppige Boni-Vergütungen zahlten. Das Missmanagement setzt sich fort. Die Worte "Aufsichtsrat" und "Aufsichtsbehörde" haben Sinn und Bedeutung verloren.

Es wurden auch sehr merkwürdige Verträge geschlossen, die Risiken in sich bargen, aber von Bundes- und Landesseite Bürgschaften, Sicherheitsgarantien, erhielten. Und zu den "notleidenden Banken" gehörten in erheblichem Maß die Landesbanken. Da stimmte so vieles nicht. Und es stimmt noch immer nicht !

Nicht einmal ansatzweise hat unser Staat das notleidende Sozialwesen unterstützt. Die Armut der Menschen findet keine Beachtung. Der Papst meldete sich zu Wort in der Wirtschaftskrise mit einer Sozialenzyklika. Benedikt XVI. verlangt ein Wirtschaften, das sich an ethischen Zielen und dem Gemeinwohl der Menschen ausrichtet. Er fordert auch mehr Respekt vor der Menschenwürde und meint, die Krise müsse als Chance genutzt werden, um bei der fortschreitenden Globalisierung eine Zukunft in Gerechtigkeit und Solidarität zu schaffen.

Mahnungen gibt es viele. Die Sozialenzyklika von Papst Benedikt XVI. ist nicht die erste päpstliche "Kapitalismuskritik". Die übten schon seine Vorgänger. (WK, 8. Juli 2009). Eine Besserung hat sich bisher nicht ergeben, stattdessen eine Banken- und Wirtschaftskrise.

- Aspekte -

Ähnlich wie die Frage "Wer soll das bezahlen ?" taucht immer wieder - und nicht nur in der Politik - die Behauptung auf: "Es muß reformiert werden". Das ist genau so substanzlos und undefiniert wie vieles Bla-Bla. Jede kleine Veränderung wird als "Reform" verkauft. Nach aller Erfahrung sind damit nur Verschlechterungen für die Bürger verbunden.

Ja, was soll der Staat denn tun ? Eine wirkliche Reform vornehmen, eine, die das Wort verdient ! Eine Strukturverbesserung - wohlgemerkt: Verbesserung. So fordert das "Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung" zum Beispiel eine radikale Rentenreform zugunsten von Geringverdienern als Mittel gegen drohende Altersarmut. Typisch die Reaktion der Rentenversicherer. Sie weisen den Vorstoß mit den Floskeln "wenig zielgenau" und "systemfremd" zurück. Hohlworte, wie sie in der Politik üblich sind. (WK, 29. Januar 2009).

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Man könnte die vielen Töpfe im Sozialbereich, die sich selbst erhalten sollen, abschaffen und alles über Steuern regulieren. Doch unsere Politik tendiert in die andere Richtung. Immer mehr Staatsaufgaben werden privatisiert. Besonders schwerwiegend trifft es im Bereich der Daseinsvorsorge das Gesundheitswesen.

Ich wies bereits auf die Kritik der Gustav-Heinemann-Initiative an dieser Entwicklung hin. Bei einer Tagung "Der Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge" im Oktober 2007 in Bremen wies der Bielefelder Gesundheitssoziologe Ullrich Bauer auf eine bedenkliche Veränderung hin. Er beanstandete, dass der Staat dabei sei, seine Anteile an öffentlichen Haushaltsmitteln zur Mitfinanzierung der Solidargemeinschaften zu reduzieren.

In der Veröffentlichung seines Vortrags durch die Gustav-Heinemann-Initiative (30. November 2007) heißt es weiter, der Staat zwinge dadurch die Bürger zur Übernahme eines größeren Maßes an finanzieller Eigenverantwortung. Diese werde für viele Menschen zu einer finanziell nicht mehr zu tragenden Pflicht und Belastung. Der Umbau des Sozialstaates führe zu einer Entsolidarisierung der Gesellschaft. Das Menschenbild und der Wert des Menschen im Spiegel unserer Grundrechte seien davon unmittelbar betroffen. - Klare Aussagen, die deutlich hervorzuheben sind !

Apropos: Steuern. Mit der Fürsorge des Staates für seine kranken und pflegebedürftigen Bürger ist es nicht weit her. Unter anderem werden Medikamente mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt, Nahrungsmittel hingegen nur mit dem ermäßigten. Es kann doch aber keine Frage sein, dass Medikamente zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und in entscheidendem Maße zur Behandlung von Krankheiten notwendig sind - notwendig für die viel zitierte Lebensqualität. Diesen "Mehrwert" müssen die Betroffenen höher versteuern. Was für eine Unredlichkeit !

In der Wirtschaftskrise wurden vom Staat plötzlich und ganz schnell unbegreifliche Milliarden Euro zur Verfügung gestellt für "notleidende Banken". Für notleidende Sozialfälle und damit auch für Pflegebedürftige und ihre Versorgung war dies nicht möglich - "Wer soll das bezahlen ?"

Gewiß muß mein Vergleich relativiert werden. Von einer Krise erhofft man, dass sie überwunden werden kann. Das ist in der Situation der Pflegefälle nicht zu erwarten. Im Gegenteil, sie werden zunehmen. Wehret den Anfängen ? Wir sind mittendrin ! Und die Probleme steigern sich.

Wir sollen bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Was ist das: "Volle Rente" ? Und wer hat wirklich die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres voll entlohnt arbeiten zu können ? Wer früher in Rente geht oder gehen muß, erleidet erhebliche Einbußen. Das ganze ist eine politische Mogelpackung. Die treffende Bezeichnung dafür fanden die Grünen im Bundestagswahlkampf 2009: "Rentensenkung durch die Hintertür."

Heute sind schon junge Menschen Langzeitarbeitslose. Fast jeder vierte Erwerbsfähige im Alter zwischen 15 und 24 Jahren erhält schon - nach einer DGB-Studie - Arbeitslosenunterstützung nach Hartz IV. (WK, 13. Februar 2009).

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Der Rentenanspruch, der im Arbeitsleben erworben werden kann, wird immer geringer, und private Vorsorge kann - wie sich gezeigt hat - in Bankeninsolvenzen untergehen. Thesen wie Arbeit bis 67 oder Hinweise auf die Vorteile einer "Riester-Rente" sind für die jungen Arbeitslosen blanker Hohn. Ihre Armut ist jetzt schon real, inklusive die ihrer Kinder. Wie wird es erst sein, wenn sie pflegebedürftig werden ?

Dass Langzeitarbeitslose psychische Schäden davontragen und deshalb früher als gewöhnlich Pflegefälle werden können, dürfte einleuchten. Die große Wirtschaftskrise bringt es aber neuerdings mit sich, dass auch Bessergestellte, Manager, Großfirmen-Inhaber relativ plötzlich an Demenz erkranken, zumal wenn sie erhebliche Einschränkungen ihrer gewohnten Lebensqualität hinnehmen müssen. Diese Menschen sind Anwärter auf frühe Pflegefälle. Was kommt da auf uns zu ?

Es ist ein Alarmsignal !

Das durchschnittliche Einzugsalter in Einrichtungen der Altenhilfe beträgt in Hessen ca. 84 Jahre, meint ein Informationsblatt der Heimaufsicht. Wie immer gibt der "Durchschnitt" ein falsches Bild.

Im selben Informationsblatt steht, dass die zurzeit in Heimen lebenden älteren Menschen 65 Jahre und älter sind. In naher Zukunft werden es noch jüngere sein, 60- oder gar 50-jährige. Denn eine Gefahr der Zunahme entsteht allein schon durch Depressionen infolge Arbeitslosigkeit bereits in jungen Jahren, durch Drogensucht von Jugend-lichen und Alkoholexzessen, "Koma-Saufen". Pflegefälle, die immer jünger werden ! Das sind die Zukunftsperspektiven. Die will niemand sehen !

Dringend muß sich etwas verbessern. Jetzt schon ! Wenn die wirklichen Reformen nicht zustande kommen wegen Hilflosigkeit der verantwortlichen Politiker, könnten wenigstens kleine echte Reformen angegangen werden - zugunsten der Betroffenen, nicht zuungunsten. Es könnten Renten, die sich an der Armutsgrenze und darunter bewegen, stärker angehoben werden, als diejenigen, die - ich zitierte - über 2.350 Euro Netto/Monat betragen. Gewerkschaften handeln so bei der Vereinbarung von Tariferhöhungen, dass nämlich die unteren Lohngruppen stärker berücksichtigt werden oder dass es einen festen, relativ hohen Sockelbetrag für alle gibt.

Und in Bezug auf die Pflegeversicherung wäre eine wirkliche Verbesserung für alle Betroffenen allein schon dadurch zu erreichen, dass bestehende Paragraphen der Sozialversicherung (Sozialgesetzbuch XI) ganz grundsätzlich angewendet werden.

Zunächst bedarf es in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht einer Überprüfung der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich durch Gutachter des MDK. Es muß doch zur Beurteilung ausreichen, was im Sozialgesetzbuch XI § 18 Abs. 4 genannt ist (ich wiederhole):

Der Medizinische Dienst soll, soweit der Versicherte einwilligt, die behandelnden

Ärzte des Versicherten, insbesondere die Hausärzte, in die Begutachtung einbeziehen und ärztliche Auskünfte und Unterlagen über die für die Begutachtung der Pflegebedürftigen wichtigen Vorerkrankungen sowie Art, Umfang und Dauer der Hilfebedürftigkeit einholen.

Jedenfalls sind diese Darlegungen medizinischer als alles, das "Pflegekräfte" bei einem kurzen Hausbesuch feststellen können ! Und es spart Kosten, denn der MDK ist eine Konstruktion der Krankenkassen und wird im Rahmen der Verwaltungskosten finanziert.

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Übrigens haben wir in der Bundesrepublik wohl 217 unterschiedliche Krankenkassen. (Info-Zeitung Selbsthilfeverband Schlaganfallbetroffener e.V., 1/2009). Das sind allein schon 217-mal Verwaltungskosten. Dazu noch die Kosten des Eingetragenen Vereins "Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen". Alles dies verschluckt viel Geld der Beitragszahler, welches in der Kranken- und Pflegebetreuung fehlt !

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) hatte eine Kommission zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingesetzt. Das Ergebnis wurde in Form einer Studie bereits im Januar 2009 der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt überreicht:

Die Pflege im Minutentakt würde endlich ersetzt durch individuelle und passgenaue Hilfen, sagte dazu Franz Wagner, Vize-Präsident des DPR. ("Pflegefreund", Pflegeverbund Deutschland/Schweiz, Frühjahr/Sommer 2009).

Es dürfte eine Illusion bleiben, dass derartige sachgerechte Untersuchungen, Erkenntnisse und Vorschläge in einer gründlichen Reform Realität werden.

Der zweite wichtige Reformpunkt, eine grundlegende Verbesserung im Falle der Belastung bei vollstationärer Pflege, lässt sich buchstäblich durch einen Federstrich erreichen !

Bei der Erstellung des Sozialgesetzbuchs XI wussten die Gesetzgeber sehr wohl, welche finanziellen Belastungen im Pflegefall den Betroffenen und ihren Betreuern entstehen und wie die Bürde im Sinne der sozialen Verantwortung des Staates abgemildert werden könne.

Würde das gelten, das im Gesetz steht, wäre es absolut zufriedenstellend: Insgesamt darf der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag 75 vom Hundert des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbaren Investitionskosten ... nicht übersteigen. (SGB XI § 43 Abs. 2).

Im gleichen Paragraph und Absatz aber werden die Beträge pauschaliert, "gedeckelt", und zwar in einem Ausmaß, dass von 75 % bei weitem keine Rede mehr sein kann.

Den "Gesetzgebern" sind also zwei Dinge bewusst, die sich widersprechen, zum einen, was Not tut, zum anderen, dass es teuer werden würde. So wird im Gesetz quasi eine Haushaltssperre eingeführt, die verursacht, dass die 75 % (inklusive der "gesondert berechenbaren Investitionskosten") in Wirklichkeit vielleicht nur die Hälfte sind.

Einen solchen Widerspruch darf es in einem Gesetz nicht geben. Ich erwähnte das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 für Kinder von Hartz IV-Empfängern. Vom Gericht wurde bemängelt, dass der Staat willkürlich eine Pauschale festgelegt habe. Nur eine grundsätzlich andere Bewertung könne das Missverhältnis ausgleichen.

Ist es hier nicht genau so ? Hier allerdings ist der Widerspruch sogar im Gesetz festgeschrieben. Die Pauschalierung bzw. Deckelung von Unter-stützungsleistungen im Sozial- und Gesundheitswesen durch den Staat ist eine Pflichtverletzung gegenüber von ihm selbst erkannten Notwendigkeiten ! Mit einem Federstrich kann (und müsste) die Diskrepanz beseitigt werden. Aber wer klagt für die Pflegebedürftigen ?

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Es heißt immer, wir seien ein reiches Land. Und plötzlich sind auch viele Milliarden da für Banken- und Wirtschaftshilfen, für marode EU-Staaten. Nix Geld für die würdevolle Verbesserung der Situation unserer armen und unserer pflegebedürftigen Mitbürger ?

Das darf nicht wahr sein !

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Pflegefall - Sie müssen kämpfen

- Quellenverzeichnis -

Markus Breitscheidel "Abgezockt und totgepflegt"

Econ/Ullstein 2005

Markus Breitscheidel "Gesund gepflegt statt abgezockt"

Econ/Ullstein 2006

Claus Fussek/Sven Loerzer "Alt und abgeschoben"

Herder 2008

Claus Fussek/Gottlob Schober "Im Netz der Pflegemaffia"

C. Bertelsmann 2008

Gerhard Thomas "Einfach zur besseren Pflegestufe"

dtv 2006

Andrea Miske "Pflegebedürftig ... und trotzdem gut betreut"

Trias 2008

Thomas J. Kramer "ZDF-WISO - Pflegeversicherung"

Ueberreuter 2004

Christina Mantey "Die neue Pflegeversicherung"

C.H.Beck 2009

Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

"Pflegefall- was tun ?" 2003

"Das Pflegegutachten" 2007

Verbraucher-Zentrale Rheinland-Pfalz e.V.

"Teures Heim - Was tun, wenn das Geld nicht

reicht ?" 2009

Günther Schwarz "Leitfaden zur Pflegeversicherung"

Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2008

(Friedrichstraße 236, 10969 Berlin)

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Quellenverzeichnis 2

"Die Rechte der Kranken- und Pflegeversicherten" 2004

"Demenz - das schleichende Vergessen" 2008

Zukunftsforum Demenz (Postfach 11 13 53, 60048 Frankfurt/M.)

"Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen"

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Gesundheit 2006

(Publikumsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock)

Vereinbarung nach § 115 Abs. 1 a Satz 6 (SGB XI) über die Kriterien der Veröffentlichung sowie der Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der stationären Pflege

- Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) - vom 17. Dezember 2008

Spitzenverband Bund der Pflegekassen

Vereinigungen der Träger der Pflegeinrichtungen auf Bundesebene

Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

"Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge"

Bürgerrechtsbewegung Gustav-Heinemann-Initiative (GHI) Oktober 2007

"Daseinsvorsorge in der Sozialen Marktwirtschaft"

Antwort der Bundesregierung (Drucksache 14/6249 6.6.2001) auf eine Große Anfrage (Drucksache 14/5192)

Heimgesetz

Bundesministerium für Justiz (Stand 2006)

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